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Gratisbeilagen:)llustrirtes Ssnnragsblatt" n.)unstrirte lanvwirthschaftliche Veilage".

Rr. 3. He« 7. Imm 1897.

Vestellungen auf das Hcrsfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen Jllnstrirtes Sonntagsblatt"» Mustrirte laiidwirthschaftl. Beilage" für das erste Quartal 1897 werden von allen kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 15. Dezember 1896.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe V zu den PrioritätS-Obligationen III. Serie der Bergisch-Märki- schen Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe V Nr. 1 bis 20 zu den 3' /.j"/oigen PrioritätS-Obligationen III. Serie der Ber- gisch-Märkischen Eisenbahn über die.Liysen für die Zeit vom 1. Januar 1897 bis 31. Dezember 1906 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. Januar 1897 ab von der Kontrolle der Staats­papiere Hierselbst, Oranienstraße 92/94, unten links, Vor- mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes $ionat§, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der.Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die RegierungS-Haupt- kafsen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse be­zogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe be­rechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeich­nisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 un­entgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzte­ren Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar, mit

Nachdruck verboten.

Die letzten Hamburger.

Erzählung aus dem Jahre 1409.

Bon M. Petri.

(Fortsetzung)

Lulgardir zeigte hinaus auf das hübsche Bild.Es ist so schön hier, Graf Hermann, wie konntet Ihr es so endlos lange in der Fremde aushalten, und wie müßt Ihr Euch nun der Heimath freuen!"

Hermann aber wandte sich ab und sprach düster:Man entbehrt nicht, was man niemals als Wohlfahrt em­pfunden hat, und eine Stätte, wo man nur Leid und keine Freude kennen gelernt, fesselt da« Herz nicht!"

Befremdet blickte LutgardiS auf; solche Gedanken verstand sie nicht. Sie erschrack über den fintiern Ernst in den Zügen, und in herzlicher Theilnahme sprach sie: O, Graf Hermann, sagt so etwas nicht. Die Heimath ist das Beste, was man in der Welt hat, und wenn erst Euer lieber Vater wieder gesund ist, wird es Euch schon hier gefallen. Kommt nur recht oft zu uns, daß wir wieder vergnügt zusammen sind, wie ehemals. Heinrich wird es auch lieb sein, wieder gute Nachbarschast zu halten. Nicht wahr, Heinrich," wandle sie sich an den Bruder, der eben herzutrat,wir wollen helfen, daß Graf Hermann sich seiner Rückkehr freuen mag, und Ihr beide müßt gute Freunde sein!"

DaS ist auch mein Wunsch," versetzte Hernnch,wir sehen uns hoffentlich recht oft, Hermann. Jetzt aber muß ich dich leider zum Ausbruch mahnen; Graf Moritz und

einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus­reichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schrift Wechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinan Weisungen nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei­sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbe­scheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. For­mulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der PrioritätS-Obligationen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsen nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Obligationen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial­kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 3114. gez.: v. H f f m a n n.

* * *

Cassel, den 22. Dezember 1896.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben be­zeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.

K. 2583. Königliche Regierung.

Hersfeld, den 2. Januar 1897.

In Gemäßheit des §. 25. bezw. 45 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 haben alle die­jenigen Personen männlichen Geschlechts, welche

1. in dem Zeitraume vom 1. Januar 1877 bis einschließlich 3 1. Dezember 1877 geboren sind,

2. dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz- Behörde zur Musterung bezw. Aus­hebung g e st e l l t,

3. sich zivar gestellt, aber über ihrMili -

Elika sind bereit und warten auf deine Begleitung, und du, Schwesterchen, mußt kommen, dich von unsern Gästen zu verabschieden!

Graf Hermann vergaß sein Versprechen nicht. An manchem schönen Sommertage erklang der Hufschlag seines Pferde» auf der Zugbrücke der Homburg, und er durfte mit Sicherheit darauf rechnen, in einem Paar heller Mädchenaugen den fröhlichsten Willkommen zu lesen, die Freundschaft der drei Gespielen schien alle Tage fester. Sie saßen beisammen im Thurmgemach, und sie streiften durch die Wälder wie fröhliche Kinder, Hermann mußte wieder Flöten schneiden zum Zeitvertreib, und LutgardiS strahlte in sorgloser und sonniger Heiterkeit. Daß Her­manns Antlitz so oft den Zug finsterer Schwermuth zeigte, bekümmerte LutgardiS nicht, im Gegentheil, es erhöhte ihr Glück, wenn sie sah, wie thr einsacher Anblick genügte, ihn zu erfreuen, und die düsteren Gedanken zu verbannen. Es kam ihr unbewußt das Gefühl, daß sie nöthig für ihn sei, und die Ausgabe, das Leben dieses Mannes mit Glück und Freude zu erfüllen, schien ihr ein be- gehrenswertheS Loos.

