Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
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HerWer Äreisblatt.
Gvatisbeilagen r „Allustvirtes Sonntagsblatt^^ u. „Illustrirte landwirthschaftliche Veilage^^.
Nr. 44. SmkKO Seil 11 Wril 1895.
Bestellungen auf das Hersstlder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jttustrirtes SoNtttags- blatt" und „Jllustrirte lan-wirthschaftliche Beilage" pro 2. H u artal werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 11. April 1895.
Die Herren Ortsvorstände wollen denjenigen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Einkommen- steuervoreinschätzungskommissionen des Kreises, welche an den Sitzungen dieser Commissionen im Monat Dezember v. Js. theilgenommen haben, mittheilen, daß die Liquidationen über Reisekosten und Tagegelder, sowie über Versäumnißgebühren zur Zahlung angewiesen sind, mit der Aufforderung, die Geldbeträge alsbald bei der Königlichen Kreiskasse zu Hersfeld in Empfang zu nehmen.
Der Vorsitzende
der Eiitkommensteuer-VerantaMllgs-Commission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath. J. III. 917.
Der Minister des Innern hat dem geschäftsführenden Ausschusse für den Luxuspferdemarkt in Schneidemühl die Erlaubniß ertheilt, im Laufe d. I. gelegentlich eines solchen Marktes eine öffentliche Verloosung von Wagen, Pferden, Reit- und Fahrgeräthen 20. zu veranstalten und die danach auszugebenden 110000 Loose zu je 1 Mark im ganzen Bereiche der Monarchie zu vertreiben.
Cassel, am 26. März 1895.
Der Regierungs-Präsident. J. V.: v. Pawel.
Polizei-PemilliW.
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 und des § 143 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Gemeindevorstandes nachstehende Polizei- Verordnung für den Umfang hiesiger Gemeinde erlaffen.
§ 1.
Das Hüten auf mit Bäumen bepflanzten Grundstücken in hiesiger Gemarkung ist nur gestattet, wenn die Stämme keiner Eindornung und Pfäle mehr bedürfen. Ausgenommen hiervon sind junge Pflanzungen und Gemeinde-Waldung.
§ 2.
Das Hüten in Obstpflanzungen ist nur mit Erlaubniß der Ortspolizeibehörde gestattet.
§ 3.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark bestraft, an deren Stelle im Unvermögensfalle entsprechende Haft tritt.
Kleinensee, den 16. März 1895.
Der Bürgermeister
Stein.
Ostern.
Ostern, Ostern, Frühlingswehen!
Ostern, Ostern, Auferstehen Aus der tiefen Grabesnacht! Blumen sollen fröhlich blühen, Herzen sollen heimlich glühen, Denn der Heiland ist erwacht!
Ostern, das erfreuliche und liebliche Fest, welches unter allen Festen am frühesten von den Christen gefeiert wurde, ist wieder gekommen. Christ ist erstanden von der Marter alle, des sollen wir alle froh sein,
Christus will unser Trost sein. Der Herr ist auferstanden — das war der Gruß, mit welchem sich die Jünger am Abend des ersten Osterfestes grüßten; das ist der Gruß, mit welchem viele Jahrhunderte hindurch die Christen sich grüßten, wenn sie einander am Osterfest begegneten; das ist auch heute noch der Gruß in unseren Gottesdiensten.
