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Hersstl-el Kleisblitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMuftrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 133.

Dienstag den 13. Uoveinver

1894.

Amtliches.

Hersfeld, den 9. November 1894.

Im Jahre 1878 ist in Gemäßheit des § 4 der Instruktion vom 31. Dezember 1868 zur Aus­führung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1868, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, eine Nach- weisung über die Belegungsfähigkeit der Gemeinden

und Gutsbezirke des hiesigen Kreises aufgestellt worden. Es ist jedoch anzunehmen, daß die s. Zt. festgestellten Angaben nicht mehr überall zutreffen, vielmehr im Laufe der Zeit wesentliche Aenderungen eingetreten sind.

Die Herren Ortsvorstände, einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises erhalten deshalb hier­mit die Auflage, über die Belegungsfähigkeit I ihrer Gemeinden unter Berücksichtigung des vor­handenen Raumes und der sonst in Betracht

kommenden lokalen Verhältnisse Ermittelungen anzustellen und die Resultate mir durch eine nach dem unten folgenden Muster aufzustellende Nach- weisung, welche in allenSpalten ge­nau auszufüllen ist, binnen 4 Wochen einzureichen.

I. II. Nr. 3089. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Bezeichnung, ob Stadt,

Einwohner-

Anzahl

Belegungsfähigkeit

Höchste Zahl der an einem Tage der letzten fünf

Jahre einquartiert gewesenen

Bezeichnung der Gemeinde.

zahl nach der

der Häuser

Liarunrer

auf die Dauer auf die Dauer von 1 bis 3 ; von 1 bis 14

Bemerkungen

Flecken oder Dorf.

letzten Zählung.

bezw.

Feuerstellen.

Wohn- Ge-

Scheu-

Stal- lungen

Tagen Tagen

bäude

neu.

Mann | Pferde Mann Pferde

Mann | Pferde

Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt Hessen-Nassau.

Cassel, den 31. Oktober 1894.

Ew. Hochgeboren theilen wir unter Bezugnahme auf die gefällige Anfrage vom 22. September d. Js. I. Nr. 20026 ergebenst mit, daß in allen den­jenigen Fällen, in welchen Quittungskarten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer zum Umtausch, oder zur Einziehung gelangen, die neue Karte die nächstfolgende Nummer erhalten muß.

Die Quittungskarten von versicherungspflichtigen Personen, welche ihrer Militairpflicht genügt haben, müssen ohne Rücksicht auf die Anzahl der ver­wendeten Beitragsmarken zwecks Erhaltung der Gültigkeit vor Ablauf des 3. Jahres, welches dem am Kopfe der Karte verzeichneten Jahre folgt, zum Umtausch gelangen.

'Im klebrigen theilen Ew. Hochgeboren wir im Anschluß an unser Rundschreiben vom 21. August b. Js. V. A. I. Nr. 1293 ergebenst mit, daß wir die fortdauernde Gültigkeit solcher Quittungs- karten, welche in den Jahren 1890 und 1891 ausgestellt sind, jedoch erst nach dem 1. Januar 1895 zum Umtausch gelangen, bis zum Schlüsse des Jahres 1895 allgemein und ohne besonderen Antrag anerkennen. Dementsprechend ersuchen wir ergebenst, solche Karten bis auf weiteres auch dortseits aufzurechnen.

Nach Eingang solcher Quittungskarten werden dieselben alsdann diesseits mit einem Vermerk über die anerkannte Fortdauer der Gültigkeit versehen werden.

Der Vorstand. Dr. Schroeder.

An den Königl. Polizei-Präsidenten, Herrn Grafen Königsdorff, Hochgeboren hierselbst. V. A. 1.1509.

*

Abschrift senden wir Ew. Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme und mit dem ergebensten Ersuchen, bei den Ausgabestellen für Qnittungs- karteu im dortigen Kreise gefälligst ein gleiches Verfahren veranlassen zu wollen.

Der Vorstand. Dr. Schroeder. An die Königlichen Herren Landräthe der Provinz Hessen-Nassau rc.

* * *

Heröfeld, den 9. November 1894.

Wird den Ortspolizeibehörden zur Nachachtung mügetheilt.

- 5635. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Gefunden: eine Peitsche. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Lautenhausen.

Politische Nachrichten.

Berlin, 11. November.

