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Gratisbeilagen:Illustrirtes Sonntagsblatt^^ u.Illnstrirte landwirthschaftliche Beilage".

A. 18?.IomeOs iitn 12. September M.

Amtliches.

Cassel, den 1. September 1895.

Eiv. Hochwohlgeboren

Die Stadtschuldeputation

ersuchen wir, die militär­

pflichtigen Lehrer an den öffentlichen Volksschulen des dortigen Dienstbezii^s anzuweisen, künftig in Fällen ihrer Einberufung zu etner militärischen Hebung die ihnen Vorgesetzte Schulbehörde jedesmal alsbald von dem erhaltenen Gestellungsbefehl in Kenntniß zu setzen, damit eine etwa erforderlich werdende Befreiung von der Uebung rechtzeitig bei dem Königlichen General- Kommando beantragt werden kann.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

In Vertretung: Callenberg.

An die Herrn Landräthe und die Stadtschuldeputationen des Regierungs-Bezirks. I. B. Nr. 10204.

* *

*

Hersfeld, den 9. September 1895.

Wird den Königlichen Herren Lokalschulinspektoren des hiesigen Kreises mit dem ergebensten Ersuchen um gefällige entsprechende'Anweisung der in Betracht kom­menden Herren Lehrer mitgetheilt.

I. 5180. . Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 7. September 1895.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß bei dem Hüten des Viehes namentlich von schulpflichtigen Kindern vielfach Feuer angezündet wird, wodurch angrenzende Waldungen, Holzungen, Bäume rc. gefährdet werden.

Die Herren Lokalschulinspektoren werden ersucht, durch die Herren Lehrer dieses Feueranmachen den Kindern strengstens untersagen zu lassen, auch haben die Ortspolizeibehörden und die Königliche Gendarmerie des Kreises thunlichst darauf hinzuwirken, daß Wald- rc. Brände durch zweckloses Feueranmachen in der Nähe von Holzungen vermieden werden, wobei ich auf § 44 Ziffer 3 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 Bezug nehme. I. 5164 Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, __ Geheimer Negierungs-Rath.

Hersseld, den 11. September 1895.

Im.Anschluß an mein Ausschreiben vorn 2. Juli d. I.

Nachdruck verboten.

Um Herz und Hand.

Roman von Jenny Piorkowska.

(Fortsetzung.)

Sie zog sie mit schwacher Hand an sich, Luise beugte sich zu ihr nieder, und ihre Lippen begegneten einander, eine Berührung, die des jungen Mädchens ganzen Kör­per erbeben machte. Noch Monate lang nachher konnte Luise ihre Augen nicht zum Schlummer schließen, ohne sich mit Schaudern der Berührung jener feuchten Lippen mit den ihren, jenes kurzen, heißen Athems auf ihrer Wange zu erinnern

Du bist ein gutes Kind," stöhnte die Kranke, indem sie der Schwester Gesicht zu dem ihrigen herabzog;ver­giß nie diesen Tag: Du Du brauchst dem Vater nicht zu erzählen, was zwischen uns vorge­fallen ist es könnte ihm Sorge machen. Gott ist Zeuge. Nun geh bring mir meinen Knaben schnell ich ich werde so schwach."

Auf ein Wort Luisens kehrte die Wärterin zurück. »Besser ist es, Ihren Vater zu rufen," sagte diese mit gedämpfter Stimme, nachdem sie einen Blick auf das veränderte Gesicht der Kranken geworfen hatte.

Wenige Minuten später brächte Luise das Kind in das Zimmer. Der Arzt, die Wärterin und ihr Vater, die das Bett umstanden, machten ihr Platz, als sie näher trat. Das brechende Auge der Sterbenden war auf die Thür gerichtet, durch welche sie eintrat, und mit leisem Stöhnen streckte sie schwach ihre Arme ent­

A. Nr. 1741 II., Kreisblatt Nr. 77, benachrichtige ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, daß die n e u - aufgestellten Verzeichnisse der land- und forstwirthschaft- lichen Betriebsunternehmer durch Eintragung der Ab- schätzungs-Ergebnisse dahier vervollständigt worden sind und in den nächsten Tagen zurückgesandt werden.

Die Verzeichnisse sind nach vorheriger öffentlicher Be­kanntmachung gemäß § 38 Abs. 1 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 in den Gemeinden rc. vom 15. -. Mts. ab zwei Wochen lang bis einschließlich den 28. d. Mts. zur Einsicht der Betheiligten offen zu legen. Mit der Bekanntmachung über die Offenlegung ist gleichzeitig zu veröffentlichen, daß binnen einer Frist von vier Wochen wegen Aufnahme oder Nichtauf- nahme von Betrieben in das Verzeichniß sowie gegen die Abschätzung der Betriebe bei dem Sektionsvorflande dahier Einspruch erhoben werden könne.

Einsprüche gegen das Abschätzungs-Ergebniß können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Flächen- angaben in den Spalten 7, 9, 11, 13, 15 und 17 des Verzeichnisses in einzelnen Fällen unrichtig sein sollten und sind dann dieserhalb die erforderlichen Nachweise in glaubhafter Form zu erbringen.

Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, spätestens aber bis zum 1. Oktober d. I., ist mir das Unternehmer- Verzeichniß, nachdem auf dem Titelblatts die stattgehabte Auslegung mittelst Ausfüllung und Vollziehung des Vor­drucks bescheinigt worden ist, zurückzureichen.

