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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag unb Sonnabend.

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er Kreisblutt

Gratisbeilagen:Jllustrivtes Ksnntagsblatt^^ u.Zllustrirte landwirthschaftliche Beilage".

Nr. 40.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den GratisbeilagenJttttstrirtes SoNtttags- blatt" undJllustrirte lan-wlrthschastliche Beilage" pro 2. Quartal werden von allen kaiserlichen postanstaltcn, §andbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Durch Kaiserliche Verordnung Dom 4. Februar d. J. (R. G. Bl. S. 11) sind die Bestimmungen der §§ 105 a. b. c. d. e. f. h. i. der Gewerbe-Ordnung, die für die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe schon in Geltung sind, für die Zeit vom 1. April d. J. ab in vollem Umfang in Kraft gesetzt worden.

Auf Grund von § 105e. der Gewerbeordnung werden hiermit folgende Ausnahmen von den im § 105b. getroffenen Bestimmungen zugelassen:

I. Ausnahmen für Gewerbe zur Be­friedigung täglicher Bedürfnisse, a. In Gärtnereien dürfen Arbeiter an allen Sonn- und Festtagen (mit dem Binden von Blumen, Winden von Kränzen u. dgl.) während der für den Ver­kauf von Blumen in offenen Verkaufsstellen freigegebenen Stunden und während zweier Stunden vor dem Beginne des Verkaufs, aber nicht während der Zeit des Haupt­gottesdienstes beschäftigt werden.

Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar spätestens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulassen.

b. I n Gasan st alten und Elektrizitäts­merken ist die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn- und Festtagen mit Arbeiten, die für den Betrieb unerläßlich sind, gestattet.

Bedingung: Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe hat mindestens zu dauern: entweder für jeden

(Nachdruck verboten.)

Zvischeil Puter miö Schi.

Familienroman von P. H e » k e S.

(Fortsetzung.)

Die junge Frau schlug die Hände zusammen. Woher nehmen und nicht stehlen? Nimm doch Ver­nunft an, Du weißt ja, wie ich mit Deinem Vater stehe!" murmelte sie,erst letzthin gab ich Dir alle meine Ersparnisse, die ich im Haushalte habe machen können."

Ja, ja, Marianne, ich danke Dir auch schön, aber diesmal brauch' ich viel, viel mehr!"

Die junge Frau lauschte, ängstlich den Kopf nach vorn beugend.Hat sich nicht eben etwas auf der Treppe gerührt?" stammelte sie.Ach, wie schlägt mir das Herz in der Brust! Ich hätte Deiner Auf­forderung nicht nochkommen sollen, es ist Unrecht, was ich Deinem Vater anthue!"

Schweig von ihm, oder willst Du mich im Stiche lasten?" zischte der junge Mann.

Wie kannst Du nur so reden?" fiel Marianne ihm ins Wort. Wieder horchte sie, den Athem anhaltend. Bange Augenblicke verstrichen, dann schrak sie zusammen. Hast Du nicht die Treppe knarren hören? Ja, gewiß, höre!"

Aber der Bursche schüttelte unwillig den Kopf. Es wird eine Ratte gewesen sein hier irgendwo auf dem Boden, die sind ja überall zuhause", murmelte er und faßte die junge Frau bei der Hand.

Nun gut," sagte diese, sich von ihm loöringend

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4. Pril

zweiten Sonntag 24 Stunden, oder für jeden dritten

Sonntag 36 Stunden, oder, sofern an den übrigen Sonntagen die Arbeitsschichten nicht länger als 12 Stunden dauern, für jeden vierten Sonntag 36 Stunden. Ablösungsmannschasten dürfen je 12 Stunden vor und nach ihrer regelmäßigen Beschäftigung nicht zur Arbeit verwendet werden. Die den Ablösungsmannschaften zu gewährende Ruhe muß das Mindestmaß der den abge­lösten Arbeitern gewährten Ruhe erreichen.

c. Bäckerei- und Conditoreigewerbe:

1) In Bäckereien dürfen Arbeiter an allen Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr Vormittags beschäftigt werden.

