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6trÄr Aeisblatt.

Gratisbeilagen:Illnftrirtes Ssnntagrblatt" u.Allnstrirte landwirthschaftliche Beilage".

Nr. 88.Äumknö Kn 11 Juni 1896.

Erstes Blatt.

Amtliches.

Hersfeld, den 10. Juni 1896.

Mit Bezug auf die Vorschrift im § 6 der Aller­höchsten Verordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einreichung einer ärztlichen Standesvertretung (G.-S. S. 169), mache ich hierdurch bekannt, daß eine Liste der nach dieser Verordnung wahlberechtigten Aerzte des hie­sigen Regierungsbezirks vom 15. d. MtS. ab bis z u m 30. d. M t S. im Geschäftslokal des hiesigen Land, rathsamtes während der Dienstsinnden an den Wochen­tagen zur Einsicht öffentlich ausgelegt wird.

J. I. Nr. 3129. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Hersfeld, den 10. Juni 1896.

Die Herren Ortsvorstände erhalten in den nächsten Tagen die RekrutirungSstammrollen von den Jahrgängen 1874, 1875 und 1876 zurück, um dieselben nebst den Anlagen in der Gemeinde - Repositur gemäß § 46 pos. 12 der W.-O. sorgfältigst aufzubewahren.

J. II. Nr. 1874. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Verzeichnitz der im Monat Mai 1896 ausgestellten Jagdscheine.

1.

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Name

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Stand

5.

Wohnort

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Kreis

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Jagd

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8

1/5

Volkenand, Ernst

Gastwirth

Bengendorf

Hersfeld

l

15

9

von Wachholtz

Premier-Lieut.

Hersfeld

II

1

15

10

Kirschner, Johs.

Gastwirth

Lautenhausen

II

1

15

11

Seybert, Karl Wilhelm

Gutsbesitzer

II

II

1

15

12

Engelhardt, Heinrich

Bierbrauer

Hersfeld

II

1

15

13

Kaufmann

Kgl. Förster

Mecklar

II

1

1

14

Jericho

Kgl. Forstaufs.

Reilos

II

1

1

15

2/5

Reinemann

Steuer-Jnspek-

Northeim

Northeim

1

15

tor a. D.

16

Allendorf, Heinrich

Landwirth

Allmershausen

Hersfeld

1

15

17

4/5

Reuber, Valentin

//

HofBeyersgraben

II

1

15

b/Rotterterode

18

Haffenpflug, George

Bürgermeister

Biedebach

H

1

15

19

Caselitz, Hermann

Zahntechniker

Hersfeld

II

1

15

20

Nuhn, Jakob

Gastwirth

Niederaula

II

1

15

21

5/5

Prescher

Kgl. Förster

II

II

1

1

22

Frhr. v. Sauerma

General-Major

Cassel

Cassel

1

15

23

Dehnhardt, Peter

Verwalter

Hattenbach

Hersfeld

1

15

24

Matthias, Emil

Jagdhüter

II

II

1

15

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25

6/5

Kehr

Kgl. Forstaufs.

Friedlos

II

1

1

26

7/5

Harnickel, Johs.

Landwirth

HählganS, Gem. Allmershausen

II

1

15

27

9/5

Remmert, Thielemann

1

Heringen

//

1

15

28

29

12/5

Grau, Leonh. Dittelbach

Kgl. Förster

II Friedewald

II

//

1

1

15

1

30

Radeck

Hilmes

II

1

----------

1

31

Westermann

Jagdaufseher

Herfa

1

15

32

33

21/5

Waldheim

Wolff, Hermann

II Rentier

Biedebach Hersfeld

V

II

1

1

15

15

--

34

22/5

v. Osterhausen

Gutsbesitzer

II

II

1

--

----------------------

15

----------

35

27/5

Köhler, Peter

Schuhmacher

Asbach

II

1

--

15

36

30/5

Hosbach, August

Landwirth

Hof Weisenborn

II

1

15

---------

Wird veröffentlicht. Hersfeld, den 10. Juni 189b.

Der Königliche Landrath Freiherr v o n

Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 10. Juni 1896.

Die Polizeiverordnung vom 24. August 1895 über den Handel mit Giften (Amtsbl. S. 213) ist im Neu­druck erschienen und von der Firma Julius Sittenseld in Berlin zum Preise von 10 Pfg. für das Stück zu beziehen. Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Giftbücher-Erlaubnißscheine werden von der gedachten Firma ebenfalls zum Verkauf gehalten.

Die Herren Orlsvorstände des Kreises haben die be­treffenden Gifthändler hierauf aufmerksam zu machen.

