Einzelbild herunterladen
 

y '-~ '-J'.....E,^^

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnementspreis

vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg.

exel. Postaufschlc^.

A - ^---.=x

Die Jnsertionsgetzihren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

MM meiMt.

Gvatisbeilagen:Allustrirtes Sonntagsblatt^^ u.Illustrivte landwirthschaftliche Veilage^^.

Nr. 41.

Smckkii Sen K. AM

1895.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den GratisbeilagenJllttstrirtes SoNtttags- blatt" undgattsiriric landwirthschaftliche Beilage" pro 2. Quartal werden von allen Kaiserlichen Poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 4. April 1895.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Naupennester, werden hierdurch die Ortsvorstände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu über­wachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Orts­polizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianwalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach § 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierunter ab­gedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweiß­linge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.

J. I. Nr. 1550. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Die Bertilgung der Kohlweißlinge.

Jeder Landwirth und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrichten. Die Milliarden von Raupen an­derer Art vertilgenden Vögel verschmähen fast auSnahmSlo« gerade die­jenigen des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupenvertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese ver­mag daS Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.

Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Puppen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern, und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziemlich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt daS Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Gewächse (Raps, Meerettig rc.). Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt verpuppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.

Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß gekommen und eS beginnt nun die zweite. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetter­linge legen ihre Eier und die aus diesen auSkriechenden Raupen ge­langen vor Winter in der Regcl nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind eS, welche in warmen , mehr trocknen als feuchten Jahren außerordentlichen Schaden anzurichten vermögen. Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweißlinge vorge­nommen werden, so muß diese sich erstrecken:

1. auf das wiederholte Aussuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt, auf der unteren Seite der kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden,

2. auf das Einfammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate besonders während des Januars und Februars und ganz besonders

3, auf das Fangen der der ersten Generation angehörenden Schmetter­linge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.

Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Generation bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Mafien dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.

Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Puppen im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetterlinge der ersten Generation ein- fängt, denn hierdurch wird daS Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.

Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Den Männchen fehlen dieselben.

DaS Wegsangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schafte

nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlings« schmetterlinge Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Einfängen der Schmetterlinge zu betrauen.

Stadt- und Landgemeinden und die landwirthschaftlichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwohl angemessen prä- miiren. Geschehe dies allgemein, so würde man deS schädlichen Insekts bald Herr werden.

Nsthstandstarif für Düngemittel.

Im inneren Verkehr der preußischen Staatsbahnen werden vom 1. März 1895 bis zum 1. Mai 1897 für folgende Düngemittel in vollen Wagenladungen die Fracht­sätze des Spezialtarifs III. und der für einzelne Dünge­mittel bestehenden Ausnahmetarife um 20 (zwanzig) Prozent ermäßigt:

I. Die Frachtsätze des Spezialtarifs III, für Ammoniak, schwefelsaures; Chilisalpeter (roher Natronsalpeter); Guano aller Art; Knochenmehl; Super­phosphat (saurer phosphorsaurer Kalk); sowie für Ab­falllauge der Zuckerfabrikation; Asche, nicht besonders genannte; Blutdünger; Blutmehl; Rückstände der Blut- laugensalzfabrikation; Düngefische; Düngergyps; Fisch­mehl; Fleischdünger; Haardünner (Thierhaare, unge­waschen und ungereinigt, und damit verbundene oder vermischte Hautabfälle), Haar- und Faserabfall von Baumwollensamenmehl und Baumwollenfamenkuchen; Hornmehl; Knochenasche; Knochenkohle, gekörnte, ge­brauchte; Knochenkohle, gemahlene (Beinschwarz), ge­brauchte; Knochenkohlenabfall aller Art; Knochenprozipität (gefüllter phosphorsaurer Kalk); Lederkuchen, Ledermehl, Leimkalk, (Leimkäse); flüssige Phosphorsäure in Fässern; Poudrette; gppshallige Rückstände der Weinstein- und Weinsteinsäure-Fabrikation aus Weinhefe und daraus bereiten Dünger (Weinhefedünger); Walkhaare und Woll- fegedreck;

II. Die Frachtsätze folgender Aus­nahmetarife:

a. des Rohstofftarifs

für phosphorhaltige Konverterschlacken (Thomasschlacken) und andekd mineralische Phosphate, roh oder gemahlen; Dünger (Mist- und Abtrittsdünger); Wollstaub; Schlick'; Schlamm aus Flüffen und Kanälen;

b. des Kalitarifs

für rohe Kalisalze (als Kainit, Karnallit, Kieserit, Keu- git, Schönit, Sylvinit) ferner kalzinirtes Düngesalz aus Klärschwamm oder Zwischenprodukten der Kalisalzver­arbeitung bis zu einem Höchstgehalt von 20 °/0 reinem Kali, endlich konzentrirter Kalidünger (aus Karnallit ge­wonnen) mit einem Höchstgehalt von 40 °/0 reinem Kali;

c. des Düngekalktarifs

für Kalk (auch Dolonit, Gyps, Kreide) gebrannt oder gemahlen, und für Kalkschlamm.

d. der Tarife für Mergel und Staubkalk (Kalkasche).

