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«r^87. Dienstag Sei, 18. AgO 1888.
Amtliches.
Hersfeld, den 15. August 1896.
Im Hinblick auf den Umstand, daß die Gefahr eines Brandunglücks um so größer ist, je mehr Nahrung dem ausgebrochenen Feuer sich bietet, veranlasse ich die Herren Ortsvorstände des Kreises, thunlichst darauf hinzuwirken, daß jetzt, wo nach beendeter Ernte, die Scheuern mit brennbaren Stoffen angefüllt sind, soweit möglich e i n Jeder seine Vorräthe gegen Feuersgefahr versichert, damit im Falle eines Unglücks eine thunlichst erreichbare Ausgleichung des erlittenen Schadens stattfinden möge.
Ich mache hierbei ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nach dem Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 28. Februar 1878 (cfr. Kreisblatt Nr. 20) die Abhaltung von Hauskollekten aus Anlaß von Beschädigungen durch Brand ebensowenig wie bei Hagelschlag genehmigt werden wird.
Gleichzeitig richte ich an die Kreisbewohner die dringende Mahnung, ein besonderes Augenmerk auf die sichere Aufbewahrung der Streich zünd- Hölzer zu richten, damit namentlich unverständige Kinder nicht in deren Besitz gelangen und durch Spielen damit, wie schon oft geschehen, Feuerschaden verursachen. Die Herren Ortsvorstände wollen für thunlichste Bekannt- werdung des Gesagten Sorge tragen, und auch die Herren Lehrer hieraus Anlaß nehmen, in entsprechender Weise auf die Schulkinder einzuwirken.
I. 1. Nr. 4621. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.
Hersfeld, den l. August 1896.
Nachstehend veröffentliche ick eine Bekanntmachung des Herrn Landraths zu Wolfhagen über die Wohlthaten und Vortheile der JnvaliditätS- und Altersversicherung.
Die Herren Ortsvorstände haben dieselbe thunlichst zur Kenntniß der Versicherungspflichtigen zu bringen.
I. I. 3658. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
* * *
Ich habe die Wahrnehmung gemacht, daß man über die Wohlthätigkeit und Vortheile der JnvaliditätS- und Altersversicherung, namentlich aber hinsichtlich der freiwilligen Weiterversicherung, noch vielfach im Unklaren i|t.
Weibliche Personen insbesondere sind meistens der Ansicht, sie seien, wenn sie heirathen, zunächst nicht mehr versichernngSpflichtig und zum anderen habe die weitere Versicherung keinen Zweck mehr. Beides i|t unrichtig.
Auch verheiralhete Personen sind versicherungSpflichtig, sobald sie, wenn auch nicht in dem früheren Umfange, gegen Lohn auf Arbeit gehen, und zum anderen hat die Weiterversicherung nach wie vor ihre Vortheile, namentlich auch dann, wenn das Arbeitsverhältniß auch wirklich aufhören sollte, und die Weiterversicherung freiwillig fortgesetzt wird. .
Nachdem das Gesetz mit dem 1. Januar 1891 in Kraft getreten ist und die Wartezeit zur Invalidenrente n^) § 16 des Gesetzes 5 Jahre beträgt, das Jahr zu 47 Beitragswocheu gerechnet (§ 17), so sind jetzt die Versicherungspflichtigen, welche von Anfang an dre Marken regelmäßig verwendet haben, berechtigt, Anspruch aus Invalidenrente zn erheben, sobald sie wegen irgend eines eintretenden Leidens nicht mehr im Stande sind des ortsüblichen Tagelohns zu verdienen. (§ 9.) Nach § io des Gesetzes braucht das Leiden nicht ein- mal ein dauerndes zu sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit »ur ein Jahr gedauert hat.
