y ■ 1 ........ " ........y
Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.
Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Psg. exel. Postausschlag.
V. - .....—*
Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Psg., im amtlichen Theste 15 Psg. Reklamen die Zeile 20 Psg.
Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.
X-----.....■=*
t^W AeiMl.
Gratisbeilagen: „Illustrirtes Ssnntagsblatt^^ u. „Illnstrivte lan-wirthschaftliche Veilage^^.
Nr. 7.
Amerstliz Heil 16 Januar
1896.
Amtliches.
Hersfeld, den 15. Januar 1896.
Die Mitglieder des Kreisvereins zur Pflege imFeldeverwundeterunderkrankterKrieger werden hierdurch auf Dienstag den 21. d. Mts., Nachmittags 4 Uhr, in das Sitzungszimmer des Land- rathsamtes dahier zu einer General-Bersammlung eingeladen.
Auf der Tagesordnung steht:
1. RechnungSablage.
2. Beschlußfassung über die Verwendung der Vereinsmittel und die Thätigkeit des Vereins im Falle einer Mobilmachung.
Etwaige Anträge, die allgemeinen Angelegenheiten des Vereins betreffend, müssen spätestens Tags zuvor bei dem Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.
Der Dorsthertde
Freiherr von Schleinitz.
Hersfeld, den 15. Januar 1896.
Diejenigen Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises, welche noch mit Erledigung der diesseitigen Verfügung vom 4. Januar 1882 Nr. 119 (Kreisblatt Nr. 2), die Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 24. Januar 1896 hieran erinnert.
I. Nr. 279. Der Königliche Land rath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Ausruf mr Errichtung eines Denkmals für den Prinzen Friedrich Carl von Preußen iu Metz.
Noch einige Monate, und zum 25. Male kehrt der Tag wieder, an dem die alte Beste Metz mit dem Vaterlande von Neuem vereinigt wurde.
Vergebens suchen wir bis jetzt auf den öffentlichen Plätzen der Stadt nach einer Erinnerung an denjenigen, durch deffen zähe Energie und Feldherrnkunst die Stadt wieder die unsere geworden ist, an den Prinzen Friedrich Carl von Preußen. Die Unterzeichneten haben sich daher zu einem Konnte vereinigt, welches die Errichtung
(Nachdruck verboten.)
Heimlich vermählt.
Criminalroman von Hella Limpurg. (Fortsetzung.)
„Nun denn, so unterschreibe dies Papier, worin das alles steht," herrschte ihn Orenski an und zog aus seiner Brusttasche ein Dokument und wollte dem Popen eine Feder in die Hand drücken, doch verlegen schüttelte dieser das graue Haupt. „Ich kann nicht mehr schreiben, gnädigster Herr," stieß er hervor, „laßt es gut sein und quält einen alten Mann nicht noch mehr."
»Halt," donnerte da aber plötzlich eine andere Stimme, und plötzlich stand Iwan vor dem entsetzten Fürsten. „Hier habe ich noch ein Wort mitzusprechen und ich erkläre feierlich beim allmächtigen Gott im Himmel droben, daß Kathinka dennoch Euer rechtmäßig ehelich Gemahl ist, Fürst Orenski, und daß ihr Kind den hohen, stolzen Namen seines Vaters tragen wird, so wahr ich lebe!"
Einen Moment starrte der junge Fürst Orenski, als habe er ein Gespenst gesehen, den Sprecher an, dann richtete er sich hoch auf und frug höhnisch:
„Womit willst Du das beweisen, Elender?"
„Mit meinem heiligen Schwur. Ich bin ein Priester der Kirche — und ich selbst traute Euch in jener Nacht."
„Haha, wo ist der Trauschein, wo sind die Zeugen?" rief höhnisch lachend der Fürst."
„Der einzige Zeuge war ich und der Trauschein ist wohl verwahrt an einem sicheren Orte, wo Eure Hinterlist ihn nicht zu finden und zu vernichten vermag, Fürst
eines Denkmals für den unvergeßlichen Prinzen, den großen Feldherrn, in der Stadt Metz bezweckt.
Nachdem Seine Majestät der Kaiser hierzu Aller- gnädigst Seine Zustimmung ertheilt haben, bitten wir alle deutschen Landsleute, welche dem Prinzen eine dankbare Erinnerung bewahren, an der Durchführung des Planes mitzuwirken, thatkräftig dafür einzutreten und die gesammelten Spenden an den unterzeichneten Schatzmeister einsenden zu wollen.
Metz, im August 1895.
Das Komit«.
Vorsitzender: v. Strempel, Generallieutenant z. D. auf Schloß Helleringen bei Oberhomburg. 1. Schriftführer: Knauf, Ober-Postdirektor in Metz. 2. Schriftführer: D r. H o f f m a n n, Oberlehrer in Metz. Schatzmeister: Lungershausen, Oberstlieutenant a. D. in Metz. Beisitzer: L e l l b a ch , Landgerichtspräsident in Metz. Dr. Haniel, Königlicher Lindrath a. D., Landtagsabgeordneter und Gutsbesitzer in Landonvillers bei Metz.
Hersfeld, *en 10. Januar 1896.
