......- ■ . "‘^ Erscheint wöchentlich drei Mal
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
K
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10Pfg., im amtlichen Theile l5Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. excl. Postansschlag.
Gratisbeilagen: „Illustrivtes Ssnntagsblatt" u. „Allustrirte landwirthschaftliche Beilage".
Nr. &Iieiftiis Heil 28. Miirz 1838.
DmMlr-ZMiG
Mit dem 1. Steril beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende
Hersfelder Kreisblatt
mit den Gratisbeilagen „Jttustrirtes Sonntags- blatt" und „Jllustrirte landwirthschaftliche Beilage".
Wir bitten das Abonnement rechtzeitig erneuern zu wollen, damit bei Beginn des Quartals keine Unterbrechung in der Zustellung eintritt.
Der vierteljährliche Abonnementspreis für das „Kreisblatt" beträgt wie seither j Mark 40 pfg.
^MST JnserateMnden zweckentsprechende Verbreitung und kostet die viergespaltene Garmond- Zeile oder deren Raum (O Pfg
Die Expedition.
Amtliches.
Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt
* Hessen-Nassau.
Cassel, den 15. März 1895.
Seitens verschiedener Quittungskarten-Ausgabestellen ist uns erst vor Kurzem — trotz unserer Rundschreiben vom 18. März und vom 23. September 1893, V. A. III. Dir. 6055 und 17874, auf deren Inhalt wir ergebenst Bezug nehmen, — eine größere Anzahl bereits in den Jahren 1892 und 1 893 aufgerechneter Ouittungskarten eingesandt worden.
Euer Hochwohlgeboren (Hochgeboren) ersuchen wir daher ergebenst, gefälligst die unterstellten Ausgabestellen nochmals anzuweisen, die umgetanschten Quiltungskarten in Zwischenräumen von drei zu drei Monaten pünktlich uns zuzusenden.
Ferner ersuchen wir ergebenst, gefälligst die Ausgabe- stellen wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß die Aufschriften der neuen Quittungskarten bezüglich der Bezeichnung der Versicherungsanstalt und bezüglich des Namens und des Geburtsdatums des Versicherten stets genau mit denen der umgetauschten Quiltungskarten
(Nachdruck verboten.)
Zwischen Filter miii Schi. •
Familienroman von P. H e n k e S.
(Fortsetzung.)
Der Fuhrherr erhob sich halb von seinem Sitze; er riß die Augen weit auf und schaute Sekunden hindurch mißtrauisch auf den Buchhalter, als ob er sich vergewissern wollte, daß dieser nicht Scherz treibe.
„Mein Sohn hat Sie mißhandelt unten im Kontor? Lächerlich!" sagte der Fuhrherr. „Sie sind doch gerade just der Mann dazu, der sich etwas bieten läßt!"
„Sie kennen mich als einen Mann von Wort; und wollen Sie mir nicht glauben, so können Sie zehn, zwölf aus dem Kontor herausrufen, die werden meine Worte bestätigen!" fuhr der Buchhalter fort, durch den Zweifel seines Brotherrn noch mehr aufgebracht. „Ich stellte diesen Thunichtgut seines FaullenzenS wegen zur Rede. Er war wieder von der Arbeit fortgelaufen und ich hinter seine schlimmen Schliche gekommen. Statt nun zu gehorchen, hängt er mir noch ein loses Maul an und als ich mich umwendete, fiel er mich wie eine heimtückische Katze von hinten an und schlug mich nieder. Ich bin ein aller Mann, in Ehren grau geworden, und eine solche Behandlungsweise brauche ich mir nicht gefallen zu lassen!"
Die Thränen traten dabei dem Buchhalter in die Augen und er zitterte dabei von neuem vor gewaltiger Erregung.
Eichmann war aufgestanden, einmal in der Stube
übereinstimmen müssen, sowie, daß etwaige Berichtigungen nicht durch Rasuren, vielmehr durch Durchstreichen des Unrichtigen und Darüber- oder Danebenschreiben des Richtigen vorzunehmen sind. Dabei muß das Durchstrichene leserlich bleiben.
