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Amtliches.
Cassel, den 10. Mai 1896.
Anläßlich mehrerer zu meiner Kenntniß gekommener Fälle, wonach von Drehorgelspielern, welche ihr Gewerbe im Umherziehen auf der Straße betreiben, Gemeinde- LustbarkeitSsteuern erhoben worden sind, bringe ich den mit Rundverfügung der frühern Regierungs-Abtheilung des Innern vom 18. März 1881, A. I. 2929, mitge- theilten Erlaß der Herren Minister des Innern und der ~ c , CQn M. d. J. I. B. 8902 und Fmanzen vom 23. Dezember 1880 — n — wonach im Allgemeinen der Gewerbebetrieb umherziehender Straßenmusikanten als die Veranstaltung einer öffentlichen Lustbarkeit nicht anzusehen ist, dies vielmehr nur ausnahmsweise in dem Falle geschehen kann, wenn die betreffenden Personen Musikaufführungen in geschlossenen Räumen gegen Eintrittsgeld verunstalten, ergebenst in Erinnerung.
Ich bemerke hierbei, daß die genannten Herren Minister auch aus Anlaß der in Folge des Kommunal- abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 bei ihnen zur Vorlage gekommenen Ordnungen über die Erhebung von Gemeinde-Lustbarkeitssteuern wiederholt auf die Unzu- läfsigkeit der Ausdehnung dieser Steuern auf die Veranstaltung von Straßenmusik durch Drehorgelspieler rc. Hingewiesen haben, weil die Steuer alsdann die Natur einer Abgabe für den B e t r i e b des Gewerbes erhalte, deren Erhebung im Hinblick auf die Vorschrift im tz 7 Nr. 6 der Reichsgewerbeordnung als unzulässig erscheine.
Bei den hier in Ausführung des Kommunalabgaben- gesetzes zur Vorlage gekommenen Ordnungen über die Erhebung von Lustbarkeitssteuern in den Landgemeinden des diesseitigen Bezirkes ist zwar in den Fällen, wo eine Besteuerung der umherziehenden Musikanten bei Musikaufführungen auf offener Straße ausdrücklich vorgesehen war, die Streichung der bezüglichen Bestimmung veranlaßt worden, vielleicht könnte aber unzulässiger Weise aus der Bestimmung unter Ziffer 10 des § 1 der ministeriellen Mustersteuerordnung die Zulässigkeit einer solchen Besteuerung von einzelnen Gemeindebehörden hergeleitet worden sein.
Ew. Hochwohlgeboren wollen daher dafür Sorge tragen, daß in keiner Gemeinde für die Ausführung von Straßenmusik von Gewerbetreibenden im Umherziehen eine Lustbarkeitssteuer ferner noch erhoben wird.
Der Regierungs-Präsident.
Wirkt. Geheimer Ober-RegierungSrath Haussonville. An sämmtliche Herren Landräthe des Bezirks.
I- A. IV. Nr. 2461.
* * *
Hersfeld, den 26. Mai 1896.
Wird den Herren Ortsvorständen des Kreises zur Nachachtung milgetheilt.
2856. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 28. Mai 1896.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben die Ihnen in den nächsten Tagen zugehenden LoosungS- scheine den Militärpflichtigen alsbald auszuhändigen und das beigefügte Verzeichniß, nachdem der Empfang der LoosungSscheine auf demselben bescheinigt ist, ungesäumt an mich zurückzusenden.
II. 1881. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtliches.
** Kreta.
Wenn irgendwo im türkischen Reiche der Gegensatz zwischen Mohamedanern und Christen zu Hellen Flammen ausbricht oder die Reformfrage zur Abwechselung mit Büchse und Iatagan statt mit Beschwerden und Vertröstungen behandelt wird, dann machen sich die Schwingungen einer solchen Bewegung auf Kreta bemerk- lich, als ob dort ein ganz besonders empfindlicher Nervenmittelpunkt des osmanischen Reiches wäre. Auch für die armenische und die macedonische Bewegung ist dies- zugetroffen. Die Kreter haben jene Wirren benutzt, um sich abermals gegen die Türkenherrschaft aufzulehnen, und es ist seit dem November vorigen Jahres wiederholt zu Zusammenstößen zwischen den Aufständischen und den türkischen Truppen gekommen. In den letzten Tagen sind zahlreiche Mordthaten verübt worden, und die Unruhen haben einen so bedenklichen Umfang angenommen, daß es mehrere europäische Seemächte für angezeigt gehalten haben, zur Sicherung ihrer Unterthanen Schiffe in die dortigen Gewäffer zu entsenden.
Seit 120 Jahren ist auf Kreta fast alle Jahrzehnte ein Aufstandsversuch zu verzeichnen gewesen. Im Jahre 1887 wurde die Bevölkerung auf rund 294 000 Köpfe geschätzt. Darunter befanden sich nur 88000 Mohame- daner, zum großen Theil ebenfalls kretischen Stammes; alle andern mit verschwindenden Ausnahmen waren griechische Orthodoxe. Die weit überwiegende Mehrzahl der Einwohner ist also eines Stammes, eines Glaubens und spricht eine Sprache. Dazu ist das Terrain vielfach sehr schwierig, das Volk kriegerisch, und die in den Thälern und Hochebenen des Madarangebirges wohnenden Sphakioten, bei welchen sich das alte dorische, jedenfalls griechische Blut am reinsten erhalten hat, konnten erst nach dem großen Aufständ, welcher von 1866 bis 1868 währte, gänzlich von den Türken unterworfen werden. Es ist also wohl zu verstehen, wie aus Kreta umsaffende und einheitlich organisierte Erhebungen viel leichter ins Werk zu setzen sind, als z. B. in dem vielsprachigen und von verschiedenen auf einander eifersüchtigen Nationalitäten bewohnten Macedonien. Es sammt aber noch ein anderer Umstand hinzu.
