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Erstes Blatt.

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Amtliches.

Hersfeld, den 7. August 1895.

Unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 4. Juni 1894, J. I. Nr. 3164, im Kreisblatt Nr. 65, Ab­haltung von Sprechstunden für Arbeiter seitens des Königlichen Gewerbe-Inspektors aus Fulda betreffend, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der genannte Beamte babsichtigt, derartige Sprechstunden am Freitag den 16. August d. I. von 78 Uhr Abends im hiesigen städtischen Rathhause Zim­mer Nr. 4 abzuhalten und weise ich die Herren Orts­vorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises an, dieses auf ^ortsübliche Weise zur Kenntniß der Arbeiter zu bringen.

I. I. Nr. 4641. Der Königliche Landrath.

I. B.: H e e g.

Nichtamtliches.

Zu der Begegnung in Attffee.

Als sich der österreichisch-ungarische Minister des Aus­wärtigen, Graf Goluchowski zum ersten Male in Aussee zum Besuche bei dem deutschen Reichskanzler anmeldete, war Fürst Hohenlohe gerade im Gebirge abwesend, wes­halb der Besuch verschoben werden mußte. Dieser That­bestand war manchen Blättern viel zu einfach und natür­lich; es sollte durchaus in dem zufälligen Verfehlen eine Absicht gelegen haben, und daraus wurde dann weiter auf eine unfreundliche Stimmung zwischen den beiden Staatsmännern aus Wien und Berlin geschlossen. Sind nun diese thörichten Vermuthungen auch durch den Be­such des Grafen Goluchowski beim Fürsten Hohenlohe am Sonntag in der fürstlichen Villa zu Aussee Lügen ge­straft worden, so will doch wieder ein wachsames Re- porterauge, wahrscheinlich mit Hilfe eines Opernglases, bemerkt haben, daß die Begegnung ziemlich kühl ver­laufen und der Abschied sehr gemessen gewesen sei.

Zu Gunsten des armen Mannes wollen wir an­nehmen, daß er sich durch das einfache, schlichte Wesen unseres Reichskanzlers, das sich wahrscheinlich auch in der Abschiedsscene nicht verläugnete, hat täuschen lassen. In Wirklichkeit hatte die Begegnung einen so herzlichen Charakter, wie es der alten persönlichen Bekanntschaft der bethen Staatsmänner und den engen Beziehungen beiher Reiche entspricht. Ueber welche politischen Gegen- ' , rA unterhalten haben, ist nicht sicher bekannt, watirfchemilch wird u. a. auch die Lage auf der Balkan- Halbrusel berührt worden sein.

. ®*e Zukunft Bulgariens bildet ein großes Frage- zerchen. Unzweifelhaft wünscht ein großer Theil der Bulgaren dre Aussöhnung mit Rußland; der Empfang der von dem Metropoliten Klement geführten Abordnung ber ihrer .Nuckkehr nach Bulgarien hat davon Zeugniß abgelegt. Solange Stambulow am Ruder war, war Bulgarien für Rußland Luft. Dieses betrachtete die Wahl des Prinzen Ferdinand von Koburg zum Fürsten als illegal und erkannte seine Rtgierung nicht an. Hierin hat sich auch trotz der Freundlichkeiten, die der bulga­

rischen Abordnung in Petersburg erwiesen wurden, bis­her nichts Wesentliches geändert. Das Liebeswerben des Prinzen Ferdinand ist bisher unerhört geblieben, und es fragt sich, ob er selbst um den Preis, daß er seinen kleinen Sohn Boris zur griechisch - orthodoxen Kirche übertreten ließe, die russische Gunst erwerben würde. Persönlich genießt der Prinz, zumal nachdem er in Karlsbad ruhig seinen Sprudel weiter getrunken hat, während in seinem Lande politische Morde verübt wurden, ebenso wie seine schwankende Regierung ge­ringes Ansehen. Wie sich die Dinge nach seiner Rück­kehr nach Bulgarien weiter entwickeln werden, ist dunkel. Wenigstens scheint der Aufruhr in Macedonien, der von Bulgarien aus leichtfertig begünstigt wurde, durch die türkische Truppenmacht niedergedrückt zu sein.

