-^.z^^-.........■ ., .-..--v
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienttag, Donnerstag und Sonnabend.
AbonnemeiUSprei« Vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Hostausschlag.
Die JnserüonSgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
.............*
Gratisbeilagen: „Illnstrirtes Sonntagsblatt^^ u. „Allustrirte lan-wirthschaftliche Veilage^^.
Nr. 14.
Snnnntali ben 2. Februar
189».
DmMtlK-AMVg.
Bestellungen auf das Horsfelder Kreisblatt. mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntags- blatt" und „Jllustrirte landwirthschaftliche Beilage" für die Monate Februar und März werden von allen Kaiserlichen Poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 30. Januar 1895.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des Kreises, welche mit der Erledigung meiner Verfügung nom 9. Februar 1884 Nr. 1721, im Kreisblatt Nr. 20, betreffend die Revision der Feuerstätten, noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 8. Februar d. Js., bei Meidung von 3. M. Strafe erinnert.
I. Nr! 1721/84. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei n i tz ,
Geheimer RegierungS-Rath.
Die chirurgische Klinik zu Marburg nimmt Kranke unter folgenden Bedingungen auf:
I. Klasse (Einzelzimmer) täglich 6 Mk.,
II. „ (2—3 Kranke in einem Zimmer) täglich 4 Mk., III. „ täglich 1,50 Mk.
Zählende Kranke finden ohne Weiteres Aufnahme, ebenso Arme aus den Kreisen Marburg, Kirchhain, Frankenberg und Ziegenhain (mit Ausnahme des Amtsbezirks Oberaula), welche mit Armenschein versehen sind. Die nachträgliche Abgabe eines Armenscheines, nachdem vorher das Versprechen der Zahlung gegeben worden, ist unter keinen Umständen zulässig.
Es ist häufig vorgekommen, daß auch Arme aus andern Kreisen, zwar mit Armenschein versehen, aber ohne vorher angemeldet zu sein, in die Klinik kamen, und um Aufnahme nachsuchten. Da die Klinik indessen nur über eine beschränkte Anzahl von Freibetten verfügt, so kann es geschehen, daß, wenn sämmtliche Freibetten
(Unberechtigter Nachdruck verboten.) willenlos.
Kriminalerzählung von Er ti st Kronbera. (Schluß.)
„Nun denn, so befehle ich Ihnen!" sagte er feierlich, wieder die Hand auf die Stirn des Mediums legend, „daß Sie sich niemals wieder hypnotisiren lassen, sobald Sie aus diesem Schlafe auf meinen Befehl aufgewacht sein werden! Fortan sollen Sie sich Ihrer wirklichen Persönlichkeit nur erinnern, Sie sollen wieder zu dem werden, was Sie waren, bevor Sie jenem Schurkenstreiche zum Opfer gefallen sind — und noch eins!" setzte er mit schalkhaftem Lächeln hinzu. „Wenn Sie »nt Frank Gardener beim Hochzeitsmahle sitzen, dann sollen Sie sich unmittelbar nach dem ersten Toast erheben, auf diesen Herrn hier" — dabei faßte er den AnstaltS- urzt beim Arm — „zuschreiten und ihm einen leichten Backenstreich versetzen; zugleich sollen Sie zu ihm sagen: „Bereue, ungläubiger Thomas, Deinen Zweifel!" — werden Sie gehorchen?"
Ich werde gehorchen!" entgegnete Elly.
«So befehle ich Ihnen noch, im Uedrigen auf Alles in vergessen, was Ihre Seele bedrückt, auögelöscht seien die Bilder schreckhafter Vergangenheit — erwachen Sie, Parkins, zur schönen Wirklichkeit zurück."
Von Neuem strich er mit beiden Händen über das Gesicht der Schlafenden; dann trat er von dieser zurück.
vergeben sind, solche Kranke abgewiesen werden müssen. ES liegt daher im eigenen Interesse der Kranken, ihrer Angehörigen und der Gemeinden, daß jede Bewerbung aus andern, als den genannten Landestheilen, um gänzlichen oder theilweisen Erlaß der Pflegekosten, unter Einreichung eines ArmenscheineS und eines ärztlichen Attestes, vorher an den Unterzeichneten gerichtet und der Bescheid abgewartet werde.
Marburg, den 24. Januar 1895.
Der Direktor der chirurgischen Klinik.
Dr. Küster, Geheimer Medizinal-Rath.
Aus dem Reichstag.
