Erscheint wöchentlich drei Mal DienStag, Donnerstag und Sonnabend.
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Gratisbeilagen: „)llustrirtes Sonntagsblatt^^ u. „Illnstrirte landwirthschaftliche Beilage".
Ok KOg den 28. April im.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Hersfeld, den 22. April 1896.
Nachdem die Erträge aus den lanvwirthschaftlrchen Zöllen vom 1. April v. Js. ab nicht mehr den Kreisen zufließen und die eigenen Einnahmen des hiesigen Kreises nicht hinreichend sind, um damit die im Laufe der Zeit und namentlich durch die gänzliche Uebernahme der außerordentlichen Armenlast sehr gestiegenen Ausgaben bestreiten zu können, ist die Erhebung einer Kreis st euer nothwendig geworden und beträgt dieselbe nach dem Kreistagsbeschlusse vom 31. März 1896 für das Etatsjahr 1896/97 11 Prozent der sämmtlichen direkten Staatssteuern (Grundsteuer. Gebäudesteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Betnebssteuer) incl. der Gemeinde-Einkommensteuer.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des hiesigen Kreises wird in den nächsten Tagen ein Auszug aus der diesbezüglichen Berechnung zugehen und wird ersucht, den darin namhaft gemachten Gesammtbetrag von den Zahlungspflichtigen des Gemeindebezirks (durch Umlagen) in vierteljährlichen Raten zur Gemeinde- kaste einziehen und in gleichen Raten an die Kreis- Kommunalkasse dahier portofrei einzahlen zu lasten. Die erste Rate wird am 15. Mai, die zweite Rate am 15. August, die dritte Rate am 15. N o- vember dS. Js. und die vierte Rate am 15. Februar 1897 fällig und sind diese Zahlungstermine genau einzuhalten. E S st e h t d e n G e m e i n d e n rc. aber auch frei., ihre Zahlungen für das ganze Jahr im Voraus zu leisten und will ich dieses Verfahren, wo solches ohne erhebliche Schwierigkeiten rc. gehandhabt werden kann, im Interesse der betr. Gemeindeerheber sowohl als auch der Kreis- Kommunalkaste dahier zu empfehlen mir erlauben, da
«Nachdruck verboten.
Sie gthcimWlle schlchfm.
Novelle von J. N i k o l a.
1. Kapitel.
Weit und breit berühmt war die Besitzerin der großen Herrschaft Elgenhof, die Baronin von Elgen. Schon der Reichthum und die sprichwörtliche Wohlthätigkeit der Herrin von Schloß Elgenhof machte ihren Namen in der Umgegend zu den angesehensten, viel bewundert wurde sie ferner durch ihre bezaubernde Schönheit, aber das Interessanteste an dieser Dame war der Umstand, daß sie seit nun drei Jahren um ihr Leben den Schleier des Geheimnisses gewoben hatte. Vor sieben Jahren hatte sich die Baronin von Elgen im Alter von kaum achtzehn Jahren und als alleinstehende reiche Erbin aus wahrer, edler Liebe mit dem Baron von Eigen verhei- rathet, doch diese Heirath war eine böse Enttäuschung für sie gewesen, denn angesichts des sehr großen Vermögens verstand der Baron seine Leidenschaften nicht zu zügeln, er wurde bald ein wilder Lebemann, ein toller Verschwender und arger Spieler. Keine Ermahnung und keine Liebe der Gattin vermochte ihn seinem ebenso hoffärtigen als wüsten Leben zu entreißen, selbst als die Baronin im zweiten Jahre ihrer Ehe ihren Gatten mit einem bildschönen Sohne beschenkte, änderte der Baron seine Lebensweise nicht, und die unglückliche junge F>au trug sich schon mit dem quälenden Gedanken, daß thr gewissenloser Gemahl durch seine tolle Verschwendung noch Weib und Kind an den Bettelstab bringen würde,
hierdurch u n n ö t h i g e Wege und auch Schreibereien rc. vermieden werden.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
Freiherr von Schleinitz,
Königlicher Landrath, Geheimer RegierungS-Rath.
I. A. Nr. 1022.
Hersfeld, den 25. April 1896.
Interessenten des Kreises werden hierdurch auf die Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 2. April 1896, betreffend die Kündigung der sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen S’/^/oigen Schuldverschreibungen der Saal-Eisenbahn vom 22. Juli 1886, abgedruckt im Regie- rungs-Amtsblatle für 1896 Seite 85 aufmerksam gemacht. I. 2375. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 25. April 1896.
Interessenten des Kreises werden hierdurch auf die Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 2. April 1896, betreffend die Kündigung der sämmtlichen 3*/., °/oigen Prioritäts Obligationen der Werra-Eisenbahn vom 1. Januar 1895, abgedruckt im Regierungs-Amtsblatte für 1896 Seite 85 aufmerksam gemacht.