Es ist nun die Frage aufgeworfen worden, ob etwa die deutsche Politik nach d a Besprechungen in Auffee ihre Haltung ändern und aus ihrer seit Bismarck her­kömmlichen Reserve gegenüber den Balkanangelegenheiten heraustreten werde. Wir halten das für ausgeschlossen und glauben, daß hier wie anderwärts die Bahnen der Bismarckischen Politik fortbestehen werden. Die moralische Entrüstung über Schandthaten, wie die an Stambulow verübte, darf uns nicht verführen, politisch da einzu- greifen, wo wir keine eig-nu". Indessen haben Unser Interesse ist Bulgarien fällt mit dem allgemeinen In­teresse Europas zusammen, das einfach auf Ruhe lautet und das uns verbietet, die unruhigen Bewegungen kleiner Nationen am Balkan als große europäische Angelegen­heiten zu behandeln und so leicht zum Anlaß von Ver- feindungen unter den Großmächten werden zu lassen.

Unser Herr.

In der Oede unserer innerpolitischen Zerfahrenheit ist es eine Erquickung, wenn wieder einmal der Geist einmüthigen patriotischen Empfindens geweckt wird, wie es in diesen Tagen mehrfach bei den Erinnerungsfeier­lichkeiten aus Anlaß der fünfundzwanzigsten Wiederkehr der ruhmreichen Tage des Jahres 1870/71 von be­rufener Seite geschehen ist.

In erster Linie verdient die herrliche Rede hervor­gehoben zu werden, die der G r o ß h e r z o g von Baden auf dem badischen Kriegervereinstage in Karls­ruhe gehalten hat, in der er die Faktoren besprach, die damals zum Siege geführt haben. Der Großherzog erinnerte zunächst an die unsterblichen Verdienste, die sich Kaiser Wilhelm der Große um die Neugestaltung und Festigung des Heeres erworben hat.Sein Ge­danke war: Jeder einzelne muß nicht nur ausgebildet, sondern auch erzogen werden."

Ja, meine Freunde," so fuhr dann der Großherzog u. a. fort,es sind eigentlich nur zwei Empfindungen, auf die wir den größten Werth legen müssen, damit sie anerzogen werden, wo sie noch nicht vorhanden sind, das ist die L i e b e, die größer ist als alles übrige in der Welt, und der Gehorsam. Der Gehorsam, meine Freunde, wird oft auch Disziplin genannt. Ich nehme das Wort gerne in den Mund. Ge­horsam ist allen nütze; denn wer sich nicht unterzuord- neu versteht, der kann auch nicht führen. Unterordnung unter die große Ordnung des Staates und des Reiches ist etwas, was auch in der Armee gelernt werden kann und gelernt wird. Wirken Sie in Ihren Kreisen auf die Heranwachsende Jugend, daß sie diese beiden Grund­pfeiler des öffentlichen Lebens in der Familie mehr in sich aufnehme, die Liebe und den Gehorsam. Trachten Sie danach, daß damit alle jene Bestrebungen bekämpft werden, die nur darauf hinausgehen, diese feste Ordnung zu stören, ja zu gefährden. Davor müssen wir uns hüten, und dafür hilft nichts anderes, als die Schule des Heeres. Bedenken Sie, meine Freunde, daß das WortGehorsam" eines der höchsten, ja das höchste Beispiel in sich schließt, wenn wir es selbst bethätigen. Ich sage:Gehorsam bis zum Tode am Kreuze!" das ist das Vorbild, dem wir nachzustreben haben, das ist es, was Christum auszeichnet im Sterben und Handeln.

Dem folgen wir nach, das tragen wir im Herzen, damit es Ihnen und uns allen gut gehe."

