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Gratisbeilagen: „Illustrirtes Sonntagsblatt" n. „Jllnstrirte landwirthschastliche Veilage^^.
Nr. 60.
ÄmerstW Ski 21. Mki
1896.
Amtliches.
Berlin, den 13. Februar 1896.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe 11. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 372 °/oigen
Staatsanleihe von 1886.
Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 37t °/oigen Staatsanleihe von 1886 über die Zinsen für die Zeit vom 1. April 1896 bis 31. März 1906 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. März 1896 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die RegierungS-Haupt- kassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Ver- zeichnifle zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regie
Versöhnt.
Von Joachim Hardt.
(Schluß statt Fortsetzung.)
Daheim empfing ihn sein Vater mit Vorwürfen, denen man anhörte, daß sie nicht ernst gemeint waren, und die nur den hervorbrechenden Stolz verdecken sollten, mit dem die That seines Sohnes ihn erfüllte.
In dem Häuschen Olsens war es merkwürdig still. Martensen hatte sich nicht bestimmen lassen, mitzukommen. Mit gedämpfter Stimme erzählte Agnes, während sie sich umkleidete, woher es gekommen, daß Jens sich bei der Rettung ihres Vaters betheiligt hatte.
Die Tante sprach nicht viel. In tiefster Bewegung streichelte sie den dunklen Scheitel ihres Lieblings. „Kind, das ist Gottes Hand," sagte sie und blickte tief hinein in Agnes Augen, und heute wandte diese den Kopf nicht trotzig weg, ihre Lippen zitterten vor übermächtiger Aufregung, sie schlang die Arme um die alte Frau und schluchzte leise: „Du hast Recht gehabt, Tante, und ich will mich nicht wieder gegen Gott versündigen. Wenn er uns heute nicht geführt und beigestanden hätte, so wäre der Vater nicht mehr heimgekommen.
Olsen hatte sich in seine Kammer eingeschlossen; er öffnete seine Thür nicht, obgleich gleich seine Schwägerin und Agnes mehrmals pochten.
Da saß er an dem kleinen Fensterchen auf der bemalten Holzkiste und starrte unverwandt hinaus auf das Meer. Zerschlagen an Leib und Seele brütete er in dumpfem Sinnen vor sich hin. Sein größter Feind
rungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 290. gez. v. H o f f m a n n.
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Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht ! werden.
Cassel, den 19. Februar 1896.
K- 277. Königliche Regierung. Haussonville.
Hersfeld, den 20. Mai 1896.
Dem Vernehmen nach wird die Kreis-Polizei-Ver- ordnung vom 17. Januar 1887 (Kreisblatt Nr. 8), durch welche der Besuch von Gast- und Schankwirthschaften rc. der männlichen Jugend vor vollendetem 17. Lebensjahre untersagt „;Rr nicht überall beachtet. Indem ich besagte Polizei-Verordnung hierdurch in Erinnerung bringe, mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß dieselbe auch Anwendung findet auf den Besuch von Tanzgelegenheiten, bei welchen geistige Getränke verabreicht werden, und daß diejenigen Wirthe, welche diese Polizei-Verordnung unbeachtet lassen sollten, die Einleitung des Verfahrens auf Concessions-Entziehung zu gewärtigen haben.
Die Herren Bürgermeister und die Königlichen Gendarmen werden angewiesen, mit besonderer Strenge auf die Durchführung der beregten Polizei-Verordnung zu achten, auch von vorkommenden Zuwiderhandlungen mir Anzeige zu erstatten.
I. 2794. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 16. Mai 1896.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 6. Mai d. Js., I. I. Nr. 2603, die Untersuchung des Schafviehes betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist b i s zum 2 6. d.
hatte das Leben zu seiner Rettung gewagt. Warum mußte er auch am Sonntag hinausfahren! Die Noth trieb ihn nicht dazu. Was lag ihm am Sonntag, an Gott! Ja, darum hatte er es gethan, weil er sich nicht um Gott kümmerte, und weil der schöne Morgen auf einen schönen Tag hoffen ließ. Da war der Sturm gekommen. Verzweifelt hatte er für sein Leben gekämpft, er wollte noch nicht sterben, wollte nicht in die Hände der dunklen Macht fallen, die offenbar über dem Geschick der Menschen waltete. Wenn diese Macht wirklich Gott wäre! Ach, wie hatte es in ihm gewüthet und gestürmt. Wie das sturmgepeitschte Meer um ihn herum, so war auch sein Inneres. Lebenshoffnung und Todesangst, Gewissenspein und Verzweiflung sümpften mit einander und raubten ihm fast die Besinnung, dazu mußte er mit übermenschlicher Kraft gegen den Sturm ankämpfen. Endlich kam der gräßliche Augenblick, wo die Kräfte ihn verlassen wollten. Seine Rettung erschien ihm noch wie ein Traum, und manchmal zuckte er heftig zusammen, als ob seine entsetzten Augen abermals den nahen Tod schauten.
