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Sersftlhtr Kleisblutt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Muftrirtes Lonntagsblatt".
Ur. 79. Dienstag den 10. Juli
1894.
DMUck-IllckU.
SöefleÜuugen auf das Hersfelder Kreisdlalt
mit der wöchentlichen Gratisbeilage
..Jllnstrirtks Sonutags-Bllltt^
pro III. Hnartak werden noch von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 6. Juli 1894.
In letzterer Zeit sind B r u ch s ch a d e n als Unfälle im land- und f o r st wirth- schaftlichen Betriebe in größerer Zahl dahier zur Anzeige gelangt.
Aus diesem Anlaß wird darauf aufmerksam gemacht, daß Bruchschäden nur unter folgenden Voraussetzungen zu entschädigen sind:
1. Die Thätigkeit, bei welcher der Austritt des Bruches erfolgt sein soll, muß über den Rahmen der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben Jahr aus Jahr ein sich wiederholenden Arbeiten hinausgehen, es muß also eine für einen land- oder forstwirthschaftlichen Arbeiter ganz ungewohnte Thätigkeit oder Betriebsgefahr in Betracht kommen.
2. Es ist der glaubhafte Nachweis erforderlich, daß der vollständige Austritt des Bruches als plötzliches Ereigniß vor sich gegangen ist.
Abgelehnt muß also der Entschädigungsanspruch in allen den Fällen werden, in
(Nachdruck verboten.) 3n Haide und Moor Erzählung von Han« Wa rring. (Fortsetzung.)
Das Mädchen schauderte zusammen. Hört sie nicht in der Ferne ein wundersames Singen, in welches die Ragang ihr Geheul verwandelt, wenn sie einen Menschen sangen will? Sie blieb horchend stehen. Nein, rings um war alles ruhig, nichts regte sich, nichts ließ sich hören als ihr eigener flüchtiger Schritt im raschelnden Kraut, llnb nun kam der Mond aus zerrissenem Gewölk hervor und beleuchtete die einsame Gegend. Immer rascher eilte sie vorwärts, endlich fing sie an zu laufen und hielt nicht eher an, als bis der Fußsteg in eine große Fahrstraße mündete. Nun senkte sich der Boden, zwischen Wiesen blinkte der Stom auf. Gott sei Dank, die Haide lag hinter ihr! Auf der Straße rasselte ein Wagen heran, - Huudegebell — das Brüllen einer Kuh in der Ferne. Sie spürte wieder Meuscheuuähe, sie hob den Kopf und schritt muthiger vorwärts. Eine Viertelstunde später stand sie vor dem Gehöft, das der Zielpunkt ihrer Wanderung war. Es war ein großes Anwesen, das Wohnhaus unter einem
denen die mit dem Bruch behaftete Person nach der Thätigkeit, auf die der Austritt des Bruches zurückgeführt wird, kürzere oder längere Zeit w e i t e r g e a r b e i t e t hat.
Ferner ist der Entschädigungsanspruch dann zurückzumeise», wenn ärztlicherseits nachgewiesen werden kann, daß schon vor Eintritt des angeblichen Unfalls eine Bruchanlage vorhanden gewesen ist.
Die Ortspolizeibehörden wollen die Betheiligten hiervon in Kenntniß setzen.
Der Sektiousvorstaild:
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
A. Nr. 1785.
Hersfeld, den 7. Juli 1894.
Die Herren Ortsvorstände werden benachrichtigt, daß für die aufzunehmende Verhandlung über die nach § 57 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 vorgeschriebene Untersuchung der im land- und forstwirthschaftlichen Betriebe vorkommenven Unfälle diesseits ein Formular entworfen worden ist, welches eine richtige Feststellung der in Frage kommenden Verhältnisse bezwecken und außerdem zugleich als Erleichterung für die mit der Untersuchung Beauftragten dienen soll.
Dieses Formular wird in der L. Fuuk'scheu Buchdruckerei dahier vorräthig gehalten und ist künftig bei Abfassung der über die fraglichen Untersuchungen anfzunehmenden Protokolle zu benutzen.
Der Sektionsvorstand:
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
A. Nr. 1792,____
Um die Beurtheilung der Frage zu ermöglichen, ob die aus dem Civildienste mit Pension in den Ruhestand versetzten Invaliden nach Maßgabe
| breiten Strohdach auf der Uferhöhe, daneben, ! Ställe und Scheunen. Ein baumreicher Garten von einem mit Birken bepflanzten Erdwall umgeben, zog sich bis zu den Wiesen am Strom hinab.