J. I. Nr. 3076. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 11. Juni 1896.

Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises wer­den hiermit angewiesen, bei Einreichung von Baugesuchen die betreffenden Baulustigen darauf aufmerksam zu machen, daß nach den Vorschriften des Reglements für die Hessische Brandversicherungsanstalt vom 19. März 1880 Amtsblatt v. 1880 S. 113 ff. §§ 28 und 29 ebenda, die mit feuersicherer Bedachung versehenen Gebäude in eine günstigere Gefahrenklaffe versetzt werden, wenn sie mindestens 5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt liegen oder mit Brandmauern versehen sind. I. I. Nr. 3052. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 11. Juni.

Se. Majestät der Kaiser begab sich heute Vor­mittag mit dem fahrplanmäßigen Zuge um 9 Uhr 3 Min. von der Wildparkstation nach Charlottenburg und wohnte in der Aula der Technischen Hochschule daselbst der Sitzung der Institution of Naval Architects bei. Später fuhr Se. Majestät von Charlottenburg nach dem hiesigen königlichen Schlöffe, wo die Frühstückstafel, zu der einige Einladungen ergangen waren, stattfand. Um 3 Uhr Nachmittags beabsichtigte Se. Majestät den neu ernannten Botschafter der französischen Republik am dies­seitigen Hofe, Marquis de Noalles, zur Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens in Antrittsaudienz zu empfangen. Um 3'/^ Uhr sollte der bisherige serbische Gesandte, General Pantslitsch, die Ehre haben, von Sr. Majestät in Abschiedsaudienz empfangen zu werden; als­dann gedachte Se. Majestät dem Kommandeur der Luft­schifferabtheilung Major Nieder eine Audienz zu gewähren. Im Laufe des Nachmittags erfolgt die Rückkehr nach Wildpark bezw. dem Neuen Palais.

In verschiedenen Blutern ist über einen Vorfall be­richtet worden, der sich aus dein Fest des Deutschen Wohlthätigkeitsvereins in Moskau wäh­rend der Krönungsfeier zugetragen hat. Diesen zum Theil ungenauen Berichten liegen gutem Vernehmen nach folgende Thatsachen zu Grunde: Der Präsident des Vereins hatte bei der Begrüßung Sr. königl. Hoheit des Prinzen Heinrich als Vertreters Sr. Majestät des Deutschen Kaisers und der übrigen anwesenden deutschen fürstlichen Personen auf diese Letzteren den Ausdruck Gefolge" angewandt. Se. königl. Hoheit Prinz Ludwig von Bayern fand sich dadurch veranlaßt, in einer An­sprache jenen ungeeigneten Ausdruck unter Hinweis auf die verfassungsmäßige Stellung der deutschen Fürsten zu berichtigen, indem er gleichzeitig die anwesenden Deutschen aufforderte, allezeit zusammenzustehen und treu am Reichsgedanken festzuhalten. Wie derNordd. Allg. Ztg." weiter gemeldet wird, hat Se. königliche Hoheit Prinz Ludwig aus eigener Initiative Sr. Majestät dem Kaiser Mittheilung von dem Vorgang gemacht und die von ihm gebrauchten Worte vor jeder Mißdeutung sicher­gestellt.

Der deutsche Botschafter in Paris, Graf Münster, sandte folgenden Brief an die Wittwe Jules Simons: Paris, 10. Juni. Gnädige Frau! Se. Majestät der Kaiser, mein erhabener Herr, hat, nachdem er die Nachricht von dem schweren Verlust, der Sie betroffen hatte, als Ausdruck seiner innigen Sympathie mich be­auftragt, in seinem Namen an der Bahre dieses großen Franzosen, der Ihr Gatte war, einen Kranz niederzu­legen. Indem ich diesem mir gewordenen Befehl Nach­komme und die Ehre haben werde, meinen hohen Herrn bei den Leichenfeierlichkeiten zu vertreten, bitte ich Sie, den Ausdruck meines persönlichen Beileids und meiner aufrichtigsten vollen Ergebenheit entgegenzunehmen." gez. Münster. Der vorstehend erwähnte Kranz besteht aus rothen und weißen Rosen mit grünen Zweigen, mit breitem schwarzen Flor umwunden.

DenB. P. N." zufolge soll eine Vorlage wegen Revision der Alters- und Jnvaliditäts- versicherung nun ausgearbeitet sein und zur Zeit den Berathungen des preußischen Staatsministeriums unterliegen. Der Entwurf enthielte eine recht erhebliche Zahl von Erleichterungen bei Ausführung und Hand­habung des Alters- und Jnvaliditätsversicherungsgesetzes gegenüber den bisherigen Bestimmungen. Voraussichtlich würde auch diesmal die Vorlage veröffentlicht werden, sobald sie für die Berathungen im Bundesrath reif sei.

An die Verhandlungen des Reichstages über den Zinsfuß der Reichsbank bei Lombardirung der landschaft­lichen Pfandbriefe sind neuerdings in einigen Zeitungen Erörterungen geknüpft, welche das Vertrauen und die Sicherheit dieser Pfandbriefe oder einiger Gruppen von