Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Abonnenientsprcis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

. >>... ..... ^-^ ^r^X

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg.

Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

><==........ ..........

Gratisbeilagen:Illnstrirtes Sonntagsblatt" u.Illustrirte landwirthschaftliche Veilage^^.

Nr. 129

Snuktni den 2. Wecker

1895.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllnstrirtes Sonntagsblatt" und Mustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate November und Dezember werden von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Hersfeld, den 31. Oktober 1895.

Diejenigen Herren Bürgermeister der Landgemeinden des hiesigen Kreises, welche noch mit Einreichung der Gemeinde-Rechnung für das Etatsjahr 1894/95 im Rück­stände sind, werden mit Frist bis zum 15. No­vember d. Js. hieran erinnert.

A. 2759. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

* Hersfeld, den 31. Oktober 1895.

Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises Hers­feld, welche nach der Verfügung vom 16. Oktober 1883 Nr. 13016 (Kreisblatt 112) noch mit Einreichung der Nachweisung der um Wandergewerbescheine für das Jahr 1896 nachsuchenden Personen im Rückstände sind, werden hieran mit Frist bis zum 10. November d. Js. erinnert.

J. III. Nr. 2797. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 26. Oktober 1895.

Zur Ausführung der Staatssteuerveranlagung für das Jahr 1896/97 wird den Herren Orts-(Guts-)Vor- ständen des Kreises das hierzu erforderliche Formular demnächst zugehen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist unter näherer Begründung alsbald hier anzuzeigen.

Bei Ausführung der Vorarbeiten zur Veranlagung ist nach A und B meiner Verfügung vom 3. November 1894 J. III. Nr. 3056 (Kreisblatt Nr. 130, 1894) zu ver­fahren. In Spalte 20 bezw. 21 der Staatssteuerliste wolle man bei Eintragung einer A u s z u g s l e i st u n g auch das Alter des Auszügers angeben.

Die Personenstandsaufnahme findet am 12. N o - v e m b e r d. Js. statt.

Die Herren Orts-(Guts-)Vorstände haben die Vor­arbeiten bis spätestens zum 2 3. November d. Js. abzuschließen, sodann das gesammte Veranlagungsmate- rial an den Vorsitzenden der Voreinschätzungskommission, in dessen Händen das Material spätestens am 26. No­vember er. sein muß, abzugeben. Dieser hat min­destens 5 Tage vorher die Mitglieder der Vor­einschätzungskommission zu den Sitzungen, welche i n d e r Zeit vom 2. b i s 7. Dezember cr. stattfinden müssen, einzuladen und bis spätestens zum 2 8. Novem - 6er er. dem unterzeichneten Vorsitzenden der Veran- lagungskommission zu berichten, an welchem Tage, zu welscher Tagesstunde und an welchem Orte re Lrtzungen stattfinden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dre Geschäfte möglichst an einem Tage erledigt werden.

sofort nach Schluß der Sitzungen sind die Liqui- atwnen über Reisekosten und Tagegelder, sowie über V e r s ä u m n i ß g e b ü h r e n in zwei- f a ch e r A u s f e r t i g u n g aufzustellen. Die Richtig- ber Liquidationen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wird vom Vorsitzenden der Vorein - schätzungs kommission bescheinigt, die Richtigkeit der Liquidationen der Vorsitzenden der Voreinschätzungs- kommissionen dagegen von dem Unterzeichneten. Aus den Kopfinschriften der Liquidationen muß genau

