Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Wonnenicntspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl.
Postanfschlag.
r
Die ZiisertionSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theile 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
Herssel-tl Kreisblatt.
Mit wöchentlicher Gratis-Beilags „Muftrirtes Sonntagsblatt".
Nr. 114. Sonnabend den 39. Keptemver 1894.
Abonncmcllts-Einladllng.
Mit dem 1. Oktober beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jtlustrirtes Sonntagsblatt".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" mit der wöchentlichen Gratis-Beilage „Jllustrirtes Sonntagsblatt" beträgt 1 Mark 40 Pfg.
Neu hinzutretenden Abonnenten wird das Kreisblatt auf Wunsch vom Tage der Bestellung an bis 1. Oktober 1894 gratis und franco zugesandt.
»aMT Inserate finden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond-Zeile oder deren Raum 10 Pfg.
Die Gxpeditisn.
Amtliches.
Berichtigung. Jm Eingänge der Polizei- Verordnung über die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen vom löten August er. — Amtsblatt Seite 186 — ist in Folge eines Kanzleifehlers unter den aufgehobenen Polizei-Verordnungen diejenige vom 22. August 1879 nebst Reglement (Amtsblatt. Seite 403 ff.) nicht erwähnt. Die dort angeführte Polizei-Verordnung vom Uten Oktober 1879 (Amtsblatt Seite 457) ist dagegen bereits durch die Polizei-Verordnung vom 9. Mai 1882 (Amtsblatt Seite 100) aufgehoben.
Es muß also in der Polizei-Verordnung vom loten August d. J. (Amtsblatt Seite 186)* heißen statt Polizei-Verordnung:
„l)vom 11. Oktober 1879 (Amtsblatt Seite 457)" „1) vom 22. August 1879 uelist Ueglement (Amtsblatt Seite 403 ff.)".
Cassel am 13. September 1894.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pa w e l.
* (Slbßebnidt im Kreisblatt Nr. 109.)
Nichtamtliches.
t A^riminalstatistisches.
Vor einiger Zeit sind zwei im Reichsjustizamt und im. Kaiserlichen Statistischen Amt bearbeitete Veröffentlichungen über Kriminalstatistik herausgegeben worden, die insofern von besonderem Interesse sind, als zum ersten Mal zehnjährige Durchschnittsverhültniffe haben aufgestellt werden können. Danach ergiebt sich, baß wegen Ver-
Vergehen gegen Reichsgesetze unter 100 000 strafmündigen Personen im Durchschnitt der ..zahre 1882/91 1087 Personen verurtheilt würben; diese Zahl betrug im Jahre 1891 1127 unb im Jahre 1892 1 199. Vor allen anderen
Strafthaten sind es drei, einfacher Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung, die in erster Linie in Betracht kommen, da sie zusammen nicht weniger als 46,9 v. H. aller Ver- urtheilungen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Strafgesetze ausmachen. Die Zahl der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilten mit 160 auf 100000 strafmündige Personen muß dabei an zweiter Stelle genannt werden; die Zahl dieser Rohheitsverbrechen ist sogar noch immer im Steigen begriffen, sie betrug auf 100000 strafmündige Personen im Jahre 1891 178 und im Jahre 1892 184. Rechnet man übrigens die verwandten Delikte, nämlich einfachen Diebstahl im wiederholten Rückfall, schweren Diebstahl, dasselbe Delikt im wiederholten Rückfall und einfache Körperverletzung hinzu, fo ergiebt sich, daß diese Klassen 58,4 v. H., also weit über die Hälfte aller wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze im zehnjährigen Durchschnitt Verurtheilten darstellen. Nächstden sind die häufigsten Delikte Verletzung der Wehrpflicht, Hausfriedensbruch, Unterschlagung, Betrug, Gewalt und Drohungen gegen Beamte u. s. w., Nöthigung und Bedrohung.
Betrachtet man die einzelnen Altersstufen bei der Kriminalitätsvertheilung, so ergiebt sich, daß ein verhältnißmäßig sehr jugendliches Alter, die Altersklasse von 18 bis 21 Jahren die meisten Verurtheilungen aufzumeisen hat, nämlich 2,35 vom Hundert. Hierbei muß aber berücksichtigt werden, daß das fragliche Alter gerade das des Eintritts in das Heer ist, und es sind daher Verletzungen der Wehrpflicht in ihm besonders häufig. Läßt man dies Vergehen außer Betracht, so geht die Zahl der Verurtheilungen erheblich zurück und erreicht mit 1,62 vom Hundert in der Altersklasse von 21 bis 25 Jahre ihren Höhepunkt.
