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Hersseltzer Krelsdllitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMuftrirtes Sonntagsblatt".

Ur. 87.

Somialiend den 38. Juli

1894.

WüilMmeills-LiiiliidUg.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisdlutt

mit der wöchentlichen Gratis-Beilage

,,Jllustrirtes Sonntags-Blatt^ für die Monate August und September werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Land- brieftrügern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Berlin, den 14. Juni 1894.

In Ergänzung und Abänderung des Erlasses vom 23. Januar 1885, betreffend die Prüfung der Hufschmiede, bestimmen wir Folgendes:

Die Prüfungsordnung für Hufschmiede wird durch folgenden Zusatz zu § 3 ergänzt:

Der Meldung ist eine Erklärung darüber beU zufügen, ob der Meldende sich der Prüfung schon einmal erfolglos unterzogen hat. Wird diese Frage bejaht, so ist ein Nachweis über Ort und Zeitpunkt der früheren Prüfung sowie über die berufsmäßige Beschäftigung nach diesem Zeitpunkte zu erbringen. Die Wiederholung der Prüfung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten nach dem Zeitpunkte einer vorausgegangenen Prüfung vorgenommen werden. In besonderen Fällen kann der Regierungs-Präsident die Prüfung vor Ablauf dieser Frist gestatten."

Wir weisen hierbei darauf hin, daß wenn ein Prüfling auf Grund falscher Angaben oder Nach­weise entgegen der Bestimmung unter Ziffer 1 zur Prüfung zugelassen worden ist, und diese be­standen hat, eine der Voraussetzungen vorliegt, unter denen nach § 53 Abs. 2 die Zurücknahme des Prüfungszeugnisses erfolgen kann. Es ist demnach in Fällen dieser Art das Verfahren auf Zurücknahme des Prüfungszeugnisses einzuleiten.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

In Vertretung, gez. Loh wann.

Der Minister für Landmirthschaft, Domänen und Forsten.

Im Auftrage, gez. Sterneberg.

An den Kgl. Negierungs-Präsidenten Herrn Grafen Clairon d'Haussonville Hochgeboren in Cassel. B. 5421 0 M. f. H. I. 13314. M. f. Ldw.

* *

Cassel, den 4. Juli 1894.

Abschrift zur gefälligen Kenntnißnahme nnd Beachtung ergebenst. ic.

Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n vi ll e. An den Herrn Polizeipräsidenten hierselbst sowie an sämmtliche Herrn Landräthe des Bezirks. A. II. 0277. * * *

Hersfeld, den 25. Juli 1894.

Wird mit Bezug auf die im Kreisblatt Nr. 53 vom Jahre 1885 veröffentlichtePrüfnngS-Ord- "ung für Hufschmiede" bekannt gemacht.

3922, Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i u i tz , Geheimer Regiernngs-Rath.

Cassel, den 13. Jnli 1894.

Wie von verschiedenen Seiten bei uns zur

Sprache gebracht worden ist, senden die Herren Geistlichen in ihrer Eigenschaft als Königliche L o k a l f ch u l i n s p e k t o r e n ihre Dienstbriefe mit dem VermerkPortopflichtige Dienstsache" versehen unfrei ab.

Dies Verfahren entspricht jedoch nicht den gegebenen Vorschriften.

Die Königlichen Lokalschulinspektoren sind vielmehr verpflichtet, alle amtlichen Sendungen in Staatsdienstangelegenheiten mit dem Vermerk Frei laut Avers Nr. 21" zu versehen und zwar ist dieser Vermerk handschriftlich unter Beisetzung der Namens Unterschrift und der Amts - e i g e n s ch a f t herzustellen.

Dagegen haben die Pfarrer als solche ihre amtlichen Postsendungen in Staatüdienstangelegen- heiten, was übrigens nur in wenigen Fällen vorkommen wird, wie bisher mit Dienstsiegel ver­schlossen und dem VermerkPortopflichtige Dienst­sache" versehen unfrankirt abzusenden.

Indem wir noch bemerken, daß die Euer Hoch- wohlgeboren hieraus etwa erwachsenden Porto­kosten am Schlüsse des betreffenden Etatsjahres bei uns zur Erstattung zu liquidiren sein werden, ersuchen wir Sie, die Lokalschulinspektoren Ihres Bezirks von Vorstehendem baldigst in Kenntniß zn setzen.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schnlsachen.

M o e l l e r i. V.

An die Königl. Landräthe des Regierungsbezirks.

3 B.Sir.9297. * * *

Hersfeld, den 25. Juli 1894.

Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspek- toreu des hiesigen Kreises ergebenst mitgetheilt. I. 3878. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Negierungs-Rath.

