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Rr. 52. SmabeO Den 2. Mai 1896.
Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtliches.
Gaffel, den 16. April 1896.
Im Anschlüsse an meine Rundverfügung vom 31. März — A I 1994 — mache ich auf Grund nachträglicher Mittheilung seitens der Herren Ressortminister noch bekannt, daß die am 1. Oktober 1895 in Kraft getretenen ungarischen Ehegesetze auch im Gebiete der Stadt Finme eingeführt worden sind, während in Kroatien und Slavonien nach wie vor das fonfeffioneUe Eherecht der einzelnen Religionsgemeinschaften in Geltung geblieben ist.
Die von dem Herrn Oberpräsidenten unter dem 3. April 1886 — Nr. 1299 — erlassene Verfügung (— mitgetheilt durch Rundverfügung der vormaligen RegierungS-Abtheilung des Innern vom 12. April 1886 A I 3675 —), in welcher daraus hingewiesen war, daß nach der Auffassung der ungarischen Regierung die standesamtliche Eheschließung ohne nachfolgende kirchliche Trauung in Ungarn als rechtsgültig nicht betrachtet wird, findet demnach nur noch auf die in Kroatien in Slavonien gemeiNdezuständigen ungarischen Staatsangehörigen Anwendung.
Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, hiervon die Standes- Beamten Ihres Aufsichtsbezirks in Kenntniß zu setzen.
Der RegierungS-Präsident. I. A.: Althaus.
An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks als Vorsitzende des Kreisausschusses. I. A I Nr. 2854.
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Hersfeld, den 29. April 1896
Wird den Herren Standesbeamten des Kreises mit Bezug auf die im Kreisblatt Nr. 45 veröffentlichte Verfügung des Herrn Regierungs - Präsidenten vom 31. März er. mitgetheilt.
A. 1082. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Nath.
Hersfeld, den 20. April 1896.
Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Donnerstag den 7. Mai d. J. und
Freitag den 8. Mai d. I., jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an, im Saale des Gastwirths B. Bolender hier- selbst statt.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen an die betreffenden Militär- Pflichtigen denselben alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen; den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen tue im d 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sonne nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche ru Betracht kommende Reklamationen der Ober -Ersatz- Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arberts- oder NichtarbeitSfähigkeit es bei Be
urtheilung d er Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht stattfinden kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § 65 b der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vorzustelleuden nicht verwandt sein dürfen; auch müssen die Zeugen über die in letzter Zeit vorgekoinmenen Anfälle ! orientirt sein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich dieselben ebenfalls über neuere ' Anfälle aussprechen und von einem beamteten | Arzte ausgestellt sein.
Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflich- i tigen und deren Angehörigen bringen zu laffen, auch haben Sie den Militärpflichtigen noch besonders ein- i zuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
; I. II. Nr. 1440 Der Königliche Landrath
Freiherr von SchIeinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 30. April.
Se. Majestät der K a i s e r fuhr heute früh mit dem fahrplanmäßigen Zuge um 8 Uhr 3 Min. von der Wildparkstation bis zum Bahnhof Groß-Görschenstraße, stieg hier zu Pferde und ritt nach dem Tempelhofer Felde, um daselbst der Besichtigung des dritten Garderegiments zu Fuß beizuwohneu. Nach beendigter Besichtigung und den sich daran schließenden Exerzitien nahm Se. Majestät das Frühstück im Kreise des Offizierkorps des genannten Regiments ein und kehrte kurz nach 2 Uhr nach dem Neuen Palais zurück. Heute Abend findet im Neuen Palais aus Anlaß der Anwesenheit des Fürsten Ferdinand von Bulgarien eine Tafel zu etwa 100 Gedecken statt, zu welcher außer den nächsten Umgebungen Ihrer Majestäten sämmtliche Minister und die Generalität geladen sind.
Das Kaiserpaar wird sich morgen Vormittag auf dem Wasserwege zur Eröffnung der Berliner Ge- werbeausstellung nach Treptow begeben und daselbst von den Höchsten Herrschaften, welche zu Wagen nach Treptow fahren, an der LandungSstelle des Ausstellungsparks empfangen werden.
Der Für st von Bulgarien, welchem im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers der Oberstlieutenant Graf v. Kanitz des 2. Garderegiments entgegengefahren war, und welcher 4 Uhr 45 Min. hier eintraf, wurde am Bahnsteig vom kommandirenden General des Garde- korpS v. Winterfeld, dem Kommandanten Berlins, von Natzmer, dem Kammerherrn v. Hessenthal, der türkischen Botschaft und der bulgarischen Kolonie empfangen. Die Vorstellung der Erschienenen erfolgte durch den Oberstlieutenant Graf v. Kanitz, worauf der Fürst sein Gefolge vorstellte. Dann hielt der Führer der Bulgarenkolonie eine kurze Begrüßungsansprache, die der Fürst, jedem Einzelnen die Hand reichend, erwiderte. Die Abfahrt erfolgte vom Fürstenzimmer des Bahnhofs aus, wohin der Fürst sich unter Begleitung begeben. Der Fürst bestieg mit dem Oberstlieutenant Kanitz eine zwei- spännige Galakutsche, in welcher er ins Schloß fuhr, wo er die PetitS-Appartements bezog. In mehreren Hofwagen folgte die Begleitung des Fürsten.