Die Invalidenrente berechnet sich nach § 26 desGe- l?hes: Beitrag der VersickernngSanstalt 60 Mk. Dieser Beitrag steigt mit jeder Beitragöwoche in Lohnklaffe 1 (Marke 14 Pfg.) um 2 Pfg., in Lohnklasse II (Marke
20 Pfg.) um 6 Pfg. Diese beiden Klaffen sind im hiesigen Kreise hauptsächlich vertreten.
Zu diesen Beiträgen schießt das Reich für jede Rente zu 50 Mark. Es würde demnach eine Person schon nach 5 VersicherungSjahren, wenn sie alljährlich 50 Marken verwendet hätte und in oben angegebenem Umfange arbeitsunfähig würde, folgende Renten beziehen:
in Lohnklaffe I. II. Beitrag der Versicherungsanstalt . . 60 Mk. 60 Mk. Steigerung durch Beitragswochen in Klasse I. 2 Pfg. x50 sind jährlich 1 Mk.
Klaffe II. 6 Pfg. x 50 sind jährlich 3 Alk. mithin in fünf Jahren.....5 Alk. 15 Mk.
Reichszuschuß........ 50 „ 50 „
Jahresrente 115 Mk. 125 Mk.
Dieser Betrag steigt also bei jährlich 50 Marken in Klasse I um eine und in Klasse II um drei Mark. In Klasse III und IV steigt die Rente bedeutend höher, nämlich mit jeder Beitragswoche um 9 bezm. 13 Pfg.
Zu dem Bezug obiger Rente würde die betreffende Person nur gezahlt haben:
in Klasse L II. jährlich die Hälfte von 50 Marken
zu 14 und 20 Pfg. sind 3,50 M!.
bezw. 5 Mark.
also in fünf Jahren.....17,50 Mk. 25 Mk.
Es leuchtet hiernach ein, welche Vortheile die Versicherung bietet. Diese Vortheile werden noch gesteigert, durch die Vorschriften des § 30 des Gesetzes, welcher besagt, daß bei einer männlichen Person, welche mindestens 5 Jahre die vorgeschriebenen Marken verwendet hat und ohne in den Genuß einer Rente gekommen zu sein, stirbt, der hinterlassenen Wittwe oder den Kindern unter 15 Jahren die Hälfte der Beträge, also der Betrag, den er beigesteuert hat, zurückerstattet werden soll.
Dasselbe gilt bei Wittwen, welche sterben ohne in den Genuß der Rente gekommen zu sein, die von ihnen gezahlte Hälfte der Verträge soll den Hinterbliebenen Kindern unter 15 Jahren zurückerstattet werden
Um sich diese Vortheile nicht entgehen zu lassen, empfiehlt es sich jedenfalls, wenn Personen, welche bereits mindestens 117 Beitragsmarken verwendet haben und deren versicherungspflichtiges Arbeitsverhältniß wirklich aushört, sich auf Grund der §§ 32, 117 und 121 des Gesetzes freiwillig weiter versichern, d. h. wenn sie Marken der II. Lohnklaffe mit einer Znsatzmarke von 8 Pfg. weiter verwenden. Sie können es dadurch in 50 Jahren, also in einem Alter von etwa 66 oder 67 Jahren, zu einer Rente von 260 Mark jährlich bringen, während der Beitrag sich auf jährlich 14 Mark belaufen würde. Tritt die Invalidität aber früher ein, so ist der Vortheil nicht minder groß.
Wolfhagen, den 21. Mai 1896.
Der Landrath gez. von B u t t l a r.
Hersfeld, den 12. August 1896.
An Stelle des verstorbenen Ortsschätzers Adam Thenert in Widdershausen ist der Wirlh Georg Ruch daselbst als Ortsschätzer und an Stelle des Letzteren der Vizebürgermeister Johannes V o l k e n a n d II. daselbst als Stellvertreter des Ortsschätzers bestellt worden.
1. 4569. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungö-Rath.
UichtnmUichrs.
Rußland und Frankreich.
Die Pariser Patrioten sind gegenwärtig außer sich vor Entzücken. Mit überschwenglicher Begeisterung, die an Wahnsinn grenzt, wird das Thema: „Der Zar kommt!" erörtert, und die Blätter überbieten sich mit Vorschlägen für einen großartigen Empfang. Die französische Republik, welche sonst die Verkörperung der großen Revolution von 1789 zu sein vorgiebt, fühlt sich
geehrt, die Rolle einer unterwürfigen Sklavin des absoluten Zarenreiches spielen zu dürfen.
