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K. 123.
SsiniBeilll Kn 18. Atoder
1895.
Erstes Blatt.
Amtliches.
Hersfeld, den 16. Oktober 1895.
Zu der für den Veranlagungsbezirk (Kreis) Hersfeld nach § 46 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorzunehmenden Wahl von fünf Abgeordneten und einer gleichen Anzahl Stellvertreter zur Gewerbe- st e u e r k l a s s e III. für 1896/97, 1897/98 und 1898/99, werden die hierunter verzeichneten Wahlberechtigten auf Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in den hiesigen oberen Rathhaussaal mit dem Bemerken eingeladen, daß, falls die Wahl der Abgeordneten und
Der Gewerbetreibenden
Gewerbe.
H "— 1 03
Der Gewerbetreibenden
Gewerbe.
Namen.
Wohnort.
Namen.
Wohnort.
1
Baldus und Wirth
Eitra
Wollgarnspinnerei
| 23
Rehn, Heinrich Hermann
Hersfeld
Lohgerbereibesitzer
2
Altenburg, Heinrich und Philipp
Hersfeld
Kaufmann
2-x
Rehn, Alexander
//
'Tuchfabrikant
3
Altenburg, Gustav
7/
Lohgerberei und Lederhandlung
25
Riff sing, Martin Heinrich
77
Lohgerbereibesitzer
4
Bächstädt, Wilhelm
77
Wein- und Cigarrenhandlung
26
Sauer, Friedrich
7 7
Kaufmann
5
Bätza, Heinrich
„
Bauunternehmer
27
Schilde, Benno
//
Maschinenfchlosterei
6
Becker, Ludwig
w
Apotheker
28
Schmidt, Hans
Buchhändler
7
Braun, August
//
Handelsgärtner
29
Schreiber, Gustav
77
Kaufmann
8
Degenhardt, Heinrich
W
Kaufmann
30
Seelig, Wilhelm
77
7/
9
Drude, Adolph
H
Apotheker
31
Sexauer, Wilhelm
7/
Maschinenfabrik
10
Gesing, Georg Hermann
77
Kaufmann
32
Steinweg, F. L. Witwe
n
Bierbrauerei
11
Heß, Wilhelm
//
Kaufmann
33
Steinweg, Jean und Wilhelm
M
12
Höhl, Eduard
77
Buchdruckereibesitzer
34
Stern, Levi und Elias
77
Kaufmann
13
Kniese, Reinhard
//
Hotelbesitzer
35
Stern, Daniel
77
Färbereibesitzer
14
Junne, Gustav
„
36
Stuckhardt, Heinrich
77
Spediteur und Gastwirth
15
Krach, Karl
77
Kaufmann
| 37
Stuckhardt, Heinrich
77
Bank- und Wechselgeschäft
16
Krach, Eduard
77
7/
38
Wever, Adolph
77
Fabrikant
17
Katzenstein, Heinemann
//
//
39
Wölbing, August Robert
Bauunternehmer
18
Lämmerzahl, Eduard
77
Zimmermeister
40
Wolff, Konrad
Bierbrauerei
19
Roll, Julius
7/
Bauunternehmer
41
Wolff, Peter
7/
20
Otto, Wilhelm
77
Kaufmann
42
Wolff, Heinrich Hermann
77
Metzgermeister
21
Pfaff, Gg. A.
n
43
A. Plaut Söhne
Niederaula
Kaufmann
22
Rechberg, Jean
77
Lohgerbereibesitzer
Hersfeld, den 16. Oktober 1895.
Zu der für den Veranlagungsbezirk (Kreis) Hersfeld nach § 4ß des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorzunehmenden Wahl von fünf Abgeordneten und einer gleichen Anzahl Stellvertreter zur G e w e r best e u e r k l a s s e IV. für die Jahre 1896/97, 1897/98 und 1898/99, werden die Wahlberechtigten (Mitglieder der Gewerbesteuerklasse IV.) auf
Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in den hiesigen oberen Rathhaussaal mit dem Bemerken eingeladen, daß, falls die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter seitens der Steuergesellschaft verweigert oder nickt ordnungsmäßig bewirkt wird, die dem Steuerausschusse zustehenden Befugnisse für das kommende Jahr auf den unterzeichneten Vorsitzenden übergehen.
Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit. Wahlberechtigt find solche zur Gewerbesteuer in Ge- wervesteuerklasse IV. veranlagte Gewerbetreibende des vrerses Hersfeld, welche das fünfundzwanzigste Lebens- iu^ückgelegt haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
.„. ^n mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur wahlbar und zur Ausübung der Wahlbefugniß zu .Eien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugniß durch einen von dem geschäftsführenden ^orltande zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar
Den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur Emes. Minderjährige und Frauen können die Wahl- befugnrß durch Bevollmächtigte ausüben; wählbar sind letztere nicht.
Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die
Stellvertreter seitens der Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt wird, die dem Steuerausschusse zustehenden Befugnisse für das kommende Jahr auf den unterzeichneten Vorsitzenden übergehen.
Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit.
Wahlberechtigt sind solche zur Gewerbesteuer in Ge- merbesteuerklasse III veranlagte Gewerbetreibende des Kreises Hersfeld, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.
Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur Einer wählbar und zur Ausübung der Wahlbefugniß zu verstatten. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugniß durch einen von dem geschäftsführenden Vorstände zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur Eines. Minderjährige und Frauen können die Wahl
Verzeichnis der für die Gewerbesteuerklasse III. wahlberechtigten Gewerbetreibenden.
Uebertragung des Stimmrechtes ist unzulässig. Die Wahl darf nur aus den im § 8 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 angegebenen Gründen abgelehnt werden.
Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschuffes sowie der Stellvertreter ist gestattet. Wer jedoch drei Jahre lang eines dieser Aemter bekleidet hat, kann die Wiederwahl für die nächsten drei Jahre ablehnen.
Das Verzeichniß der Wahlberechtigten liegt während der Vormittagsdienststunden von 9 bis 12 Uhr im Steuer- büreau des Königlichen Landrathsamtes zur Einsichtnahme für die Betheiligten offen.
Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes zur Kenntniß der betreffenden Gewerbetreibenden zu bringen.
Der Dorschende des Steueraus schusses der Gewerbesteuerklasse IV.
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
J. III. Nr. 2754.
Wegen epidemischen Auftretens der Maul- und Klauenseuche ist auf Grund des § 28 des Reichsviehseuchen- Gesetzes vom 1. Mai 1894 bis auf Weiteres die Abhaltung der Rindvieh-, Schaf- und Schweinemärkte in den Kreisen Castel Land, Eschwege, Fritzlar, Hanau, Hersfeld, Homberg, Hünfeld, Melsungen, Rotenburg, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain untersagt.
Cassel, am 16. Oktober 1895.
Der Regierungs-Präsident Haussonville.
Hersfeld, den 16. Oktober 1895.
Die Herren Bürgermeister zu Heimboldshausen, Friede
befugnis durch Bevollmächtigte ausüben; wählbar sind letztere nicht.
Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die Uebertragung des Stimmrechtes ist unzulässig. Die Wahl darf nur aus den im § 8 der Kreisordnung vom 13 Dezember 1872 angegebenen Gründen abgelehnt werden.
Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschufles sowie der Stellvertreter ist gestattet. Wer jedoch drei Jahre lang eines dieser Aemter bekleidet hat, kann die Wiederwahl für die nächsten drei Jahre ablehnen.
Die Herren Ortsvorstäude haben Vorstehendes zur Kenntnis der betreffenden Gewerbetreibenden zu bringen. Der Vorsitzende des SteuerausSchusses der Gewerdesteuerklasse III.
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath. J. III. Nr. 2753.
wald und Meckbach werden hierdurch auf das im öffentlichen Anzeiger Seite 643 bekannt gemachte Aufgebot von Depositen aufmerksam gemacht behufs Wahrung etwaiger Ansprüche der Gemeinden.
I. 6093. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 18. Oktober 1895.
Da die an der Hersfeld-Homberger Straße gelegenen Orte Kalkobes, Gittersdorf, Obergeis und Aua von der Maul- und Klauenseuche betroffen sind, wird auf Grund des § 64 der Bundesrathsinstruktion vom 27. Juni d J. (Extrabeilage zum Amtsblatt Nr. 34) das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen — angespanntes Rindvieh einbegriffen — insofern die Thiere aus Orten außerhalb dieses Sperrgebietes stammen, auf der Straße von Hersfeld bis Aua und das Entfernen von Thieren dieser Gattungen aus sämmtlichen an dieser Straße gelegenen Orten bezw. Gemarkungen Hersfeld, Kalkobes, Heenes, Allmeröhausen, Gittersdorf, Untergeis, Obergeis und Aua hiermit verboten.
Die Herren Ortsvorstände der genannten Gemeinden haben Vorstehendes sofort auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.
I. 6095. Der Königliche Landrath.
_____________I- V.: Heeg.
Fulda, den 14. Oktober 1895.
Auf Anordnung des Königlichen Regierungs-Präsi- denten zu Kastel ist der für den 24. d. Mts. hierselbst angesetzte Viehmarkt wegen der in den Nachbarkreisen