In einem ähnlichen Gedankengange bewegt sich die Rede, die der Rektor der Berliner Universität, Professor Pfleiderer, an dem Gedächtnißtage Friedrich Wil­helms III. gehalten hat. Mit begeisterten Worten trat Professor Pfleiderer für das Heer ein, eine Schule der Ordnung, der Tapferkeit und der Pflichtentreue, den besten Hort andauernden Friedens.Das Volk in Waffen ist das beste Mittel zur Bewahrung des Frieden«, einmal, weil es dem Nachbar die Lust zum Kriege be­nimmt, dann aber auch, weil ein Krieg für ein Volk in Waffen zu einer sehr ernsthaften Sache wird, in die auch eine Regierung sich nicht leichtfertig stürzen wird. Freilich alle Möglichkeiten eines Krieges fortzuschaffen, geht nicht an, denn es ist nun einmal in der Weltord­nung bestimmt, daß das Leben ein Kampf ist. Wir müssen also dafür sorgen, daß wir, um dem unvermeid­lichen Kampfe ums Dasein gewachsen zu sein, alle Kräfte unseres Volkes zur möglichst vollkommenen Tüch­tigkeit ausbilden. Und welches Mittel wäre hierzu ge­eigneter, als die Erziehung des Volkes in der Schule des Heeres! Jede anders Schule gilt mehr oder weniger nur einem besonderen Wissen und Können. Die Schule be« Heeres all-'n fit drn ganr-n ungetheilten Men­schen leiblich und geistig, bei allen ohne Unterschied er­zieht sie zu den Tugenden, welche die Grundlage aller bürgerlichen Gesittung sind, zum Gehorsam, zur Tapferkeit, zum Opfermuth und zur Pflicht­treue."

Die Hauptstärke unseres Heeres ist die Disziplin, die erst durch die militärische Erziehung dem Soldaten eingeimpft wird. Auf der Disziplin bauen sich dann die übrigen sittlichen Mächte auf, die uns im Jahre 1870/71 den Sieg erringen halfen. So lange die Disziplin dem Heere erhalten bleibt, wird auch der nationale Gedanke und der militärische Geist in unserem Volke stark genug sein, das von den Vätern in blutigem Ringen geschaffene Werk vor jedem Ansturm äußerer oder innerer Feinde zu bewahren; so lange wird das deutsche Volk sich der Pflichten bewußt bleiben, deren Erfüllung die Erhaltung und die Größe des Reiches von jedem Deutschen fordern.

Das neue Zagdscheingesetz

ist am 31. Juli Allerhöchst vollzogen und in der am 6. August ausgegebenen Nr. 29 der Gesetzsammlung ver­öffentlicht worden. Da in dem Gesetze selbst ein be­sonderer Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht angegeben ist, so erlangt es nach dem Gesetz vom 16. Februar 1874 mit dem 14. Tage nach dem Abläufe letzteren Tages, also am 20. August, Gesetzeskraft. Von diesem Tage an erhält Jedermann im ganzen Preußischen Staate, mit Ausnahme der Insel Helgoland, einen einheitlichen Jagdschein, der entweder auf ein vom Tage der Aus­stellung an rechnendes Zeitjahr gilt, Jahresjagd­schein heißt und 15 Mark kostet, oder nur drei auf einander folgende Tage gilt, Tagesjagdschein heißt und nur drei Mark kostet. Zu demselben Preise erhalten auch alle Angehörigen anderer Deutscher Bundes­staaten, einschließlich der Reichslande Elsaß-Lothringen, sowie diejenigen Angehörigen außerdeutscher Staaten, welche in Preußen einen Wohnsitz oder Grundbesitz haben, den Jahres- oder den Tagesjagdschein. Nur wenn äußer- deutsche Ausländer in Preußen keinen Wohnsitz oder Grundbesitz haben, müssen sie eine erhöhte Abgabe, und zwar von 40 Mark für den Jahresjagdschein und von 6 Mark für den Tagesjagdschein entrichten. Staatsforst­beamte sowie diejenigen Gemeinde- und Privatforstde- amten, welche lebenslänglich oder mittels schriftlichen Kontraktes auf mindestens 3 Jahre angestellt und darauf­hin auf Grund des § 23 des Forstdiebstahlgesetzes vom 15. April 1878 beeidigt sind, endlich die in der für den Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung befindlichen Personen erhalten den Jagdschein unentgeltlich.

Der Jahresjagdschein ist, wie der bisher allein gültige,