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dir. 11
AeOs den 2. Febrmr
1897.
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Amtlicher Theil.
Hersfeld, den 28. Januar 1897.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben alsbald auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Stutenbesitzer zu bringen, daß die Königlichen Beschäler
. auf Station Hersfeld am 17. Februar d. Js. und auf Station Philippsthal am 18. Februar d. Js. eintreffen werden.
I. 828. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Caffel, den 1. Januar 1897.
Nach § 59 Absatz 7 der zur Ausführung des Reichs- viehseuchengesetzes erlaffenen Bundesrathsinstruktion dürfen die der Ansteckung verdächtigen Wiederkäuer und Schweine aus Sperrgebieten nur unter bestimmten Bedingungen ausgeführt werden. Zu diesen Bedingungen gehört für den Transport der Thiere nach in der Nähe befindlichen Eisenbahnstationen, behufs der Weiterbeförderung nach solchen Schlachtviehhöfen, .ober öffentlichen Schlachthäusern, welche unter geregelter vetennärpolizei- licher Aufsicht stehen, die Voraussetzung, daß die Polizeibehörde des Schlachtortes sich mit der Zuführung der Thiere vorher einverstanden erklärt hat. Diese Bestimmung wird von den Polizeibehörden vielfach nicht beachtet, obwohl ihre Ausführung zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche unumgänglich nothwendig ist, denn die Polizeibehörde des Schlachtortes kann nur,
Herrgottsmege.
Bauernroman von A. v. Hahn.
Beim reichen Gunder, dem Sägemüller in Obersitter- stein, war Unfriede eingekehrt. Wie eine dunkle Wetterwolke hing die Stimmung, unheilschwer, über den In- saffen des Hauses. .
Des Sägemüllers Einziger, der Alois, der die Gottesgelehrtheit studirte, hatte geschrieben, daß er seinen frommen Beruf nicht mehr weitertreiben könnte, weil in seinem Herzen ein heißes Verlangen nach menschlichem Glück erwacht wäre und er die Annemarie zum Weibe begehre.
Der Sägemüller war darüber in einen schier unbändigen Zorn gerathen. Und es war wohl zu begreifen, daß es dem alten Gunder wider den Strich ging, wenn der Alois seine fromme Zukunft so ohne weiteres über den Haufen warf und sein Begehren gerade auf die Annemarie richten wollte, des alten Hubers Kind, der bei dem Müller in Brot und Lohn stand. Der Alois war ja die beste Partie weit um, wenn er den Priester lassen und ans Heirathen denken wollte.
Was des Müllers Gram aber eigentlich auf den Gipfel trieb, daß er darüber das Effen vergaß und um- herging wie ein kranker Mann, das wußten nur er und die alte Ursula, seine Schwester.
Die alte Ursula stand der Geschichte zuerst auch ganz kopflos gegenüber, und sie konnt's für kein Glück an» sehen, daß der Alois seinen Vorsatz, ein Diener Gottes zu werden, so schnöde verlassen wollte und gerade der
wenn sie vorher von dem Eintreffen der der Ansteckung • verdächtigen Thiere Kenntniß hat, ihre Maßnahmen treffen, insbesondere verhüten, daß Thiere, welche angeblich zum Zwecke sofortiger Abschlachtung aus Sperrgebieten ausgeführt sind, anderweit in Verkehr kommen.
Ich ersuche daher, die Polizeibehörden zur genauen Befolgung dieser Bestimmung und schleunigen Erledigung diesbezüglicher Anfragen anzuhalten.
Der Regierungspräsident. Haussonville. An die sämmtlichen Herren Landräthe des Bezirks und den Herrn Polizeipräsidenten hier. J. A. III. 9fr. 371.
* * *
Hersfeld, den 29. Januar 1897.
Wird den Herren Ortspolizeiverwaltern zur genauen Befolgung der betreffenden Bestimmung mitgetheilt.
J. I. Nr. 848. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Ziegenhain, den 23. Januar 1897.
Die unter dem Rindviehbestande der Gemeinde Frie- lendorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und die angeordnete Gemarkungssperre aufgehoben worden.
I. V.: B r u n n e r.
An den Herrn Landrath zu HerSfeld. I. I. Nr. 782.
* * * Hersfrld, den 21. Januar 1897.
Wird veröffentlicht.
I. 536. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hünfeld, den 29. Januar 1897.
Im hiesigen Kreise ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die Sperrmaßregeln sino aufgehoben.
Der Königliche Landrath. J. V.: L o o ck.
An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld.
* *
*
Hersfeld, den 30. Januar 1897. Wird veröffentlicht.
I. 877. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nach Beschluß des Kommunallandtags vom 26. November 1896 sind die an die Jrrenheilanstalt in Marburg
Annemarie gut werden mußte. Sie glaubte aber gerade darin, daß ihn dies Mädchen vom heiligen Pfade fort» holte, einen Fingerzeig Gottes zu sehen, wie eine schwere Sünde des Müllers, die er, wie sie wohl wußte, durch das Opfer, den Sohn Gott zu weihen, gutmachen wollte, auf anderm Wege zu sühnen war.
Die Mutter der Annemarie, die Vroni, hatte, ehe sie des Hubers Weib wurde, als ein blutjunges Ding auf dem Gundelhof gedient und war dort ins Unglück gerathen. Damals lebte der alte Sägemüller noch, und der jetzige war ein junger Bursche von 23 Jahren. Die junge Maid mußte den Hof, mit Schimpf und Schande bedeckt, verlaffen, weil sie den Franz, den jetzigen Sägemüller, als Urheber ihres Elend, angegeben hatte.
