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Nr. 8
Siiuktü Den 11 Zmiiiar
Amtliches
Caffel, den 11. Januar 1895.
Für die zu Ostern d. Js. zur Konfirmation kommenden Zwangszöglinge evangelischer und katholischer Konfession suche ich Lehr- und Dienststellen.
Lehrstellen in folgenden Aerufsarten:
Bäcker, Gärtner, Maurer, Metzger, Sattler, Schmied, Schlosser, Schneider, Schreiner, Schuhmacher, Stein- hauer und Zimmermann.
Lehrkedingungen: 3jährige Lehrzeit, Lehrgeld einschließlich Krankenkassen-Beitrag in der Stadt 40 Mk. und auf dem Lande 37 Mk. 50 Pfg. jährlich. Die übrigen Bedingungen werden durch den Lehrvertrag geregelt.
Den baldigst durch die zuständigen Herrn Pfarrer und Bürgermeister an mich einzureichenden Bewerbungs- gesuchen ist die Beantwortung nachstehender Fragen beizufügen:
a) Alter des Meisters und seiner Ehefrau?
b) Zahl und Alter der vorhandenen Kinder?
c) Vermögens- und Erwerbs-Verhältnisse?
d) Bürgerliche und kirchliche Führung?
e) Ist der Meister vermöge feiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seines Geschäftsumfangs zur gründlichen Ausbildung eines Lehrlings geeignet?
f) Ist die Ausnutzung des Lehrlings in nicht geschäftlichen, insbesondere landwirthschaftlichen Arbeiten nicht zu befürchten?
Die D i e n st st e l l e n werden für männliche Zöglinge in der Landwirthschaft und für weibliche in der Haus- und Landwirthschaft gesucht. Die Miethbe-
; dingungen werden in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse festgesetzt.
Da auch öfters w ä h r e n d des Jahres Lehr- und 5 Dienst-Unterbringungen erfolgen, so ist bei den Angeboten . die weitere Angabe sehr erwünscht, ob solche auch, falls : zu Ostern Berücksichtigung nicht erfolgen kann, bis Ende - 1895 aufrecht erhalten werden.
Der Abschluß der Lehrverträge sowie die Verein- ' barung der Miethbedingungen, welche letztere der Regel ■ nach schriftlich nicht zu erfolgen pflegt, wird durch die zuständigen Herren Geistlichen vermittelt.
Alle Meldungsgesuche, auf welche bis zum 1. März = d. Js. ein Bescheid nicht ergangen ist, können zu Ostern ; nicht mehr berücksichtigt werden.
(Unberechtigter Nachdruck verboten.)
Ihr
Kriminalerzählung
von
Ernst Kronberg.
(Fortsetzung.)
Freunde! Zur Hülfe! Schlagt den alten
s Schurken nieder!" schrie Bigg nun, dessen Gesicht leichenblaß geworden war. „Ihr seht's, er will mich morden!"
„Still!" donnerte Smiles, sich zu seiner ganzen Höhe aufrichtend, „daß Keiner von Euch auch nur den i Fuß rührt — und Du, Gesell'," wendete er sich ( blitzenden Auges an den vor Schreck und Wuth er- x bebenden Bigg, „nimm Dich fein in Acht! Ich will | Dich nicht morden, aber ich werde Dich nach der Satzung zu strafen wissen, welche in der „Nassen Sieben" Geltung hat, wenn Du nicht sofort die Wahrheit bekennst."
„Ich habe nichts zu bekennen," schrie Bigg, der s vergeblich Anstrengungen machte, sich aus dem zähen S Schlamm, in welchem er zusehends immer tiefer versank, herauszuwinden.
„Das werden wir sehen," brummte Smiles. Dann $ wendete er sich plötzlich an die in wildem, aufrührerischen Tumult befindliche, nur durch die dumpf knurrenden, zähnefletschenden Riesendoggen mühsam noch s vor thätlichem Angriff zurückgehaltene Verbrechergesell- | schaft zu seiner Linken. „Murrt und fletscht die Zähne," stieß er rauh hervor, „aber Ihr thut's auf die Gefahr,
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, Vorstehendes in entsprechender Weise in dem amtlichen Theile des dortigen Kreisblattes baldgefälligst bekannt geben zu wollen.
Der Landes-Director: R i e d e s e l. An die Königlichen Herrn Landräthe des Regierungsbezirks Cassel. I. II. Nr. 175.
