Vis.heim wöchentlich brei Mnl tiienftag, Tcnnrrfhq tinb Sonnabend.
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Herssel-tt Kreisblitt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt".
Ur. 9Ä. Donnerstag den 9. August 1894.
Amtliches.
Hersseld, den 4. August 1894.
Die Herren Ortsvorstände der nachstehend an- gesuhrten Ortschaften haben die gleichfalls nach- verzeichneten Trichinenbeschauer zwecks Vornahme der im § 4 der Polizei-Verordnung vom 9. Mai 1882 (Amtsblatt S. 96) vorgeschriebenen Nachprüfung auf die hierunter bestimmten Tage Vormittags 9 Uhr in die Wohnung des Königlichen Kreisphysikus, Herrn Dr. Vietor, Marktplatz 227 dahier, mit der Weisung vorzuladen, das Mikroskop nebst Fleischbeschanbuch, sowie 1,50 M. Gebühr mit zur Stelle zu bringen.
I. I. Nr. 4054. Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Gemeinde.
N a m e n der Trichinenbeschauer.
5fr * £7
W
1
Ällendorf
Schmidt, Justus
10. Cept.
o
Asbach
Ruhn
„
3
Orth, Andr.
4
BeierShausen
Glebe, Jac. Nikolaus
on
5
Aua
Schmidt, Jacob
6
Biedebach
Kehl, Jacob
rf
7
Friedlos
Kehres, Wilhelm
8
Frielingen
Otto, Georg
9
Schmerer, Heinrich II.
10
Gershausen
Fink, Jacob
«
11
Gittersdors
Croll, George
11. Cept.
12
Goßmannsrode
Kehl, Andr.
13
Hattenbach
Schmauch, Heinrich
14
Gerke, Wilhelm
15
Heddersdors
Gran, Bürgermeister
16
Heenes
Schade, Adam
17
Hilperhausen
Schüser, Adam
18
Holzheim
Gast, Adam
19
Kalkobes
Eckhardt, Conrad
20
Kemmerode
Hellwig, Bürgermeister
21
Kerspenhausen
Both, Peter
12. S ept.
22
Grebe, Valentin
23
Kirchheim
Stange, Heinrich
24
Ruppel, Wiegand
25
Kleba
Baumgardt, Valentin
26
Kohlhansen
Katzmann, Adam
„
27
KruspiS
Diehl, Adam
//
28
Meckbach
Atöller, Bürgermeister
ff
29
Merklär
Rohrbach, A. Martha
u
Wittwe
30
Mengshausen
Schäfer, Philipp
31
Niederaula
Schnchhardt, Lndolph
13. sept.
32
Ruhn, Ferdinand
33
Bickhardt, Wilhelm
M
34
Niederjossa
Steinberger, Conrad
35
Nnhu, Johannes
„
36
Obergeis
Opfer
//
37
Oberhann
Ruhn, Ernst
//
38
Petersberg
Ritz, Heinrich
39
Reckerode
Faupel, Adam
40
ReiloS
Klomp, Bürgermeister
Gemeinde.
N a ni e n der Trichinenbeschauer.
2 « s
'S
41
Rohrbach
Hildebrand, Georg Ad.
14. Sept
42
Rotensee
Paul, Adam
43
Rotterterode
Klee, Heinrich
44
Sieglos
Proetzsch, Robert
45
Solms
Weppler, Gg. ,Schu hm.
46
Sonja
Heinz, Heinrich
„
47
Grein, Eva Elisabeth
ff
48
Stärklos
Schmidt, Joh. Hrch.
ff
49
Tann
Rüdiger, Justus
ff
50
Untergcis
Vanpel, Bürgermeister
"
51
Unterhaun
Großcurth, Heinrich
15. Sept.
52
Willingshain
Hoffmann, Wilhelm
53
Knott, Heinrich
,/
54
Wippershain
Deiß
55
AilSbach
Götz, Justin
ff
56
Bengendors
Wenk, Bürgermeister
st
57
Conrode
Rkohr, Bürgermeister
ff
58
Friedewald
Neinmöller, Joh. Hrck.
ff
59
ff
Kümmel, Hermann
ff
60
Harurode
Wiegand, George
61
Heimboldshausen
Brandenstein, Will).
17. Cept.
62
Hersa
Sippel, Bürgermeister
ff
63
Heringen
Manstus, Carl
ff
64
ff
Wehnes, Ehefrau
ff
65
Engelhardt, Joh. Gg.
ff
66
HillartShausen
Müntzel, Johannes
67
Hilmes
Deiseroth, Heinrich
68 Kleiuensee
Brill, Johannes I.
69 Landershausen
Both, Philipp
70
Lauteuhausen
Malkomes, Bürgermstr
71
Lengers
Deiseroth, George VI.
18". Sept.