Die Kriminalität der Jugendlichen (zwischen 12 und 18 Jahren) beträgt für 100000 Personen im Durchschnitt 610 und schwankt in den verschiedenen Gegenden zwischen 222 und 1215. Die Kriminalität der Erwachsenen stellt sich im Deutschen Reich auf 1116 verurtheilte Erwachsene auf 100 000 gleichaltrige Personen und schwankt zwischen 451 und 2098. Das Verhältniß der Kriminalität der Erwachsenen zu der der Jugendlichen stellt sich wie 100 zu 54,7. Im Allgemeinen scheint sich zu ergeben, daß in Gebieten mit hoher industrieller Entwickelung und ausgedehnter Verwendung jugendlicher Arbeitskräfte auch die Kriminalität der Jugendlichen im Verhältniß zu derjenigen der Erwachsenen hoch ist, so in den sächsischen Kreishauptmannschaften, den nördlichen Kreisen von Baden, der Pfalz und in Thüringen. Ferner scheinen großstädtische Verhältnisse anf die Kriminalität der Jugendlichen im Verhältniß zu derjenigen der Erwachsenen ungünstig einzuwirken; wenigstens ist in den Gebieten der drei Hansestädte die jugendliche Kriminalität im Verhältniß zu derjenigen der Erwachsenen hoch, und auch Berlin hebt sich in dieser Richtung ungünstig von seiner Umgebung ab.
Trennt man die Geschlechter, so ergiebt sich — die Verurtheilung wegen Verletzung der Wehrpflicht außer Betracht gelassen — baß auf 100000 strafmündige Personen der CivUbevölkerung desselben Geschlechts 1 748 männliche, dagegen nur 375 weibliche Personen kommen. Die weibliche
Kriminalität beträgt also etwa ein Fünftel der männlichen. Die weibliche Kriminalität ist ebenso wie die männliche im Steigen begriffen, sie ist von dem angegebenen zehnjährigen Durchschnitt 375 auf 382 im Jahre 1891 und 410 im Jahre 1892 gestiegen. Die örtliche Vertheilung der weiblichen Kriminalität entspricht der allgemeinen; es zeigt sich eine ziemlich regelmäßige Abnahme von Osten nach Westen, mit einigen bemerkens- werthen Ausnahmen in einem Theil Mitteldeutschlands, in Baiern rechts des Rheines und der Rheinpfalz.
Jedenfalls kann man sich dem nicht verschließen, daß die Kriminalstatistik in jeder Beziehung einen unerfreulichen Eindruck hinterläßt, und es wird noch vieler sozialer Reformarbeit bedürfen, um hierin allmählig eine Besserung zu erzielen.
Politische Nachrichten.
S e. M a j e st ä t der Kaiser wird am 16. Oktober Vormittags in Darmstadt eintreffen, dem Großherzog einen Gegenbesuch abstatten und Nachmittags zur Enthüllung des Kaiser Wilhelm-Denkmals und zur Eröffnungsvorstellung des neuen königlichen Theaters nach Wiesbaden reifen, wo Se. Majestät um 5 Uhr ankommt. Am Abend desselben Tages kehrt Se. Majestät nach Berlin zurück, wo Allerhöchstder- selbe, wie der „Post" gemeldet wird, am 17. Oktober den Besuch des Königs von Serbien empfängt. — Wie verlautet, gedenkt Se. Majestät der Kaiser am Vormittage des 16. auch seiner Mutter, der Kaiserin Friedrich, auf Schloß Friedrichshof noch erst einen Besuch ab- zustatten.
Der „R e i ch s - A n z e i g e r" schreibt: „Die „B e r l i n e r N e u e st e n N a ch r i ch t e n" haben folgende Mittheilung verbreitet: „Ein in der Provinz ansässiger Herr sei vor einigen Wochen von dem Herrn Reichskanzler Grafen v. Caprivi in Berlin gefragt worden, ob es jetzt nicht so weit wäre, daß polnische Landräthe in der Provinz Posen angestellt werden könnten. Es läge das in der Absicht Seiner Majestät und entspräche auch seinen, des Reichskanzlers, Wünschen. Auf die Entgegnung, daß man dann lieber gleich das Königreich Polen herstellen könne, habe der Herr Reichskanzler geäußert: das sei auch so ein Polenfresser, mit den Polen ließe sich sehr gut leben." Diese Erzählung beruht von Anfang bis zu Ende auf Erfindung."
Die Verkehrs ein nahmen der preußischen Staatsbahnen hat in der Zeit vom 1. April bis Ende August d. J. 411,351,555 M. (15,822 M. pr. Kilometer), d. h. 8,950,302 Mark (126 Mark pr. Kilometer) mehr als in demselben Zeitraum des Vorjahres ergeben. Von den Mehreinnahmen entfallen 2,388,602 Mark (24 Mark pr. Kilo- meter) auf den Personen- und Gepäckverkehr, 6,439,446 Mark (105 Mark pr. Kilometer) auf den Güterverkehr und 122,254 Mark auf Einnahmen aus sonstigen Quellen. Im Monat August allein betrug die Mehreinnahme 1,037,240 Mark.
Im Königlichen statistischen Büreau wird für die zwischen den Volkszählungen liegenden Jahre der S> t a n d der Bevölkerung auf Grund der von den Standesämtern eingehenden Zähl-