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Amtliches.

Hersfeld, den 4. März 1895.

Der Ackermann Conrad H e b i g zu Bengendorf ist als Bürgermeister der dastgen Gemeinde auf die Dauer von acht Jahren gewählt, bestätigt und heute eidlich verpflichtet worden.

J. A. Nr. 681. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtliches.

ALnigin £mfc von Areutzen

Zum 10. März

Hundertneunzehn Jahre waren am 10. März

ver­

flossen, seit Königin Luise von Preußen, die Mutter Kaiser Wilhelms L, geboren wurde. Dieser Gedenktag wird noch jetzt im Volke festgehalten. An jedem 10. März, wenn der Platz im Berliner Thiergarten, auf dem sich das Marmorstandbild der Königin erhebt, mit Blattpflanzen und blühenden Gewächsen reich geschmückt wird, pilgern die Berliner in Städten hinaus zu dem Denkmal. Königin Luise ist jung gestorben, im Jahre 1810 am 19. Juli wurde sie, 34 Jahre alt, der König­lichen Familie durch den Tod entrissen. Man sagt, sie sei aus Gram über die Niederlage des Vaterlandes ge­storben, und in der That hat sie die Demüthigung Preußens durch die Franzosen in ihrem echt deutschen Herzen schwer empfunden. Im Kriege 1806/7 mußte die Königliche Familie nach Königsberg, dann nach Tilsit fliehen; die Hälfte des preußischen Staates blieb nach dem Frieden in den Händen Napoleons. Die Königin hatte sich schon in ihren glücklichen Tagen durch einen einfachen, natürlichen, heiteren Sinn, durch ihre jugend­liche Schönheit und ihre hohe Bildung die Herzen des Volkes erobert; erhebend aber wirkte in den Unglücks­jahren ihr Beispiel auf das ganze Land. Hatte sie schon früher die Einfachheit geliebt, so entäußerte sie sich jetzt allen Prunkes und allen werthvollen Schmuckes, um das Unglück ihrer Landeskinder zu lindern. Wenn später, in den Jahren der Befreiung, die Bevölkerung in Opfern für das gemeinsame Vaterland wetteiferte, wenn die Frauen ihren Schmuck, ihre Trauringe, ihr Haar Hingaben für die Ausrüstung der Truppen, so hat das von der Königin gegebene Beispiel der Selbstver­leugnung dazu das Vorbild geliefert. Der Geist der Königin Luise umschwebte Preußens Fahnen in den Jahren der Erhebung und lebt im preußischenZVolkeZbis heute. Sie hat dem deutschen Volke seinen ersten Kaiser geboren, ihr bescheidener Sinn und ihre Willensstärke waren es, die in Kaiser Wilhelm I. nachlebten undZmit denen er seine Erfolge errang. Einen Tag vor dem Geburtstage der Mutter, den er immer so pietätvoll be­ging am 9. März 1888, vor nunmehr sieben Jahren, ist Kaiser Wilhelm von dieser Zeitlichkeit abberufen worden. Ein trüber, regnerischer Morgen war's, als vor dem Palais Unter den Linden, auf dem die Kaiser­standarte halbmast wehte, eine schweigende Menschenmenge stand, die Augen hinübergewandt zu jenem Fenster, an dem seine Berliner ihn so oft gesehen und an dem seine Gestalt nun nicht mehr sichtbar werden sollte. Was Kaiser Wilhelm und was seine Mutter, Königin Luise, dem Volke gewesen, das wird nie vergessen werden.

Aus dem Reichstag.

Berlin, 8. März. In der heutigen Sitzung des Reichstags wurde die zweite Berathung des Militär etatS fortgesetzt. Z» dem Kapitel Naturalverpflegung liegen zunächst zwei Boischläge vor: die Budgetkommission will von den GesammtauSgaben 4000 Mark gestrichen haben, und der Abg. Schädler (Gtr.) verlangt die Fort­setzung der Versuche mit der Verabreichung warmer Abendkost an die Trupven und die Einstellung der Kosten deS warmen Abendbrods für alle Truppen in den Etat 1896/97, Abg. v. Vollmar (loch.) wünscht eine Einschränkung der den höheren Offizieren gewährten Pferderationen. Kriegsminister Bronsart v. Schellendorfs

