Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

Die Juserlionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

Gratisbeilagen:3HuftrtrUs Sonntagsblatt" n.3Uufirtrte landwirthschaftliche Veilage^^.

«r. M . Ssnmlieilil Den 17. Oktober M

Amtliches.

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Herbst-Koutrolversaimnlungeu im Kreise Hersfeld finden wie folgt statt:

1. Zu Obergeis.

Mittwoch den 4. November d. Js.,

Vormittags 1 0 U h r, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmershansen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Goßinanus- rode mit Hof Siebenmorgen, Obergeis, Reckerode, Rotterte- rode und Untergeis.

2. Zu Hersfeld I und II.

Donnerstag den 5. November d. Js.,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Obeinode, Petersberg, Guts­bezirk Wilhelmshof, Sorga, Gutsbezirk Bingartes, Meise- bach, Friedlos, Kalkobes, Reilos, Mecklar, Meckbach, Guts- bezirk Eichhos, Heenes, Rohrbach, Tann und Hermaunsbof, Koutrolplatz: Turnplatz am Hain.

3. Zu Unterhaltn.

Donnerstag den 5. November d. Js.,

N a ch in i t t a g s 3 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- Hausen, Holzheim, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotcnsee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

4. Zu Uiederaula.

Freitag den 6. November d. Js.,

Vormittags 10 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Asbach, Beiershansen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Hattenbach, Heddersdorf, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Reim- boldshausen, Solms, Stärklos, Willingshain, Glitsbezirk Engelbach mit dem Hof Sternberg, Kleba, Kruspis, Mengs- Hausen, Riederalila und Niederjossa.

5. Zu Schenklengsfeld.

Sonnabend den 7. November d. Js.,

V o r in i t t a g s 1 0 U h r, I

für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkel- rvde, Hillartshausen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk- lengsfeld, Schenksokz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

6. Zu Heimboldshausen.

Sonnabend den 7. November d. Js.,

Nachmittags 2 Uhr, für die Mannschaften aus den Gemeinden Ausbach, Bengen- dorf, Friedewald, Gethsemane, Harnrode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Kleinensee, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Röhrigshof mit Rippe, Philippsthal, Widdershausen, Wölfershausen und Unterneurode.

Zur strengen Nachachtung für die betheiligten Mann­schaften fügt das Bczirkskommandv folgende Bemerkungen hinzu: '

1. Zu den Herbst - Kontrolversammlungen haben zu er­scheinen: , , t

a) diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1884 eingetreten sind und deshalb zur Landwehr bezw. Seewehr II. Aufgebots übergeführt werden.

b) sämmtliche Reservisten und Dispositionsurlauber.

c) die zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

2. Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ansrufen in sämmtlichen Ortschaften statt.

Die Richtbefolgung der Berufung zu deu Kontrol- versammlungen hat Arrest zur Folge.

3. Die Mannschaften aus einzelnen hier nicht genannten Höfen, Mühlen u. s. w. werden zu den Ortschaften berechnet zu deren Gemeinde sie gehören.

4- Die Mannschaften haben den Militärpaß und das Führnngsattest mit zur Stelle zu bringen.

Gesuche um Befreiung von der Kontrolversammlnng

sind rechtzeitig bei dem Hauptmeldeamt des Königlichen Bezirks-Kommandos in Hersfeld anzubringen und können nur durch das Bezirks-Kommaudo genehmigt werden.

Wer vor der Kontrolversammlnng keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu gestellen.

6. Etwaige plötzliche Krankheits- oder sonstige Verhinde­rungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrolplatz abzugeben sind, be­scheinigt werden. In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit anzugeben.

Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrolversammlnng gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrolversammlungen einberufen sind, zum aktiven Heer^ und sind demnach den Mili­tärstrafgesetzen unterworfen.

8. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrol- Versammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei An­spruch auf Verabfolgung einer Militärfahrkarte seitens der betreffenden Eisenbahn,müon haben.

Hersfeld, den 10. Oktober 1896.

Königliches B ez i r k s k o in m a nd o.

* *

Hersfeld, den 14. Oktober 1896.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des hie­sigen Kreises werden hierdurch angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung in ihren Gemeindebezirken alsbald wieder­holt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und namentlich den betreffenden Mannschaften noch besonders mitzutheilen.

Der Gendarm, zu dessen Bezirk der Kontrolort gehört, hat zwecks Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrolversammlnngen zugegen zu sein.

II. 3154. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.

Direktion der Kriegsschule

zu Hersfeld. Hersfeld, den 15. Oktober 1896.

An das Königliche Landrathsamt hier.

Dem Königlichen Landrathsamt theilt die Direction ergebenst mit, daß am Mittwoch den 21. d. Mts., von 14 Uhr Nachmittags, auf dem Johannesberg in der Richtung auf dem Steinküppel ein Gefechtsschießen mit scharfen Patronen stattfinden wird.

