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Nr. MftW Heil 5. Noveinber 1885.
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Amtliches.
Ministerium der geistlichen, UnterrichtS- unb Medizinal-Angelegenheiten.
Berlin, den 27. September 1895.
In dem gefälligen Berichte vom 26. August d. Js. — I. A. 13543 — weisen Ew. Hochwohlgeboren nicht mit Unrecht auf die Schwierigkeiten hin, welche sich herausstellen, wenn erst nach Verlauf einer längeren Frist den Todesursachen nachgeforscht wird in Fällen, in welchen die Impfung den tödtlichen Ausgang der Krankheit herbeigeführt haben soll. Ew. Hochwohl- geboren ersuchen wir daher ergebenst, für die Zukunft dahin gefälligst Anordnung zu treffen, daß die Standesbeamten in gleicher Weise wie dies hinsichtlich der Todesfälle an Pocken durch den Runderlab vom 28. Mai 1886 — M. d. Jnn. II. 5746 I., M. d. g. Ang. M 4141 I. — angeordnet ist, ein Duplikat der Zählkarte des angeblich durch die Impfung verursachten Todesfalls der Ortspolizeibehörde zustellen und diese sofort, unter Zuziehung des zuständigen Medizinalbeamten, die durch Runderlab vom 22. Mai 1895 — M. d. g. Ang. M 3941 U 1-, M. d. Jnn. II. 6480 — vorgeschriebenen Ermittelungen anstellt.
(Unterschriften.)
An den Königl. Regierungs-Präsidenten Herrn Zimmermann, Hochwohlgeboren zu Schleswig.
*
Abschrift theilen wir Euer Hochgeboren zur gefälligen Kenntnißnahme und entsprechenden weiteren Veranlassung ergebenst mit.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Im Auftrage. (Unterschrift.)
Der Minister des Innern.
Im Austrage. (Unterschrist.)
An den Königl. Regierungs-Präsidenten Herrn Grafen
Clairon d'Haussonville Hochgeboren in Cassel.
M. d. g. Ang. M Nr. 8663., M. d. Jnn. II. Nr. 11164.
* * *
Cassel, den 30. Oktober 1895.
Abschrift lasse ich Ew. Hoch geboren— ^ Bezug
Hochwohlgeboren
auf die Verfügungen vom 23. Juni 1886 A. I. 6109 und 24. Juni d. Js. A. II. 5181 zur weiteren gefälligen Veran- ostung und speziellen Mittheilung an die Standesbeamten und die Königlichen Kreisphysiker ergebenst zugehen.
Der Regierungs-Präsident. Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath.
I. V.: von Pawel.
* * *
i . Hersseld, den 1. November 1895.
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises mit vom 29. Juni 1886 I. . "„ (Kreisblatt Nr. 77) zur Nachachtung mitgetheilt. ' ‘ Der Königliche Landrath Freiherr von Schlei n i tz , . Geheimer Negierungs-Rath.
m Hersfeld, den 31. Oktober 1895.
. _rm Llu e ^ n Dezember d. I. findet wiederum im Deutschen^Reiche eine allgemeine Volkszählung statt. Dieselbe wird in ähnlicher Weise wie die Volks-
: zählungen der früheren Jahre zur Ausführung gelangen. Jedoch wird die ganze Aufnahme dadurch wesentlich vereinfacht, daß diesmal die vorübergehend aus ihrer Haushaltung auswärts abwesenden Personen nur dort gezählt werden, wo sie sich am Zählungstage befinden.
Die erforderlichen Formulare und Anweisungen zu dem Zählgeschäft werden den Herren Ortsvorständen in den nächsten Tagen zugehen. Zur Verwendung kommen: „Zählkarten A, Haushaltungsverzeichnisse B, Zähl- briefe D mit aufgedruckten Mustern und der Anleitung C, Anweisung für die Zähler E, Kontrollisten für dieselben F, Ortslisten G mit besonders beigegebenen Plustern, und Anweisung H für die Behörden."
Bei der Bedarfsabschätzung ist die Bevölkerungszahl nach der letzten Volkszählung mit 10 °/0 Zuschlag zu Grunde gelegt worden. Sollten indesien die übersandten Formulare in einzelnen Gemeinden hinter dem wirklichen Bedarf zurück bleiben, ist der Mehrbedarf baldigst dahier anzumelden.
Die Zählung erfolgt unter der unmittelbaren Leitung der Ortsbehörden. Letztere haben sich deshalb unverzüglich mit den ihnen nach der Anweisung H (B) aufgetragenen Obliegenheiten eingehend vertraut zu machen. Da die Bildung von Zählungskommissionen im hiesigen Kreise nur in den größeren Orten ein Erforderniß sein wird, haben die Herren Ortsvorstände selbst nunmehr insbesondere sofort die Gemeinden in Zählbezirke ein- zutheilen, die Bestellung eines brauchbaren Zählers und eines Vertreters, der in Verhinderungsfällen für diesen eintritt, für jeden Zählbezirk vorzunehmen und sodann die Zähler mit der erforderlichen Anzahl Zählkarten A, Haushallungsverzeichnissen B, Zählbriefen bezw. Umschlägen C, D, je einer Anweisung E sowie zwei Zähler-Kontrollisten F zu versehen.
Die Eintheilung der Gemeinden in Zählungsbezirke sowie die Annahme der Zähler und Zähler-Stellvertreter muß bis spätestens zum 16. November beendigt, die Abgabe der Zählpapiere an diese bis zum 20. November erfolgt sein.
