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Rr. 52. SmabeO Den 2. Mai 1896.

Bestellungen auf das Hersselder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtliches.

Gaffel, den 16. April 1896.

Im Anschlüsse an meine Rundverfügung vom 31. März A I 1994 mache ich auf Grund nachträg­licher Mittheilung seitens der Herren Ressortminister noch bekannt, daß die am 1. Oktober 1895 in Kraft getretenen ungarischen Ehegesetze auch im Gebiete der Stadt Finme eingeführt worden sind, während in Kroatien und Slavonien nach wie vor das fonfeffioneUe Eherecht der einzelnen Religionsgemeinschaften in Geltung ge­blieben ist.

Die von dem Herrn Oberpräsidenten unter dem 3. April 1886 Nr. 1299 erlassene Verfügung ( mitgetheilt durch Rundverfügung der vormaligen RegierungS-Abtheilung des Innern vom 12. April 1886 A I 3675), in welcher daraus hingewiesen war, daß nach der Auffassung der ungarischen Regierung die standesamtliche Eheschließung ohne nachfolgende kirchliche Trauung in Ungarn als rechtsgültig nicht betrachtet wird, findet demnach nur noch auf die in Kroatien in Slavonien gemeiNdezuständigen ungarischen Staatsange­hörigen Anwendung.

Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, hiervon die Standes- Beamten Ihres Aufsichtsbezirks in Kenntniß zu setzen.

Der RegierungS-Präsident. I. A.: Althaus.

An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks als Vor­sitzende des Kreisausschusses. I. A I Nr. 2854.

* *

Hersfeld, den 29. April 1896

Wird den Herren Standesbeamten des Kreises mit Bezug auf die im Kreisblatt Nr. 45 veröffentlichte Ver­fügung des Herrn Regierungs - Präsidenten vom 31. März er. mitgetheilt.

A. 1082. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Nath.

Hersfeld, den 20. April 1896.

Das diesjährige Ober - Ersatz - Geschäft für den hiesigen Kreis findet am

Donnerstag den 7. Mai d. J. und

Freitag den 8. Mai d. I., jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an, im Saale des Gastwirths B. Bolender hier- selbst statt.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Land­gemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen an die betreffenden Militär- Pflichtigen denselben alsbald auszuhändigen.

Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Militärpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen; den Letzteren auch zu eröffnen, daß die­jenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Muste- rungslokale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen tue im d 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sonne nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als un­sichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.

Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche ru Be­tracht kommende Reklamationen der Ober -Ersatz- Kom­mission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren Arberts- oder NichtarbeitSfähigkeit es bei Be­

urtheilung d er Reklamation ankommt, (also auch die etwaigen jüngeren oder älteren Brüder des Reklamirten) im Termin mit zu erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Re­klamation nicht stattfinden kann.

Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche behaupten an Epilepsie zu leiden, die im § 65 b der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vorzustelleuden nicht ver­wandt sein dürfen; auch müssen die Zeugen über die in letzter Zeit vorgekoinmenen Anfälle ! orientirt sein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kom­men, so müssen sich dieselben ebenfalls über neuere ' Anfälle aussprechen und von einem beamteten | Arzte ausgestellt sein.

Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militärpflich- i tigen und deren Angehörigen bringen zu laffen, auch haben Sie den Militärpflichtigen noch besonders ein- i zuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.

; I. II. Nr. 1440 Der Königliche Landrath

Freiherr von SchIeinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 30. April.

Se. Majestät der K a i s e r fuhr heute früh mit dem fahrplanmäßigen Zuge um 8 Uhr 3 Min. von der Wild­parkstation bis zum Bahnhof Groß-Görschenstraße, stieg hier zu Pferde und ritt nach dem Tempelhofer Felde, um daselbst der Besichtigung des dritten Garderegiments zu Fuß beizuwohneu. Nach beendigter Besichtigung und den sich daran schließenden Exerzitien nahm Se. Majestät das Frühstück im Kreise des Offizierkorps des genannten Regiments ein und kehrte kurz nach 2 Uhr nach dem Neuen Palais zurück. Heute Abend findet im Neuen Palais aus Anlaß der Anwesenheit des Fürsten Ferdi­nand von Bulgarien eine Tafel zu etwa 100 Gedecken statt, zu welcher außer den nächsten Umgebungen Ihrer Majestäten sämmtliche Minister und die Generalität ge­laden sind.

Das Kaiserpaar wird sich morgen Vormittag auf dem Wasserwege zur Eröffnung der Berliner Ge- werbeausstellung nach Treptow begeben und daselbst von den Höchsten Herrschaften, welche zu Wagen nach Treptow fahren, an der LandungSstelle des Ausstellungsparks empfangen werden.

Der Für st von Bulgarien, welchem im Auf­trage Seiner Majestät des Kaisers der Oberstlieutenant Graf v. Kanitz des 2. Garderegiments entgegengefahren war, und welcher 4 Uhr 45 Min. hier eintraf, wurde am Bahnsteig vom kommandirenden General des Garde- korpS v. Winterfeld, dem Kommandanten Berlins, von Natzmer, dem Kammerherrn v. Hessenthal, der türkischen Botschaft und der bulgarischen Kolonie empfangen. Die Vorstellung der Erschienenen erfolgte durch den Oberst­lieutenant Graf v. Kanitz, worauf der Fürst sein Ge­folge vorstellte. Dann hielt der Führer der Bulgaren­kolonie eine kurze Begrüßungsansprache, die der Fürst, jedem Einzelnen die Hand reichend, erwiderte. Die Ab­fahrt erfolgte vom Fürstenzimmer des Bahnhofs aus, wohin der Fürst sich unter Begleitung begeben. Der Fürst bestieg mit dem Oberstlieutenant Kanitz eine zwei- spännige Galakutsche, in welcher er ins Schloß fuhr, wo er die PetitS-Appartements bezog. In mehreren Hofwagen folgte die Begleitung des Fürsten.