Sie freute sich von einem Tage zum andern, der den Besuch des geliebten Mannes brächte, und genoß in vollem Siegesgefühl die Macht ihres Wesens über jede Verstimmung Hermanns.

Anders urtheilte Heinrich. Er erkannte mit Sorge den finsteren Sinn des Mannes, der sich, ihm selbst un­bewußt, in der heitersten Unterhaltung zuweilen kund that, und das plötzliche Leuchten der ausdruckvollen Augen erschien ihm oft fast dämonisch und ließ ihn die bösen,

tairv erhältniß noch keine feste Be­stimmung erhalten haben

sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. J zur Rekrutirungsstammrolle zu melden und dabei die über ihr Alter sprechenden, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestimmungen über ihr Militairverhältniß ent­halten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landge­meinden einschließlich der Gutsvorsteher des Kreises haben demgemäß im laufenden Monate folgende Be­kanntmachung in ortsüblicher Weise viermal zu erlassen:

Jeder Militairpflichtige, welchem über seine Dienst­pflicht eine endgültige Entscheidung der Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, hat sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. Js. bei dem Ortsvorstande seines Wohnortes zur RekrutirungS-Stammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.

Für solche Militairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im Deutschen Reiche einen dauern­den Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze «.»^drohten Nachtheile."

Die sodann genau nach der Instruktion des Herrn Ober-Präsidenten vom 16. Mai 1876 (Amtsblatt de 1876 Seite 109 und 110) aufzustellenden RekrutirungS- Stammrollen pro 1 8 7 7 sind mir nebst den bei den Meldungen zur Stammrolle aus den betreffenden Jahr­gängen vorgelegten Attesten rc. und den beiden Rekru- tirungsstammrollen der Jahre 1 8 7 5 und 1 8 7 6 bis spätestens zum 5. Februar d Js. unter der Be­zeichnung Militaria einzureichen.

Ferner haben die Herren Ortsvorstände rc. des Krei­ses die in ihren Gemeinden sich aufhaltenden, zum ein­jährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militairpflichtigen, welche in das militairpflichtige Alter eintreten bezw. eingetreten sind, und ihrer aktiven Dienstpflicht noch nicht genügt haben, resp, von der Aushebung noch nicht zu- rückgestellt worden find, darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Gemäßheit des §. 93 pos. 2 der Wehrord­nung vom 22. November 1888 sich bei der Ersatz-Kom­mission ihres GestellungSorteS schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungs­

unbezähmten Leidenschaften in der Brust des Jugend­freundes ahnen. Ihm bangte um das Lebensglück der bisher so sorgfältig gehüteten Schwester, und trotzdem konnte er nicht hindern, was sich vor seinen Augen vollzog.

4. A m Kattenbo rn.

Wenn wir vom Kegel der Homburg einige vierzig Schritte abwärts steigen, so finden wir, wenn wir gut Bescheid wissen, unter Bäumen und Büschen versteckt ein lauschiges Plätzchen, durch seine Ruhe und Einsam­keit wie geschaffen zum vertraulichen Beisammensein. Er ist eine kleine, nur wenige Schritte große Boden­senkung, in deren Tiefe der Kattenborn quillt, ein krystall- klares Wässerchen, das nur einige Spannen weit munter herv»rsprudelt, um gleich wieder unter Laub und Ge­büsch im Erdboden zu verschwinden, und niemand weiß, ob und wo es wieder zu Tage tritt. Eine köstliche Er- quickung bietet dieser Quell auf der steilen Höhe für Menschen und Thiere, und wer die viersilbigen Be­wohner des Waldes kennen lernen will, der mag am Kattenborn sich lauernd verbergen und im Dunkel der Nacht das edel und niedrig geborene Wild auf seinen Gängen zum Ouell belauschen. Hohe Stämme der Buchen umgeben das Plätzchen, und Nasenbänke sind neben dem Born von Menschenhand gezogen.

Hier finden wir eine Gesellschaft von vier Personen. Der junge Edelherr Heinrich von Homburg lehnt be­haglich auf der Rasenbank, eine dicke Bücke als Rück- lehne benutzend, und an ihn geschmiegt, ruht seine junge