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g== 1 '-.....L"‘------ --------i-...... Gratisbeilagen: „Illuftrirtes Sonntag-blatt" n. „)U«ftrirte landwirthschaftliche Beilage".
Nr. 2(1. Dienstag den 16. FeKuv 1897.
Amtlicher Theil.
Hersfeld, am 13. Februar 1897.
Zur Abhaltung des diesjährigen Ersatzgeschäftes für den Kreis Hersfeld sind folgende Termine bestimmt worden:
Freitag den 12. März d. Js.
von Morgens präcis */.28 Uhr ab, Musterung der Militairpflichtigen aus der Stadt Hersfeld sowie den Landgemeinden Allmershausen mitHählgans, Ana, Biedebach, Bingartes, Eichhof, Eitra, Friedlos, Gittersdorf, Heenes, Hersfeld fiskalische Oberförsterei, Hilperhausen, Kal- kobes, Kathus, Kohlhausen, Meckbach, Mecklar und Meisebach.
Sonnabend den 13. März d. Js.
von Morgens präcis */2 8 Uhr ab, Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Obergeis, Oberhaun, Oberrode, Petersberg, Reilos, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Sorga, Tann, Untergeis, Unterhaun, Wilhelmshof, Wippershain, Wippershain fiskalische Oberförsterei, Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiers- Hausen, Eugelbach, Frielingen, Gersdvrf, Gershausen, Goß- maunsrode, Hattenbach, Heddersdorf und Holzheim.
Montag den 15. März d. Js.
von Morgens präcis ‘/^ Uhr ab, Mlisterullg der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshansen, Niederaula fiskalische Oberförsterei, Nieder- jossa, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stürklos, Willingshain, Friedewald, Bengendorf, Gethsemane, Harurode, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Heringen fiskalische Oberförsterei und Kleinensee.
Dienstag den 16. März d. Js.
von Morgens präcis */.28 uhr ab, Musterung der Militairpflichtigen aus den Landgemeinden Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Widdershausen, Wölfers- hausen und sämmtlichen Gemeinden rc. des AmtsgerichtS- bezirks Schenklengsfeld.
Mittwoch den 17. März d. Js.
von Morgens präcis 8 Uhr ab, Lovsung und Zurückstellung derjenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher, gewerblicher oder Familien - Verhältnisse eine Zurückstellung für den Fall der Einberufung zu den Fahnen beanspruchen wollen (§. 123 der Wehrordnung vom 22. November 1888).
Herrgottsmege.
Bauernroman von A. v. Hahn. (Fortsetzung.)
„Meinst du wirklich, Vater," sagte der AloiS gepreßt, „daß ich mich so im Handumdrehen von ihr lossagen könnte, um die ich einanderer, ein neuer Mensch geworden hin? Ich liebe die Annemarie, wie nur je ein Mann das Weib geliebt hat, und die Sonne würde für mich vom Himmel herunterstürzen und die Welt in ewige Nacht versinken, wenn ich ihr entsagen sollte!"
„Schnack! Red' nicht so gottloses Zeug," schalt der Müller wegwerfend. „Es giebt genug hübsche Dirnen in der weiten Gotteswelt, und jede soll mir recht sein, die du mir bringst, nur diese nicht. Ich mein', du als der reichste Bursche weit um, brauchst' nicht grad' nach einer Betteldirn' auSzuschauen. Aber wenn die Annemarie jetzt auch mit beiden Beinen im Gelde stäub’ bis an die Knie, so könnt'st doch, als rechtschaffener Sohn, jetzt nimmer d'ran denken, sie zu deinem Weib zu machen, nach dem, was der Huber mir angethan hat!"
„Vater!" rief der Alois schmerzlich. „Richte ihn nicht, er ist todt!"
„Todt? Huber todt?" fuhr der Müller empor und schluckte mühsam, als wenn ihm etwas im Halse würge.