Der B u n d e S r a t h hat in seiner heutigen Sitzung der Vorlage des Reichskanzlers betr. die zollamtliche Prüfung der Mühlenfabrikate, sowie der Vorlage, betr. die Auslegung des § 58 des Krankenversicherungsgefetzes

die Zustimmung ertheilt, ferner wegen Besetzung einer Mitgliedsstelle bei dem Disziplinarhofe und über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Durch den heutigen Beschluß des Bundesrathes sind die Grenzzahlen des zulässigen Aschengehaltes für ver- gütungsfähiges oder gegen Einfuhrschein ausgehendes Mehl und des niedrigsten Aschengehalts für ohne vor- gängige Denaturirung zollfrei abzulassende Kleie auf Grund der Ernte von 1895 bis auf Weiteres bei Weizen­mehl auf 2,22 Prozent in der lusttrocknen und auf 2,50 Prozent in der Trockensubstanz, bei Roggenmehl auf 1,73 und 1,92 Prozent, bei Kleie aller Art auf 3,7 und 4,1 Prozent festgesetzt worden.

Dem Bundesrath sind heute zwei Gesetzentwürfe zu­gegangen, von denen der eine die Wehrpflicht in den Schutzgebieten regelt und der andere die über die kaiserlichen Schutztruppen erlassenen Gesetze ab- ändert. Der erste Entwurf bezieht sich einerseits auf die Ableistung der aktiven Dienstpflicht in den Kolonieen, während er andererseits die Heranziehung von Personen des Beurlaubtenstandes zu nothwendigen Verstärkungen der Schutztruppen vorsieht. Geistliche und Missionare sollen jedoch von diesen Verpflichtungen frei bleiben. Der Gesetzentwurf über die Schutztruppen beseitigt das Nebeneinanderbestehen d-r. militärischen und civilen In­stanzen sowohl an der Zentralstelle, wie in den Kolonieen. Die der Schutztruppe zugetbeilten Militärpersonen schei­den aus Heer und Marine aus, es bleibt ihnen jedoch der Rücktritt unter Wahrung ihres Dienstalters bei vor­handener Würdigkeit und Dienstfähigkeit vorbehalten. Im Uebrigen werden die Vorschriften über die Organi­sation der Schutztruppen von dem Reichskanzler erlassen.

Wie dieN A. Z." mittheilt, ist der Bronchial­katarrh, durch welchen der Reichskanzler Fürst Hohen lohe mehrere Tage an das Zimmer gefesselt war, beseitigt. Die in der Presse verbreitete Nachricht, daß der Reichskanzler sich im Laufe dieser Tage nicht mehr persönlich an den Reichstagsverhandlungen bethei- ligen werde und wegen seines Gesundheitszustandes be­deutend vor dem Monat Juli auf Urlaub gehe, entbehrt jeder Begründung.

Das Lehrerbesoldungsgesetz ist heute vom Herrenhause a b g e l e h n t worden.

Der Reichstag hat in den ersten Tagen, wo er das Börsengesetz berieth, im wesentlichen den Beschlüssen der Kommission zugestimmt. Am Donnerstage stand außer dem Börsengesetze noch eine Interpellation über die Konvertirung der 4 und der 3'/§ prozentigen ReichS- anleihen in 3prozentige auf der Tagesordnung.

Die Reichstagskommission für das bürgerliche Gesetzbuch hat vom IV. Buche (Familienrecht) den Titel über die Eingehung der Ehe unverändert ange­nommen, mit den Zusatzparagraphen der Konservativen, daß die kirchliche Verpflichtung in Bezug auf die Trau­ung durch die Bestimmungen dieses Titels nicht berührt werde. Ferner wurde der Titel, betreffend die Nichtig­keit und Anfechtbarkeit der Ehe, mit einem Zusatzantrage Bachem angenommen.

In den Blättern ist davon die Rede, die Handels­kammervorlage sei zurückgezogen. Da an maß­gebender Stelle hiervon nichts bekannt ist, fallen die daran geknüpften Kommentare von selbst zusammen.

Der berühmte Geschichtsforscher und GeschichtSschreiber Professor Heinrich v. Treitschke ist am Dienstag Morgen nach längerm Leiden gestorben. Mit ihm ver­liert nicht nur die deutsche Geschichtswissenschaft einen ihrer tüchtigsten und hervorragendsten Vertreter, sondern das deutsche Volk einen begeisterten Vorkämpfer deutscher Einheit, deutschen Wesens und deutscher Reinheit.

Ausland.

Nach Petersburger Depeschen beabsichtigt der Zar, anläßlich der K r ö n u n g S f e i e r l i ch k e i t e n in Moskau einen UkaS zu erlassen, wodurch seinen ge- sammten Unterthanen Gewissensfreiheit und Preßfreiheit gewährt wird. Der heilige Synod mache alle An­strengungen, den Zaren hiervon abzubringen.

Die französische Ministerkrisis ist beendigt. Ein neues