Hersfeld, den 25. Juli 1894.

Es sind Klagen darüber geführt worden, daß seitens der Herren Bürgermeister die Schul- visitationen, zu welchen dieselben doch vorschrifts­mäßig eingeladen würden, entweder gar nicht oder doch nur sehr selten besucht worden seien, infolge­dessen häufig unnöthige Schreibereien 2C. entstehen.

Ich nehme hieraus Veranlassung, die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises hierdurch anzuweisen, einer jeden Schul- visitatio» (ihre ordnungsmäßig erfolgte Ein­ladung hierzu vorausgesetzt) beizn w ahnen, oder, im Falle ihrer Verhinderung, sich durch ihren Stellvertreter (Vizebürgermeister) vertreten zn lassen.

J. I. Nr. 3925Ir- Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regiernngö-Rath.

Aulage von Wasserleitungen betreffend.

Es ist bislang die Wahrnehmung gemacht worden, daß Seitens der mittleren und kleineren Städte, sowie der Dorfschaften den Anlagen von ausreichenden Wasserleitungen nicht überall das erforderliche Interesse entgegen gebracht wird. Eine nach dem heutigen Stand der Technik ans- geführte Wasserleitnng bietet neben ben großen Vortheilen für die Hans-, Hof- und Slallunrth- schast ein unschätzbares Mittel znr Bekämpfung ausgebrochener Schadenfeuer.

Gelegentlich der diesjährigen Versammlung des

Hessischen Städtetags zu Eschwege hat Herr Regierungsbaumeister Schmick aus Frankfurt a/M. in überzeugender Weise dargelegt, wie in den meisten Ortschaften unseres Regierungsbezirks derartige Anlagen mit verhältnißmäßig geringen Mitteln ausgeführt werden können.

Es verdient mit besonderer Anerkennung her­vorgehoben zu werden, daß der Hessische Landes- Ausschuß in Cassel in richtiger Würdigung der Vortheile einer Wasserleitung gern bereit ist, zu den Kosten solcher Wasserleitungen, welche gleich­zeitig den Erfordernissen des Feuerlöschwesens in ausreichendem Maaße Rechnung tragen, reichliche Unterstützungen aus Fonds der Brandversicherungs- Anstalt zu bewilligen, wie er unter Andern den nachstehenden Gemeinden zu Wasserleitungszwecken folgende Unterstützungen bewilligt hat.

Hermannrode, Kreis Witzenhausen 500 Mark

Kirchditmold,

ff

Cassel

1000

Elgershausen,

Cassel

1120

//

Wehlheiden,

Cassel

1000

//

Niedenstein,

Fritzlar

1000

Friedrichsfeld,

ff

Hofgeismar

700

Oberkaufungen,

Kassel

1000

ff

Jmshausen,

ff

Rotenburg

400

Eschwege,

ff

1500

//

Bernhards,

ff

Fulda

100

'/

Alsberg,

ff

Gelnhausen

250

//

Rönshausen,

Fulda

150

M

Welkers,

ff

Fulda

150

//

Eichenzell,

ff

Fulda

150

ff

Bronnzell,

ff

Fulda

150

ff

Großenritte,

ff

Cassel

1000

ff

Trendelburg,

ff

Hofgeismar

2400

//

Mengsberg,

ff

Ziegenhain

1000

ff

Beße,

ff

Fritzlar

1500

ff

Wir können daher

allen Gemeindevertretungen,

die es angeht, nicht dringend genug empfehlen, die Anlegung von Wasserleitungen anzustreben.

Cassel am 18. Juli 1894.

Abschrift von vorstehendem in den hiesigen Lokalblättern veröffentlichten Artikel übersende Em. Hochwohlgeboren ich zur gefälligen Kennt- nißnahme und mit dem ergebensten Ersuchen, denselben im öffentlichen Interesse durch Ver­öffentlichung im Kreisblatt gefälligst zur Kenntniß der Gemeinden bringen zu wollen.

Der Direktor

der Hessischen Brandversicherungs-Anstalt Dr. Knorz.

An sämmtliche Königliche Herren Landräthe des Regierungsbezirks. lila 12687.

* * *

Hersfeld, den 26. Juli 1894.

Wird veröffentlicht und werden die Herren Bürgerin eister beauftragt, solches den Gemeinde­behörden in geeigneter Weise mitzutheilen.

I. 3946. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer RegierungS-Ralb.

Hersfeld, den 25. Juli 1894.

Für die am 31. August 1677 geborene Fanny A p t zu Niederanla ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika nachgesncht worden.

J. I. Nr. 3955. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regiernngs-Rath.