72
Nalkomes
Klotzbach
ff
73
Motzfeld
Jäger, Heinrich
74
Philippsthal
Eibert, Heinrich
ff
75
Wiegand, Lorenz
ff
76
Ransbach
Fischer, Georg
ff
77
Röhrigshof
Klee, Adam
78
Schenklengsfeld
Ries, Heinrich
ff
79
Schüler, Jacob
ff
80
Unterweisenboru
Rüget, Heinrich
ff
81
Wehrshausen
Koch, Johannes 1.
19. Sept.
82
Widdershausen
Budesheim, Conrad
83
ff
Zinn, Conrad
84
Wölsershausen
Hobert, Anton
z,
85
Wüstfeld
Hahn
86
Hertzfeld
Andr«, Ernst
87
ff
Altenburg, August
88
Otto, Minna, geb. Zim-
„
mermaun
89
Hoßfeld, Johanna
ff
90
Dömich, Johannes
Nach § 105<l der Gewerbeordnung kann der BundeSrath für die Saison-Industrien, b. h. für Betriebe, welche ihrer Natur nach aus bestimmte Jahreszeiten beschränkt sind, oder welche in gewissen Zeiten des Jahres zu einer anßer- gewöhnlich verstärkten Thätigkeit genöthigt sind, Ä u s n a h m e von dem Gebot der Son»
t a g s r u h e gestatten. Der Reichskanzler hat vor kurzem den verbündeten Regierungen einen Entwurf dieser vom Bundesrath zu erlaffenden Ausnahmebestimmungen mitgetheilt. — Der Entwurf sieht für folgende Saison-Industrien Ausnahmen vor:
Präserven- und Konservenfabriken; Anlagen zur Herstellung von Schlittschuhen und Schlitt- schuhtheilen; Anlagen zur Herstellung von Chokoladen- und Zuckerwaaren, Honigkuchen und Bisgmt, von Christbaumschmuck und von Spielwaaren.
Diesen Betrieben sollen an Sonn - und Festtagen folgende Arbeiten gestattet sein:
Vollbetrieb an höchstens 12 Sonn- oder Festtagen mit Ausschluß des Weihnachts-, Neujahrs-, Oster-, Himmelfahrts- und Psingstfestes, jedoch für insgesammt nicht mehr als 60 Stunden in einem Jahre und für höchstens 10 Stunden an dem einzelnen Sonn- oder Festtage, sowie i..L der Maßgabe, daß Sonn- oder Festtage, an welchen über 2 Uhr Nachmittags hinaus gearbeitet wird, mit 10 Stunden in Anrechnung kommen.
Die Gestaltung der Ausnahmen soll nach dem Entwurf an folgende Bedingungen geknüpft werden:
„Die Arbeiter dürfen am Besuche des Gottesdienstes nicht gehindert und je 12 Stunden vor und nach der Sonn- oder Festtagsarbeit nicht beschäftigt werden.
Für weibliche Arbeiter darf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit einschließlich der Sonn- und Festtagsarbeil 75 Stunden nicht überschreiten.
Die Vornahme der Arbeiten ist spätestens am vorhergehenden Werktage der Orts Polizeibehörde schriftlich anzuzeigen.
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß in den Räumen, in welchen an Sonn- oder Festtagen gearbeitet wird, an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß ausgehängt ist, in welches für jeden einzelnen Sonn- und Festtag innerhalb eines Jahres Beginn und Ende der Arbeitszeit, und zwar für männliche und weibliche Arbeiter gesondert, einzutragen sind."
Für andere Saison-Industrien, als die vorgenannten, erkennt der Entwurf ein berechtigtes Bedürfniß nach Sonntagsarbeit nicht an. Es ist hierbei von der Erwägung ausgegangen, daß ein Bedürfniß nach gesteigerter Thätigkeit, soweit demselben nicht durch Heranziehung von Hilfskräften abgeholfen werden kann, in erster Linie zur Zuhilfenahme von Ueberarbeitsstunden an den Werktagen führen wird, und daß ferner gerade diese verstärkte Thätigkeit an den Werktagen für den infolge davon ganz besonders erholungsbedürftigen Arbeiter eine thunlichst unverkürzte Sonntagsruhe geboten erscheinen läßt. Auch wird in den Erläuterungen des Entwurfs darauf hingewiesen, daß in vielen Fällen das gegenwärtig zu gewissen Jahreszeiten eintretende vermehrte Arbeitsbcdürfuiß weniger in der Eigenart des Fabrikationszweiges, als in der Gewohnheit des Publikums, die Ertheilung von Aufträgen hinauö- zuschieben, seinen Grund findet, und daß es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprechen würde, einer solchen Gewohnheit, welche zur Ueberan strengung der Arbeiter wesentlich beiträgt, durch