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mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Sonntagsblatt"»»» Jllnstrirte landwirthschaftl. Beilage" für das erste Quartal 1897 werden von allen kaiserlichen fostanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Auszug aus den Bestimmungen für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier-

Schulen- bezw. Vorschulen einzutreten wünschen.

1) Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmungen, junge Leute, welche sich dem Militair- stande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.

Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische I Ausbildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feldwebel rc.), des Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmeister rc.) und des Civilstandes zu erlangen.

Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende soll mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen so­wie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu wer­den wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei einem der Kommandeure der Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißen- fels, Ettlingen und Marienwerder unter Vorzeigung eines von dem Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission

seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldescheines und einer amtlichen Bescheinigung über die bisherige Be- schäftigungSweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung, persönlich zu melden.

Die Einstellung von Freiwilligen in die Unteroffizier­schulen findet alljährlich zweimal statt und zwar bei den Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder im Monat Oktober, bei der Unteroffizierschule in Ettlingen im Monat April.

2) Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, geeignete junge Leule von ausgesproche­ner Neigung für den Unteroffizierstand in der Zeit zwischen dem Verlassen der Schule nach beendeter Schul­pflicht und dem Eintritt in das militärpflichtige Aller derart fortzubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden.

Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegen­heit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hinblick auf den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Mili- tär-Verwaltungs- bezw. Civildienst wünschenswerth ist.

Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung unter vorzugSweifer Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes besondere Aufmerk­samkeit zugewendet.

Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu wer- I den wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14'/., Jahre 1 und nicht über 16 Jahre alt geworden ist, begleitet von feinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Bezirkskommando oder bei dem Kommando einer Unteroffizier-Vorschule vorzu- stellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen:

a) ein Geburtszeugniß.

b) den ConfirmationSschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Communion.

c) ein UnbescholtenheitSzeugniß der Polizei-Obrigkeit,

d) etwa vorhandene Schulzeugnisse.

e) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be- schäftigungsiveise, über früher überstandene Krank­heiten und etwaige erbliche Belastung.

Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel und dem Königlichen Landrathsamte eingesehen werden.

Herefeld, den 2. Januar 1897.

Königliches Bezirkskommando.

Nichtamtlicher Theil.

Französische Rüstungen.

Frankreich fordert von neuem die allgemeine Auf­merksamkeit heraus, diesmal durch seine umfangreichen Neuorganisationen auf militärischem Gebiete. ES setzt seinen letzten Athemzug daran, um Deutschland in einem künftigen Kriege nicht nur durch die Zahl, sondern auch durch die Bewaffnung seiner Truppen überlegen zu sein. Zu diesem Zwecke plant es eine Erneuerung seines ge- sammten Feldartilleriematerials und eine Vermehrung der Friedenspräsenzstärke, und zwar sollen die bisher benutzten Feldgeschütze durch Schnellfeuerkanonen ersetzt, daneben aber auch die Cadres für Fußtruppen erheblich vermehrt werden. Frankreich hatte bisher 584 Voll- bataillone Infanterie. Diese Zahl soll durch die Neu- formation von 145 vierten Bataillonen bei den Sub- divistonsregimentern auf 729 gebracht werden. Frankreich wird es dann erreicht haben, daß es Deutschland schon im Frieden um 105 Bataillone voraus und beim Aus- bruch eines Krieges gleich um 105000 Mann mobiler Fußtruppen überlegen sein wird, denn selbst nach Um­bildung seiner jetzigen vierten Halbbataillone zu Voll- bataillonen wird das Deutsche Reich nur über 624 Bataillone verfügen.

Es ist natürlich, daß diese Ueberspannung der fran­zösischen Rüstungen überall Aufsehen und vielfach Unruhe und Kopfschütteln erregt. Wohin sollen die Völker ge­langen, wenn sie sich fortgesetzt in ihren militärischen Neuorganisationen zu überbieten und ihre ganze wirth- schaftliche Kraft einem einzigen Zwecke dienstbar zu machen suchen? Es ist undenkbar, daß ein Großstaat ohne Gefährdung seiner nationalen Selbständigkeit und seines politischen Einflusses einem andern einen nam­haften Vorsprung in der Ausrüstung und Stärke seiner Truppen überlassen kann. Insbesondere darf Deutsch­land unmöglich gleichgültiger Zuschauer einer Neube- waffnung der französischen Feldartillerie mit einem ganz neuen Geschütz von zehnfach gesteigerter Feuerwirkung bleiben, da die taktischen Erfolge der Armeen gegen­wärtig wesentlich durch die Ueberlegenheit der Artillerie in der Feuerwirkung, d. h. in der Schnelligkeit des'Ge- schützfeuers, gepaart mit Treffsicherheit und Sprengkraft der Geschosse, bedingt werden.

Nachdruck verboten.

Die letzte»» Homliurger.

Erzählung aus dem Jahre 1409.

