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Nr. 81.Ssiiiilibeild Seil 11 Mi 1891
Unsallverhütungsvorschristen für land- und forstwirthschastliche Betriebe.
Das R e i ch s. V e r s i ch e r u n g s a in t empfiehlt in einem Rundschreiben vom 30. Juni 1895 den Vorständen der land- unb forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften dringend den Erlaß von Unfallver- Hütungsvorschriften für land- und forstwirthschastliche Betriebe.
Im Jahre 1894 — so heißt es darin — sind von den land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften für 32 687 Unfälle Entschädigungen festgestellt worden; von diesen Unfällen hatten 2237 den Tod, 821 eine dauernde völlige, 15 922 eine dauernde nicht völlige und 13 707 eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zur Folge. Diese hohen Zahlen umfassen eine solche Fülle von Roth und Elend, daß keine Anstrengungen gescheut werden dürfen, um für die Folge deren Verminderung herbeizuführen. Einen geeigneten Weg hierzu eröffnet der § 87 des landwirthschaftlichen Unfallversicherungsgesetzes, welcher den land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften die Befugniß beilegt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen. Von dieser Befugniß Gebrauch zu machen, haben die Berufsgenossenschaften auch deshalb allen Anlaß, weil ihnen aus den zahlreichen Unfällen eine bedeutende und wegen des geltenden Umlageverfahrens noch für längere Zeit steigende Belastung erwächst.
Auch die Auffassung, daß sich in der Land- und Forstwithschaft nur verhältnißmäßig wenig Unfälle verhüten lassen, ist durch das Ergebniß der land- und forstwirthschaftlichen Unfallstatistik für das Jahr 1891 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1893, S. 233 ff.) völlig widerlegt worden. Auf Vorschlag des Reichs-Versicherungsamts hat eine Versammlung von Vertretern der Landes-Versicherungsämter und der landwirthschaft- lichen Berufsgenossenschaften die Berathung von Unfall- verhütungövorschriften durch eine Kommission beschlossen. Das Reichs-Versicherungsamt hat für diese Berathung Normalvorschriften entworfen, welche auf die bereits von einigen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften, auf die nach umfassenden Rundfragen zu seiner Kenntniß gelangten Polizeiverordnungen, sowie endlich auf die Ergebnisse der Unfallstatistik vom Jahre 1891 und die eigenen täglichen Erfahrungen Rücksicht nehmen. Dieser Entwurf ist von der Kommission und späterhin mit Kommissaren eingehend berathen, die vom preußischen Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten abgeordnet wurden. Aus der letzteren Berathung ist der den Berufsgenossenschaften zur Richtschnur empfohlene Entwurf hervorgegangen.
Möchten die Berufsgenossenschaften — so schließt das Rundschreiben — in Anerkennung dessen, daß es besser ist, Unfälle zu verhüten als Unfälle zu entschädigen, und daß eine Unfallrente niemals einer Familie den getödteten Vater ersetzen, dem Verletzten nie ein volles Entgelt für verstümmelte Glieder bieten kann, ein so wichtiges Recht, welches das Gesetz ihnen verliehen hat, nicht ungenutzt lassen. Die Rücksicht auf die zu behütenden Arbeiter, auf die vor unnöthigen Lasten zu bewahrenden Mitglieder macht jenes Recht zur Pflicht. Nur in der Verbindung der Unfallentschädigung mit der Unfallverhütung kann das Ziel erreicht werden, welches durch die Unfallversichernugs - Gesetzgebung angestrebt worden ist.
Politische Nachrichten.
Wie aus Arboga berichtet wird, trat Se. Majestät der K a i s e'r am Dienstag früh um 8 Uhr im besten Wohlsein die Reise nach Stora Sundby zum Besuche des Grasen unb der Gräfin Karl v. Wedel an und traf daselbst gegen 1 Uhr Mittags ein. Es herrscht schönes Wetter.
Se. Majestät der K a i s e r wird bei der feierlichen Enthüllung deö Denkmals für weiland Kaiser
Friedrich III. in Wörth, welche gegen Mitte des Monats Oktober erfolgen wird, anwesend sein.