Die ermäßigte Fracht wird in der Regel sogleich bei der Abfertigung berechnet. Für Düngekalk und Mergel verbleibt es indessen bei den Bestimmungen über den Nachweis der Verwendung zu Düngezwecken. Ebenso wird für Chilisalpeter die Frachtermäßigung nur im Wege der Rückvergütung unter folgenden Bedingungen gewährt:

1. Im Frachtbriefe ist die Sendung als zum Düngen bestimmt thunlichst zu bezeichnen.

2. Die Erstattung des zwanzigprozentigen Frachtbe­trages erfolgt nur an den Empfänger und ist von diesem binnen längstens 6 Monaten nach der Auf­gabe der Sendung zur Beförderung bei der der Empfangsstation vorgesetzten Königlichen Eisenbahn- Direktion zu beantragen.

3. Die Anträge sind mit den Originalfrachtbriefen, so­wie der Bescheinigung einer öffentlichen Behörde oder des Gemeindevorstehers oder des Vorstandes eines landwirthschaftlichen Vereins, einer landwirth- schaftlichen Genossenschaft, oder sonstigen landwirth­schaftlichen Vereinigung darüber zu belegen, daß das Düngemittel im landwirthschaftlichen Betrieb des Empfängers Verwendung gefunden hat, oder von einem landwirthschaftlichen Verein (Genosfen-

schaft, Vereinigung) unter seine Mitglieder zur Verwendung in deren landwirthschaftlichen Betriebe vertheilt worden ist.

Bei Sendungen, welche an die Adreffe eines land­wirthschaftlichen Vereins, einer landwirthschaftlichen Genoffenschaft oder sonstigen landwirthschaftlichen Ver­einigung gerichtet sind, wird bis auf Weiteres von dem Nachweis der Verwendung abgesehen und die ermäßigte Fracht sogleich bei der Abfertigung berechnet.

In den Bedingungen über die Anwendung der Frachtsätze des Rohstofftarifs und des Mergeltarifs nach dem Ladegewicht der gestellten Wagen tritt eine Aende­rung nicht ein.

Für halbe Ladungen der vorgenannten Düngemittel von mindestens 5000 kg. auf den Wagen werden unter den gleichen Bedingungen die Frachtsätze des Spezial­tarifs II um zwanzig Prozent ermäßigt.

Es bleibt vorbehalten, während der Geltungsdauer des Nothstandstarifs den Nachweis der landwirth­schaftlichen Verwendung auch bei anderen als den vor­bezeichneten Artikeln zu verlangen, sowie das Verzeichniß der unter I und II aufgeführten Dungstoffe einzuschränken oder zu erweitern.

Berlin, den 28. ü.omae-1895.

Königliche Eisenbahn-Direktion zugleich Namens der übrigen Königlichen Eisenbahn-Direktionen.

Mitte Mai und Oktober findet alljährlich in dem mit dem Hessischen Diakoniffenhause verbundenen Se­minar zur Ausbildung von Kleinkinderlehrerinnen(Kinder­gärtnerinnen) die Aufnahme neuer Zöglinge statt. Der Cursus des Seminars ist einjährig.

Die Pension für den Cursus, Unterricht eingeschloffen, beträgt 330 Mark.

Anfragen sind zu richten:

An den Vorstand des Diakoniffenhauses bei Caffel

Poststation Wehlheiden.

Pichtamtlichcs.

Ali öer Pforte tler Wmoche.

In die Charwoche treten wir wieder ein. Man nennt sie auch die ~ft i 11 e Woche. Sie stellt uns vor das Allerheiligste unseres Christenglaubens, vor das Geheim­niß des Leidens und Sterbens des Mensch gewordenen Gottessohnes. In dieses Geheimniß hineinzuschauen und in demselben die seligen Tiefen der Liebe Gottes zu schauen und zu erfahren, vermögen nur still ge­wordene und gesammelte Herzen. So geht vom Kreuz Christi der Ruf in die Christenheit: Der Herr ist in seinem heiligen Tempel, es sei stille vor ihm alle Welt!

O wie noth thut uns in dieser unruhigen, gährenden, von den mannigfachsten Jntereffen zersplitterten Zeit stille Sammlung. Gewiß, unsere Zeit stellt uns auf allen Gebieten außerordentliche Aufgaben, sonderlich auf sozialem Gebiet. Aber gerade deswegen, um zur Lösung dieser außerordentlichen Aufgaben tüchtig zu iverdenjind zu bleiben, bedürfen wir durchaus Stunden und Tage der inneren Sammlung, da wir uns losringen von allem Kampf und Streit ums Dasein und uns versenken in die große Liebesthat Gottes aus Golgatha. Es ist gar kein Zweifel: A u f G o l g a t h a e n t s p r i n g t d e r Gesund- und Jungbrunnen für unsere Zeit. Die Liebe Gottes, die auch ihres einigen Sohnes nicht verschont, sondern ihn für uns Alle dahingegeben hat; die Gottesliebe im Herzen Jesu, die aus den Tiefen und Höhen der Ewigkeit hineingetaucht ist in die Gegen­sätze der Zeit, in die Armuth, in die Noth, in den tief­sten Jammer dieses Lebens; diese Liebe, die sich selbst aufgeopsert hat, um uns zurück zu bringen an das Herz Gottes und die höchsten Güter uns zu erschließen, diese Liebe ist das Heilmittel der fünden- und todtkranken Welt, auch das Heilmittel für die tiefsten Schäden unserer Zeit. Denn worin wurzeln sie alle im letzten