Das Haus, in welches die junge deutsche Magd trat, unterschied sich in nichts von den gewöhnlichen littauischen Bauernhänsern, nur daß es vielleicht etwas größer und stattlicher war, als die meisten anderen. Man trat auch hier von der Straße unmittelbar auf die „Diele", dem größten Raum des Hauses, der zugleich als Küche und Aufenthalt der Bewohner dient. Hier schien er nur zur Wohnung für das Gesinde bestimmt zu sein, — die Zimmer für den Wirth und seine Familie lagen augenscheinlich links ab, wo eine Thür in das Innere des weitläufigen Hauses führte. An der einen Seite der Diele befand sich der niedere, offene Herd unter mächtigein Rauchfang. Ein Torffeuer bräunte darauf, und eine alte Littauerin, das graue Haar halb verborgen unter dem fest anliegenden littauischen Kopstuche, hantirte an einem Kessel, der über dem Feuer hing. Sie hatte den Eintritt des Mädchens überhört, und dieses hatte Zeit, sich in dem weiten Raume umzusehen. Er war un- gedielt, der Fußboden aus Lehm festgestampft, wie der einer Dreschtenne. An Pflöcken und auf Borden hing und lag alles Handwerkszeug,
des § 108 neuer Fassung des Militair-Pensions- gesetzes vom 27Hen Juni 1871 (Artikel 12 der Gesetzesnovelle vom 22ften Mai 1893 — Reichs- Gesetzblatt, Jahrgang 1893, Seite 171 u. f. —) wieder in den Genuß der vollen, seither ruhenden Jnvaliden-Pension oder eines Theils derselben zu treten haben, ist 16 nothwendig, daß die An- stelluugsbehöröen in den PensionS - Quiltungs- büchern den Tag der Pensionirung, Höhe der Civilpeusion, Beginn der Zahlung derselben, Art und Weise der Berechnung, unter Angabe der in Betracht gekommenen Dienstzeit, vermerken und solche den Pensionsregelungs-Behörden (Regierungen ic.) zusenden, welche dann das Weitere besorgen werden.
Dieselben Angaben müssen auch die Pensions- Quittungsbücher derjenigen Militair - Invaliden enthalten, welche aus dem Kommunal- oder ständischen Dienste, oder aus dem Dienste der nur theilweise aus Reichs- ober Staatsmitteln unterhaltenen Institute mit Civilpension in den Ruhestand treten.
Infolge Anordnung Königlichen Kriegsministeriums wird dieses zur Kenntniß sowohl der betreffenden Milttair-Jnvaliden, als auch der betheiligten Behörden gebracht.
Cassel am 23. Juni 1894.
Der Negierungs-Präfident. J. V.: v. Pawel.
Donnerstag den 19. Juli, Vormittags 10 Uhr, soll im Schulsaale zu Asbach die amtliche Lehrerconferenz des Kreisschulin- spektionsbezirks Hersfeld I gehalten werden, wozu ich die Herrn Ortsschulinspektoren und die Herrn Lehrer hierdurch einlade.
Niederaula, den 6. Juli 1894.
Der Kreisschulinspektor: Gerlach, Pfarrer.
Zugelaufen: ein junger Hund, schwarz und weiß gefleckt, männlichen Geschlechts, anscheinend
das man zur Haus- und Ackerwirthschaft, wie | zum Fischfang braucht, in regelmäßiger Ordnung, von den weitläufigen Sommer- und Wintergarnen au bis hinab zum Kochtopf und Löffel. Auf Ordnung schien man in diesem Hause zu halten, wenn auch, wie es dem scharfen Auge der jungen Deutschen nicht entging, die Reinlichkeit zu wünschen übrig ließ. Der Tisch in der Mitte schien seit dem Mittageffen nicht gescheuert, zeigte überhaupt statt der hellen Holzfarbe, die ein reinlich gehaltener Eßtisch haben muß, ein schmieriges Grau, und auch die Diele war weder rein gefegt, noch mit weißem Sande bestreut.
„Na, aber Du kommst spät," sagte die Alte, als sie nach einer Weile sich wandle und die Eingetretene erblickte, die ihr schüchtern „guten Abend" bot. „Ich hab' gedacht, Du wirst um die Mittagszeit hier fein."
„Ich hatt' einen weiten Weg," entschuldigte sich Anne.
„Von wo kommst denn?"
„Von Szernukehmen, vier Meilen von hier."
„Vier Meilen! Na er hat ja weit 'rumsuchen müssen, der Endrick, bis er die Richtige gefunden hat. — Komm' her ans Feuer, wirst müd' sein, setz' Dich daher." Dann nach einer Pause, während welcher sie das hübsche Gesicht und die zierliche Gestalt des Mädchens aufmerksam betrachtet hatte: „Aber wahr muß es fein, 'was