Von M. Petr i.

(Fortsetzung)

Beide aber zeigten früh einen klugen Kopf und Ge­fallen an Schriftzeichen und Pergamentblättern, mit denen sie durch einen freundlichen Mönch des nahen Klosters bekannt wurden. Das kam der Herrin sehr erwünscht, und sie übergab den Knaben Johannes zu guter und ehrenvoller Laufbahn dem nahen Kloster, indem sie zu gleicher Zeit den Gemahl bewog, eine stattliche Schenk­ung hinzuzufügen.

Leider sollte sie es nicht mehr erleben, daß ihr Schütz­ling ihrem Namen Ehre machte und ein fleißiger hoch­gelehrter Mönch wurde. Die gute Herrin ruhte seit zwölf Jahren im Grabe, und die alte, treue Dienerin trauerte schmerzlich um sie.

Mit einem tiefen Seufzer schloß Frau Jrmgard ihre Rede.Glaube mir, Johannes, es wäre manches besser, wenn unsere Herrin noch lebte. Manchen Tag geht es hier oben wüst zu, und wenn Jungherr Heinrich zu mir hereinkommt, so sehe ich einen Zug der Sorge und des Schmerzes auf seinem edlen Gesicht, der früher nicht darauf stand!"

Bruder Marko hatte geduldig die langen Reden an­gehört. Auch ihn erfüllte dankbare Verehrung für feine edle Wohlthäterin, und er fühlte sich ihren beiden Kindern

aufs engste verbunden und verpflichtet. Die Sorge der Muhme konnte er aber nicht theilen.

Ihr seht zu schwarz, Muhme Jrmgard. Ein Mann kann nicht immer heiter sein wie ein sorgloses Kind. Oder wißt ihr einen besonderen Grund zu solchem Kummer?"

Etwas Bestimmtes weiß ich nicht, aber das Leben unseres gestrengen Herrn ist nicht so, wie es sich für sein Alter geziemt und wie er unserm lieben, jungen Herrn gefallen kann. Ich fürchte, daß er sich und seinen Kindern einmal großen Schaden zufügt durch sein mildes Treiben!"

Davon hörte ich wohl," meinte Bruder Marco nachdenklich,aber hoffentlich ist die Sache nicht so schlimm, wie Ihr sie ansehl. Ich will mich nun auf den Heimweg begeben, ehe die Sonne zur Neige geht. Wenn ich wiederkomme, bringen wir Euren Sessel hinaus in den Sonnenschein, wo die Vöglein singen und das frische Frühlingsgrün uns das Herz froh und leicht macht! Bis dahin lebt wohl, Muhme Jrmgard!

Er neigte sich noch einmal zu ihr, und im nächsten Augenblicke war sie wieder allein.

2. Das Gastmahl.

Von jeher hatten die Edelherren von Homburg an ihrem kleinen Hoflager Gastfreundschaft geübt. Grafen und Edle der Umgegend erschienen nicht selten, dazu auch Rathsherren und angesehene Bürger aus den Städten und die gelehrten oder kunstbeflissenen Mönche des nahen Klosters. War auch das Gebiet der Hom- 1

burger nicht groß, so umfaßte es doch viele Dörfer und Flecken, und es gab stets allerlei zu regieren und zu entscheiden. Heute war der Rathsherr Bole aus Stadt- oldendorf vor dem Gestrengen erschienen und hatte die unterthänige Bitte der Stadt vorgetragen, um Entschädig­ung und Beihilfe bei einem bedeutenden Brandunglück, welches die Stadt arg getroffen hatte. Da nun Johannes Bole aus ansehnlichem Geschlecht war, das sich schon lange durch eine milde offene Hand gegen die Armen und die Kirche hervorthat, so ließ sich Herr Heinrich bereit finden, umso mehr, da Johannes Bole selbst ein erkleckliches zur Deckung des Schadens beisteuern wollte.

Außerdem waren die Burgmannen und Angesessenen berufen zur Berathung über die erneute Schenkung an das Kloster Amelungsborn und über eine Forderung, welche die Grafen von Holstein und Schaumburg gegen die Hamburger erhoben hatten. Die Berathung war lebhaft und nicht immer ganz friedlich gewesen, und der Geheimschreiber Giso hatte saure Arbeit gehabt, alles niederzuschreiben und zu versiegeln. Jetzt aber waren die Geschäfte abgethan, der Hausherr hatte alle an seine gastliche Tafel geladen, und laute Fröhlichkeit herrschte im Saale.

Wenn in der Reihe der Zechenden ein Mann sitzt, der keine Freude findet am beranschenden Genuß des Weines und an den rohen Reden der Trinkenden, der mit kühlem Blick seine Umgebung betrachtet und mit nüchternem Verstand die Reden anhört, so wird er sich unbehaglich fühlen und ganz am unrechten Platze.

So erging es dem Sohne des Hauses, dem jungen