Im Jahre 1868 wurde den Kretern, um sie dauernd zu beruhigen, ein „organisches Statut" bewilligt, und 1878 wurde dessen Verwirklichung durch den Artikel 23 des Berliner Friedens von neuem festgesetzt. Damals drohten neue Unruhen auszubrechen, und der zu deren Dämpfung auf die Insel geschickte Mukhtar Pascha rief wirklich eine aus Christen und Mohamedanern gemischte Provinzialversammlung ins Leben, verhieß finanzielle Selbständigkeit und dergleichen. Auch wurde ein Grieche, Photiades, zum Generalgouverneur ernannt. Aber die Reformen gelangten doch, wie anderwärts, nie wirklich zur Durchführung, und die türkische Mißwirthschaft ließ die Gemüther nie zur Ruhe kommen. Im Jahre 1889 erfolgte wieder ein Aufstand. In Konstantinopel fand man aber auch damals, wie stets, nur e i n AuSkunftS- mittel, nämlich einen Wechsel in der Person des Generalgouverneurs. Milde und strenge Vertreter des türkischen Regiments, Christen und Mohamedaner, lösten einander ab; in der Hauptsache blieb aber immer alles beim alten. Schon die ewige Finanznoth der Türkei hinderte jede
durchgreifende Reform, jede umsaffende organische Ver- besserung.
Der gegenwärtige Aufruhr auf der Insel wird auf die Unzufriedenheit mit dem Auftreten des türkischen Generalgouverneurs Turkhan Pascha, besonders aber auf die von türkischer Seite befohlene Nichteinberufung der Volksvertretung zum vertragsmäßir Termin zurückgeführt. Die nachträgliche Aufhebung dieses Befehls durch eine Jrade des Sultans kam zu spät. Auf der andern Seite fehlt es nicht an Stimmen, die die Engländer beschuldigen, den Aufstand geschärt zu haben. Ob dies richtig ist, mag dahin gestellt bleiben. Jedenfalls kann die Vergangenheit eine Reihe lehrreicher Beispiele aufweisen, daß bei einem stärkeren Hervortreten england- feindlicher Bestrebungen am goldenen Horn dem Sultan alsbald Schwierigkeiten innerpolitischen Charakters an diesem oder jenem Punkte seines Reiches erwachsen sind
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 28. Mai.
Se. Majestät der Kaiser besuchte gestern in der Berliner Gewerbe W.^»Ur ;g die Marine - Schauspiele, den Musterstall, das Alpenpanorama und im Hauptgebäude der Ausstellung besonders die Silber-Jndustrie- Abtheilung und kehrte mit Ihrer Majestät der Kaiserin Abends auf der „Alexandria" nach der Matrosenstation und von dort zu Wagen nach dem Neuen Palais zurück. — Heute früh unternahmen beide Majestäten einen gemeinsamen Spazierritt in die Umgebung des Neuen Palais. Von 9 Uhr ab hörte Se. Majestät den Vortrag des Generalmajors Frhrn. v. Gemmingen und arbeitete darauf längere Zeit mit dem Chef des Militär- kabinets, General von Hahnke. Um 12 Uhr empfing Se. Majestät den Kultusminister Dr. Bosse zum Vor- trage, welchem die Wirkl. Geh. Räthe Dr. v. Lucanus und Dr. Barkhausen sowie der Geh. Ober-Baurath Pro- feffor Adler beiwohntem
Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe hat sich für einige Tage auf sein Gut Grabowo in der Provinz Posen begeben. Die Nachricht, Fürst Hohenlohe habe beabsichtigt, ein Gut in Böhmen zu kaufen, ist unrichtig.
Sicherem Vernehmen nach ist das Zuckersteuergesetz von Sr. Majestät dem Kaiser am 27. d. M. vollzogen worden. Die Verkündigung desselben durch das Reichs-Gesetzblatt steht sonach nahe bevor; es wird angenommen, daß die Ausgabe der betreffenden Nummer des Reichs-Gesetzblattes am 30. d. M. erfolgen wird.
Der B u n d e s r a t h hat in seiner Sitzung vom 13. Mai d. Js. beschlossen, daß in den Orten Tilsit, Thorn, Jnowrazaw, Berlin, Ruhrort, Duisburg, Elbing, Rosenheim, Leipzig, Freiburg, Elsfleth, Bremen, Vege- sack und Hamburg gemischte Transitlager von den in Nr. 9 des Zolltarifs genannten Waaren nicht mehr zu gestatten und die daselbst vorhandenen derartigen Lager mit dem Ablauf des Monats September d. I. aufzuheben sind.
Der „N A. Z." zufolge ist davon, daß unter den für den Landtag vorbereiteten Vorlagen sich eine solche befände, die auf Vermehrung der Amtsgerichte abziele, an zuständiger Stelle nichts bekannt.
Die Berliner Gewerbe-Ausstellung ist an den beiden Pfingstfeiertagen von mehr als 350 000 Personen besucht worden.
Der 25. Kongreß d e r D e u t s ch e n G e s e lisch a f t für C h i r u r g i e hat am Mittwoch in Berlin seine Festsitzung abgehalten. Geh. Rath von Esmarch wurde zum Ehrenmitglieds der Gesellschaft ernannt. Kultusminister Dr. Bosse wohnte der Festsitzung bei.
Die Aus sp errun g der 2000 Hutarbeiter in Berlin soll dem Anschein nach zu einer Sache der gefammten Arbeiterschaft gegen das Unternehmer- thum gemacht werden. Man beschloß, als Antwort auf die Aussperrung den Fabrikanten folgende Forderung