Das läuten die Osterglocken, das singen unsere Oster- lieder, das zeugen alle Osterpredigten. Jesus lebt und hat den Tod besiegt und herrscht nun in Ewigkeit — dieser helljauchzende Ton ist die Osterposaune, die nimmer schweigen soll. Mächtig geht dieser Ton von Ohr zu Ohr, von Herz zu Herz, von Volk zu Volk, von Jahrhundert zu Jahrhundert. Bis hinein ins Kämmerlein der Weinenden tönts laut und vernehmlich: Jesus lebt! und bringt zugleich den kräftigen und großen Trost, daß auch für unsere Trübsal und Leidenszeit eine Erlösung bestimmt ist. Wer wälzet uns den Stein von des Grabes Thür? Das war am Ostermorgen die Sorge der trauernden Frauen unterwegs, da sie hinausgingen zum Grabe. Aber ihre Sorge war schon gehoben von einer höheren Hand, und von dem Himmelsboten vernahmen sie den trostvollen Ostergruß: Fürchtet euch nicht, den ihr suchet, der ist auferstandqn. ^Alnch in unserem Leben giebt es Hiobsstunden, wo man sich in Gottes Lebensführung nicht mehr finden kann — Stunden, wo man an Gottes Weltregierung irre wird — Stunden, wo man daran ist, mit seinem Gott zu hadern. Doch fürchte dich nicht, o Christ, auch dein Sorgenstein, sogar dein Grabesstein wird einst weggewälzt werden. Suche nur den Fürsten des Lebens, den jene Frauen am Ostermorgen suchten; dann wird auch dir die Ostersonne der Gnade Gottes ins offen gewordene Grab des Herzens hell hineinscheinen. In einer solchen Menschenseele da keimt und knospet es drinnen, da regt sich Frühling und Mai im Herzen trotz aller Stürme des Kampfes, trotz alles Winters der Trübsal hinieden.
Möchten doch die Osterglocken des Friedens in recht viele Herzen hineinklingen und die streitenden und sich bekämpfenden Gemüther mit dem Geist der Eintracht durchdringen; denn wahre Einheit thut in unserer heutigen Zeit, in der politische und soziale Wirren so sehr die Gemüther erregen, sehr noth. Wird doch das Herz eines jeden echten Christen angesichts des hadernden und selbstsüchtigen Parteigeistes und im Hinblick auf die unheilvollen Elemente, die ihre Hand nach den höchsten Gütern unseres Volks-, Gesellschasts- und Staatslebens ausstrecken, mit banger Besorgniß erfüllt. Das Osterfest predigt auch ihnen die Liebe Christi, die sich zum Wohle der ganzen Menschheit geopfert.
Die Festzeit der Auferstehung Christi fällt mit der Zeit der Auferstehung in der Natur schön zusammen und wird schon um deswillen freudig begrüßt. Ostern ist Frühling für die Welt, Frühling für den Geist, Frühling für die Seele, Frühling für den Leib. Um Ostern steht die Natur auf. Neues Leben ergießt sich über die ganze Erde. Der Mensch fühlt sich gedrungen, hinaus ins Freie zu wandeln, um die Herrlichkeit der Natur zu betrachten, welche der Herr von neuem hat entstehen lassen. Auch das bedrängte Herz kann sich der Freude nicht verschließen, und es ist getrost, daß auch sein Kummer enden werde.
Willkommen, o fröhlicher Ostertag,
Nun klingt es wie Psalmen in Lüften!
Nun lebet, was welk und ersterben lag, Nun grünt es auf Gräbern und Grüften;
Die Erde so sonnig, der Himmel so blau, Ihr Wölkchen so licht und ihr Winde so lau, Was lebt in der Luft und was webt auf der Au, Wir feiern die fröhlichsten Ostern!
Politische Nachrichten.
Berlin, 12. April.
