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K. H. AeOz Stil 1«. Mrz 1888.
Amtliches.
Hersfeld, den 2. März 1896.
Zur Abhaltung des diesjährigen Erfatzgefchäfles für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden.
Mittwoch den 25. März d. Js.,
von Morgens präcis 7 */, Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen aus der Stadt Hersfeld, sowie der Landgemeinden Allmershausen mit Hählgans, Aua, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gitlersdorf, Heenes, Hersfeld fiscalische Oberförsterei, Hilperhausen, Kalkobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Alecklar und Meisebach.
Donnerstag den 26. März d. Js.,
von Morgens präcis 7'/, Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen au» den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Unter- geis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Wippers- Hain fiscalische Oberförsterei, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Engelbach, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Horzheim.
Freitag den 2t Mätz d. Js.,
von Morgens präcis 7‘/.2 Uhr a b, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, KerSpenhausen, KirchAim, Kleba, Kruspis, MengShausen, Niederaula fiscalische Oberförsterei, Niever- jossa, Neckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Geth- semane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Heringen fiscalische Oberförsterei und Kleinensee.
Sonnabend den 28. März d. Js.,
von Morgens präcis 7'/, Uhr ab, Musterung der Militärpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wöl- fershausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des AmtS- gerichtsbezirks Schenklengsfeld.
Montag den 30. März d. Js.,
von Morgens präcis 8 Uhr ab, Loofung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien-
Der Bettler von Lnglmar.
Lebensbild aus dem Bayerischen Walde.
Bon Maximilian Schmidt.
(Fortsetzung.)
Simmet spielte unterdessen im Wirthshause den verschwenderischen Großbauernsohn, ließ sich von den Musikanten seine Schnadahüpfeln begleiten und kam dabei in Streit mit einem andern Burschen, der seine Absichten auf Sidonie kannte und deren Abneigung bemerkt hatte und ihn deshalb auszusingen beliebte, wobei er besonders das alte Schnadahüpfel betonte:
„Mei' Schatz is vom Veidareich,
Im Veidareich is'r schein (schön),
Eitz hat's an' andern Buam,
Und mi laßt'S steihn (stehn)."
Sidonie hatte sich in der That in auffallender Weise von ihm gewandt, als er ihr einen „Markt" (ein Geschenk) überreichen wollte. Aus Aerger darüber trank er sich einen Rausch an und ward alsbald von den andern Burschen aus dem Lokale hinausgeworfen.
Sidonie hatte mit ihrem Vater ebenfalls die Heimfahrt angetreten.
„Was thuast denn mit dem lebzeltern Herzen, dös dir der Bua gebn hat?" fragte sie der Vater, als sie dasselbe sorgsam im Wagen barg.
„Dös tausch i mir a mal gen a lebendig» um," entgegnete das Mädchen in heiterem Tone. Der Vater lachte. Was sich die Tochter dachte, ahnte er nicht, das zeigte er am besten, da er unvermittelt sagte: „Wenn
Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§ 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1876 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Ausstand erhalten haben,
b) die in den Jahren 1875, 1874, 1873 oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militärverhältniß noch keine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Muste- rungsterminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß b1 M e n i g e n $ e r f o n e n , zu deren Gunsten eineZurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst beansprucht wird, s:ch im MusterungS- t e r m i n ebens ail S e in finden,
3. in den Terminen sich persönlich einzu - finden und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige der betreffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit des Vicebürgermeisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Orts- vorstände wird die Amtsstube der stävtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen und denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welche ohne genügenden EntschuldigungSgrund im Musterungstermine nicht erscheinen oder bei Ausrufung ihrer Namen im Musterung-lokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; außerdem
nur der Simmet nöd gar so a Sturmbartl waar!"
Aber Sidonie dachte nicht an den. Sie blickte mit fröhlichen Augen in die herrliche Gegend hinaus und meinte dann: „Die Welt und 's Leben is dennast wunderschön!"
Viertes Kapitel.