Berlin, 30. Januar. In der heutigen Sitzung kam der von den Abgg. A u e r (fojbj und Genossen cingebracküe Gesetzentwurf wegen Aufhebung der dem Statthalter von Elsaß-Lothringen übertragenen außerordentlichen Gewalten in Verbindung mit von den Abg. Colbu« (Eis.) und Genossen beantragten Gesetzentwurf wegen Abänderung des GesetzeS, betreffend die Verfassung und die Verwaltung Elsaß-Lothringen«, vom 4. Juli 1879 zur ersten Berathung. — Abg. Bebcl (sozd.): ES liege auf der Hand, daß der jetzige Zustand auf den Geist der Bewohner jenen Landes äuß ist diprimirend wirke. Wiewohl Elsaß-Lothringen seit 1871 zu Deutschland gehöre, seien doch mehr als neun Zehntel der dort geltenden Gesetze fianzöstschen Ursprung«. In Frankreich fei aber seit 1871 eine Menge dieser Gesetze und Verordnungen beseitigt worden, in Elsaß-Lothringen dagegen bestünden jene alten Bestimmungen nach wie vor. Ausererstü« werde den Reichslanden die Wohlthat einer Reihe deutscher Gesetze vorent- halten. Dadurch werde in der Bevölkerung ein Gefühl der Rechtlosigkeit, der Vernachlässigung, der Unterdrückung erhalten. E« sei allerhöchste Zeit, diesem Zustand ein Ende zu machen. — Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe: DaS Gesetz vom 10. September 1871 sei unmittelbar nach der Einverleibung Elsaß-Lothringen« in daS deutsche Reich gegeben worden, weil man in Folge der in manchen Kreisen vorhanden gewesenen Mißstimmung Ausschreitungen befürchtet habe. Die Maßregel habe man dama S al« gegen die Bevölkerung des Lande« gerichtet, anschcn können. Heute aber habe der Diktaturparagraph nur eine theoretische Bedeutung. Die Verhältnisse seien eben heute andere, weil sich die Bevölkerung von Elsaß-Lothringen gewöhnt habe, den staatsrechtlichen Zustand für einen dauernden anzu- sehen. Sehr viele Elsaß-Lothringer seien heute gute Deutsche, trotzdem sei e» aber nicht rathsam, den Diktatu Paragraphen j tzt aufzuheben. Die Regierung bedürfe einer gewissen Sicherheit, nicht gegenüber der Bevölkerung, sondern gegenüber der auswärtigen Agitation. Die Regierung bedürfe einer gewissen Sicherheit, nicht gegenüber der ®t = völkerung, sondern gegenüber der auswärtigen Agitation. Die französische .Regierung habe sich zwar zu allen Zeiten in korrektester Weise verhalten, daS hindere aber nicht, daß von zahlreichen Personen die Agitation von Frankreich au« eifrig betrieben werde. Dadurch könnten Bewohner der Reich-lande zu unbesonnenen Schritten verführt werden, und da» Gesetz sei in dieser Hinsicht eine Warnungstafel. Die Gleichstellung der Bevölkerung von Elsaß-Lothringu mit derjenigen des übrigen Deutschland«, die der Redner von Herzen wünsche, könne
Die Anwesenden standen wie erstarrt; sie wagten nicht mehr zu athmen, als sie nun wahrnahmen, wie Elly langsam die Augen aufschlug.
Mit gebogenen Knieen, die Hände über der Brust zusammengefaltet, verharrte Frank Gardener. Seine Augen hatten sich weit geöffnet und mit schier verglastem Blick starrte er auf die Erwachende, als ob er noch immer nicht an das Wunder glauben könne, das sich unter seinen Augen zu geschehe» anschickte. —
Elly war völlig wach geworden und blickte nun um sich. Da fiel ihr Blick auf Frank und zugleich färbten sich ihre Wangen tiefdunkel und ein glückseliges Lächeln umspielte ihre Lippen. Sie schnellte vom Stuhle auf und breitete sehnsuchtsvoll die Arme.
• „Frank, mein geliebter, theurer Frank!" stammelte sie.
Da ging ein fassungsloses Schluchzen über des jungen Mannes Lippen; dieser taumelte voran und hielt im nächsten Augenblicke in wortlosem Entzücken die Heißgeliebte in den Armen. —
Die Uebrigen aber gingen lautlos auf den Wink des Professors mit diesem aus dem Zimmer; dieser heilige Augenblick glückseligen Wiederfindens vertrug keine Zeugen.
John Bigg sah nunmehr bald ein, daß er mit dem Leugnen nicht mehr weit kam; da Frank fürchtete, daß bei dem ganzen Handel Burns als eigentliche Triebfeder steckte und er schon um Elly'S willen diesen nicht kom- promittiren wollte, so wußte es Garnet durchzusetzen, daß er in Gemeinschaft mit Gardener eine llntenedung mit dem UntersuchungSgefangenen, bet welcher sonst
erst erfolgen, wenn wir vor fremden Einwirkungen sichergestellt sein wüiden. Bis dahin müsse das Gesetz bestehen bleiben. — Staat«, sekrclär v. Puttkamer gab eine eingehende Darstellung der Agitationen französischer Vereine und Gesellschaften, denen gegenüber man die Waffe nicht fortgeben bürfe.
