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Helsfel-er Kreisblitt.

Mit wöchentlicher Gratis-BeilageMnftrirtes Sonntagsblatt".

Nr. 145.Donnerstag den 13. Dezember 1894.

Amtliches.

Hersfeld, den 11. Dezember 1894.

Auf einem fiskalischen Grundstück an der Fulda im Kreise Rotenburg ist ein jedenfalls aus dem diesseitigen Kreise stammender kleiner Kahn, 4 Meter lang und 1 Meter breit, aufgefunden worden.

Der Eigenthümer kann sich zur Empfangnahme desselben bei dem Strommeister Herrn Klotz zu Rotenburg melden.

I. I. Nr. 6084. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

In der Marthaherberge des Diakonissenheims zu Cassel, Untere Königsstraße Nr. 95, finden ordentliche Mädchen, welche in Cassel Stellungen suchen, freundliche Aufnahme. Die leitende Schwester ist den Gästen der Marthaherberge zur Erlangung geeigneter Stellen gern behülflich. Der Vorstand des hessischen Diakonissenhauses.

Nichtamtliches.

Aus dem Reichstage.

Berlin, 11. Dezember. Die heutige (3.) Plenarsitzung desReichstag « eröffnete Präsident v. Levetzow um 12 Uhr 30 Min. Nach verschiedenen geschästlichen Mittheilungen wird das Resultat der Schristsührerwahl verkündet. @6. gelangt sodann das Schreiben des Reichskanzlers zur Verlesung, in dem die Genehmigung dc« Reichstages zur Strafverfolgung des Abg. Liebknecht wegen Majestätsbeleidigung nachgesucht wird. Aus Vorschlag des Präsidenten wird das Schreiben der GeschästSordnungSkommission zur schleunigen Bericht­erstattung überwiesen. Abg. Richter äußert sich zur Ge- schästSordnung über die Frage der Priorität der Initiativ­anträge. Alsdann ergreift der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-SchillingSfürst das Wort und betont, daß sein Ein­tritt in das Amt des Reichskanzlers keinen Systemwechsel bedeute, er erkenne die vorhandenen Thatsachen an und werde alle unter seinem AmtSvorgänger eingegangenen Verpflichtungen loyal ersüllen. Seine Darlegungen wolle er mit der Finanz­frage beginnen. Es sei nothwendig, das finanzielle Verhältniß des Reiche« zu den Einzelstaaten bestimmt zu regeln, da da« Reich nicht in der Lage sei, seine Bedürfnisse aus eigenen Einnahmen zu bestreiten. Die finanzielle Haftbarkeit des Reiches gegen die Bundesstaaten und der Bundesstaaten gegen das Reich müsse festgelegt werden. (Beifall.) DeS Weiteren erläutert der Reichskanzler die in der Thronrede angekündigten Entwürfe, namentlich eine« Gesetze« gegen den unlauteren Wettbewerb, welches die wirthschaftlich Schwachen schützen solle, sowie die Börsenreform-Vorlage. Je mehr die Auswüchse des geschästlichen Lebens beschnitten würden, desto größer würde der Nutzen des reellen Geschäft« werden. ; Lebhafter Bei­fall.) Die Kolonialpolitik müsse weitcrgesührt werden, schon um ihrer nationalen Seite willen. Sie sei eine Knltnrmission des deutschen Volke«. Das sogenannte Umsturzgesetz sei noth­wendig, um den revolutionairen Bestrebungen entgegenzutreten. Die Religion als die Grundlage des Staates müsse geschützt und gepflegt werden; unsere Zeit weise auf ein Zusammcn- Wirken der staatlichen und kirchlichen Autoritäten hin i Beifall recht« und im Centrum.) Daß er hierzu bereit sei, habe er bereits in den Reichslanden gezeigt; seine frühere Stellung zu kirchlichen Fragen sei lediglich den damaligen Verhältnissen entsprungen, die sich jetzt wesentlich geändert hätten. ES wird hieraus in die EtatSberathung eingetreten.

