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Herssel-tl Kreisblatt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilagsMuftrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 114. Sonnabend den 39. Keptemver 1894.

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Die Gxpeditisn.

Amtliches.

Berichtigung. Jm Eingänge der Polizei- Verordnung über die mikroskopische Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen und Finnen vom löten August er. Amtsblatt Seite 186 ist in Folge eines Kanzleifehlers unter den aufgehobenen Polizei-Verordnungen diejenige vom 22. August 1879 nebst Reglement (Amtsblatt. Seite 403 ff.) nicht erwähnt. Die dort ange­führte Polizei-Verordnung vom Uten Oktober 1879 (Amtsblatt Seite 457) ist dagegen bereits durch die Polizei-Verordnung vom 9. Mai 1882 (Amtsblatt Seite 100) aufgehoben.

Es muß also in der Polizei-Verordnung vom loten August d. J. (Amtsblatt Seite 186)* heißen statt Polizei-Verordnung:

l)vom 11. Oktober 1879 (Amtsblatt Seite 457)" 1) vom 22. August 1879 uelist Ueglement (Amtsblatt Seite 403 ff.)".

Cassel am 13. September 1894.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pa w e l.

* (Slbßebnidt im Kreisblatt Nr. 109.)

Nichtamtliches.

t A^riminalstatistisches.

Vor einiger Zeit sind zwei im Reichsjustizamt und im. Kaiserlichen Statistischen Amt bearbeitete Veröffentlichungen über Kriminalstatistik heraus­gegeben worden, die insofern von besonderem Interesse sind, als zum ersten Mal zehnjährige Durchschnittsverhültniffe haben aufgestellt werden können. Danach ergiebt sich, baß wegen Ver-

Vergehen gegen Reichsgesetze unter 100 000 strafmündigen Personen im Durchschnitt der ..zahre 1882/91 1087 Personen verurtheilt würben; diese Zahl betrug im Jahre 1891 1127 unb im Jahre 1892 1 199. Vor allen anderen

Strafthaten sind es drei, einfacher Diebstahl, ge­fährliche Körperverletzung und Beleidigung, die in erster Linie in Betracht kommen, da sie zu­sammen nicht weniger als 46,9 v. H. aller Ver- urtheilungen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Strafgesetze ausmachen. Die Zahl der wegen gefährlicher Körperverletzung Verurteilten mit 160 auf 100000 strafmündige Personen muß dabei an zweiter Stelle genannt werden; die Zahl dieser Rohheitsverbrechen ist sogar noch immer im Steigen begriffen, sie betrug auf 100000 strafmündige Personen im Jahre 1891 178 und im Jahre 1892 184. Rechnet man übrigens die verwandten Delikte, nämlich einfachen Diebstahl im wiederholten Rückfall, schweren Diebstahl, das­selbe Delikt im wiederholten Rückfall und einfache Körperverletzung hinzu, fo ergiebt sich, daß diese Klassen 58,4 v. H., also weit über die Hälfte aller wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze im zehnjährigen Durchschnitt Ver­urtheilten darstellen. Nächstden sind die häufigsten Delikte Verletzung der Wehrpflicht, Hausfriedens­bruch, Unterschlagung, Betrug, Gewalt und Drohungen gegen Beamte u. s. w., Nöthigung und Bedrohung.

Betrachtet man die einzelnen Altersstufen bei der Kriminalitätsvertheilung, so ergiebt sich, daß ein verhältnißmäßig sehr jugendliches Alter, die Altersklasse von 18 bis 21 Jahren die meisten Verurtheilungen aufzumeisen hat, nämlich 2,35 vom Hundert. Hierbei muß aber berücksichtigt werden, daß das fragliche Alter gerade das des Eintritts in das Heer ist, und es sind daher Ver­letzungen der Wehrpflicht in ihm besonders häufig. Läßt man dies Vergehen außer Betracht, so geht die Zahl der Verurtheilungen erheblich zurück und erreicht mit 1,62 vom Hundert in der Altersklasse von 21 bis 25 Jahre ihren Höhepunkt.