der Stand, Vor- und Familienname und Wohnort des Liquidanten hervorgehen und ersichtlich sein, welchem Voreinschätzungsbezirk der Liquidant als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehört. In der Spalte: Reiseweg und Angabe der dienstlichen Verrichtungen" muß hinter der Bezeichnung des Reiseweges die that­sächliche Entfernung angegeben werden, während in die Spalte:Kilometer nach dem Landwege" bei einer Ent­fernung von mehr als 2, aber weniger als 8 Kilometer die Zahl 8 einzurücken ist, im Uebrigen hier die Kilo­meter voll gerechnet werden. Falls die Voreinschätzung der einkommensteuerpflichtigen Personen bei mindestens achtstündiger Arbeit mehr als einen Tag in Anspruch nimmt, ist von den Vorsitzenden der Voreinschätzungs- kommissionen auf der ersten Seite der Liquidation zu bescheinigen, daß die auf die Veranlagung der nicht einkommen st euerpflichtigenPersonen ver­wandte Zeit außer Ansatz geblieben ist, und wie viel Stunden die Voreinschätzung der e i n k o m m e n st e u e r - Pflichtigen Personen an jedem Tage gedauert hat, und bei stellvertretenden Mitgliedern, daß die Heran­ziehung des stellvertretenden Mitgliedes im Interesse der Einschätzung nothwendig war.

Bei Aufstellung der Liquidationen über Versäumniß- gebühren sind die Worte:Reisekosten und Tagegelder" durch das WortVersäumnißgebühren" zu ersetzen; hier­bei bleibt die Spalte:Kilometer nach dem Landwege" unausgefüllt.

Ein Schema zur Aufstellung von Liquidationen wird den Herren Vorsitzenden der Voreinschätzungskommissionen mit den erforderlichen Formularen unter Angabe der Entfernungen ebenfalls zugehen.

Die Einreichung des Gesammtmaterials an mich der Staatssteuerlisten für 1895/96 und 1896/97 mit dem berichtigten Anhang, der Gemeindesteuerliste für 1896/97, der Staatssteuerrolle für 1896/97, der über die Sitzung der Voreinschätzungskommission aufgenommenen Verhand­lung und der Liquidationen der Mitglieder der Kom- ^missionen über Reisekosten und Tagegelder, sowie über Versäumnißgebühren hat bis spätestens 14» De­zember er. zu geschehen.

Der Vorsitzende der Uernnlagnngskommi plan Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierungs-Rath.

I. III. Nr. 2782. _____________________

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Kontrolversammlungen im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

L Zu Odergers

Montag den 4. November d. I., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goß- mannsrode, Obergeis, Reckerode, Rotterterode u. Untergeis.

2. Zu Hersfeld I und II

Dienstag den 5. November d. I., Vormittags 10^ Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meisebach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Gutsbezirk Eichhof, HeeneS, Rohrbach, Tann und Her­mannshof.

Kontrolplatz: Turnplatz am Hain.

3. Zu Unterlsaun

Dienstag den 5. November d. I, Nachmittags 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rolensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

4. Zu Uiederaula

Mittwoch den 6. November d. I., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reimboldshausen, Solms, Stärklos.-Willings- Hain, Gutsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederaula u. Niederjossa.

5. Zu Schenklengsfeld

Donnerstag den 7. November d.J., Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Ober­lengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landers­hausen, Schenklengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. Zu Heimdoldshausen

Donnerstag den 7 November d. I., Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengendorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heim- boldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Nippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bezirkskommando folgende Bemerkungen hinzu:

1. Zu den Herbst-Kontrolversammlungen haben zu erscheinen:

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1883 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Auf­gebots übergeführt werden,

b) sämmtliche Reservist^ und Dispofitionsurlauber, c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrol-Versammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrol- Versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht ge­nannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ort­schaften gerechnet zu deren Gemeinden sie gehören.

4. Die Mannschaften haben den Militär­paß und das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrolversamm- lung sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des König­lichen Bezirkskommandos Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirkskommando genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, bescheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlung ge­hindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Militür-Stras-Gesetzen unterworfen.

Hersfeld, den 14. Oktober 1895.

Königliches BezirKs-Kommando. *

*

Hersfeld, den 16. Oktober 1895.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vor­stehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken als­bald wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch be­sonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort ge­hört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlungen zugegen zu sein.

II. 3032. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.