Fünf Jahre waren feit jenem Prangtage vergangen, und manche Veränderung war auf dem Pfahlbauerngute vorgegangen. Sidonie hatte durch den Gebrauch des ihr vom Bettler in Englmar angerathenen Mittels die Pockennarben insoweit verloren, daß sie ihrer natürlichen Schönheit keinen Eintrag mehr thaten. Im Gegentheil war es merkwürdig zu sehen, wie gerade die Ueberreste jener gefürchteten Krankheitsspuren diesem Gesichte einen ganz eigenen Reiz verliehen, das durch die großen, dunklen Augen wohl am meisten gewann.
Sidonie galt nun allgemein für das schönste Mädchen im Aitnachthale, und die Bauernburschen von nah und fern unterließen es nicht, ihr das öfter, als es ihr lieb war, zu versichern. Einer aber freute sich, wenn auch ganz im stillen, ganz besonders darüber, weil es halbwegs sein Werk gewesen, welches die Veränderung bewirkt. Zu sagen getraute er sich ihr das freilich nicht mehr, denn mit zunehmendem Alter ward er sich immer mehr des Abstandes bewußt, der zwischen der Tochter seines Regenten und seiner eigenen Niedrigkeit bestand; er wagte es auch nicht mehr, den früheren, vertraulichen Ton ihr gegenüber anzuschlagen. Er hielt sich im I Gegentheile stets von ihr fern, versah mit Eifer und
können ihnen die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so kann ihre alsbaldige Einziehung zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vorräthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurückstellung rc. vom Militärdienst beansprucht wird, im Musterungster- m i n e mit tu scheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwer^sfähigkeit rc. die nöthigen-Feststellungen durch den betreffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werden.
Sämmtliche Reklamationen sind umgehend an mich einzuretchen.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf. ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidesstatt protokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichen Attesten sind ebenwohl umgehend einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände rc. Haben Vorstehendes zu wiederholten Malen in ihren Verwaltungsbezirken, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Angehörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 15. März d. Js. hierher zu berichten.
I. II. Nr. 553. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, ______________________Geheimer RegierungS-Rath.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Auszahlung der Zinsen von im Staatsschuldbuch
Treue seinen Dienst, ertrug willig alle Strapazen, im Sommer auf dem Felde, im Winter bei der Holzabfuhr im Walde, und fand seinen schönsten Lohn darin, wenn ihm der Bauer seine Zufriedenheit aussprach.
Für den Kühberger Simmet, dessen Hochmuth mit den Jahren ebenso zunahm, wie Englmars Bescheidenheit, existirte der arme Knecht nicht mehr, und so kam es zwischen beiden vorerst auch zu keinen Reibereien mehr. SimmetS Vater war inzwischen gestorben. Die Mutter war ein schwaches Weib, das in ihrem Sohne, wie sich das Volk ausdrückte, „einen Affen gefressen hatte." Sie ließ ihn nach Belieben schalten und walten, und Simmet spielte so recht den Herrn. Er reiste des Holzhandels wegen oft nach Regensburg und Nürnberg, blieb aber stet» länger fort, als e» das Geschäft erforderte. Auch ließ er sich auf das Zureden eines Landmanns in Cham auf Börsengeschäfte ein und wagte, gereizt durch einen anfänglichen Gewinn, zu viel. Er konnte die Verluste nicht sofort decken, stellte Wechsel au», zahlte Wucherzinsen und kam so nach und nach, wie die Aitnachthaler sagen, „z'hoanzlings" zu einem ansehnlichen Schulden- stande, von welchem weder seine Mutter, noch sonst jemand erfuhr. Die Heirath mit Sidonie sollte wieder alles in Ordnung bringen. Der Vetter kam jetzt öfter zu seinem schönen Basl auf Besuch, und die Leute erklärten es als das schönste Paar im „Veidareich." Das Mädchen athmete aber immer hoch auf, wenn Simmet es verließ. Im übrigen fügte es sich scheinbar gelassen in sein Geschick, denn es war der Wille des Vaters, daß Simmet Sidoniens Mann werde.