Am Sonnabend früh unternahmen Ihre M a j e st ä t e n der Kaiser und die Kaiserin einen gemeinsamen Spazierritt. Nach Rückkehr von demselben nahm der Kaiser den Vortrag des Chefs des Generalstabes Grafen von Schlieffen, und später die Meldung des Majors im Generalstabe, von Falken- hayn, entgegen. Zur Frühstückstafel, welche um 12/.2 Uhr stattfand, waren geladen die Herzogin Adelheid, der Botschafter v. Schweinitz und Major v. Falkenhayn. Um 1 Uhr 15 Min. begab der Kaiser sich von der Wildparkstation mittelst Sonderznges nach Berlin und besichtigte die im Bau begriffene Kaiser Wilhelm-Gedächt- nißkirche. Se. Majestät fuhren von dort im offenen Wagen nach dem Marstall und später von da ins Schloß.

Wie gestern Abend amtlich gemeldet worden, hat S e. M a j e st ä t d e r K ö n i g Allergnädigst geruht: dem Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domainen und Forsten v. Hey- d e n die nachgesuchte Entlassung ans seinem Amt unter Belaffung des Titels und Ranges eines Staatsministers, sowie unter Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adlerordens mit Eichenlaub in Gnaden zu bewilligen und den Landesdirektor der Provinz Hannover Freiherrn von H a in in e r st e i n - L o x t e n zum Staats- Minister und Minister für Landwirthschaft, Domai­nen und Forsten zu ernennen.

Die Gerüchte von einem Entlassungsgesuche des Vizepräsidenten des königlich preußischen Staatsmiiiisteriums, Staatssekretairs Dr. von B o e t t i ch e r, s i n d v ol l st ä nd i g unbe­gründet.

Ein s o z i a.l d e in o k r a t i s ch e s Blatt hält sich darüber auf, daß in den oberen Klaffen der höheren Lehranstalten die Dichtung des KaisersSang a n A e g i r" zum Gegenstand von Besprechungen gemacht werden soll, und will darin den Versuch erkennen, auf deutschem Boden Byzantinismus zu züchten. Es kann nur eine absichtliche Entstellung des Sachverhaltes sein, wenn man sich geberdet, als sollten Schülerauf­

sätze darum gemacht werden, damit das kaiserliche Gedicht als solches gelobt werde. Vielmehr wird es sich einfach darum handeln, daß der Jugend die germanische Götterlehre wieder näher gerückt werde, die in den Schulen häufig hinter der antiken heidnischen zurücksteht. Der Kaiser hat offen geäußert, daß er dies für die Pflege des nationalen Geistes ersprießlich und nothwendig halte; und wenn derSang au Aegir", der heute in Aller Munde ist, dazu besonderen Anlaß giebt, so ist das jedem Unbefangenen wohl ver­ständlich. Daß den akademischen Kostgängern der Sozialdemokratie vaterländischer und volks- thümlicher Geist fremd ist, daß sie ihn als Feind erachten, weiß man längst: nur der Theil des Volkes' wird ja ihren Theorien zugänglich, der durch die Abschwächung des nationalen Empfin­dens entnervt und stumpf geworden ist. Daher die angebliche Sorge umByzantinismus."

Nach einem aus Dar-es-Salam vom Freitag vorliegenden Telegramm hat die in Tabora stehende Kompagnie der ostafrikanischen Schutztruppe am 13. Oktober bei Konko ein siegreiches Gefecht gegen die Wahehe bestanden, welche vor der vordringenden Hauptkolonne nach Norden auszuweichen versuchten. Deutscherseits Lieutenant v. Bothmer gefallen, Kompagnieführer H e r r m a n n , Lieutenant H a t l i e r s ch , Dr. P r e u ß, Unteroffizier Richter verwundet. Am 20. Oktober ist Lieutenant H a t l i e r s ch in Mualele an Dysenterie gestorben. Konko liegt südlich der ehemaligen Station Unjamvira, Mualele nördlich davon an der Karawanenstraße,. die von Tabora nach der Küste führt.

Von den letzten Vorgängen in Südwest - afrika, die zur Unterwerfung Hendrik Witboois führten, giebt ein an das südwestafrikanische Handelskontor in Dresden gesandter Bericht ein anschauliches Bild. Wir entnehmen dem Schreiben folgende Schilderung:Die Belagerung Hendrik Witboois in der von zwei wilden Bergketten ge­bildeten Raukluft war ein schweres Stück Arbeit für unsere Schutztruppe, der eine Zeit lang die Nahrungsmittel gänzlich ausgegangen waren, so- daß, als kurz vor dem Kampfe, am 27. August, die Proviantkolonne aus der Ebene anlangte, die Mannschaft bereits genöthigt gewesen war, zur Stillung ihres Hungers Pferde zu schlachten. An diesem Tage erstiegen die Deutschen unter fortwährendem Feuer der Leute Witboois nach dreistündigem Klettern die Felsen, die rechts und