Bedingung: Jedem Arbeiter ist an jedem Sonn- und Festtage eine ununterbrochene Ruhe von 8 Uhr Vor­mittags bis 10 Uhr Abends zu gewähren.

Während dieser Ruhezeit darf er mit Arbeiten be­schäftigt werden, die zur Vorbereitung der Wiederauf­nahme der regelmäßigen Arbeit am nächsten Tage noth­wendig sind, sofern sie nach 6 Uhr Abends stattfinden und nicht länger als eine Stunde dauern.

2) In Conditoreien dürfen Arbeiter an allen Sonn- und Festtagen während zehn Stunden, jedoch längstens bis Mittags 12 Uhr beschäftigt werden, alsdann ist ihnen eine zwölfstündige ununterbrochene Ruhe zu ge­währen. Während dieser Ruhezeit ist eine Beschäftigung mit der Herstellung und dem Austragen leicht verderb­licher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt werden müssen (Eis, Kremes u. dergl.) zulässig, die Arbeiter, die noch nach 12 Uhr Mittags beschäftigt worden sind, müssen indeß an einem der nächsten sechs Werktage von Mittags 12 Uhr ab von jeder Arbeit freigelassen werden.

3) Jedem Arbeiter im Bäcker- und Conditorgewerbe ist ferner mindestens an jedem dritten Sonntag die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche Zeit freizugeben.

4) Für Gemeinden, in denen die Bäcker ortsüblich an Sonn- und Festtagen für ihre Kunden das Ausbacken der von diesen bereiteten Kuchen oder das Braten von Fleisch besorgen, kann die untere Verwaltungsbehörde gestatten, daß in jedem Betriebe ein über 16 Jahre alter Arbeiter mit jenen Arbeiten während höchstens dreier Vormittagsstunden über die unter Ziffer 1 frei­gegebene Zeit hinaus beschäftigt werde.

5) In Betrieben, die sowohl Bäckerwaaren, als Conditorwaaren herstellen, regelt sich die Beschäftigung solcher Arbeiter, die ausschließlich mit der Herstellung

und hastig den Kopf dazu neigend,ich will sehen, daß ich Dir heut noch etwas Geld zustecken kann, vielleicht zwanzig Mark, langt das vorläufig?"

Max stieß eine höhnische Lache aus.Als ob mir damit gedient wäre! Mache Dich auf eine Ueber- raschung gefaßt, ich brauche auf einmal und das sofort fünftausend Mark!"

Die junge Frau zeigte trotz der in ihr gährenden Herzensangst ein flüchtiges, hilstoses Lächeln.Soviel Geld habe ich fast noch niemals zusammen gesehen, das ist ein Scherz von Dir!"

Ich brauche es, Du mußt es herbeischaffen, sonst", er vollendete nicht.

Das junge Weib schlug die Hände über der Brust zusammen.Du spottest meiner," murmelte sie,Du weißt so gut wie ich, daß es mir unmöglich ist, Deine Bitte zu erfüllen."

Du mußt!" sagte Max mit einem sascinirenden Blick sie betrachtend und mit dem Fuße den Boden stampfend,sonst kostet es mir vielleicht mein Leben!"

Gott im Himmel stehe mir bei," seufzte die junge Frau. Im nächsten Augenblick unterbrach sie sich aber schon wieder.Eben hat die Treppe geknarrt, ich täusche mich nicht!" stöhnte sie auf.

Mache mir den Kopf nicht noch wärmer, als er schon ist! Ich sagte Dir schon einmal, ein Ungeziefer spukt durch das Gebälk!" sagte Max unwirsch.

Die junge Frau zitterte am ganzen Leibe.Ich weiß nicht, wie mir zu Muthe wird, ich fühle es, in) habe durch mein Kommen ein Unrecht begangen!