Ueber die Abgrenzung der Zählbezirke bezw. über die । Zugehörigkeit der einzelnen Häuser 20. dürfen keinerlei Zweifel obwalten.
Dem Zähler liegt die Austheilung und Wiederein- sammlung der Zählbriefe sowie die Ausstellung der Kontrollisten F ob. Es ist hierbei vor allem seine Aufgabe, dafür zu sorgen, daß jede Haushaltung seines Zählbezirks einen Zählbrief erhält und daß alle darin enthaltenen Zählpapiere vorschriftsmäßig und vollständig wieder in feine Hände zurückgelangen. Die Austheilung soll in der Zeit vom 28.—30. November, die Wiedereinsammlung von 12 Uhr Mittags des 2. Dezember ab erfolgen.
Das Zählmaterial ist hierauf einer genauen Prüfung zu unterziehen und, wenn nöthig, zu ergänzen; hierauf sind die Spalten 4 bis 6 der beiden Kontrollisten F auszufüllen und sodann das gesummte Material b i s z u in 6. D e z e m b e r cr. an den Ortsvorstand bezw. die Zählungskommission zurückzugeben.
Der Bürgermeister .(die Zählungskommission) hat das zurückgelieferte Material gleichfalls einer genauen Prüfung zu unterziehen und namentlich darauf zu achten, daß auch die Aufnahme der Wohnstätten rc., welche mit der Aufnahme der Volkszählung verbunden ist, (s. Seite 4 der Kontrollisten) ordnungsmäßig erfolgt ist. Nothwendige Ergänzungen und Berichtigungen sind alsbald vorzunehmen. Hierauf ist sodann nach der Anleitung des Musters die Ortsliste G aufzustellen.
Die Reinschrift Ver Zähler-Kontrollisten F sowie die D r t 6 1 i ft e G ist sodann bis spätestens zum 21. Dezember an das Königliche Landraths- amt einzusenden. Die Urschriften der Kontrollisten verbleiben in der Gemeinde-Repositur. Das übrige Zähl- Material ist nach Vorschrift geordnet und verpackt sodann einschließlich der etwa unbenutzt gebliebenen Formulare bis späte stens zum 31. Dezember hierher einzusenden.
Ich erwarte, daß die Herren Ortsvorstände sich mit den in der Anweisung ihnen übertragenen Geschäften
genau vertraut machen und dahin wirken, daß das Zählgeschäft in allen Theilen gewissenhaft und vorschriftsmäßig zur Ausführung gelangt.
I. 5976. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hünfeld, den 30. Oktober 1895.
Dem Königlichen Landrathsamte theile ich hierdurch ergebenst mit, daß die Maul- und Klauenseuche in Mans- bach nunmehr erloschen ist und im hiesigen Kreise jetzt nur noch in Erdmannrode herrscht.
Der Königliche Landrath. I. V.: L o o ck.
An das Königl. Landrathsamt zu Hersfeld. J.-Nr. 8231, * * * Hersfeld, den 1. November 1895.
Wird veröffentlicht.
I. 6312. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 30. Oktober 1895.
Der Landwirth Wilhelm Faust von Kruspis ist heute als Schlachtviehbeschauer sowie als Sachverständiger zur Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen für den SäMusezirk Kruspis widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.
I. 6290. u. I. 6291. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 1. November 1895.
Für die am 17. Dezember 1877 geborene Emilie Höringhaus ist um Ertheilung eines Reisepasses behufs Auswanderung nach Amerika uachgesucht worden. I. 6336. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtliches.
Die Ruhmestage des deutsch-französischen Arieges.
XIX.
Die deutsche Flotre 1870/71.
Auch die deutsche Kriegsflotte feiert einen besonderen ! Ehrentag in 25jähriger Erinnerung; dieser Tag gewinnt dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß der Held ; desselben der Mann ist, der jeßt an der Spitze der deutschen Marine steht, der kommandierende Admiral Knorr, geschmückt mit dem eisernen Kreuz, das er sich am 9. November 1870, damals noch Kapitänlieutenant und Kommandant des Kanonenboots „Meteor", im Kampfe mit einem höchst ebenbürtigen Gegner, dem französischen Kriegs-Aviso „Bouvet" unter dem Befehl des Kapitän Franquet redlich verdiente.
Beide Schiffe waren im spanischen neutralen Hafen I Havanna in Westindien zusammengetroffen und maßen dann in offener See, in die sie hinausdampften, ihre Kräfte. Fast wäre es dem Franzosen gelungen, das bedeutend kleinere deutsche Schiff zu rammen und über den Haufen zu rennen; aber geschickt wich Knorr der drohenden Gefahr im letzten Augenblicke aus. Immerhin trafen beide Gegner doch so aufeinander, daß besonders das Kanonenboot erhebliche Beschädigungen erlitt; dicht neben Knorr wurden sein Steuermann und noch ein Matrose von den im Moment des Vorbeigleitens herübersausenden feindlichen Kugeln tödtlich getroffen. Trotzdem gelang es dem tapfern, umsichtigen, deutschen Kommandanten, dem Franzosen noch einen so gut sitzenden Granatschuß beizubringen, daß er gefechtsunfähig wurde, schnell Segel beiseite und dem rettenden neutralen Hasen zustrebte. Knorr vermochte den Gegner nicht einzuholen; als aber der „Meteor" nun auch in den Hafen von Havanna einlief, wurde das deutsche Schiff von den auf den Festungswerken, am Strande und den Hausdächern