Politische Nachrichten.

Berlin, 11. Dezember.

Am Montag früh, von 8'/, Uhr ab, hörte Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des komman- direnden Admirals, des Staatssekretairs des

Reichs-Marineamts und des Chefs des Marine- kabinets, empfing darauf den Chef des Militair- kabinets und den Ziseleur Lind zur Vorlage von Modellen für Ehrenpreise und arbeitete sodann mit dem Chef des Civilkabinets. Um 12 Uhr 5 Minuten erfolgte die Abreise Sr. Majestät mittelst Sonderzuges nach Hannover, woselbst die Ankunft um 4 Uhr 20 Minuten Nachmittags erfolgte.

Seine Majestät der Kaiser, Aller- höchstwelcher heute Vormittag in Hannover Vor­träge entgegengenommen hatte, nahm um 11 Uhr auf dem Waterlooplatze Parade über die hier garnisonirenden Truppentheile ab. Es fand ein zweimaliger Vorbeimarsch statt. Später trug der Männer - Gesangverein im Schlosse Lieder vor. Nachmittags gedachte Se. Majestät im Kreise des Offizierkorps des Königs = Ulanenregiments das Diner einzunehmen und Abends das Königliche Hoftheater zu besuchen.

Der Reichskanzler hat dem Präsidenten des Reichs­tages einen Antrag des Ersten Staatsanwalts beim Landgericht Berlin I übermittelt, in welchem die Herbeiführung der Genehmigung des Reichs­tages zur strafrechtlichen Verfolgung derjenigen sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten nach­gesucht wird, die in der L-itzung vom 6. d. M. bei dem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser sich nicht von ihren Plätzen erhoben haben. Die Anklage wird auf Majestätsbeleidigung lauten. Bei der beabsichtigten strafrechtlichen Ver­folgung wird von der Staatsanwaltschaft offen­bar davon ausgegangen, daß die verletzende Demonstration durch die Immunität der Abge­ordneten nicht geschützt wird, weil nach Art. 30 der Reichsverfassung die Verfolgung eines Reichs- tagSabgeordneten nur für feine Abstimmung und fürdie in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen", nicht aber in Bezug auf sonstige Handlungen ausgeschlosien ist.

Zur Vorgeschichte der durch den Abg. Singer und die Sozialdemokraten in der ersten im neuen Reichstagsgebäude abgehaltenen Sitzung herbei­geführten Zwischenfälle wird gemeldet, der Abg. Singer habe bereits am 5. Dezember beim Präsi­denten v. Levetzow angefragt, ob dieser beab­sichtige, bei der Verabschiedung vom alten Reichs- tagsgebäude ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser auszubringen. Dieses hätte Herr von Levetzow verneint, jedoch hinzugefügt, daß er seine am 6. Dezember im neuen Reichstage zu haltende Ansprache mit dem Hoch auf Seine Majestät ab­schließen werde. Da Herr Singer also über die Absichten des Präsidenten unterrichtet war, darf aus dem Verhalten der Sozialdemokraten in der Sitzung vom 6. Dezember geschlossen werden, daß Letztere es auf eine Demonstration abgesehen hatten.

Die Fraktion der Deutschen Reichspartei be­schloß, einstimmig für die Genehmigung der Straf­verfolgung der sozialdemokratischen Reichstags­abgeordneten, welche bei dem Hoch auf den Kaiser sitzen geblieben waren, zu stimmen.

Dem Reichstage ist die übliche Denkschrift über die Ausführung der seit 1875 erlassenen Anleihe- gesetze zugegangen. Nach derselben belief sich der S ch u l d e n st a n d d e s R e i ch e s am 1. Ok­tober d. J. auf 1 960 798 550 Mk., wovon 446 Millionen in 4proz., 788 in Z^proz. und 727 in 3proz. Schuldverschreibungen ausgegeben sind.