Diese neueste Auflage des Ruffenkultus in Frankreich verdient beachtet zu werden; sie zeigt uns abermals wie stark dort der Revanchegedanke bleibt. Denn nur daraus erklärt sich die selbstlose Erniedrigung, die das französische Volk, das vor wenigen Jahren begeistert den 100jährigen Gedenktag der Befreiung vom absoluten Königthum feierte, dem Zaren entgegenbringt. Die ekelhafte Schmeichelei, mit der man in Frankreich den absolutesten Herrscher in Europa umwirbt, läßt sich nur aus dem Haß gegen Deutschland und der Hoffnung begreifen, dereinst im Bunde mit Rußland Deutschland niederwerfen zu können. Nach wie vor müssen wir mit diesem Haß rechnen, und Graf Moltke wird mit seinem Worte Recht behalten: „Wir werden fünfzig Jahre zu vertheidigen haben, was wir in einem Jahre gewonnen!"
Noch nach einer andern Richtung hin ist der Ruffenkultus in Frankreich lehrreich: er läßt erkennen, wie weit es in Liebedienerei vor dem moskowitischen Zarismus die einst so stolze französische Nation unter der verhängnißvollen Wirkung des Revanchegedankens gebracht hat. Wo immer ein offener oder geheimer Wunsch Rußlands berührt erscheint, da sind die Franzosen sofort zur Stelle, um die Sache ihres Dienstherrn mit Begeisterung zu führen. Für ein dankbares Augenblinzeln ihres russischen Götzenbildes ist die französische fresse zu jedem Gesinnungsopfer bereit. Mit einer wahren Gier nimmt sie jeden Anlaß auf, um den Machthabern an der Newa die blinde Ergebenheit der Republik in der aufdringlichsten Weise vor Augen zu führen. Frankreich demüthigt sich heute in dem Maße vor Rußland, daß es seine eigenen Gesinnungen verleugnet und sein wahres Denken ängstlich verbirgt, um sich die Gnade des Zaren zu erhalten.
Und wie gering ist der Lohn bisher gewesen, den das repubhtanifche Frankreich für alle seine dem Zarenreiche so bereitwillig geleisteten Dienste geerntet hat! Zuweilen haben sogar die Werbungen um die Gunst der nordischen Despotie, die mit echtem Republikanerstolz unvereinbar sind, bei dem umworbenen Theile eine recht spröde Erwiderung gefunden. Seit einem halben Jahrzehnt suchen sich die Franzosen in ihren LiebeSwerbungen unausgesetzt zu überbieten, und doch haben sie bis zur Stunde nicht den geringsten festen Anhalt, daß in dem gegebenen Augenblicke der Abrechnung mit Deutschland die Russen bereit sein werden, sich vor den Revanche- karren ketten zu lassen.
Auch die gegenwärtig an den Zarenbesuch geknüpften übersckmänglichen Hoffnungen der Pariser Patrioten dürften schwerlich erfüllt werden. Der Besuch des Zaren in Paris kann weder eine Ermunterung für die französischen Revanchegelüste noch eine Demonstration gegen Deutschland sein. Er ist vielmehr lediglich ein Höflich- keitöakt, der zu hochfliegenden politischen Betrachtungen umso weniger Veranlassung bietet, als der Weg des Zaren über Wien und Breölau führt. Es würde für die Franzosen eine empfindliche Kränkung sein, wenn Kaiser Nikolaus nicht auch ihr Oberhaupt begrüßte. Schon die Klugheit gebot es, diesen Akt der Höflichkeit zu üben. Haben doch die Russen durch Frankreich jederzeit ohne Gegenleistung gefügige Unterstützung gefunden. Warum soll also der Zar nicht einen Schritt thun, der Rußland zu nichts verpflichtet, in Frankreich aber die Sympathien für Rußland erhöht?
Polilifchc Nmhrilhlni.
Inland.
Berlin, den 16. August.
Zur Feier des Geburtstages des Prinzen Heinrich fand am Freitag beim K a i s e r p a a r in Wilhelmshöhe eine Festtafel statt, zu der verschiedene Einladungen ergangen waren. Nach der Tafel wurde ein Ausflug zu Wagen nach dem Schloß Wilhelmsthal unternommen. Morgen wird das Kaiserpaar vormittags Schloß Wil-