* * *
Hersfeld, den 17. Januar 1895.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises mit der Veranlassung mitgetheilt, etwaigen Interessenten die obige Bekanntmachung zur Kenntniß zu bringen.
I. 273. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 15. Januar 1895.
Der seitherige Bürgermeister Conrad Mohr zu Ausbach ist als solcher auf acht weitere Jahre gewählt, bestätigt und heute eidlich verpflichtet worden.
I. I. A. Nr. 91.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nach einem Erlaß der Herren Reffortminister vom 19. Dezember 1894 darf unter Bezeichnungen, wie „Schmalz", „Bratenschmalz" oder „rasfinirtes „Schmalz" nur reines Schweineschmalz verkauft werden; Fettgemische, die außerdem andere Fette oder Oele enthalten, dürfen dagegen nicht unter jenen Bezeichnungen, sondern nur als „Speisefett" oder unter ähnlichen, keinen Irrthum erregenden Namen zum Verkauf gelangen.
Zuwiderhandelnde werden eine strafrechtliche Verfolgung auf Grund des Gesetzes voin 14. Mai 1879 (R. G. Bl. S. 145) zu gewärtigen haben.
Cassel am 11. Januar 18.95.
Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e.
Ueber die baulichen Veränderungen der letzten 3 Rechnungsjahre werden in den nächsten Tagen den betreffenden Eigenthümern durch die Herrn Gemeindevorsteher die Auszüge aus den Veranlagungsverhandlungen zugestellt. Die Jnsinuationsdokumente sind von den genannten Auszügen abzutrennen und unterschrieben dem Katasteramt zurückzusenden.
Aufklärung über die Neuerung, bezüglich des Beginns der Steuerpflicht neuerbauter Gebäude, giebt die Bestimmung im Absatz 4 des § 26 des Kommunalabgaben-
das Loos jenes Burschen zu theilen! Er hat sich wider mein Gesetz versündigt — und wahrlich, wenn alle Satzungen der Welt mit Füßen getreten werden können — in diesem Bau gilt mein Wille — und noch bin ich Mann'S genug, ihm unbarmherzig Geltung zu verschaffen!"
Die Wirkung seiner Worte war seine tiefe, nachhaltige. Mit Staunen nahmen Garnett und seine Begleiter es wahr, welchen geradezu zauberhaften, unheimlichen Einfluß der Alte auf die verthierte Ver- brecherheerde ausübte, denn diese verhielt sich plötzlich still und wie geängstigt.
Wohl eine Minute dauerte es, bis der Sprecher von vorhin aus der Reihe zu treten wagte.
„Ach, Freund Smiles, das ist zu viel!" rief er in geradezu demüthig bittend klingendem Tone. „Was soll's nur mit Bigg? Er ist doch ein solch wackerer Gesell! Was hat er eigentlich verbrochen?"
„Ich bin Euch keine Rechenschaft schuldig; aber Ihr sollt'S wissen," meinte der Alte nach kurzem Stillschweigen, . während er gemächlich auf dem erhöhten Stuhle wieder Platz nahm. „Wir kennen uns und wissen, daß wir in den Augen der sogenannten guten, moralischen Bürgerschaft New - Aorks lichtscheues Gesindel, die Hefe der Bevölkerung, die Aussätzigen, oder wie die uns zugelegten Ehrentitel alle heißen mögen, sind — und wahrlich, wenn es gilt, den Kampf gegen diese bürgerliche Sippschaft aufzunehmen, bin ich jederzeit der Erste gewesen, der Euch mit Rath und That unterstützte. He!
gefetzes vom 14. Juli 1893. Dieselbe lautet: „Die Besteuerung neuerbauter oder vom Grunde aus wieder aufgebauter Gebäude, sowie die Steuererhöhung in Folge von Verbesserungen der Gebäude beginnt mit dem Abläufe des Rechnungsjahres, in Welchem die Bewohnbarkeit oder Nutzbarkeit eingetreten oder die Verbesserung vollendet ist."
