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Nr. 129
Snuktni den 2. Wecker
1895.
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mit den Gratisbeilagen „Jllnstrirtes Sonntagsblatt" und „Mustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate November und Dezember werden von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 31. Oktober 1895.
Diejenigen Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises, welche noch mit Einreichung der Gemeinde-Rechnung für das Etatsjahr 1894/95 im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 15. November d. Js. hieran erinnert.
A. 2759. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
* Hersfeld, den 31. Oktober 1895.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises Hersfeld, welche nach der Verfügung vom 16. Oktober 1883 Nr. 13016 (Kreisblatt 112) noch mit Einreichung der Nachweisung der um Wandergewerbescheine für das Jahr 1896 nachsuchenden Personen im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 10. November d. Js. erinnert.
J. III. Nr. 2797. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 26. Oktober 1895.
Zur Ausführung der Staatssteuerveranlagung für das Jahr 1896/97 wird den Herren Orts-(Guts-)Vor- ständen des Kreises das hierzu erforderliche Formular demnächst zugehen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist unter näherer Begründung alsbald hier anzuzeigen.
Bei Ausführung der Vorarbeiten zur Veranlagung ist nach A und B meiner Verfügung vom 3. November 1894 J. III. Nr. 3056 (Kreisblatt Nr. 130, 1894) zu verfahren. In Spalte 20 bezw. 21 der Staatssteuerliste wolle man bei Eintragung einer A u s z u g s l e i st u n g auch das Alter des Auszügers angeben.
Die Personenstandsaufnahme findet am 12. N o - v e m b e r d. Js. statt.
Die Herren Orts-(Guts-)Vorstände haben die Vorarbeiten bis spätestens zum 2 3. November d. Js. abzuschließen, sodann das gesammte Veranlagungsmate- rial an den Vorsitzenden der Voreinschätzungskommission, in dessen Händen das Material spätestens am 26. November er. sein muß, abzugeben. Dieser hat mindestens 5 Tage vorher die Mitglieder der Voreinschätzungskommission zu den Sitzungen, welche i n d e r Zeit vom 2. b i s 7. Dezember cr. stattfinden müssen, einzuladen und bis spätestens zum 2 8. Novem - 6er er. dem unterzeichneten Vorsitzenden der Veran- lagungskommission zu berichten, an welchem Tage, zu welscher Tagesstunde und an welchem Orte re Lrtzungen stattfinden. Es ist dafür Sorge zu tragen, aß dre Geschäfte möglichst an einem Tage erledigt werden.
sofort nach Schluß der Sitzungen sind die Liqui- atwnen über Reisekosten und Tagegelder, sowie über V e r s ä u m n i ß g e b ü h r e n in zwei- f a ch e r A u s f e r t i g u n g aufzustellen. Die Richtig- ber Liquidationen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wird vom Vorsitzenden der Vorein - schätzungs kommission bescheinigt, die Richtigkeit der Liquidationen der Vorsitzenden der Voreinschätzungs- kommissionen dagegen von dem Unterzeichneten. Aus den Kopfinschriften der Liquidationen muß genau
der Stand, Vor- und Familienname und Wohnort des Liquidanten hervorgehen und ersichtlich sein, welchem Voreinschätzungsbezirk der Liquidant als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehört. In der Spalte: „Reiseweg und Angabe der dienstlichen Verrichtungen" muß hinter der Bezeichnung des Reiseweges die thatsächliche Entfernung angegeben werden, während in die Spalte: „Kilometer nach dem Landwege" bei einer Entfernung von mehr als 2, aber weniger als 8 Kilometer die Zahl 8 einzurücken ist, im Uebrigen hier die Kilometer voll gerechnet werden. Falls die Voreinschätzung der einkommensteuerpflichtigen Personen bei mindestens achtstündiger Arbeit mehr als einen Tag in Anspruch nimmt, ist von den Vorsitzenden der Voreinschätzungs- kommissionen auf der ersten Seite der Liquidation zu bescheinigen, daß die auf die Veranlagung der nicht einkommen st euerpflichtigenPersonen verwandte Zeit außer Ansatz geblieben ist, und wie viel Stunden die Voreinschätzung der e i n k o m m e n st e u e r - Pflichtigen Personen an jedem Tage gedauert hat, und bei stellvertretenden Mitgliedern, daß die Heranziehung des stellvertretenden Mitgliedes im Interesse der Einschätzung nothwendig war.
Bei Aufstellung der Liquidationen über Versäumniß- gebühren sind die Worte: „Reisekosten und Tagegelder" durch das Wort „Versäumnißgebühren" zu ersetzen; hierbei bleibt die Spalte: „Kilometer nach dem Landwege" unausgefüllt.
Ein Schema zur Aufstellung von Liquidationen wird den Herren Vorsitzenden der Voreinschätzungskommissionen mit den erforderlichen Formularen unter Angabe der Entfernungen ebenfalls zugehen.
Die Einreichung des Gesammtmaterials an mich — der Staatssteuerlisten für 1895/96 und 1896/97 mit dem berichtigten Anhang, der Gemeindesteuerliste für 1896/97, der Staatssteuerrolle für 1896/97, der über die Sitzung der Voreinschätzungskommission aufgenommenen Verhandlung und der Liquidationen der Mitglieder der Kom- ^missionen über Reisekosten und Tagegelder, sowie über Versäumnißgebühren — hat bis spätestens 14» Dezember er. zu geschehen.
Der Vorsitzende der Uernnlagnngskommi plan Freiherr von Schleinitz,
Geheimer Regierungs-Rath.
I. III. Nr. 2782. _____________________
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:
L Zu Odergers
Montag den 4. November d. I., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode u. Untergeis.
2. Zu Hersfeld I und II
Dienstag den 5. November d. I., Vormittags 10^ Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, HeeneS, Rohrbach, Tann und Hermannshof.
Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.
3. Zu Unterlsaun
Dienstag den 5. November d. I, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rolensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
4. Zu Uiederaula
Mittwoch den 6. November d. I., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stärklos.-Willings- Hain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula u. Niederjossa.
5. Zu Schenklengsfeld
Donnerstag den 7. November d.J., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.
6. Zu Heimdoldshausen
Donnerstag den 7 November d. I., Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heim- boldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.
Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mannschaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:
1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen:
a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1883 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden,
b) sämmtliche Reservist^ und Dispofitionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
2. Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.
Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.
3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften gerechnet zu deren Gemeinden sie gehören.
4. Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversamm- lung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirkskommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.
Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.
6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.
Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militür-Stras-Gesetzen unterworfen.
Hersfeld, den 14. Oktober 1895.
Königliches BezirKs-Kommando. ♦ *
*
Hersfeld, den 16. Oktober 1895.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.
Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.
II. 3032. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.