Der Vorstand: Freiherr v. R i e d e s e l, Landes-Direktor. An die sämmtlichen Herren Königlichen Landräthe der Provinz Hessen-Nassau rc. V. A. III. Nr. 4399.
* * *
Hersfeld, den 21. März 1895.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur strengen Nachachtung mitgetheilt.
I. 1275. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Cassel, den 27. Februar 1895.
Mit Bezug auf die in Nr. 10 des Amtsblatts vom 6. März 1895 enthaltene Bekanntmachung über die Abänderung der Anweisung vom 17. Oktober 1890, betreffend das Verfahren bei Ausstellung rc. von Quittungs- . . . ., Hochgeboren , karten mache td) Ew. -™-—--- unter Hinweis auf
Hochwohlgeboren
§ 102 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 und Ziffer 18 Abs. b der genannten AnweJung besonders darauf aufmerksam, daß von den mit Vordruck versehenen Karten beim Umtausch oder bei der Erneuerung nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn die umzutauschende oder zu erneuernde Karte den Namen der Versicherungsanstalt Heffen-Nassau trägt. Den Ausgabestellen wird seitens der Versicherungsanstalt auch eine Anzahl von Quittungskarten ohne Vordruck zugestellt werden.
Der Negierungs-Präsident. H a u s s o u v i l l e. An die Herren Landräthe des Bezirks rc. A. II. 1641.
* * *
Hersfeld, den 19. März 1895.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 1240. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer NegierungS-Rath.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 23. Februar d. J. dem Konnte für die Ausstellung Oberhessischer Industrie- und Gewerbe-Er- zeugnisse zu A l s f e l d im Großherzogthum Hessen die
auf- und niedergegangen und blieb nun mit über der Brust verschränkten Armen vor dem Buchhalter wieder stehen. Sein Gesicht hatte einen düsteren, unheilverkündenden Ausdruck angenommen und zwischen den zusammengewachsenen Brauen hatten sich drohende Falten gebildet.
„Mit dem Bürschchen werde ich nachher abrechnen," sagte Eichmann alsdann „Aber Ihr Benehmen, Stobbe, begreife ich, offen gestanden nicht. Wir arbeiten nun schon über zwanzig Jahre zusammen und Sie haben noch kein böses Wort aus meinem Munde gehört. Ist all' diese, gemeinschaftlich mit treuem Wirken und Streben verbrachte Zeit hinfällig in dem Augenblick, wo ein Lotterbube es hinter meinem Rücken wagt, Sie an Ihrer Ehre zu kränken?"
Ueber das gerunzelte Gesicht des Buchhalters ging ein fahles Wetterleuchten. — „Es ist besser, daß ich gehe," murmelte er. „Ich habe mich vielleicht ein wenig gegen den jungen Menschen versündigt, indem ich zu schwach gegen ihn war. Aber ich dachte schließlich bei mir, wo Sie doch die zuerst ungeordnete, straffe Zucht selbst aufgehoben haben, indem Sie ihm immer auf'S Neue wieder recht beträchtliche Geldbeträge zusandten —"
„Ich glaube, Sie reden im Fieber," meinte der Fuhrherr, ihn jäh unterbrechend. „Von was sprechen Sie denn eigentlich? Sie klagen sich an, dann wieder bezichtigen Sie mich —"
„Nun ja, ich spreche von den Postanweisungen, die Sie doch Ihrem Sohne geschickt haben, ich bin „doch dabei gewesen, wo der Postbote sie ausgezahlt hat."
Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu der von ihm bei Gelegenheit der im August d. I. dort stattfindenden Gewerbeausstellung mit Genehmigung der Großherzog- lichen Landesregierung zu veranstaltenden öffentlichen Verloosung von Ausstellungsgegenständen auch im diesseitigen Staatsgebiete und zwar in den Kreisen Marburg, Kirchhain, Ziegenhain, Hersfeld, Hünfeld und Fulda Loose zu vertreiben.