kann die Erfüllung dieses Wunsches nicht in Aussicht stellen. Abg. Graf Arnim (ReichSp.) ist dafür, daß die Proviantämter ländliche Produkte direkt bei den Produzenten kaufen sollen. Abg. Richter (freis. VolkSp.) bemerkt, es kämen hier nur die Rücksichten auf die Steuerzahler in Frage, die Militärverwaltung solle die Waaren dort kaufen, wo sie am billigsten zu haben seien. Abg. v. Podbielski (fonf.) beantragt eine Resolution, nach welcher für 1895/96 die Mittel bereit gestellt werden sollen, um den Quartierwirthen, welche während der Truppenübungen den Mannschaften die Verpflegung freiwillig verabfolgen, eine Vergütung nach den Sätzen für die Marschverpflegung gewähren zu können. Kriegsminister B r o n s a r t v o n Schellen- d orf steht dem Vorschlag sympathisch gegenüber. Staatssekretär Graf Posadowsky stellt zur Regelung der Angelegenheit eventuell einen Nachtragsetat in Aussicht. Nachdem der Abg. Schädler (Ctr.) seine Resolution bezüglich des warmen Abendbrods für die Mann­schaften begründet hat, erklärt der Kriegsminister, er nehme die Anregung zur Verbesserung der materiellen Lage der Soldaten dankbar entgegen, doch sei sie mit den gegebenen Mitteln schwer durch­führbar. Staatssekretär Graf Posadowsky hebt hervor, daß die Verabreichung von warmem Abendbrod an die Mannschaften einen Mehraufwand von 8l/2 Millionen Mark erfordern würde; bevor man aber nicht wisse, ob der Reichstag die verlangten Mehrforderungen bewilligen werde, könne die Finanwerwaltung zu dieser Frage keine bestimmte Stellung nehmen. Abg. Richter (freis. Volksp.) befürchtet, daß die Annahme der Resolution für die Bewilligung der neuen Tabacksteuer verbindlich machen würde. Generalmajor v.Gemmingen widerspricht dem Bedenken, daß die Soldaten durch die vorgeschlagene Einrichtung in der Freibeit ihres Verkehrs gehemmt würden. Abg. v. Vollmar (sozd.): Wenn irgendwo, dann sei hier zum Sparen keine Veranlassung. Die Kommission könne anderswo soviel streichen, daß die 8*/» Millionen herau-kämen. Abg. Hammacher (natlib.) meint, daß die Annahme der Resolution zweiselloS für neue Bewilli­gungen verbindlich mache, und beantragt, die Resolutionen Schädler und v. Podbielski an die Kommissionen zurück zu verweisen. Abg. Schädler (Ctr): Vom theoretischen Wohlwollen werde kein Soldat satt, man möge daher auch zur Praxis übergchen. Beide Resolutionen werden an die Kommission zurück verwiesen, die beantragte Herab­setzung der bei diesem Kapitel geforderten Summe wird angenommen. Bei dem TitelBeschaffung des Bedarfs an Tuch" wird eine Resolution, nach welcher die Vergebung der Tuche zentralisirt werden soll, sowie die Herabsetzung der bei diesem Titel geforderten Summe aus 5614848 Mark angenommen. Bei dem Kapi'clMedizinalwesen" kommt der Kriegsminister Bronsart v. Schellendorfs auf die Erörterungen in der Presse über den Vortrag eines deutschen Arztes auf dem internationalen Aerztekongreß in Rom zu sprechen, der sich auf die Schießversuche mit kleinkalibrigem Gewehr auf Kadaver und anatomische Präparate erstreckte. Namentlich sei in der sozial- demokratischen Presse Bezug genommen worden auf ein französisches Blatt, das sich über die Versuche ungünstig geäußert habe. Die falschen Angaben deS französischen Blattes seien sehr bald berichtig: worden; eS sei aber zu verwundern, daß sich gerade hierbei ein deut­sches Blatt auf eine französische Zeitung berufen habe, die derartige von unS gemachten Versuche natürlich ungünstig beurtheile. Daß solche Versuche gemacht würden, sei nichts NenzS; die Aerzte lernten auf diese Weise die Wunden kennen. Die Versuche seien aber nicht an menschlichen Leichnamen, sondern an todten Pferden und an Präpa­raten gemacht und ihre Ergebnisse vor ganz Europa in Rom ver­öffentlicht worden. Auf Anfrage deS Abg. v. Vollmar (sozd.) erklärt der Kriegsminister, daß ^t Atlas der VersuchSergebnisse nicht geheim gehalten werde, er sei bereit, den Atlas einen ihm von dem Abgeordneten namhaft zu machenden Arzte zukommen zu lassen, wenn sich dieser verpflichte, den AtlaS nicht zu agitatorischen Zwecken zu gebrauchen. Zum KapitelTagegelder und Reisekosten" bemerkt Abg. B e b e l (sozd.), daß die Tagegelder und Reisekosten zu hoch seien. Staatssekretär Graf Posadowsky erkennt an, daß das Tagegelder- und Reisekostenwesen manches Mißliche an sich habe, aber eine Reform könne nicht ohne Weiteres durchgeführt werden; jedenfalls müßten bei der Reform die Tagegelder von den Reisekosten getrennt werden. Bei KapitelUnteroffizierschulen" wird eine von der Kom­mission beantragte Resolution auf Aufbesserung der Gehälter der Civillchrer an Unteroffizierschulen angenommen.

Politische Nachrichten.

Berlin, 9. März.

