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«r. 12.
SonntiN Den 28. Zmmr
1897.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 21. Januar 1897.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Bezirks- Commandos dahier sind Zuschriften, welche den Bürgermeisterämtern unter Rückgabe zur Erledigung zugegangen sind, öfters theilweise gar nicht oder erst durch mehr- malige Erinnerung an die ersuchende Behörde zurück gelangt.
Dieses, den Geschäftsgang erheblich erschwerende Verfahren, ist durchaus unzulässig, die Herren Ortsvorstände sind vielmehr verpflichtet, alle denselben von anderen Behörden zugehenden Ersuchen rc. sofort oder doch sobald wie möglich zu erledigen, was insbesondere bei den von Militärbehörden ausgehenden Zuschriften zu geschehen hat.
Hierbei wird noch besonders bemerkt, daß alle Schriftstücke mit der Bezeichnung: „U. R." (das heißt: „Unter N ü ck g a b e v o r b e h a l t) oder „g. R." (das heißt: „gegen N ü ck g a b e") stets an die ersuchende Behörde zurück gesandt werden müssen und niemals zurück behalten werden dürfen, was selbstredend auch auf die den Schriftstücken beigefügten Anlagen sich bezieht,, wenn die Entnahme der Letzteren nicht ausdrücklich angeordnet ist.
Für die Folge wird strengste Beachtung dieser Verfügung erwartet.
I II. 105 Der Königliche Landrath
Freiherr von Schlei nitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die letzten Hamburger.
Erzählung aus dem Jahre 1409.
Von M. Pe > ri.
(Fortsetzung.)
Der Abt schwieg und sah fragend aus die beiden. Hermann stand unbeweglich und hielt die Augen gesenkt, Heinrich blickte ruhig zum Abt auf und neigte zustimmend das Haupt.
„Drei Bedingungen sind es," fuhr der Abt fort, „unter denen Euch Verzeihung gewährt wird. Erstens habt Ihr eine namhafte, von mir näher festzusetzende Summe Geldes zur Verbesserung der Kirchen und Klöster anzuweisen und für ihre Abzahlung genügende Sicherheit zu geben!"
Diese Forderung hatte Heinrich erwartet, und er antwortete sofort: „Die Bedingung werde ich getreulich erfüllen und genügende Sicherheit geben. Fahrt fort, hochwürdiger Abt!"
Kaum erfüllte der Wohllaut seiner Stimme den kleinen Raum, als die Thür nach Bruder Markos Zelle sich leicht bewegte. Fast unhörbar wurde der Griff niedergedrückt und ein kleiner Spalt zeigte sich. Nur einer im Zimmer bemerkte es.
Seitwärts am Tische saß Masko und fuhr kreischend mit dem Federkiel über das Pergament, um Frage und Antwort urkundlich aufzunehmen, aber seine Gedanken waren wohl nur halb bei der Arbeit, denn immer wieder hingen seine Blicke an der kleinen Thür, und als er plötzlich sah, wie sie sich bewegte, erschrak er heftig und
Cassel, den 23. Januar 1897.
Der § 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 16. Juli 1896 A. III. 7826 , t _ . . . , . nn m-----r—-tttt- -t—tTt betreffend ote veten- 20. November 1896, A. III. 12271, "
närpolizeiliche Ueberwachung des Viehhandels wird dahin abgeändert, daß an Stelle der Bescheinigung eines beamteten Thierarztes die Bescheinigung eines a p p r o - birten Thierarztes gefordert wird.
Diese Abänderung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der Regierungs-Präsident. Haussonville.
I. A. III. Nr. 669.
Hersfeld, den 25. Januar 1897.
Das Ausschreiben vom 27. März 1887 Nr. 3412, Kreisblatt Nr. 39, wonach am Schlüsse eines jeden Kalenderjahres über die im abgelaufenen Jahre vorgekommenen Bißverletzungen an Menschen durch tollwuth- kranke Thiere Bericht eventuell aber Vacatanzeige erstattet werden soll, wird hiermit dahin abgeändert, daß von der Vacat-Anzeige künftig Abstand zu nehmen und nur dann zu berichten ist, wenn eine Bißverletzung der fraglichen Art vorgekommen ist.
Der Eintrag im Terminkalender ist hiernach zu berichtigen.
I. 535. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer RegierungS-Rath.
Nach Beschluß des Bundesraths findet, wie in den letzten Jahren, in der 2ten Hälfte des Monats Februar 1897 eine Ermittelung des Ernteertrages für 1896 statt, welche den Zweck verfolgt, durch direkte Umfragen möglichst zuverlässige Angaben über die im Jahre 1896 wirklich geeintste Menge an Bodenprodukten zu gewinnen. Die bei den gleichen Aufnahmen in den jüngst verflossenen Jahren ausgesprochene Hoffnung, daß sachkundige Männer, namentlich Mitglieder der landwirthschaftlichen Vereine, sich bereit finden würden, durch ihre Erfahrungen und Ortskenntnisse die angeordneten Ermittelungen nach Kräften zu fördern und auf einen möglichst hohen Grad der Zuverlässigkeit zu erheben, ist erfreulicherweise nicht getäuscht worden. Dies berechtigt zu der Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen der diesjährigen Ernte- Ergebnisse sowohl Mitglieder der gedachten Vereine, als auch sonstige sachkundige und erfahrene Männer ihre
machte eine Bewegung, wie um sie zu schließen. Aber der Abt Reimarus fuhr fort, und er mußte schreiben: „Zum andern erwarten wir von Euch, das Ihr barfuß nach Rom pilgert, die Absolution vom heiligen Vater zu erbitten!"