Der B u n d e S r a t h hat in seiner heutigen Sitzung der Vorlage des Reichskanzlers betr. die zollamtliche Prüfung der Mühlenfabrikate, sowie der Vorlage, betr. die Auslegung des § 58 des Krankenversicherungsgefetzes
die Zustimmung ertheilt, ferner wegen Besetzung einer Mitgliedsstelle bei dem Disziplinarhofe und über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.
Durch den heutigen Beschluß des Bundesrathes sind die Grenzzahlen des zulässigen Aschengehaltes für ver- gütungsfähiges oder gegen Einfuhrschein ausgehendes Mehl und des niedrigsten Aschengehalts für ohne vor- gängige Denaturirung zollfrei abzulassende Kleie auf Grund der Ernte von 1895 bis auf Weiteres bei Weizenmehl auf 2,22 Prozent in der lusttrocknen und auf 2,50 Prozent in der Trockensubstanz, bei Roggenmehl auf 1,73 und 1,92 Prozent, bei Kleie aller Art auf 3,7 und 4,1 Prozent festgesetzt worden.
Dem Bundesrath sind heute zwei Gesetzentwürfe zugegangen, von denen der eine die Wehrpflicht in den Schutzgebieten regelt und der andere die über die kaiserlichen Schutztruppen erlassenen Gesetze ab- ändert. Der erste Entwurf bezieht sich einerseits auf die Ableistung der aktiven Dienstpflicht in den Kolonieen, während er andererseits die Heranziehung von Personen des Beurlaubtenstandes zu nothwendigen Verstärkungen der Schutztruppen vorsieht. Geistliche und Missionare sollen jedoch von diesen Verpflichtungen frei bleiben. Der Gesetzentwurf über die Schutztruppen beseitigt das Nebeneinanderbestehen d-r. militärischen und civilen Instanzen sowohl an der Zentralstelle, wie in den Kolonieen. Die der Schutztruppe zugetbeilten Militärpersonen scheiden aus Heer und Marine aus, es bleibt ihnen jedoch der Rücktritt unter Wahrung ihres Dienstalters bei vorhandener Würdigkeit und Dienstfähigkeit vorbehalten. Im Uebrigen werden die Vorschriften über die Organisation der Schutztruppen von dem Reichskanzler erlassen.
Wie die „N A. Z." mittheilt, ist der Bronchialkatarrh, durch welchen der Reichskanzler Fürst Hohen lohe mehrere Tage an das Zimmer gefesselt war, beseitigt. Die in der Presse verbreitete Nachricht, daß der Reichskanzler sich im Laufe dieser Tage nicht mehr persönlich an den Reichstagsverhandlungen bethei- ligen werde und wegen seines Gesundheitszustandes bedeutend vor dem Monat Juli auf Urlaub gehe, entbehrt jeder Begründung.
Das Lehrerbesoldungsgesetz ist heute vom Herrenhause a b g e l e h n t worden.
Der Reichstag hat in den ersten Tagen, wo er das Börsengesetz berieth, im wesentlichen den Beschlüssen der Kommission zugestimmt. Am Donnerstage stand außer dem Börsengesetze noch eine Interpellation über die Konvertirung der 4 und der 3'/§ prozentigen ReichS- anleihen in 3prozentige auf der Tagesordnung.
Die Reichstagskommission für das bürgerliche Gesetzbuch hat vom IV. Buche (Familienrecht) den Titel über die Eingehung der Ehe unverändert angenommen, mit den Zusatzparagraphen der Konservativen, daß die kirchliche Verpflichtung in Bezug auf die Trauung durch die Bestimmungen dieses Titels nicht berührt werde. Ferner wurde der Titel, betreffend die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe, mit einem Zusatzantrage Bachem angenommen.
In den Blättern ist davon die Rede, die Handelskammervorlage sei zurückgezogen. Da an maßgebender Stelle hiervon nichts bekannt ist, fallen die daran geknüpften Kommentare von selbst zusammen.
Der berühmte Geschichtsforscher und GeschichtSschreiber Professor Heinrich v. Treitschke ist am Dienstag Morgen nach längerm Leiden gestorben. Mit ihm verliert nicht nur die deutsche Geschichtswissenschaft einen ihrer tüchtigsten und hervorragendsten Vertreter, sondern das deutsche Volk einen begeisterten Vorkämpfer deutscher Einheit, deutschen Wesens und deutscher Reinheit.
Ausland.
Nach Petersburger Depeschen beabsichtigt der Zar, anläßlich der K r ö n u n g S f e i e r l i ch k e i t e n in Moskau einen UkaS zu erlassen, wodurch seinen ge- sammten Unterthanen Gewissensfreiheit und Preßfreiheit gewährt wird. Der heilige Synod mache alle Anstrengungen, den Zaren hiervon abzubringen.
Die französische Ministerkrisis ist beendigt. Ein neues