Hiernach ist die seither bestandene 2jährige Steuerfreiheit für Neubauten in Wegfall gekommen. Beispielsweise wird ein neues Gebäude, welches in der Zeit vom 1. April 1894 bis 31. März 1895 bewohnbar oder nutzbar geworden ist, schon vom 1. Äpril d. Js. ab steuerpflichtig, während dasselbe nach der früheren Vergünstigung, erst vom 1. April 1897 ab steuerpflichtig sein würde. Dahingegen ist aber sowohl die Gebäudesteuer, als auch die Grundsteuer vom 1. April d. Js. ab für die Staatskasse außer Hebung gesetzt, da die genannten Steuern von diesem Zeitpunkte ab den Gemeinden zufallen.
Hersfeld, den 15. Januar 1895.
Königliches Katasteramt. Schweißer.
Nichtamtliches
Aus sein Reichstag.
Berlin, 16. Januar. In der heutigen Sitzung wurde zunächst der Antrag des Centrum« auf Aufhebung des Jesuiten ge- setze« berathen. Der ultramontane Abgeordnete Graf H o m p e s ch bedauerte, daß der BundeSrath dem vorjährigen Beschluß de« Reichstage«, durch welchen derselbe Antrag angenommen worden sei, nicht zugestimmt habe. Er habe diese Ablehnung tief und schmerzlich empfunden und verlange, daß dem Jesuitenorden dieselben Rechte eingeräumt würden, wie jedem Verein. Nachdem hieraus von konservativer, freikonservativer und nationalliberaler Seite der ablehnende, von den Polen und Sozialdemokraten der zustimmende Standpunkt gegenüber dem CentrumSantrage in kurzen Erklärungen bargelegt worden war, beantragte der Abgeordnete Ricke rt (stets. Ver.), die zweite Lesung der Anträge« von der Tagesordnung abzusetzen, da ein Zusatzantrag vorbereitet werde. Der Abgeordnete Lieber (Centrum) wiederholte die Forderung nach Ausübung des JesuitengesttzeS und erklärte sich mit der Verschiebung der zweiten Berathung deS Antrages bis morgen einverstanden. DaS Hau« beschloß demgemäß. Es folgte sodann die Berathung der Anträge auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Abänderung der Gewerbeordnung und die Organisation einer Vertretung des Handwerks in Handwerkerkammern. Ebenso wie gestern bei Besprechung der Interpellation über denselben Gegenstand wurde auch heute von den Parteien der Rechten (den Abgeordneten G a m p und v. V i c r e ckt, des CentrumS (Abg. E u I e r) und der Nationalliberalen (Abg. Freiherr v. Heyl) eine zweckmäßige Organisation deS Handwerks, sowie die Errichtung von Handwerkerkammern warm befürwortet, während die Freisinnigen (Abg. P a ch n i ck e) und die Sozialdemokraten tAbg. Reißhaus) dem Handwerk völlige
Jst's nicht so?"
„Wohl," stieß Jack unterwürfig unter dem Beifalls- gemurmel der klebrigen hervor. „Aber jetzt, was soll's mit Bigg?"
„Er hat schwer am obersten unserer Gesetze gefrevelt," fuhr Smiles, ohne anscheinend die Unterbrechung zu beachten, fort. „Krieg bis ans Messer wider das Spitzbubengesindel, das sich scheinheilig bläht und brüstet vor der Oeffentlichkeit, raubt die Kassen jener Schurken aus, die sich durch Lug und Trug bereichert haben, tödtet erbarmungslos die scheinheiligen Schurken, welche unter dem Mantel des Gesetzes die schlimmsten Schandthaten begehen; aber achtet die so selten auf der Welt gewordene Tugend und wagt diese nicht anzurühren; also lautet die oberste Aufnahmebedingung in die „Nasse Sieben" — das wißt Ihr Alle, ausnahmslos habt Ihr Euch darauf verpflichten müssen — Feinde der Gesellschaft ' sind wir, aber selbst in dem Kampfe, welchen wir mit jener führen, dürfen wir nicht zu Schuften werden! Das that jener Mann Dort, den nun seine gerechte Strafe ereilen wird, denn wißt und vernehmt, er steht im Dienste wohl des größten Schuftes, den die Sonne je beschienen, und in seinem Auftrage suchte er schnöde zweier Herzen Glück zu zerstören. Und das leide ich nicht. Nein! Das dulde ich nicht!" setzte der Alte mit verstärkter Stimme hinzu, als wieder lebhaftes Murren im Kreise der Verbrechergenossen gehört wurde. „Die Welt hat mir selbst die gräßlichste .Wunde geschlagen, als ich erleben mußte,