Die Kriminalität der Jugendlichen (zwischen 12 und 18 Jahren) beträgt für 100000 Personen im Durchschnitt 610 und schwankt in den ver­schiedenen Gegenden zwischen 222 und 1215. Die Kriminalität der Erwachsenen stellt sich im Deutschen Reich auf 1116 verurtheilte Erwachsene auf 100 000 gleichaltrige Personen und schwankt zwischen 451 und 2098. Das Verhältniß der Kriminalität der Erwachsenen zu der der Jugend­lichen stellt sich wie 100 zu 54,7. Im Allge­meinen scheint sich zu ergeben, daß in Gebieten mit hoher industrieller Entwickelung und ausge­dehnter Verwendung jugendlicher Arbeitskräfte auch die Kriminalität der Jugendlichen im Ver­hältniß zu derjenigen der Erwachsenen hoch ist, so in den sächsischen Kreishauptmannschaften, den nördlichen Kreisen von Baden, der Pfalz und in Thüringen. Ferner scheinen großstädtische Ver­hältnisse anf die Kriminalität der Jugendlichen im Verhältniß zu derjenigen der Erwachsenen ungünstig einzuwirken; wenigstens ist in den Ge­bieten der drei Hansestädte die jugendliche Kri­minalität im Verhältniß zu derjenigen der Er­wachsenen hoch, und auch Berlin hebt sich in dieser Richtung ungünstig von seiner Umgebung ab.

Trennt man die Geschlechter, so ergiebt sich die Verurtheilung wegen Verletzung der Wehr­pflicht außer Betracht gelassen baß auf 100000 strafmündige Personen der CivUbevölkerung des­selben Geschlechts 1 748 männliche, dagegen nur 375 weibliche Personen kommen. Die weibliche

Kriminalität beträgt also etwa ein Fünftel der männlichen. Die weibliche Kriminalität ist ebenso wie die männliche im Steigen begriffen, sie ist von dem angegebenen zehnjährigen Durchschnitt 375 auf 382 im Jahre 1891 und 410 im Jahre 1892 gestiegen. Die örtliche Vertheilung der weiblichen Kriminalität entspricht der allgemeinen; es zeigt sich eine ziemlich regelmäßige Abnahme von Osten nach Westen, mit einigen bemerkens- werthen Ausnahmen in einem Theil Mitteldeutsch­lands, in Baiern rechts des Rheines und der Rheinpfalz.

Jedenfalls kann man sich dem nicht verschließen, daß die Kriminalstatistik in jeder Beziehung einen unerfreulichen Eindruck hinterläßt, und es wird noch vieler sozialer Reformarbeit bedürfen, um hierin allmählig eine Besserung zu erzielen.

Politische Nachrichten.

S e. M a j e st ä t der Kaiser wird am 16. Oktober Vormittags in Darmstadt ein­treffen, dem Großherzog einen Gegenbesuch abstatten und Nachmittags zur Enthüllung des Kaiser Wilhelm-Denkmals und zur Eröffnungs­vorstellung des neuen königlichen Theaters nach Wiesbaden reifen, wo Se. Majestät um 5 Uhr ankommt. Am Abend desselben Tages kehrt Se. Majestät nach Berlin zurück, wo Allerhöchstder- selbe, wie derPost" gemeldet wird, am 17. Ok­tober den Besuch des Königs von Serbien empfängt. Wie verlautet, gedenkt Se. Majestät der Kaiser am Vormittage des 16. auch seiner Mutter, der Kaiserin Friedrich, auf Schloß Friedrichshof noch erst einen Besuch ab- zustatten.

DerR e i ch s - A n z e i g e r" schreibt:Die B e r l i n e r N e u e st e n N a ch r i ch t e n" haben folgende Mittheilung verbreitet:Ein in der Provinz ansässiger Herr sei vor einigen Wochen von dem Herrn Reichskanzler Grafen v. Caprivi in Berlin gefragt worden, ob es jetzt nicht so weit wäre, daß polnische Landräthe in der Provinz Posen angestellt werden könnten. Es läge das in der Absicht Seiner Majestät und entspräche auch seinen, des Reichskanzlers, Wünschen. Auf die Entgegnung, daß man dann lieber gleich das Königreich Polen herstellen könne, habe der Herr Reichskanzler geäußert: das sei auch so ein Polen­fresser, mit den Polen ließe sich sehr gut leben." Diese Erzählung beruht von Anfang bis zu Ende auf Erfindung."

Die Verkehrs ein nahmen der preußischen Staatsbahnen hat in der Zeit vom 1. April bis Ende August d. J. 411,351,555 M. (15,822 M. pr. Kilometer), d. h. 8,950,302 Mark (126 Mark pr. Kilometer) mehr als in demselben Zeitraum des Vorjahres ergeben. Von den Mehreinnahmen entfallen 2,388,602 Mark (24 Mark pr. Kilo- meter) auf den Personen- und Gepäckverkehr, 6,439,446 Mark (105 Mark pr. Kilometer) auf den Güterverkehr und 122,254 Mark auf Ein­nahmen aus sonstigen Quellen. Im Monat August allein betrug die Mehreinnahme 1,037,240 Mark.

Im Königlichen statistischen Büreau wird für die zwischen den Volkszählungen liegenden Jahre der S> t a n d der Bevölkerung auf Grund der von den Standesämtern eingehenden Zähl-