Heinrich stand einen Augenblick erschrocken und überlegte. Das war eine schwere Aufgabe und tiefdemüthigend. Eine Schande aber war es nicht, und viele Männer, edler und besser als er selbst, hatten vor ihm auf Geheiß der Kirche oder auch freiwillig solche Buße auf sich genommen.
Er neigte das Haupt und sprach leise: „Ich bin bereit zn der Pilgerfahrt, sobald sie verlangt wird!"
Dann blickte er zum Abt hinauf in banger Frage, was ihm die letzte, gewiß schwerste Bedingung noch bringen würde, glaubte er doch im Auge des väterlichen Freundes herzliches Mitleid mit dem unschuldig Schuldigen zu lesen und ein deutliches Zögern in der Stimme zu vernehmen, als der Abt wie gegen seinen Willen von neuem anhub: „Das Urtheil fordert zum dritten und letzten von Euch: Abtretung der Homburg und des dazu gehörigen weiten Gebietes an den Herzog von Braun- schweig I"
Dumpfe Stille folgte diesen Worten. Heinrich hatte laut aufstöhnend sein Gesicht mit den Händen bedeckt, und ein heftiger Kampf tobte in seiner Brust. Die Augen des gütigen Abtes wurden feucht beim Anblick des gequälten Mannes, und nur Masko sah, wie die Spalte der Thüre sich weiter öffnete und die Kutte eines Mönches sichtbar wurde.
thatkräftige Mitwirkung in den SchätzungS-Kommissionen nicht versagen werden.
Cassel, am 29. Dezember 1896.
Der Regierungs-Präsident.
Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rath. Haussonville.
Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gewerbe-Aufsichtsbeamten des Regierungsbezirks bestimmte Sprechstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgesetzt haben und zwar:
Der Regierungs - und Gewerberath in Cassel (Regierungsgebäude I. Stock Zimmer 23) Montags Vorm. 11 bis 12‘/a Uhr.
Der Gewerbe-Inspektor in Cassel (Büreau, Emilienstraße 1) Sonntags Vorm. von 8 bis 9 Uhr und Sonnabends Vormittags von 9 bis 12 Uhr.
Der Gewerbe-Inspektor in Fulda (Büreau im Schloß) Sonntags Vorm. von 8 bis 9*/a Uhr, Montags Nachm. von 4 bis 8 Uhr.
Soweit die Königlichen Gewerbe-Inspektoren mit Bestimmtheit ihre Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten ihres Bezirks und zwar in Marburg, W itz enh a use n und R i nt e l n einerseits, in Hanau, Hersfeld, Eschwege und Schmalkalden andererseits zeitig genug vorausbestimmen können, werden sie auch bei ihren Dienstreisen den Arbeitgebern und Arbeitern an den genannten Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Zu dem Zwecke werden die Königlichen Landräthe rechtzeitig in dem betreffenden Kreisblatte Tag, Stunde und Ort, wo diese Sprechstunden statthaben können, bekannt geben.
Cassel am 15. Januar 1897.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Bremer.
Nichtamtlicher Theil.
Kaiser Wilhelm II.
Zum 27. Januar 1897.
Nahezu neun Jahre sind vergangen, seit Kaiser Wilhelm II. den glorreichen Thron der Hohenzollern bestiegen hat. In diesem für ein Menschenleben langen, für die Geschichte kurzen Zeitraum hat unser Kaiser sich als Friedensfürst gezeigt in vollster Hingebung an den ihm von der Vorsehung im Rathe der Völker übertragenen
Endlich richtete Heinrich die gebeugte Gestalt wieder auf und sprach todtenbleich: „In diese letzte und schwerste Forderung kann ich nur willigen, wenn meine Feinde mir ihr Wort geben, dadurch versöhnt zu sein, daß ich ungehindert und ohne Kränkung meiner Ehre von hier ziehen kann, in der Fremde ein neues Leben zu beginnen !"
„Der Bischof von Hildesheim und seine Schwester, Frau Elika, geloben Euch solches feierlich durch meinen Mund," sprach der Abt und fuhr, zu Hermann gewendet, fort: „Nun sprecht auch Ihr, edler Graf, und erklärt, daß somit Eurer Rache genug geschehen ist!"
Hermann rührte sich nicht und blickte nicht auf, aber finster kam die Antwort aus seiner Brust: „Es ist nicht genug für meine Rache!"
Entsetzt trat der Abt zurück und legte ratblos das Blatt aus der Hand, das er noch immer gehalten hatte. Zorn und Entrüstung trieben eine heiße Blutwelle in Heinrichs bleiches Gesicht, und eine bittere Antwort schwebte auf seiner Zunge, als grenzenloses Erstaunen sie alle zurückhielt.
Ein kleiner Mönch stand plötzlich zwischen ihnen, eilige Hände streiften Kapuze und Kutte ab, und im nächsten Augenblicke hing Lutgardis am Arme des Geliebten. Ihre großen, angstvoll geöffneten Augen umfaßten die Gestalt des Bruders, und flehend ergriff sie Hermanns Hände.
Der Abt hatte eine rasche Geberde des Schreckens gemacht. Eine Frau in den geweihten Räumen seines Klosters! Eine unerhörte, noch nie dagewesene Thatsache.