Und Jens hatte geholfen, ihn zu retten; das war bitter! Dem Sohne des gehaßten Lars Petersen schuldete er Dank für sein Leben — der alte Mann stöhnte aus gequältem Herzen. Ein dumpfer Druck lag auf ihm, den er nicht abschütteln konnte, denn noch Schlimmeres lastete auf ihm, als daß Jens bei seiner Rettung geholfen hatte: es war das vernichtende Bewußtsein, daß er mit seiner Gottesfeindschaft zu Schanden geworden war. Eine heiße Seelenangst überfiel ihn. Umsonst
Mts. bei Meidung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.
I. I. Nr. 2603. Der Königliche Landrath.
I. V.: H e e g.
Hersfeld, den 18. Mai 1896.
Der Bürgermeister Heinrich Schmidt zu Obergeis ist heute als Standesbeamter für den Standesamtsbezirk Obergeis bestellt und eidlich verpflichtet worden.
J. A. Nr. 1186. Der Königliche Landrath.
I. V.: H e e g.
Der Musikus Heinrich Reiffert zu Obergeis ist als Ortsschätzer und der Ackermann Adam Sandrock, sowie der Ackermann Valentin Reiffert zu Obergeis sind heute als Stellvertreter des Ortsschätzers der Gemeinde Obergeis bestellt und eidlich verpflichtet worden.
J. I. Nr. 2777. Der Königliche Landrath.
J. V.: Heeg.
Am 12. d. Mts. dahier gestohlen: 1. Eine ältere, schon abgetragene verbeulte Herren - Cylinderuhr mit Doppeldeckel und Sekundenzeiger. Der äußere Deckel von Gold, der andere nur vergoldet. 2. Eine goldene Panzeruhrkette mir langen Gliedern. Gesammtwerth 125 Mark.
Des Diebstahls dringend verdächtig ist ein stellenloser Kaufmann, welcher um Beschäftigung nachsuchte und wie folgt beschrieben wird: Ungefähr 28—30 Jahre alt, ca. 1,66 bis 1,68 m groß, schlanker Statur, hatte schwarzes lockiges Haar, schwarzes Schnurrbärtchen, blasses Gesicht, scharf geschnittene Gesichtszüge und war bekleidet mit braunkarrirtem Sackrocke, dunkler Hose, weißem Hemd, mit schwarzer Halsbinde und weichem schwarzem Filzhute.
Um geeignete Nachforschungen nach ben, gestohlenen Gegenständen, Beschlagnahme derselben, sowie Festnahme des Thäters im Betretungsfalle und Nachricht anher wird ergebenst ersucht.
Das Ausschreiben vom 20. April d. I., I. Nr. P. 3825, betreffend den vermißten Arbeiter und Schirmflicker Friedrich Neumann aus Mittelbuchen, Landkreis Hanau, wird als erledigt zurückgezogen.
Hanau, am 15. Mai 1896.
J. Nr. P 4711/96. Königliche Polizei-Direction.
rang er darnach, sie abzuschütteln. Unruhig lief er jetzt im Zimmer auf und ab. Die Dämmerung brach herein, und immer lauter, immer quälender regte sich eine anklagende Stimme in ihm. Er wußte es wohl: absichtlich hatte er sich taub und blind gemacht gegen Gott und trotz seiner grauen Haare gleichgültig in den Tag hineingelebt, als ob es weder Gott noch Ewigkeit gäbe. Die Todesgefahr, in der er geschwebt, rüttelte ihn plötzlich aus dieser Gleichgültigkeit empor, und jetzt streckte er umsonst die Hand aus nach einem rettenden Halt. Immer tiefer bohrte sich der Gedanke in sein Herz: Was wäre aus dir geworden, wenn du untergegangen wärst? Von Stunde zu Stunde wuchs seine Unruhe. Es litt ihn nicht mehr in der engen Stube; er glaubte ersticken zu müssen. Mit ungestümer Hast eilte er hinaus ins Freie.
Die beiden Frauen in der Vorderstube wollten ihn zurückhalten; aber er hatte sie nicht angehört. Er lief mit schnellen Schritten den Strand entlang; der Wind legte sich kühlend um seine fieberheiße Stirn, und das klagende Heulen der Brandung störte ihn auf aus seinem quälenden Sinnen. Seine Augen wandten sich meer- wärts. Noch wogten die weiten Wasser unruhig, aber die Macht des Sturmes war gebrochen, der Abendhimmel war klar, einzelne Sterne funkelten aus der schwarz- blauen Höhe herab. Morgen konnte es wieder schönes Wetter sein, dachte der einsame Mann, so schön vielleicht, daß jede Spur des Sturmes verwischt sein würde — nur der Sturm in ihm, der würde sich so bald nicht legen. Schon wieder quälte ihn die Frage: Wie, wenn du jetzt todt wärst?