Die Polizei-Behörden der genannten Kreise wollen dafür Sorge tragen, daß der Vertrieb der Loose nicht beanstandet wird.
Cassel am 13. März 1895.
Der Regierungs-Präsident. H a u s s o n v i l l e.
Der Reichsanzeiger veröffentlicht folgenden
Allerhöchsten Erlatz:
Binnen Kurzem wird ein Vierteljahrhundert vollendet sein seit den weltgeschichtlichen Ereignissen, welche unter der ruhmreichen Regierung Meines in Gott ruhenden Herrn Großvaters Dank dem einmüthigen Zusammenwirken der deutschen Fürsten und Völker zur Wieder- aufrichtung des Reiches führten. In der Erinnerung an jene große Zeit empfinde ich am heutigen, dem Gedächtniß des Kaisers Wilhelm I. geweihten Tage besonder« lebhaft das Bedürfniß, in Seinem Sinne fürsorgend für die Männer einzutreten, welche dem .Rufe ihrer Kriegsherren folgend opferfreudig Leben und Gesundheit für das Vaterland eingesetzt haben. Ich würde es daher mit hoher Genugthuung begrüßen, wenn denjenigen Offizieren, Militärzten, Beamten und Mannschaften des deutschen Heeres und Meiner Marine, welche in Folge einer im Kriege von 1870/71 erlittenen Verwundung oder sonstigen Dienstbeschädigung verhindert waren, an den weiteren Unternehmungen des Feldzuges theilzu- nehmen, und dadurch der Anrechnung eines zweiten Kriegsjahres bei der Pensionirung verlustig gehen oder gegangen sind, auf Ansuchen der betreffende Pensionsausfall fortan erstattet werden könnte. Ebenso würde es meinen Absichten entsprechen, wenn die Bereitstellung von Mitteln erfolgte, um solchen Personen des Unteroffizier- und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, die am Feldzuge von 1870/71 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen ehrenvollen Antheil genommen haben, würdig und in Folge von Erwerbsunfähigkeit bedürftig sind und weder eine Jnvalidenpension noch eine laufende Unterstützung
„Geldsendungen? An meinen Sohn adressirt? Von mir stammend?" frug Eichmann, der sich wie in einem Traume zu befinden schien. „Ich verstehe Sie wirklich nicht! Ich habe Ihnen doch strenge Weisungen über das gegen meinen Sohn zu beobachtende Verhalten zurückgelassen?"
„Ich habe sie auch zuerst treulich befolgt. Da der junge Mensch dann aber durch den eigenen Vater zu Gelde kam, und wieder an fing ein Lotterleben zu führen, so hielt ich mich verpflichtet, beide Augen zuzudrücken. Ich ließ diese Nachsicht auch jetzt noch walten, wollte auch nicht immer Skandal provociren — und die Folge davon ist, daß das Bürschchen mich vor dem versammelten Kontorpersonal mißhandelt!" „
„Jetzt reden Sie endlich einmal vernünftig!" brauste Eichmann auf. „Sie sprechen da von einer Geldsendung." „ , .
„Nicht von einer, von verschiedenen, entgegnete der Buchhalter, „was ich mit meinen eigenen Augen gesehen habe, das weiß ich auch!"
„Sie wollen mich etwa doch nicht ^ugen |tiafeit stieß" Eichmann hervor, während er mit dem einen Fuß auf den Boden stampfte. „Halten Sie mich nicht zum Narren! Ich sage Ihnen, es ist mir nicht im Traume eingefallen, dem mißratenen Buben einen rothen Pfennig zu schicken!"
Ein plötzliches fahles Zucken ging über des Buchhalters Gesicht. — Er schaute betreten auf deu erzürnt vor ihm Stehenden, dann huschte wieder ein verständniß- volles Zucken um seine zusammengepreßten Lippen. Er