Sie neuesten kaiserlichen Krlajse.
Nichts thut dem deutschen Volke so wohl, als wenn mitten in dem kleinen Zank der Gegenwart, in dieser ewigen Zersplitterung und Uneinigkeit, die Stimme des deutschen Patriotismus laut wird, die uns an die Kämpfe und Opfer erinnert, mit denen die nationale Einheit nach langem Sehnen endlich errungen ward. Diese Stimme trifft immer des Volkes Herz und mahnt nicht vergebens zum festen Zusammenschluß gegen die Mächte, die das deutsche Reich von außen und innen bedrohen. In den Reden unseres Kaisers ist es immer wieder dieser zündende Ton, der ihn zum Schirmer und Beschützer der Vaterlandsliebe macht, des theuersten Gutes unserer Nation neben der Gottesfurcht und Königstreue. Auch aus den neuesten kaiserlichen Erlassen bei Gelegenheit von Kaisers-Geburtstag vernehmen wir diese Stimme.
Wenn der Kaiser an seinem Geburtstag jetzt der Armee die Tage ihres Ruhmes zurückruft und die Fahnen schmücken läßt mit dem f^ii^ten Eichenzweig, so wendet er sich zugleich an sein Volk, dessen Verkörperung da» Heer ist. Die Männer, die mit ihrem Blut unter den Feldzeichen vor dem Feind uns des Reiches Herrlichkeit erkämpften, sind die Väter der jungen Soldaten, an die des Kaisers Wort ergeht. Sie sprechen mit Stolz von den Tagen, wo sie in Reih und Glied mit den Kameraden aus Schloß und Hütte es lernten, gemeinsam einzutreten für das Wohl des Ganzen, sie fühlen sich noch als Angehörige des Regiments, in dem sie gestanden. Auch an sie wendet sich des Kaisers Erlaß. Der schlichte Schmuck der Fahnen, den sie künftig tragen, wenn sie entfaltet im Winde flattern, reicht aus, um die Erinnerungen an die ruhmreichen Schlachten wachzurufen in denen sie todesmuthigen Herzens den Weg zum Siege wiesen, aber er sei auch ein Vorbild für unser Volk, wie es die Wiederkehr der großen Zeit feiern soll. Wir brauchen keinen äußern Prunk und maßlosen Jubel; erfüllen wir wie unsere Väter unsere Pflicht und stehen wir einig zusammen mit dem alten Schlachtruf: Mit Gott für Kaiser und Reich!
In gleichem Sinne redet der kaiserliche Erlaß an den
keine Zeugen anwesend waren, bewilligt erhielt. Bigg sah ein, daß er sich nur durch ein offenes Geständniß den Kopf aus der Schlinge ziehen konnte und beichtete.
Es stellte sich heraus, daß Advokat Burns ursprünglich versucht hatte, seine Cousine für sich zu gewinnen. Da dies auf geradem Wege niemals gegangen wäre, hatte er vorgezogen, alle möglichen Ränke und Schwänke in Thätigkeit zu fetzen. Zufällig hatte er bei einer Reise in dem fernen Westen auch die Gegend berührt, welche früher von dem alten Parkins bewohnt worden war. Da hatte ihm ebenfalls wieder der Zufall Bigg und dessen junges Weib Maud in den Weg geführt; Burns war zuerst völlig perplex über die geradezu verblüffende Aehnlichkeit gewesen, die Frau Bigg mit Elly verbunden. Er hatte herausbekommen, daß über die Herkunft Maud's ebenfalls ein dunkler Schleier schwebte; auch ihre Eltern waren bei dem großen Jndianerüberfall ermordet und sie als beinahe noch im Säuglingsalter stehendes Kind von mitleidigen Menschen angenommen und groß gezogen worden.
Sofort war in dem Advokaten, welcher BiggS verbrecherischen verzweifelten Charakter gleich erkannt hatte, ein verworfener Plan entstanden, der nichts geringeres bezweckte, als Elly's Lebensglück zu zerstören und diese zu zwingen, das Weib ihres ungeliebten Vetters zu werden.
Bigg mußte mit seinem jungen Weib nach New-York kommen; unmittelbar vor der Hochzeitsstunde hatte er alsdann den von Maud geschriebenen Bries Elly über^ bringen müssen. Maud, die von den Männern nicht in's Geheimniß gezogen worden war, sondern ange-