Sieben Jahre sind heute dahingegangen seit jenem Tage, an welchem Kaiser W i l h e l m I. die Augen schloß. Im Mausoleum zu Charlottenburg, wo die irdischen Ueberreste des Kaisers neben denen der Kaiserlichen Ge­mahlin zur ewigen Ruhe gebettet sind, wurden schon in früher Morgenstunde kostbare Kranzspenden niedergelegt, als erste, wie alljährlich, die der Großherzoglichen Tochter. Außer dem Kranze der Großherzogin von Baden hatten das Erste Garderegiment zu Fuß und das Husarenregi­ment König Wilhelm 1. (1. Rheinisches) Nr. 7 in Bonn ihre Kranzspenden bis 10 Uhr Vormittags dargebracht. Gegen 103/4 Uhr fuhren Ihre Majestäten vor dem Mausoleum vor, begaben sich in die Gruft und legten einen kostbaren Kranz am Sarge des Kaiserlichen

Großvaters nieder, längere Zeit daselbst in stillem Ge­bet verweilend.

Ein freisinniges Blatt theilt seinen Lesern mit, daß begründete Aussicht auf Annahme des Antrages Lenz­mann vorhanden sei, wonach in die zweite Lesung der sogenannten U m st u r z v o r l a g e in der Kommission überhaupt nicht eingetreten, sondern dieselbe im Ganzen abgelehnt werden soll. Man nehme, so heißt es in dieser Mittheilung weiter, in parlamentarischen Kreisen an, daß die Regierung alsdann die Vorlage zurückziehen werde. Diese Annahme kann dieN. A. Z." als eine durchaus unzutreffende bezeichnen.

Einige Blätter veröffentlichen den Entwurf eines Ge­setzes, betreffend die Abänderung des Branntwein- steuergesetzes vom 24. Juni 1887. Die Reichs- regierung steht dieser Veröffentlichung gänzlich fern und hat Ursache, dieselbe zu bedauern, da noch gar nicht fest­steht , ob der Bundesrath, dem der in Frage stehende Entwurf zur Zeit vorliegt, nicht mehr oder minder er­hebliche Aenderungen an demselben vornehmen wird.

Die vomVorwärts" gebrachte Nachricht, der Prä­sident des Oberverwaltungsgerichts P e r s i u S habe, veranlaßt durch den Minister v. Köller, seinen Ab­schied eingereicht, ist von Anfang bis zu Ende erfunden. Der Minister v. Köller hat weder schriftlich, noch mündlich mit dem Präsidenten Persius über das bekannte Er­kenntniß des Oberverwaltungsgerichts betr. die Aufführung derWeber" verhandelt. Auch davon, daß der Präsident Persius eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser nach­gesucht habe, ist an maßgebender Stelle nichts bekannt.

Die Abgg. Möller und Dr. 'Hitze haben einen Antrag eingebracht auf Abänderung des Gesetzes vom 12. März 1893 wegen Einführung einer einheitlichenZeit- b e st i m m u n g. Danach soll, wenn der Unterschied zwischen der gesetzlichen Zeit und der Ortszeit mehr als eine Viertelstunde beträgt, die höhere Verwaltungsbehörde bezüglich der Zeitbestimmungen im Titel VII der Ge­werbeordnung und der hierauf beruhenden Ausführungs­und Ausnahmebestimmungen für einzelne Betriebe oder Betriebstheile Abweichungen von der Vorschrift im Ab­satz 1 zulassen können. Die Abweichungen dürfen aber nicht mehr als eine halbe Stunde betragen.

Die Abgg. Auer und Gen. haben einen Antrag eingebracht auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch den das Gesetz wegen Erhebung der Brau st euer vom 31. Mai 1872 dahin abgeändert wird, daß bei der Bierbereitung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe ver­wendet werden darf.

Alls Provinz iniii Nachbarzebüt.

Hersfeld, den 11. März 1895.

* Auf Grund einer gemeinsamen Verfügung des Justizministers und des Ministers für Landwirthschaft, Domainen und Forsten vom 19. Februar d. I. haben bei Strafanzeigen gegen jugendliche Forst frevler, welche nicht die Fälle der §§ 6 und 8 des Forstdieb­stahlsgesetzes betreffen, die mit dem Forstschutz betrauten Personen in die aufzustellenden Forstdiebstahlsverzeichnisse einen ausdrücklichen Vermerk aufzunehmen sowohl über das Vorhandensein der zur Erkenntniß der Strafbarfeit erforderlichen Einsicht, als auch über die Thatumstände, aus welchen dasselbe zu folgern ist.

* sF st r I m k e rZ Im Lüneburgischen ist kürzlich gerichtlich dahin entschieden worden, daß das Eigen­thumsrecht an Bienenschwärmen aufhört, sobald deren Besitzer die Verfolgung des Schwarmes aufgiebt.

* Hersfeld, n. März. Im Interesse der H e b un g desObstbaueS wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Zerstören der Nester der Gesellschafts­raupen bis Mitte März geschehen muß. Diese Nester sind kenntlich durch dünne an den Spitzen sitzen gebliebene zusammengezogene Blätter. Die Vertilgung geschieht am leichtesten mittels der Naubensackel, deren offene Flamme kurz unter dem Neste schnell hindurch geführt wird, wodurch dieses schnell auflodert, ohne Zweige und