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K. 123.

SsiniBeilll Kn 18. Atoder

1895.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Hersfeld, den 16. Oktober 1895.

Zu der für den Veranlagungsbezirk (Kreis) Hersfeld nach § 46 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorzunehmenden Wahl von fünf Abgeordneten und einer gleichen Anzahl Stellvertreter zur Gewerbe- st e u e r k l a s s e III. für 1896/97, 1897/98 und 1898/99, werden die hierunter verzeichneten Wahlberechtigten auf Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, in den hiesigen oberen Rathhaussaal mit dem Bemerken eingeladen, daß, falls die Wahl der Abgeordneten und

Der Gewerbetreibenden

Gewerbe.

H " 1 03

Der Gewerbetreibenden

Gewerbe.

Namen.

Wohnort.

Namen.

Wohnort.

1

Baldus und Wirth

Eitra

Wollgarnspinnerei

| 23

Rehn, Heinrich Hermann

Hersfeld

Lohgerbereibesitzer

2

Altenburg, Heinrich und Philipp

Hersfeld

Kaufmann

2-x

Rehn, Alexander

//

'Tuchfabrikant

3

Altenburg, Gustav

7/

Lohgerberei und Lederhandlung

25

Riff sing, Martin Heinrich

77

Lohgerbereibesitzer

4

Bächstädt, Wilhelm

77

Wein- und Cigarrenhandlung

26

Sauer, Friedrich

7 7

Kaufmann

5

Bätza, Heinrich

Bauunternehmer

27

Schilde, Benno

//

Maschinenfchlosterei

6

Becker, Ludwig

w

Apotheker

28

Schmidt, Hans

Buchhändler

7

Braun, August

//

Handelsgärtner

29

Schreiber, Gustav

77

Kaufmann

8

Degenhardt, Heinrich

W

Kaufmann

30

Seelig, Wilhelm

77

7/

9

Drude, Adolph

H

Apotheker

31

Sexauer, Wilhelm

7/

Maschinenfabrik

10

Gesing, Georg Hermann

77

Kaufmann

32

Steinweg, F. L. Witwe

n

Bierbrauerei

11

Heß, Wilhelm

//

Kaufmann

33

Steinweg, Jean und Wilhelm

M

12

Höhl, Eduard

77

Buchdruckereibesitzer

34

Stern, Levi und Elias

77

Kaufmann

13

Kniese, Reinhard

//

Hotelbesitzer

35

Stern, Daniel

77

Färbereibesitzer

14

Junne, Gustav

36

Stuckhardt, Heinrich

77

Spediteur und Gastwirth

15

Krach, Karl

77

Kaufmann

| 37

Stuckhardt, Heinrich

77

Bank- und Wechselgeschäft

16

Krach, Eduard

77

7/

38

Wever, Adolph

77

Fabrikant

17

Katzenstein, Heinemann

//

//

39

Wölbing, August Robert

Bauunternehmer

18

Lämmerzahl, Eduard

77

Zimmermeister

40

Wolff, Konrad

Bierbrauerei

19

Roll, Julius

7/

Bauunternehmer

41

Wolff, Peter

7/

20

Otto, Wilhelm

77

Kaufmann

42

Wolff, Heinrich Hermann

77

Metzgermeister

21

Pfaff, Gg. A.

n

43

A. Plaut Söhne

Niederaula

Kaufmann

22

Rechberg, Jean

77

Lohgerbereibesitzer

Hersfeld, den 16. Oktober 1895.

Zu der für den Veranlagungsbezirk (Kreis) Hersfeld nach § des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 vorzunehmenden Wahl von fünf Abgeordneten und einer gleichen Anzahl Stellvertreter zur G e w e r be­st e u e r k l a s s e IV. für die Jahre 1896/97, 1897/98 und 1898/99, werden die Wahlberechtigten (Mitglieder der Gewerbesteuerklasse IV.) auf

Sonnabend den 26. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, in den hiesigen oberen Rathhaussaal mit dem Bemerken eingeladen, daß, falls die Wahl der Abgeordneten und Stellvertreter seitens der Steuergesellschaft verweigert oder nickt ordnungsmäßig bewirkt wird, die dem Steuer­ausschusse zustehenden Befugnisse für das kommende Jahr auf den unterzeichneten Vorsitzenden übergehen.

Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit. Wahlberechtigt find solche zur Gewerbesteuer in Ge- wervesteuerklasse IV. veranlagte Gewerbetreibende des vrerses Hersfeld, welche das fünfundzwanzigste Lebens- iu^ückgelegt haben und sich im Besitze der bürger­lichen Ehrenrechte befinden.

.. ^n mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur wahlbar und zur Ausübung der Wahlbefugniß zu .Eien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugniß durch einen von dem geschäftsführenden ^orltande zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar

Den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur Emes. Minderjährige und Frauen können die Wahl- befugnrß durch Bevollmächtigte ausüben; wählbar sind letztere nicht.

Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die

Stellvertreter seitens der Steuergesellschaft verweigert oder nicht ordnungsmäßig bewirkt wird, die dem Steuer­ausschusse zustehenden Befugnisse für das kommende Jahr auf den unterzeichneten Vorsitzenden übergehen.

Die Wahlen erfolgen nach relativer Stimmenmehrheit.

Wahlberechtigt sind solche zur Gewerbesteuer in Ge- merbesteuerklasse III veranlagte Gewerbetreibende des Kreises Hersfeld, welche das fünfundzwanzigste Lebens­jahr vollendet haben und sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.

Von mehreren Inhabern eines Geschäftes ist nur Einer wählbar und zur Ausübung der Wahlbefugniß zu verstatten. Aktien- und ähnliche Gesellschaften üben die Wahlbefugniß durch einen von dem geschäftsführenden Vorstände zu bezeichnenden Beauftragten aus; wählbar ist von den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes nur Eines. Minderjährige und Frauen können die Wahl­

Verzeichnis der für die Gewerbesteuerklasse III. wahlberechtigten Gewerbetreibenden.

Uebertragung des Stimmrechtes ist unzulässig. Die Wahl darf nur aus den im § 8 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 angegebenen Gründen abgelehnt werden.

Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschuffes sowie der Stellvertreter ist gestattet. Wer jedoch drei Jahre lang eines dieser Aemter bekleidet hat, kann die Wiederwahl für die nächsten drei Jahre ablehnen.

Das Verzeichniß der Wahlberechtigten liegt während der Vormittagsdienststunden von 9 bis 12 Uhr im Steuer- büreau des Königlichen Landrathsamtes zur Einsichtnahme für die Betheiligten offen.

Die Herren Ortsvorstände haben Vorstehendes zur Kenntniß der betreffenden Gewerbetreibenden zu bringen.

Der Dorschende des Steueraus schusses der Gewerbesteuerklasse IV.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

J. III. Nr. 2754.

Wegen epidemischen Auftretens der Maul- und Klauen­seuche ist auf Grund des § 28 des Reichsviehseuchen- Gesetzes vom 1. Mai 1894 bis auf Weiteres die Abhaltung der Rindvieh-, Schaf- und Schweinemärkte in den Kreisen Castel Land, Eschwege, Fritzlar, Hanau, Hersfeld, Homberg, Hünfeld, Melsungen, Rotenburg, Schmalkalden, Witzenhausen und Ziegenhain untersagt.

Cassel, am 16. Oktober 1895.

Der Regierungs-Präsident Haussonville.

Hersfeld, den 16. Oktober 1895.

Die Herren Bürgermeister zu Heimboldshausen, Friede­

befugnis durch Bevollmächtigte ausüben; wählbar sind letztere nicht.

Niemand darf mehr als eine Stimme abgeben. Die Uebertragung des Stimmrechtes ist unzulässig. Die Wahl darf nur aus den im § 8 der Kreisordnung vom 13 Dezember 1872 angegebenen Gründen abgelehnt werden.

Die Wiederwahl der Mitglieder des Steuerausschufles sowie der Stellvertreter ist gestattet. Wer jedoch drei Jahre lang eines dieser Aemter bekleidet hat, kann die Wiederwahl für die nächsten drei Jahre ablehnen.

Die Herren Ortsvorstäude haben Vorstehendes zur Kenntnis der betreffenden Gewerbetreibenden zu bringen. Der Vorsitzende des SteuerausSchusses der Gewerdesteuerklasse III.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath. J. III. Nr. 2753.

wald und Meckbach werden hierdurch auf das im öffent­lichen Anzeiger Seite 643 bekannt gemachte Aufgebot von Depositen aufmerksam gemacht behufs Wahrung etwaiger Ansprüche der Gemeinden.

I. 6093. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 18. Oktober 1895.

Da die an der Hersfeld-Homberger Straße gelegenen Orte Kalkobes, Gittersdorf, Obergeis und Aua von der Maul- und Klauenseuche betroffen sind, wird auf Grund des § 64 der Bundesrathsinstruktion vom 27. Juni d J. (Extrabeilage zum Amtsblatt Nr. 34) das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen angespanntes Rindvieh einbegriffen insofern die Thiere aus Orten außerhalb dieses Sperrgebietes stammen, auf der Straße von Hersfeld bis Aua und das Entfernen von Thieren dieser Gattungen aus sämmtlichen an dieser Straße gelegenen Orten bezw. Gemarkungen Hersfeld, Kalkobes, Heenes, Allmeröhausen, Gittersdorf, Untergeis, Obergeis und Aua hiermit verboten.

Die Herren Ortsvorstände der genannten Gemeinden haben Vorstehendes sofort auf ortsübliche Weise be­kannt machen zu lasten.

I. 6095. Der Königliche Landrath.

_____________I- V.: Heeg.

Fulda, den 14. Oktober 1895.

Auf Anordnung des Königlichen Regierungs-Präsi- denten zu Kastel ist der für den 24. d. Mts. hierselbst angesetzte Viehmarkt wegen der in den Nachbarkreisen