Der Franz aber hatte jede Schuld vor seinem Vater abgeschworen, und als Vrouis Vormund die Sache vor's Gericht brächte, hat er's auch da mit einem Eid bekräftigt, daß er keinen Theil an ihrer Schande hätte.
Von der Gemeinde verachtet und verstoßen, wäre die Vroni, die eine Waise war, jetzt sicher hingegangen im Elend, wenn der Huber, ein armer, braver Knecht, sich nicht der Unglücklichen erbarmt und sie zu seinem Weibe gemacht hätte.
Das kleine Mädchen, das die Vroni in die Ehe mit« brächte, die Agnes, nahm er als sein Kind auf, und als ihm Gott nach Jahren eine eigene Tochter schenkte, liebte er den ältern Schützling doch nicht minder, als seine kleine Annemarie.
Das war nun die Annemarie, von welcher der jetzige Sägemüller als Schwiegertochter nichts wissen wollte.
zu zahlenden Verpflegungskosten anderweit dahin festgesetzt worden, daß zu zahlen sind:
1) für solche Patienten, die innerhalb des Bezirks- Verbandes Unterstützungs-Wohnsitz haben, pro Jahr und Kopf auf: a. 1350 Mark bis 1800 Mark in der ersten Klaffe, b. 750 Mark bis 1000 Mark in der zweiten Klaffe, c. 450 Mark bis 900 Mark in der dritten Klaffe;
2) für Patienten, die innerhalb des Bezirks-Verban- des Unterstützungs-Wohnsitz nicht haben, pro Jahr und Kopf auf: a. 1800 Mark bis 2400 Mark in der ersten Klaffe, b. 900 Mark bis 1200 Mark in der zweiten Klasse, insofern solche Patienten ausnahmsweise in die zweite Klasse ausgenommen werden, c. 450 Mark bis 900 Mark in der dritten Klasse.
Ich bringe dies zur öffentlichen Kenntniß mit dem Anfügen, daß:
1) die neuen Kostensätze im Allgemeinen nur für die vom 1. Januar d. I. an neu in die Anstalt auf» genommenen Kranken Platz greifen, daß aber eine Erhöhung der Verpflegungskosten erster Klaffe bis zu den neuen Sätzen für die schon vorher in der Anstalt befindlichen Kranken dieser Klaffe zulässig ist,
2) daß für die auf Grund des Gesetzes vom 11. Juli 1891 über die außerordentliche Armenlast in die Anstalt ausgenommen und noch aufzunehmenden Kranken der durch das Reglement vom 25. März 1893 (Amtsblatt Seite 145) bestimmte Kostensatz von
1 Mark 30 Pf. pro Tag und Kopf maßgebend bleibt, 3) daß neben den neuen Kostensätzen nicht nur die Kosten besonders angenommener Privatwärter und Privatwärterinnen, sondern auch alle anderen Leistungen besonders zu vergüten sind, welche über die tarifmäßige Norm hinausgehen.
Caffel am 7. Januar 1897.
Der Landes-Direktor in Hessen. Freiherr v. RiedefeL Hersfeld, den 30. Januar 1897.
Die durch mein Ausschreiben vom 23. Dezember v. Js. I. I. Nr. 6855, wegen Ausbruches der Maul- und Klauenseuche zu Oberhaun, angeordnete Orts- und Gemarkungssperre wird hierdurch, nachdem das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt worden ist, wieder aufgehoben.
J. I. 871. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Die Vroni war bald nach ihrer Verheirathung in Trübsinn verfallen und einige Jahre nach Annemaries Geburt gestorben. Die Agnes war damals schon ein erwachsenes Mädchen und heirathete nicht lange darauf.
Da nun der Huber, der durch Krankheit frühzeitig ein gebrechlicher Mann geworden war, mit dem Kinde so ganz verlaffen war, hatte die Ursula, des Müllers Schwester, dafür gesorgt, daß der Huber mit seiner kleinen Annemarie eine Unterkunft auf dem Gundelhofe fand. Der Müller hatte ihm leichte Arbeit und eine Wohnung drüben in seiner Sägemühle gegeben.
Die Ursula, die es mit Hellen Augen angesehen hatte, was an der Vroni für ein Unrecht begangen worden, war immer bedacht gewesen, es zum Theil gut zu machen, Sie war der Vroni und den Ihrigen eine treue, aufopfernde Freundin geworden, die in jeder Noth zur Hand war und immer dafür gesorgt hatte, daß die fleißige aber durch Krankheit am Erwerb oft gehinderte Familie nicht zu Grunde ging. Als der Huber dann auf den Hof kam, da hatte sie ihm die Annemarie gleich ganz abgenommen und für ihre Pflege und Erziehung allein gesorgt und sie so recht von Herzen lieb gehabt, gerade als wenn'« ihr eignes Fleisch und Blut wäre. Es war doch eigentlich nur die Agnes, die Aeltere, an der sie noch etwas gut zu machen gehabt hätte.
Der alte Huber war durch des Müllers Entschluß, ihn in der Mühle anzustellen, gerade noch so unter dem Hungertuch fortgeschlüpft, denn er war durch eine böse Augenkrankheit fast ganz am Erwerb gehindert. Er war dem Müller darum auch dankbar und mühte sich redlich,