Er sah den Sohn starr an. „Was ist geschehen?" stammelte er, und als der Sohn berichtete, wurde er erdfahl im Gesicht, legte sich in die Kissen zurück und ver-
Das Ersatz-Geschäft wird wie bisher im hiesigen städtischen Rathhaussaale vorgenommen.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden des Kreises werden angewiesen:
1. die militärpflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde rc. und zwar:
a) die in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember 1877 geborenen, soweit sie nicht bereits in das Militär eingestellt sind oder einen Alisstand erhalten haben
b) die in den Jahren 1876, 1875,1874, oder früher geborenen, welche in den Ersatz-Geschäften des vorigen Jahres zurückgestellt, überzählig geblieben oder gar nicht erschienen sind und demnach über ihr Militärverhältiliß noch seine feste Bestimmung erhalten haben, zu den vorbezeichneten Musterungs- terminen vorzuladen,
2. dafür zu sorgen, daß diejenigen Personen, zu deren Gunsten eine Zurückstellung bezwse. Befreiung vom M i l i t ä r d i e n st bean - s p r u ch t w i r d, sich i m M u st e r u n g s t e r - m i u ebenfalls e i n f i n d e n,
3. in den Terminen si ch p c r s ö n l i ch e i u z n f i n de n und so lange zur Stelle zu sein, bis sämmtliche Militärpflichtige der betteffenden Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die An- wesenheit des Vicebürgernleisters Sorge zu tragen. Als Aufenthaltsort der Ortsvorstände wird die Amtsstube der städtischen Baudeputation im Rathhause, soweit dieses Zimmer nicht anderweitig nöthig ist, zur Verfügung stehen;
4. für die rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen rc. zum Ersatz-Geschäft Sorge zu tragen unb denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß sie mit sauberem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Militärpflichtige, welcheohnegenügen - den E n t s ch u l d i g n n g s g r u n d i m M uster - ungstermine nicht erscheinenoderbeiAnf- r u f u n g i h r e r N a m e n i m M u st e r n n g s l o k a l e nicht a n w e s e n d sind, w e r d e n mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis z n 3 Tagen b e st r a f t; außerdem sonnen ihnen d i e Vortheile der L o o s u n g e n t - zogen werden. Ist die Versäumn iß in böswilliger Absicht oder w i e d e r h o l t erfolgt, s o ka iiit ihre alsbaldige Einziehung
harrte so, mit geschlossenen Augen, ohne ein Wort zu sagen, wohl länger als eine Viertelstunde.
Alois saß währenddessen mit tief herabgesunkenem Haupte neben seinem Bett.
„AloiS," hub der Müller endlich an, sein Athem ging schwer dabei, und man merkte, daß ihm das Sprechen eine Qual war. „Alois, meinst' nicht, es wär' des Herrgott'« Finger, der dir zeigt: „Das richt'st mit deinem Willen an!"
„Vater, sprich nicht so!" stöhnte der Alois gequält. „Er, der mir die Liebe zu der Annemarie in die Brust legte, kann mich nicht daran zu Schanden werden lassen wollen!"
„Wenn aber der Herrgott meinte: „Ich geb' dir die Freiheit des Menschen zurück, sei ein Mensch, aber zeige, daß du mir auch ein Opfer bringen kannst. Ich hab' dir meinen Willen in dem Widerstand deines Vaters gezeigt!" Wenn der liebe Gott es so meinte, Alois, was thät'st dann?"
„Nichts könnte mich davon überzeugen," schlug der Alois den Versucher zurück. „Gott hat mich die Liebe nicht gelehrt, damit ich entsagen soll. Das wäre ein Widerspruch, der sich mit der Natur seiner Schöpfung nicht vertrüge. So handelt Gott nicht, Vater. Damit du'« aber gleich wissen mögest, wie unumstößlich mein Entschluß ist und wie sehr überzeugt wie ich bin, daßich recht thue und Gottes Eingebung folge, schwöre ich dir' bei allem, was mir heilig ist!"
„Schwöre nicht, Alois! schwör' nicht!" flehte der Alte.
zum Militärdienst als unsichere Heerespflichtige erfolgen.
