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yif.^rint U'öchcntlich drei Diät rimftafl, Dolmersicui unb Sonnabend.

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Ittsftlitr KmMutt.

Mit wöchentlicher Gratis-VeilageMuftrirtes Sonntagsblatt".

Mr. 85.

Dienstag den 24. Juli

1894.

Amtliches.

Der Reichskanzler hat vor kurzem den ver­bündeten Regierungen einen im Reichsamt des Innern ausgearbeiteten Entwurf der auf Grund des § 105d der Gewerbe-Ordnung vom Bundes­rath zu erlassenden Ausnahmebestimmungen, be­treffend die Sonntagsruhe in gewerb­lichen Anlagen der Gruppe XII der Gewerbestatistik (R a h r u u g s - u n d G e u u ß - mitte l), mitgetheilt. Die Bestimmungen für Rühzuckersabriken, Zuckerraffinerien und Melaffe- entzuckerungSanstalten sind in diesen! Entwurf nicht enthalten, da sie bereits vor einigen Monaten veröffentlicht und mit Vertretern der Interessenten berathen sind. Der Entwurf enthält lediglich für Zichoriendarreu, Spiritusraffinerien und Brauereien Ausnahmebestimmungen auf Grund des § 105d.

Keine Ausnahmen sind für diejenigen Gewerbs- zweige der Gruppe XII vorgesehen, welche die für sie an Sonn- und Festtagen erforderlichen Arbeiten auf Grund des § 105 c Absatz 1 der Gemerbe-Ordunng ohne besondere Genehmigung vor­nehmen dürfen. Hierher gehören u.a die Molkereien (Meiereien), Margarinefabriken, Schaum- und Obstweinfabriken, Zitronatfabriken, Obstkraut- fabriken, Dörrobst- und Dörrgemüse- (Präserven-) Fabriken, Konservenfabriken, Stärke-, Stärkesyrup- und Stärkezuckerfabriken, Mälzereien, Branntwein­brennereien, Preßhefefabriken und Essigfabriken.

Bei solchen Gewerbezweigen, wo die Zulassung der Sonntagsarbeit zur Befriedigung täglicher oder an Sonn- und Festtagen besonders hervor­tretender Bedürfnisse der Bevölkerung erforderlich ist, sind die nöthigen Ausnahmebestimmungen nicht vom Bundesrath, sondern gemäß § 105 e der

(Nachdruck verboten.)

In Haide und Mosv.

Erzählung von HanS Wa rrin g. (Fortsetzung.)

Und so kam es, daß an einem hellen, fro|h klaren Dezembermorgen ein leichtes Korbwägelchen mit zwei tüchtigen, wohlgenährten Braunen be­spannt, die Dorsstraße hinabrollte und vor dem Hosthor der Kuralis hielt. Als einziger Insasse des Wagens hatte den Kutschersitz eine Gestalt inne, über bereit Geschlecht man im ersten Augen­blick in Zweifel sein konnte. Der Oberkörper war in eine mit blanken Knöpfen besetzte Pelz­jacke geknöpft, wie sie auch die littanischen Bur schen zu tragen pflegen, und Kopf und Hals bedeckte die blaue, rothverbrämte kurische Mütze, dieses praktische, beiden Geschlechtern gemeinsame Kleidungsstück. Als die Gestalt mit kräftigem Schwung vom Sitze zur Erde gesprungen war, da schwanden freilich die Zweifel. Es kam der faltenreiche littanische Weiberrock zum Vorschein, darunter, bis zur halben Wade sichtbar, ein Paar kräftige Beine, die in derben Schäftenstiefeln steckten.Na so was! Die Grita! Der wird die Zeit so laug, die will nicht länger warten," sagte litte lachend, während sie vom Heerde her- beikam, die Thür nach der Straße zu öffnen.

Gewerbe-Ordnung von den höheren Verwaltungs­behörden zu erlassen und deshalb gleichfalls in dem vorbezeichneten Entwurf nicht aufgeführt. Zu diesen Gewerbezweigen sind die Bäckereien, Konditoreien, Schlachthäuser. Wasserversorgungs- anstalten, Fabriken zur Herstellung von künstlichem Eis und von Mineralwasser u. a. zu rechnen.

Das Gleiche gilt von den Betrieben, die aus­schließlich oder vorwiegend mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten. Hierher gehören vornehmlich die Müllereien, abgesehen von den.mit Dampf be­triebenen. Was diese letzteren betrifft, so steht der Entwurf auf dem Standpunkt, daß sie der Sonntagsarbeit nicht bedürfen, und daß bem von einzelnen großen Handelsmühlen unter Hinweis auf die Konkurrenz des Auslandes geäußerten Wunsch auf Zulassung von Sonntagsarbeit um deswillen nicht entsprochen werben könne, weil bereits gegenwärtig ein Theil der Betriebe dieser Art an Sonn- und Festragen eine 24stündige Unterbrechung eingeführt hat, und es der Msichl des Gesetzes entspricht, daß diese Ruhezeit auch für die übrigen Mühlen herbeigeführt werbe.

Endlich kommt noch eine Reihe von Betrieben in Frage, für welche die Gestaltung von Sonn­tagsarbeit lediglich im Hinblick auf die zu ge­wissen Zeiten des Jahres eintretende außer­gewöhnlich verstärkte Thätigkeit für erforderlich erachtet wird. Die in dieser Beziehung gestellten Anträge (für Chokolade-, Zuckerwaaren-, Oblaten-, Bisguit-, Honigkuchen- und Lebkuchenfabriken, für Reisschälmühlen/Zigarrensortieranstalten u. f. w.) werben gelegentlich der für dieSaisonindnstrien" in Aussicht genommenen Bestimmungen besonders erörtert werden.