Wie aus Konstanz berichtet wird, sind Se. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz und Se. königl. Hoheit Prinz Eitel Friedrich am Dienstag im strengsten Inkognito dort eingetroffen und gedenken, dem Vernehmen nach, sich mehrere Tage daselbst aufzuhalten.
Der Landwirthschaftsminister von H a m in e r st e i n hat an die Oberpräsidenten einen Erlaß gerichtet, der sich mit dem Kreditbedürfniß des kleinen und mittleren Grundbesitzes befaßt und eine besondere Berücksichtigung desselben fordert.
Bei der N e i ch s t a g s e r s a tz w a h l im Kreise Waldeck-Pyrmont erhielten: Müller (Antisemit und Bund der Landwirthe) 3452, Dr. Böttcher (nat.) 2398, Schücking (freis Vg.) 1778 und Garbe (Soz.) 703 Stimmen. Es hat somit eine Stichwahl zwischen den antisemitischen und nationalliberalen Kandidaten statt- zufinden.
Die Volkszählung im Deutschen Reiche am 1. Dezember soll verschiedene Vereinfachungen gegen früher enthalten. Neu hinzugekommen ist u. a. die Frage nach den beschäftigungslosen Arbeitern, die in gleicher Weise wie bei der die jährigen Berufszählung am 14. Juni gestellt ist, so daß betreffend die Arbeitslosigkeit dann das Ergebniß über den Sommer und den Winter vorliegt.
Die infolge des Reichsgesetzes vom 10. Mai 1892 für die Unterstützung der Angehörigen der zu Friedensübungen eingezogenen Mannschaften d e s B e u r - l a u b t e n st a n d e s ausgesetzte Summe von 1 015 000 Mark ist im Jahre 1894/95 wieder nicht verbraucht worden, weil das Gesetz nicht genügend bekannt ist. Die Unterstützung wird nur auf Verlangen gewährt, aber auch dann, wenn Bedürftigkeit nicht vorliegt. Die Gemeindebehörde nimmt Anmeldungen entgegen.
Bei der Konferenz der Webschuldirektoren und Fabrikanten der Textilbranche über W e b e s ch u l e n , die am 2. Juli im Handelsministerium unter dem Vorsitz des Handelsministers Freiherrn von Berlepsch stattfand, waren sämmtliche preußische Webeschulen vertreten. Ueber die Hauptpunkte des vom Minister aufgestellten Reformprogramms wurde völliges Einverständniß erzielt.
In der Angelegenheit des S ch u tz e s d e r Bauhandwerker gegen Ausbeutung durch gewiffenlose Bauunternehmer hat der Reichskanzler Mittheilungen über den Stand der Dinge und Vorschläge zur Abhilfe von den Bundesregiernngen erbeten.
Ein Erlaß des Kultusministers vom 9. Juli weist darauf hin, daß in neuerer Zeit wiederholt solche Verfügungen von Verwaltungsbehörden, welche nicht für. die Oeffentlichkeit bestimmt waren, von nicht dienstlichen Stellen wortgetreu veröffentlicht worden seien und dies nur durch groben Vertrauensbruch eines Beamten möglich genesen sei. Der Erlaß betont, daß die Mittheilung amtlicher Schriftstücke an unbefugte Dritte als schwere Verletzung der von den Beamten übernommenen Pflicht der Verschwiegenheit im Amte angesehen und, wie dies neuerdings in einem solchen Falle geschehen sei, mit ernsten Disziplinarstrafen geahndet werde.
In dem K r a w a l l p r o z e ß zn Mikultschütz in Schlesien, wo es wegen der Abberufung eines beliebten katholischen Geistlichen zu Gewaltthätigkeiten gegen dessen Nachfolger unb gegen die Gendarmen gekommen war, ist das Urtheil gefällt. Die Angeklagten wurden zu Gefängniß von 9 Monaten bis zu 2 Jahren verurtheilt.
Die fra nzö sis che Reg i e rung hat dem Weihbischof von Cambrai, Monnier, das Gehalt entzogen. Der Erzbischof von Cambrai hatte dem Kultusminister einen höhnischen Brief geschrieben, worin er es ablehnte, in einer politischen Angelegenheit gegen die'Priester feiner Erzdiözese einzuschreiten. Die Regierung hat sich nun an Monnier, den Generalvikar des Erzbischofs, gehalten unb ihn für das Schreiben verantwortlich gemacht.