Reklamationen Militärpflichtiger um Zurückstellung bezwse. Befreiung vom Militärdienst, oder von Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatz-Reserve sowie des Landsturms zweiten Aufgebots um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung des Heeres sind schleunigst bei dem betreffenden Ortsvorstande anzubringen, welcher für ordnungsmäßige und vollständige Ausfüllung des vorgeschriebenen, in L. Funk's Buchdruckerei (Gebr. Funk) dahier stets vor- räthigen Fragebogens sorgt. Einer Beifügung von ärztlichen Attesten bedarf es nicht, da — wie schon erwähnt — diejenigen Personen (Eltern, Geschwister rc.) zu deren Gunsten eine Zurück st cllug rc. vom Militärdienst beansprucht wird, iin Musterungstermine mit zu erscheinen haben, wobei in Betreff ihrer Erwerbsfähigkeit rc. die nöthigen Feststellungen durch den betteffenden Militärarzt, dessen Ausspruch allein maßgebend ist, bewirkt werben.
Sämmtliche Reklamationen find umgehend an mich einzureichen.
Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus ihre Kosten drei glaubhafte Zeugen bei dem Bürgermeister ihres Wohnortes zu stellen, welcher dieselben an Eidessta! ' 'tokollarisch darüber vernimmt, daß, wann, wie oft unb in welcher Weise sie selbst die epileptischen Anfälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Diese Protokolle nebst etwaigen ärztlichenAttestensindebenwohl umgehend einzureichen.
Die Herren Ortsvorstände rc. Haben Vorstehendes wiederholt in ihren Gemeinden, insbesondere den gestellungspflichtigen Mannschaften und deren Ange- hörigen, bekannt machen zu lassen, und daß dieses geschehen, bis zum 7. März d. Js. hierher 311 berichten.
I. II. Nr. 326. Der Königliche Landrath
Freiherr von S ch l e i n i tz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 12. Februar 1897.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügungen
1) vom 7 Januar 1897 I. A. Nr. 60, Kreisblatt Nr.
5, die Einreichung des Verzeichnisses derjenigen noch nicht geimpften Kinder, welche in ihren Gemeindebezirken nicht geboren, sondern dahin verzogen sind betreffend,
„Ich thu's dennoch, Vater! Ich schwöre bei dem Andenken an meine gute Mutter, kein anderes Weib zu nehmen, als die Annemarie, und giebst du mir die Einwilligung nicht unter Jahr und Tag —"
„Nimmer!" schrie der Alte. „Nimmer soll das geschehen — und darum geh' zurück und werde Priester! Denn lieber will ich den Hof meinem ärgsten Feinde hinterlassen, als in diese Heirath willigen!"
„Priester werde ich nicht, Vater, denn das hieße Gott beleidigen und die heiligsten Dinge zum menschlichen Spielball herabwürdigen. Ich will dir bis auf diesen einen Punkt ein folgsamer Sohn sein, Vater, und dir redlich beistehen hier, in Haus und Hof. Wenn du mich bestrebt sehen wirst, dir zu Gefallen zu leben, dann wird sich dein ungerechtfertigter Widerstand in Nachgiebigkeit wandeln, und du wirst mir deinen Segen nicht versagen. Wegen des Huber« Tod muß ja nun doch Jahr und Tag darüber hingehen, ehe wir an die Heirath denken können, und wenn du mich bi« dahin fest bleiben stehst, Vater, nicht wahr, daran wirst du erkennen, daß Gottes Wille auf meiner Seite ist. Dann, Vater, — dann würde ich nicht mehr auf deinen Segen warten können, sondern mich der Annemarie ohne diesen zu eigen geben, der ich zugehöre als Mensch!"
„Und ich sage dir, daß das nie eintreten wird!" schrie der Müller in loderndem Zorn und bob die geballte Faust empor. „Auf der Stell' giebst' mir dein Versprechen, diese hergelaufene Dirn', deren Vater zum Mörder an mir werden wollte, »immer zu deinem Weibe zu machen.