An Reichs münzen sind im November

zur Ausprägung gelangt: 19 926 300 M. in Doppelkronen auf Privatrechnung. 478 965 M. in silbernen Fünfmarkstücken, 88 345,35 M. in Fünfpfennigstücken und 36080,15 Mark in Ein­pfennigstücken.

Aus Port Arthur wird unterm 8. Dezem­ber berichtet: Es läßt sich leider nicht in Abrede stellen, daß bei der Eroberung Port Arthurs be­dauerliche Ausschreitungen vorkamen, nicht aber von Seiten des regulairen japanischen Militairs: Die Nacht nach der Einnahme der Festung kam eine Schaar Kulis, welche der Armee als Führer und Arbeiter folgten, in die Stadt. Die Leute hatten Säbel, um Begleitmannschaften zu er­sparen. Im Allgemeinen hatten sich diese Leute bisher anständig benommen. Zum Unglück aber kamen sie in die chinesischen Schnapslager und betranken sich unsinnig. In diesem Zustand dachten sie an die Grausamkeit der Chinesen gegen japanische Gefangene und wurden wild vor Wuth. Sie windenamok", wie man in Jnmen sagt, und ermordeten jeden Chinesen, welchen sie trafen. In vielen Fällen zerhackten die Kulis sogar die Leichen der Ermordeten. Die Wuth hielt Gottlob nicht lange an. Einige der Uebelthäter sind verhaftet worden. Marschall Oyama hat schon eine Untersuchung eingeleitet. Er soll dem Kaiser bereits einen vorläufigen Bericht zugestellt haben. Der Mikado ist entrüstet über das Vorgekommene."

Aus Provinz und Nachbargebiet.

Hersfeld, den 12. Dezember 1894.

* sLebensmittelpreise im November.]

Im Durchschnitt des preußischen Staates sind die Preise für Weizen und Roggen im Monat No­vember etwas gegen den Vormonat gestiegen, es kosteten nach derStatistischen Korrespondenz" 1000 Kilogramm Weizen 124 Mark gegen 123 Mark im Oktober, Roggen 112 Mark gegen 110 Mark. Die Preise für Hafer und Gerste, 120 und 116 Mark sind dieselben geblieben, Kocherbsen sind von 209 Mark auf 206 Mark, Linsen von 405 auf 403 Mark gesunken, Bohnen von 250 auf 256 Mark gestiegen. Eßkartoffeln kosteten 48,6 (48,5) Mark, Richtstroh 37,6 (37,8) Mark, Heu 50,2 (50,0) Mark. Die Fleischpreise haben sich int Wesentlichen auf derselben Höhe gehalten. Im Großhandel ist allerdings Rindfleisch von 1128 Mark für 1000 Kilogramm im Oktober auf 1131 Mark gestiegen. Im Kleinhandel kostete das Kilogramm Rindfleisch von der Keule 1,39 (1,40) Mark, vom Bauch 1,21 (1,21) Mark, Schweinefleisch 1,36 (1,36) Mark, Kalbfleisch 1,32 (1,33) Mark, Hammelfleisch 1,26 (1,27) Mark, geräucherter Speck 1,66 (1,67) Mark,- butter 2,18 (2,20) Mark, inländisches Schweine­schmalz 1,65, (1,62) Mark. Weizen- und Roggen­mehl kosteten ebenso wie im Oktober 25 und 22 Pfennig, das Schock Eier 4,17 gegen 3,96 Mark.

* sH a g e l r e i ch st e T a g e u n b nie ist - betroffene K reife inPreuben I 8 93Z Als ungewöhnlich Hagelreiche Tage, die mit großen Verlusten verbunden waren, sind nach derStat. Korr." im Jahre 1893 drei, und zwar der 20. Juni, 22. Juli und 24. August ermittelt worden. Allein am erstgenannten Tage wurden Feldfrüchte im Werthe von über 1134 000 Mark