1895.

von Conditorwaaren beschäftigt werden, nach den Be­stimmungen für Conditoreien, die Beschäftigung der übrigen Arbeiter nach den Bestimmungen für Bäckereien.

Als Bäckerwaare gilt im Allgemeinen dasjenige Back­werk, welches herkömmlich unter Verwendung von Hefe oder Sauerteig ohne Beimischung von Zucker zum Teig hergestellt wird.

d. Im Metzgergewerbe dürfen Arbeiter an allen Sonn- und Festtagen während der 3 Stunden, welche der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unter­brechung der Verkaufszeit im Handelsgewerbe vorher­gehen, beschäftigt werden, unter Wahrung der zu a) an­gegebenen Bedingung.

e. Im Barbier- und Friseurgewerbe ist die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn- und Festtagen bis 2 Uhr Nachmittags gestattet, darüber hinaus nur insoweit, als sie bei der Vorbereitung von öffent­lichen Theatervorstellungen und Schaustellungen erforder­lich ist.

Bedingung: Wenn die Sonntagsarbeiten länger als 3 Stunden dauern, so sind die Arbeiter entweder an jedem dritten Sonntag für volle 36 Stunden oder an jedem zweiten Sonntag mindestens in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends oder in jeder Woche während der zweiten Hälfte eines Arbeitstages, und zwar spätestens von 1 Uhr Nachmittags ab, von jeder Arbeit freizulassen.

Wenn die Arbeiter durch die Sonntagsarbeiten am Besuch des Gottesdienstes behindert werden, so ist ihnen an jedem dritten Sonntag die zum Besuch des Gottes­dienstes erforderliche Zeit sreizugeben.

f. In Wasserwerken ist die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn- und Festtagen mit Arbeiten, die für den Betrieb unerläßlich sind, gestattet.

Bedingung: bei bloßem Tagesbetrieb wie zu e, bei ununterbrochenem Betrieb wie zu b.

g. In Badeanstalten ist die Beschäftigung von Arbeitern an allen Sonn- und Festtagen gestattet.

Bedingung: für diejenigen Badeanstalten, die nicht nur in der wärmeren Jahreszeit betrieben werden: wie zu e.

Anmerkung: Die zu Heilzwecken bestimmten Badean­stalten sind den Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Sonntagsruhe nicht unterworfen.

h. Zeitungsdruckereien.

1) Die Beschäftigung von Arbeitern ist an allen

Marianne, ich muß schon bis morgen das Geld haben," unterbrach sie der Bursche.

Du redest im Fieber, woher soll ich so viel Geld nehmen? Es ist unmöglich!"

Es darf nicht unmöglich sein, mein Leben hängt davon ab!"

Gewaltsam rang sich Marianne von seinem um­krallenden Händedruck los.Ich . . . ich kann Dir nicht länger Rede stehen! Wozu sollst Du soviel Geld auf einmal brauchen? . . Komm, laß mich!"

Ist es nicht genug, daß ich es brauche, willst Du meine Schande dazu wissen?" entgegnete der Bursche mit trotziger Miene.

Marianne schauerte zusammen; sie griff mit beiden Händen nach den wild pulsenden Schläfen.Mir ist s, als ob ein schweres Unglück geschehen müßte, so gar bang und angstvoll ist mir zu Muthe! Zu was willst Du das viele Geld, so sage es mir doch!" ,

Der Bursch schlug die Augen nieder und seine Stimme nahm einen weinerlichen Ausdruck an.Ich darf es Dir nicht sagen!" brächte er dann hervor.

Ich muß Dich verlasien, die Angst zerreißt mir das "Herz. Ich ertrüge die Schande nicht, wenn uns Dein Vater hier zusammen träfe, wenn er gar etwas Schlimmes dächte, wo ich es doch nur gut gemeint habe mit Dir!"

Ach was, der Alte ist jetzt unten im Hofe, der denkt gar nicht an die Kammer hier," versuchte Max sie zu beruhigen.Sage, Marianne, willst Du mir das Geld bis morgen verschaffen?"