Nach Anfertigung der beiden Abschriften für den Sektionsvorstand und Genossenschaftsvorstand wird die Abschrift zum dienstlichen Gebrauche demnächst zurückge­geben werden.

Der Vorsitzende des Sektionsnorstands.

Freiherr von Schleinitz, Landrath, Geheimer Regierungs-Rath.

A. 2355.

Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen privilegirten 3'/, °/0 igen Rheinischen Eisenbahn-Obligationen von 1843 werden im Auftrage des Herrn Finanzministers den Besitzern zum 1. März 1896 mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 2. März 1896 ab bei der Staatsschulden-Tilgungs- kasse hierselbst W. Taubenstraße Nr. 29 gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, alsdann noch nicht fälligen Zinsscheine Reihe

gegen. Luise hob den Knaben zu ihr auf.

Alexander, mein Liebling küsse mich noch ein­mal" brächte die sterbende Mutter mühsam in Herz- zerbrechendem Tone hervor.

Es war eine entsetzliche Scene, dieser Todeskampf der jungen Mutter, wie der Tod, der König der Schrecken sein Opfer mit sich sortzog, das wild mit den Armen zurückverlangte nach der Erde, wo sein liebster Schatz, sein Kind lag.

Der greise Vater wandte sein Antlitz mit Schrecken von diesem Anblicke ab und betete leise.

Der letzte Augenblick körperlichen Leidens war für Irma gekommen. Sie hatte so lange mit dem Tode gekämpft, daß sie heftig erbebte, als er sie in seine Arme faßte. Der Knabe wandte sich erschrocken von ihr ab; sie aber streckte ihre Arme nach ihm aus, wandte ihm ihre erlöschenden Augen zu und murmelte feinen Namen in gebrochenen Lauten und starb dann plötzlich.

Drittes Kapitel.

Ein Z w i s ch e n f a l l.

Mehr als zwei Jahre waren vergangen, seit die Trauer um Irmas Tod in des Direktor Werners Hause eingezogen und dann allmählich überwunden worden war.

Luise, welche schöner und blühender geworden war, hatte sich der Pflege des übermüthigen Knaben wacker angenommen und ihr Gelübde gehalten.

Es war im Dezember, an einem klaren Abend, Mond und Sterne blickten auf die stille Stadt herab. Es war noch nicht sieben Uhr, aber der Mond schien so hell,

VI Nr. 5 bis 20 nebst Zinsscheinanweisungen zu er­heben.

Neben dem Kapitalbetrage der Obligationen werden gleichzeitig noch die Stückzinsen für die beiden Monate Januar und Februar 1896 gezahlt werden.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn- und Fest­tage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Königlichen Re- gierungs-Hauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Königlichen Kreiskasse. Zu diesem Zweck können die Obligationen nebst den zugehörigen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Februar 1896 ab eingereicht werden, welche die Effekten der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. März 1896 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehallen.

Vom 1. März 1896 ab hört die Verzin­sung dieser Obligationen auf.

Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmt­lichen obengedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, am 15. August 1895.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Ein kleiner junger Wachtelhund, braun mit gelben Beinen und weißer Brust, ist in Oberaula zugelaufen, und kann bei dem Ortsvorstande daselbst gegen Erstattung der Unterhaltungskosten von dem Eigenthümer in Em­pfang genommen werden.

Gefunden: ein Sack Mehl und eine Dunggabel. Meldung des Eigenthümers bei dem Ortsvorstand zu Sorga.

Nichtamtliches.

Die Aaiserbegegnung in Stettin.

Vom 9. bis zum 12. September sind auf pommerschem Boden die großen Herbstmanöver abgehalten worden. In ungewöhnlichem Maße haben sie die Aufmerksamkeit nicht nur der militärischen, sondern auch der politischen

daß ein Reisender, der soeben durch das westliche Thor in die Stadt ritt, den Schritt seines Pferdes hemmte, seine Uhr hervorzog und deutlich die Stunde erkannte, die dieselbe anzeigte. Er steckte sie wieder ein und ritt rascher vorwärts. Gedankenvoll blickte er um sich und hielt einen Augenblick zögernd inne, als er an eine Stelle kam, wo der Weg sich theilte. Er wählte endlich den zur Rechten, vielleicht geleitet von den blinkenden Lichtern, die aus einem entfernten Wohnhause schimmer­ten, und der Eisfläche, die zwischen den Bäumen vor ihm hindurch glitzerte.

Da kam er an eine alte Mühle, die am Rande eines Teiches stand; lange Eiszapfen hingen an den stillstehenden Rädern und das Mondlicht spielte auf der verschlossenen Thür und dem Dache der Mühle. Der Teich war erst in letzter Nacht zugefroren; weiße Sprünge bildeten Adern über die klare Oberfläche, und dem Damme entlang und an der Brücke war das Eis mehrmals ge­brochen. Der Teich lag in einer Art Becken, das an drei Seiten von niedrigen Hügeln umgeben war. Weiden tauchten thre Spitzen über den Wafferrand hinab, und dunkle Fichtenbäume hoben sich grell vom Himmel ab. Am Wege den Damm entlang stand eine Reihe alter Pappeln; und die Brücke, deren Thor jetzt ge­schlossen, war bei Mondlicht in Sommernächten ein be­liebter Versammlungsplatz der Jugend der Stadt.

Als der Reiter diese Stelle erreichte, zog er plötzlich die Zügel au und wandte den Kopf nach dem Teiche mit einem Ausdrucke, als ob er auf etwas horche. Er glaubte einen Laut, wie einen schwachen Angstschrei,.