Das Königliche Landrathsamt bittet die Direction durch das Kreisblatt bekannt geben zu wollen, daß das gefährdete Gelände, welches abgegrenzt wird

im Westen durch die Fulda,

Süden durch den Weg Roßbach-Hilperhaufen- Siegwinden - Hermannspiegel,

Osten durch die Haune

an dem erwähnten Tage und zu der genannten Zeit nicht betreten werden darf und daß den Anweisungen der Sicherheitsposten, welche das Gelände, soweit als an­gängig, absperren werden, unbedingt Folge zu leisten ist. von Randow, Oberstlieutenant und Director.

* * *

Hersseld, den 16. Oktober 1896.

Wird veröffentlicht und haben die Herren Ortsvor- stände der hier in Betracht kommenden Gemeinden 2C. die erforderlichen Bekanntmachungen rc. alsbald zu er­lassen und die etwa sonst noch zu beachtenden Anord­nungen zu treffen.

I. I. Nr. 5681. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.

Gefunden: ein Taschenmesser. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortövorstand^zu Oberhaun.

Gefunden: eine kleine Handlaterne. Meldung des Eigenthümer« bei dem Ortsvorstand zu Rotterterode.

Nichtamtliches.

Englands Kolonialmacht.

In feiner Rede, worin er die Gründe auseinander- setzte, die ihm dazu veranlaßt haben, die Führerschaft der Liberalen niederzulegen, hat Lord Rosebery bemerkens- werthe Angaben über die Ausdehnung des britischen Reiches gemacht. Darnach hat England in den letzten 12 Jahren dem Reiche 2,6 Millionen englische Ouadrat- meilen Landes zugefügt, während das Gebiet des ver­einigten Königsreichs England, Schottland, Wales, Irland, die Kolonialinseln u. s. w. selbst nur 120000 Quadrat­meilen umfaßt. Es hat also in verhältnißmäßig kurzer Zeit Länderstrecken erworben, die 22mal so groß sind, wie das vereinigte Königreich selbst.

Wir wollen hier nicht die Frage erörtern, auf welche Weise England in den Besitz dieser Ländermasse ge­kommen ist. Erwähnt sei bloß die Thatsache, daß Eng­land bei der Ausbreitung seiner Kolonialmacht in der Regel mit großer Rücksichtslosigkeit vorgegangen ist und sich um die Interessen anderer Länder wenig gekümmert hat. Früher mochte das ungestraft hingehen, jetzt sind die Zeiten anders geworden. Allmählich sind auch andere Völker in den Wettbewerb der Welt eingetreten, auch andere Nationen führen stolz ihre Flaggen über die Meere, und weder in Afrika noch in Asien steht England ohne kräftige Nebenbuhler da. Staaten, die früher in der Weltpolitik nicht mitsprachen, wie Deutschland und Rußland, sind jetzt als Mitbewerber aufgetreten, Ruß­land bereits in so bedenklicher Weise, daß ein Kampf mit England, namentlich um Indien, unausbleiblich erscheint.

Unter solchen Umständen ist es verständlich, daß Lord Rosebery seinen Landsleuten den Rath giebt, der ihnen I auch von deutscher Seite wiederholt ertheilt worden ist: eine Friedenspolitik zu verfolgen und sich zu diesem Zwecke mit den übrigen Mächten zu einigen.

Daß England diesen Rath befolgen wird, ist aller­dings kaum anzunehmen. Wer die englische Politik auf­merksam verfolgt hat, weiß, daß sie, weit davon entfernt, friedliebend zu sein, nur darauf ausgeht, die Mächte auf dem Festlande zu veruneinigen. Würde dies gelingen, dann würde England allerdings die längst vermißte Ge­legenheit haben, ungestört seine Weltgeschäfte zu besor­gen, das heißt, sein Kolonialreich zu vergrößern und zu festigen. Man gehe die Geschichte der beiden letzten Jahrhunderte durch, immer wird man die englische Diplomatie geschäftig finden, die Gegensätze zwischen den europäischen Staaten zu verschärfen, um in andern Erd­theilen eine Kolonie nach der andern zu erhäschen; immer hat es, wenn es in den Kolonien in Verwick­lungen gerieth, auf dem Festlande Kriege zu entfesseln gewußt. Nur dadurch ist England groß geworden. Seitdem diese Politik erkannt ist, hat der politische Ein­fluß Englands nachgelassen. Seine Weltgeschäfte wollen nicht mehr gehen, es steht im europäischen Konzert iso­liert da.

Als weitblickender Staatsmann hat Lord Rosebery die hierin liegende Gefahr erkannt. Ein isoliertes Eng­land ist eine Null, die erst Bedeutung gewinnt, wenn ihr als Eins eine festländische Macht vorangestellt wird. Nur dann wird England imstande sein, sein umfang­reiches und über die Erde verstreutes Kolonialreich, das, wie Lord Rosebery mit Recht betonte, noch unverdaut ist, zu vertheidigen. Die Waffe, der England früher ausschließlich vertraute, die Flotte, reicht dazu nicht mehr aus. Denn auch die Flotten der andern Mächte sind seitdem gewachsen.

Nachrichlcu.

Inland.

Berlin, 15. Oktober.

Zur gestrigen Abendtafel im Neuen Palais war Prinz Heinrich von Preußen nebst Gefolge geladen.