Für Zichoriendarreu läßt der Entwurf an Sonn- und Festtagen folgende Arbeiten auf

Die Grita, obgleich in Erscheinung und Wesen stark an das Männliche streifend, war dennoch Frau genug, nicht ohne einen glaubwürdigen Vorwand dem säumigen Freier ins Haus zu kommen. Wäre sie Städterin gewesen und hätte einer Gesellschaftsklasse angehört, in der man Sinn und Muße hat, angenehme gesellige Formen zu kultivireu, so wäre der Wunsch, sich nach dem Befinden der Frau, die sie sich zur Schwieger­mutter ersehnte, erkundigen zu wollen, als ein durchaus stichhaltiger und annehmbarer Grund befunden worden. Hier aber hätte er nur das ungläubige Spottlächeln von Herrschaft und Ge­sinde erregt, hier waren praktischere Gründe nothwendig.

Ich bin ausgefahren, Ferkel zu kaufen," sagte sie mit ihrer tiefen markigen Altstimme, als sie, die lange Fahrpeitsche in der Hand, in der Thür der Diele stand,ist es richtig, daß Ihr mehr habt, als ihr aufziehen wollt?"

Ja freilich aber komme doch herein! Es trifft sich gerade schlecht, die Kuralene ist ins Dorf zur Weber-Lise gegangen"

Aber der Endrick ist doch zu Haus?"

Nun gewiß, der wird im Stall sein."

So will ich gehen, mir die Thiere ansehen. Daß die Kuralene nicht da ist, schadet nichts, mit der ist kein Handel zu machen. Was sie kauft, will sie umsonst, und was sie verkauft, soll man ihr mit Gold aufwiegen. Der Endrick wird,

Grund des § 105d zu: die Reinigung und Zer­kleinerung der Wurzeln, und zwar a. mit Aus­schluß der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, sofern in regelmäßigen Tag- und Nacht­schichten gearbeitet wird, b. bis 9 Uhr Vor­mittags, sofern nur in Tagschichten gearbeitet wird, ferner den ununterbrochenen Betrieb der Darren. Auf das Weihnachtsfest sollen diese Ausnahmen aber keine Anwendung finden.

Den Spiritusraffinerien sollen folgende Arbeiten an Sonn- und Festtagen mit Ausnahme der drei hohen Feste gestattet werden: der un­unterbrochene Betrieb der kontinuierlichen Destillier­apparate, der Betrieb der nicht kontinuier­lichen Destillierapparate soweit er zur Beerdigung der vor 6 Uhr des vorhergehenden Abends be­gonnenen Destillationen erforderlich ist, der un­unterbrochene Betrieb der Holzkohlefilter und der Holzkohleglühöfen.

Für Brauereien werden die Bestimmungen im § 105 c Absai 1 der Gewerbe-Ordnung im allgemeinen als uiisreidjenb angesehen, um die­jenigen Arbeiten an Sonn- und Festtagen zu ermöglichen, die im Brauereibetrieb auch au diesen Tagen vorgenommen werden müssen. Die Be­reitung der Bierwürze an Sonn- und Festtagen wird nicht für nothwendig erachtet. Der Ent­wurf sieht indessen aus wirthschaftlichen Gründen und zwar als einzige, auf Grund des § 105d zuzulaffende Ausnahmebestimmung für Brauereien vor, daß in solchen Brauereien, die innerhalb eines Jahres nicht länger als 6 Monate im Be­trieb sind, die Würze auch an Sonn- und Fest­tagen mit Ausnahme der drei hohen Feste bereitet werden darf.

Der preußische Minister für Handel und Ge­werbe hat die Königlichen Regrerungs-Präsidenten ersucht, etwaige Wünsche auf Abänderung und

hoff ich, mit sich reden lassen."

Na, mit Dir gewiß!"

Ich will geben, was recht ist, nicht mehr, nicht weniger, sie stehen jetzt nicht hoch int Preis, die Ferkel, im Winter ist das Futter theuer kleine Leut' können sie um diese Zeit nicht taufen. Na, ich will zusehen, was sich machen läßt."

Sie ging mit weiten raschen Schritten um das Haus herum. Die Urte sah ihr nach und lachte.

Mit dem Endrick will sie handeln, das glaub' ich, das paßt ihr. Da wird sie gleich zwei Handel in Richtigkeit bringen wollen."

Meinst?" fragte Anne, die sich von ihrem Spinnwocken am Fenster nicht gerührt, aber mit raschem Herzklopfen die Scene verfolgt hatte. Die stattliche Gestalt und das sichere, selbstbe­wußte Auftreten der reichen Wirthstochter hatten ihr gewaltig imponirt.

Na gewiß, wenn es nach ihrem Willen geht, aber bet Endrick scheint mir nicht pressirt bei der Sach'! Er sagt, wenn er sich eine Frau nimmt, will er doch keinen Unteroffizier im Weiberrock ins Haus stiegen. Er hat allerlei bei Vater und Mutter erlebt, er möcht es natürlich anders haben, als es bet arme Ansas gehabt hat. Sieh, er zeigt ihr die Wirthschaft, sie gehen zu den Kühen und Pferden, sie lachen beide, aber der Endrick lustiger und