I. 2376. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 20. April 1896.
Das diesjährige Over - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Donnerstag den 7. Mai d. I. und
Freitag den 8. Mai d. I., jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an, im Saale des Gastwirttzs B. Bolenver hier- selbst statt.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen an die betreffenden Militärpflichtigen denselben alsbald auszuhänvigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich
! da griff die Hand der Vorsehung auf eine unerwartete Weise ein. Der Baron von Elgen lag eines Morgens todt im Bette, ein Herzschlag hatte seinem unstäten Leben ein jähes Ende bereitet.
Nun zog sich die Baronin von Elgen, welche zu Lebzeiten ihres prunkliebenden Gatten bei keinem großen Feste in der naheliegenden Residenz fehlen durste, ganz und gar von der Welt zurück und lebte vermuthlich nur der Erziehung ihres Söhnchens. Außer dem ehrwürdigen Pfarrer, der jede Woche einmal auf Schloß Elgen- hof ging, um dort in der Schloßkapelle Gottesdienst zu halten, und einem Arzte Doktor Berthold, der auch manchmal nach dem Schlosse gerufen wurde, konnte sich seit nun vier Jahren kein vornehmer Mann in der Residenz und der Umgebung von Schloß Elgenhof rühmen, die Schloßherrin gesehen zu haben. Sie hatte sogar die Equipagen, Reitpferde, die meisten Diener und allen Luxus abgeschafft, so daß man eine Zeit lang geglaubt hatte, die Vermögensverhältnisse aus Schloß Elgenhof seien durch die Verschwendung des verstorbenen Barons ruinirt. Dies war aber durchaus nicht der Fall, wie alle Welt durch die großen Schenkungen erfuhr, die Frau von Elgen für wohlthätige Zwecke spendete.
So wurde die geheimnißvolle Schloßherrin nicht nur viel bewundert, sondern auch von zahlreichen vornehmen Herren wegen ihrer Schönheit und ihrer großen Besitzungen zur Gemahlin begehrt. Doch keinem der sonst so schlauen Freier war es bisher gelungen, die begehrens- werthe Schloßherrin auch nur zu sehen, geschweige zu sprechen.
zu erscheinen; den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungSlokale nicht anwesend find, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen die im § 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un- fichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommende Reklamationen der Ober-Ersatz-Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arbeits- oder Nichtarbeitsfähigkeit es bei Beurtheilung der Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepfie zu leiden, die im § 65 b der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vorzustellenden nicht verwandt sein dürfen; -„i müssen die Zeugen über d i e in letzter Zeit vorgekommenen Anfälle orientirt sein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich dieselben ebenfalls über neuere Anfälle aussprechen und von einem beamteten Arzte ausgestellt sein.
Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militärpflichtigen noch besonders ein- zuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben. I. II. Nr. 1440. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 25. April 1896.
Die Herren Ortsvorstände zu Kleinensee, Widdershausen, Leimbach, Heringen, Lengers und Philippsthal werden unter Hinweis auf die Verfügung vom 24. April 1884, Nr. 5384 (Kreisblatt Nr. 51) darauf aufmerksam
Da brächte eine plötzliche Begebenheit auf einmal in eine Schaar vornehmer Fleier, welche tn der Residenz Stammgäste in einem feinen Gasthofe waren, eine feit« i same Bewegung in Bezug auf die mögliche Wieder- I verheirathung der Schloßherrin von Elgenhof.
Der Major von Lünau las am Stammtische seinen Freunden eines Morgens folgende Annonce aus einer Zeitung vor:
„Gesucht wird unter sehr günstigen Bedingungen ein Erzieher für einen sechsjährigen Knaben. Beste Referenzen sind erforderlich; ein älterer ruhiger Herr erhält den Vorzug. Werthe Adressen werden erbeten an Frau Baronin von Eigen auf Elgenhof."
„Das also ist das Ende vom Liede!" näselte ein junger Stutzer mit wasserblauen Augen, indem er sein Pincenez von den Augen schnippte und mit seinen langen mageren, aber schön gepflegten Händen den strohgelben Schnurrbart drehte; „die Feindin unsere» Geschlechts hat nun doch endlich gemerkt, daß männliche Gesellschaft unumgänglich nothwendig ist, und nun sucht sie aus diesem Wege ihren Irrthum wieder gut zu machen."
„Jedenfalls hat sie sich tapfer gewehrt!" lachte ein Anderer; „volle vier Jahre ist sie ihrer Fahne treu geblieben. Ueberdies giebt sie sich noch nicht als völlig besiegt; betont sie nicht besonders, ein älterer ruhiger Mann erhält den Vorzug?"
„Das soll nur besser ausseheu, — es weiß doch ein Jeder, wie das im Grunde gemeint ist," spöttelte Herr von Mansseld.