Vorstehenden Aufruf zur Errichtung eines Denkmals . für den Prinzen Friedrich Carl von Preußen in Metz, haben die Herren Ortsvorstände in den Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen mit dem Bemerken, daß eine Sammelliste dahier ausgelegt worden ist und Beiträge zur Weiterbeförderung bereitwilligst entgegen genommen werden.
1. Nr. 159. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.
Hersseld, den 2. Januar 1896.
In Gemäßheit des § 25 bezw. 45 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle diejenigen Personen männlichen Geschlechts, welche
1. in dem Zeitraum vom 1. Januar 1876 bis einschließlich 31. Dezember 1876 geboren sind,
2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz- Behörde zur Musterung bezwse. AuShe - bung gestellt,
3. sich zwar gestellt, aber über ihr Militärverhältniß noch keine feste Best i mmu ng erhalten haben,
Orenski," erklärte der junge Pope mit eiserner Ruhe.
Fürst Orenski schäumte vor Wuth; er wollte sich auf Iwan stürzen, doch kalt lächelnd schob ihn dieser zurück und trat bei Seite, denn der junge Pope besaß eine eiserne Faust und ließ sich von dem Fürsten nicht wie ein Hund mißhandeln.
„Rühren Sie mich nicht an, es würde Ihnen nichts helfen," meinte Iwan voller Verachtung, ich frage Sie aber, wollen Sie Ihr Verbrechen wieder gut machen und das Kind anerkennen?"
„Ich weiß von keinem Kinde," stieß der Gefragte bebend hervor, „und nun genug, ich habe mit Dir nichts zu thun und Dein Onkel hat geschworen, was ich von ihm gefordert."
„Er konnte schon beschwören, daß er nichts weiß, denn nicht er — sondern ich traute Kathinka Waniloff und Sie, Fürst Orenski."
„Die Trauung ist ungültig," erklärte der Fürst.
„Meinen Sie? Aber sie steht im Kirchenbuche und der Trauschein ist mit dem Kirchensiegel versehen."
»Zeige ihn — oder ich erwürge Dich."
„Mein Leben steht in eines höheren Hand, auch wären Sie der letzte, dem ich dieses Dokument auslieferte," entgegnete Iwan.
„Aber wenn ichs Dir befehle, Du Hund," schäumte Orenski, „so mußt Du gehorchen."
„Ich bin nicht Euer Diener. Hütet Euch, daß Ihr den Bogen nicht zu scharf spannt, er möchte sonst zerreißen."
„Haha, ich lasse Dich einfach einsperren in den
sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. Js. zur Rekrutirungs-Stamm- rolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Bestimmungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Bekanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlaffen:
„Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörde noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem OrtSvorstande zur Rekrutirungs-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche, ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen d a u ern- d e n Aufenthalt <■! haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile."
Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-PläsioeÄten vo... .6. Mai 187b (Amtsblatt de 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden RekrutirungS- Stammrollen pro 1 8 7 6 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahrgängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekru- tirungs-Stammrollen der Jahre 1 8 7 4 und 1 8 7 5 bis spätestens zum 5. Februar d. Js. unter der Bezeichnung Militaria einzureichen.
Ferner haben die Herren Ortsvorstände 2C. des Kreises die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen, welche in das militärpflichtige Alter eintreten bezwse. eingetreten sind, und ihrer activen Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zurückgestellt worden sind, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des § 93 pos. 2 der Wehrordnung vom 2A November 1888 sich bei der Ersatz Kommission ihres Gestellungsortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen haben.
Schließlich spreche ich die bestimmte Erwartung aus,
Schloßkeller, da weder Sonne noch Mond hineinscheint."
„Noch habt Ihr mich nicht, Fürst Orenski, hütet Euch vor einem zweiten Verbrechen."
„Ah, hier ist ja mein Pistol," knirschte plötzlich der junge Orenski und nahm die Waffe hervor, „warte, Bube, nun sollst Du büßen."
Und mit eiskalter Ruhe zog er die Waffe aus dem Gürtel und spannte den Hahn.
„Willst Du jetzt schwören, zu schweigen und Deine Lügen nicht weiter zu verbreiten?"
„Nimmermehr!" erklärte Iwan.
Da schnellte der alte Dimitri in die Höhe, jammernd, mit ausgebreiteten Armen warf er sich Orenski entgegen, der das Pistol hob und den Hahn spannte.
„Schont ihn, gnädiger Herr, schießt nicht und — und — wir wollen schwören —"
„Zurück, Alter, oder —"
Der Schuß knallte, ein zwiefacher Schrei ertönte, dann wankte der alte Pope und fiel blutüberströmt, lautlos vornüber zu Boden. Starr und eiskalt vor Entsetzen sah es der Fürst, das Pistol entfiel seiner Hand und als Iwan jetzt zu dem Oheim eilte, stürzte Orenski hinaus wie von Furien gepeischt. Seine Wuth war verraucht, ein eisiges Grauen schüttelte seinen Körper und er raste vorwärts, wohin wußte er nicht, nur fort von dem alten, blutenden Manne, der drohend nach seinem Mörder die Hände ausstreckte.
„Mörder!" Ja, dies Wort gellte wider in seiner Seele, in tausendfältigen schauerlichen Variationen hallte