Gestern Vormittag um 9 Uhr begaben sich Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin zur hei
ligen Abendmahlsfeier, an welcher die hier anwesenden Prinzen und Prinzessinnen des königlichen Hauses und die unverhsiratheten Herren und Damen des Allerhöchsten Gefolges theilnahmen, in das königliche Palais. Die Abendmahlsfeier fand in der Kapelle daselbst statt und wurde vom Hofprediger D. Frommel abgeh,. -^
Einige Handelskammern und sonstige faufmaiiu.-»*; Vertretungen der östlichen Provinzen hatten sich an die betheiligten Ministerien mit dem Antrag gewandt, bei Zulassung der aus Rußland und dem österreichischen Galizien zuziehenden Juden von dem bisher geübten Verfahren abzugehen und diejenigen, welche als Händler, Kommissionäre, Korrespondenten u. s. w. im Interesse des Handels unentbehrlich seien, allgemein und ungehindert zuzulassen Aus Anlaß dieser Eingaben sind die Gründe, die für das bisherige Verhalten der preußischen Behörden gegenüber den aus Rußland und dem österreichischen Galizien zuziehenden Juden bestimmend gewesen sind, eingehend geprüft worden. Es ist dabei keine Veranlassung gefunden worden, von dem bisherigen Verfahren, wonach eine Prüfung von Fall zu Fall stattfindet, abzuweichen. Die Interessen von Handel und Gewerbe werden nach wie vor bei der Zulassung ausländischer Juden nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Zur Vermeidung etwaiger Unbequemlichkeiten wird es sich empfehlen, das Bestreben darauf zu richten, diejenigen ausländischen Elemente, die in den Eingaben als zur Zeit für Handel unentbehrlich bezeichnet werden, durch Inländer zu ersetzen.
Durch Erlaß des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 30. März 1895 sind die Königlichen Regierungen mit Ausschluß von Aurich und Sigmaringen ermächtigt worden, statt der bisherigen Diätensätze der Forsthilfsaufseher vom 1. April d. Js. ab folgende Normalsätze in Anwendung zu bringen: 1. Für die im Besitz des unbeschränkten Forstversorgungsscheines sich befindenden Forsthilfsaufseher , und zwar innerhalb eines Regierungsbezirks, a) für die erste Hälfte monatlich 84 Mark, b) für die zweite Hälfte monatlich 78 Mark. 2. Für die noch zu den Reservejägern gehörenden Forsthilfsaufseher, welche eine Militärzeit zurückgelegt haben von a) 10 Jahren und darüber monatlich 72 Mark, b) 7 bis 10 Jahren monatlich 66 Mk., c) unter 7 Jahren monatlich 60 Mk. Bei außergewöhnlich lokaler Theurung können an einzelnen Orten die unter 1b, 2a, 2b und 2c vorstehend genannten Sätze, soweit es die Königliche Regierung für unabweislich erachtet, um 3 Mark für den Monat erhöht werden. Die zu la genannten Forsthilfsaufseher, welche 84 Mk. monatlich erhalten, sind bis auf weiteres von der Gewährung einer solchen Zulage auszuschließen, da der Jahresbetrag der höchsten Remuneration für jetzt nur 1 008 Mark betrage» darf.
Nach einem an die hessische Ständekammer gerichteten Anträge soll die großherzogliche Regierung ersucht werden, „an erwerbsunfähige, bedürftige und würdigeVeteranen aus den Kriegen von 18.66 und 1870/71 einmalige und laufende Unterstützungen zu gewähren, auch wenn solche nicht den direkten Nachweis des Zusammenhangs ihrer Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit mit den Strapazen des Feldzugs zu führen vermögen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, daß eine beträchtliche Zahl alter Feldzugssoldaten, welche in kümmerlichen Verhältnissen leben, nicht im Stande seien, den Nachweis zu erbringen, daß ihre Krankheit eine direkte Folge der Feldzugsbeschwerden sei, wesbalb der Reichsinvalidenfonds und der kaiserliche Dispositionsfonds nicht eintreten könne.
Die japanische Gesandtschaft in Washington empfing amtliche Nachricht, daß zwischen den Bevollmächtigten Chinas und Japans eine Verständigung erzielt worden sei. Die Nachricht des definitiven Friedensschlusses sei jeden Augenblick zu erwarten. Die genauen Bedingungen sind noch unbestimmt. Auf dringendes Ersuchen Chinas um Herabminderung der ursprünglichen Forderungen machte Japan einige Zugeständnisse.