Die Nachrichten vom ungünstigen Zustande der auf M a d a g a s k a r befindlichen Truppen bestätigen sich trotz der erfolgten Ableugnungu.
Die französische Kammer hat beschlossen, daß künftig alle Streitfragen zwischen Frankreich und Nordamerika einem ständigen Schiedsgericht unterbreitet werden sollen.
Auf der Balkanhalbinsel dauern die Unruhen an. Die türkische Regierung wandte sich an die bulgarische Regierung mit dem Wunsche, eine festere Ab- schließung der Grenze zu bewirken, da neue Banden aufgetaucht seien. Die bulgarische Regierung antwortete mit beruhigenden Versicherungen. Trotzdem beabsichtigt die Türkei, nochmals die Mächte zu ersuchen, ermahnend in Sofia einzuwirken. Inzwischen ist Fürst Ferdinand von Bulgarien ins Ausland abgereist.
Schlutz des Landtages.
Beide Häuser des Landtages traten am Mittwoch Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Präsidenten des Herrenhauses, Fürst zu Stolberg, zu einer gemeinsamen SitzungimSitzungssaalederAbgeordneten zusammen.
Staatsminister von Bötticher verlas folgende Allerhöchste Botschaft:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc, haben auf Grund des Artikels 77 der Verfassungsurkunde vv Januar 1850 den Vizepräsidenten Unseres Staatsministeriums, Staatsminister Dr. v. Bötticher beauftragt, die gegenwärtige Sitzung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie am 10. Juli b. Js. in Unserem Namen zu schließen. Gegeben Kiel, an Bord M. I. Hohenzollern den 4. Juli 1895.
Wilhel m.
Fürst zu Hohenlohe. v. Bötticher. Frhr. v. Berlepsch. Miguel. Thielen. Bosse. Bronsart v. Schellendorf.
Frhr. v. Hammerstein. Schönstedt. und erklärte auf Grund dieser Allerhöchsten Ermächtigung die Sitzungen des Landtages für geschlossen.
Die Anwesenden, welche diese Mittheilung stehend entgegengenommen hatten, brachten auf Aufforderung des Fürsten zu Stolberg auf Se. Majestät den Kaiser und König ein begeistertes dreifaches Hoch aus.
Aus Pmiiiz 11116 NchbMbitl.
Hersfeld, den 12. Juli 1895.
* Der Finanzminister hat in Anbetracht des gestiegenen Kurses der dreiprozentigen konsolidirten Staatsanleihe Veranlassung genommen, den Cirkular-Erlaß vom 5. April 1892 dahin abzuändern, daß den Anträgen der Kautionssteller auf Umtausch von 4 prozentigen und 31 /« prozentigen Consols in dreiprozentige bis auf Weiteres stattzugeben ist.
* Im Anschlüsse an die Abänderung der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 15. April 1895 hat der Minister der öffentlichen Arbeiten unter dem 18. Juni d. Js. eine neue Anweisung über die Ausbildung der Reg i e r u ng S - B a u f ü h re r des H0 ch - und des W a s s e r b a u f a ch e ü erlassen, welche fortan an die Stelle der Anweisung vom 15. November 1886 tritt.
* Auf den d e u t schen M ü n z st ä t t e n sind im Monat Juni d. I. geprägt worden: 6 433 980 Mark in Doppelkronen, 130355 Mark in silbernen Fünfmarkstücken und 42 436,87 Mark in Einpfennigstücken. Die Gesammtausprägung an Reichsmünzen, nach Abzug der wieder eingezogenen Stücke, bezifferte sich Ende Juni d. Js. auf 2 947 453 005 Mark in Goldmünzen, 477 369 896,50 M. in Silbermünzen, 52 610 436,90 M. in Nickel- und 12 972 545,23 M. in Kupfermünzen.
* Die erste Garde-Jnfanteriebrigade wird, wie die „N A. Z." schreibt, den 25. Jahrestag der L-chlacht bei St. Privat, der verlustreichsten Schlacht für die Garde während des Feldzuges, in feierlicher Weise begehen. Der 18. August soll alle Veteranen, die diese Schlacht als Angehörige der ersten Garde-Infanterie- brigade mitgemacht haben, zusammenführen. Als Fest-