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Sr. 22.
SniuM ben 20. Februar
1897.
Erstes Btatt.
Amtlicher Tffril.
Hersfeld, den 17. Februar 1897.
Die Herren Ortsvorstände des hiesigen Kreises werden hierdurch veranlaßt, von denjenigen Militairpflich- tigen ihrer Gemeinden, welche stch im laufenden Jahre zur Stammrolle gemeldet, bezw. sich basier* zur Musterung zu stellen haben, die Loosungsscheine, soweit solches nicht bereits geschehen sein sollte, alsbald einzuziehen und mir dieselben b i S zum 1. März d. I s. einzureichen. I. II. Nr. 487 II. Ang. Der Königliche Landralh
Freiherr von Schlei n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.
Hersseld, den 17. Februar 1897.
Die Herren Ortsvorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Kreises fordere ich hierdurch auf, mir bis zum 25. d. M t s. zu berichten, ob aus ihrer Gemeinde rc. bei dem diesjährigen Ersatz-Geschäft mehrere Söhne einer Familie gestellungspflichtig sind, sowie ob sich Brüder der beim Ersatz-Geschäft vorzustellenden Militair- pflichtigen bereits im activen Dienst befinden, unter genauer Bezeichnung der in Betracht kommenden Personen nach Namen und Geburtsdatum rc. Gleichzeitig ist in dem Berichte anzugeben, daß, wo zwei arbeitsfähige Söhne einer Haushaltung nicht gleichzeitig entbehrt werden können, die Eltern derselben auf Ein- reichung einer Reklamation an die Ersatz-Commission um Zurückstellung des Jüngeren aufmerksam gemacht worden sind.
Ferner ist anzugeben, ob seitens derselben auf Reklamation verzichtet wird.
I. II. Nr. 487 I Ang. Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 17. Februar 1897.
Für den am 27. März 1880 zu Schenklengsfeld geborenen Hermann Löwenberg ist um Entlasiung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.
I. 1291. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Herrgottsrvege.
Bauernroman von A. v. Hahn.
(Fortsetzung.)
Er kramte lange zwischen den Sachen herum, konnte aber nichts Passendes finden.
Da fiel sein Blick auf die Truhe, die unter dem Kleiderriegel stand. Er schlug den Deckel zurück und zog eine alte, rothe Bettdecke heraus, die mit einem gelben Muster, wie mit Flämmchen bedeckt war.
Rasch hüllte er seinen Oberkörper hinein und ging zur Thür, die er geräuschlos hinter sich ins Schloß drückte, um dann auf leisen Sohlen zur Hausthür zu gleiten und »»gehört ins Freie zu schlüpfen.
Ein warmer, weicher Windstoß trieb ihm entgegen. Schwarze Wolken jagten am Himmel hin Ein Gewitter hing in der Luft.
Als er über den Hof forteilte, zuckte der erste Blitz nieder.
Hastig verfolgte er seinen Weg, und endlich stand er vor her Mühle. Er horchte erst an der Front empor und dann an dem niedrigen Fenster, das zur Wohnung des Huder gehörte.
Es regte sich nichts, weder in dem Hause, noch in befieii Nähe.
Vorsichtig drückte er die Klinke der schweren Eingangs- thüc nieder. Sie war wie immer unverschlossen. So leicht war ja nichts herauszuholen aus dem Werk.
Hersfeld, den 17. Februar 1897.
Nach einer Mittheilung des Königlichen Herrn Landraths zu Ziegenhain ist die unter dem Viehbestände der Gemeinde Riebelsdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen und die angeordnete Gemarkungssperre aufgehoben worden.
I. 1285. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Das Begnadigungsrecht.
Das Recht der Begnadigung ist ein persönliches Recht Seiner Majestät des Königs. Der monarchische Sinn sollte daher die äußerste Zurückhaltung in der Ausübung der Kritik zur patriotischen Pflicht machen. Nichtsdestoweniger benutzt die Demokratie jede Gelegenheit, dieses kostbarste aller Kronrechte zu verdunkeln. So hat neulich der sreisinnige Abgeordnete Munckel es für angemessen gehalten, die vom Könige erlassenen Begnadigungen vor das Forum des preußischen Abgeordnetenhauses zu bringen. Er suchte seinem Vorgehen dadurch einen Schein der Berechtigung zu geben, daß er den Justizminister für die Ausübung des Begnadigungsrechtes verantwortlich machte, weil dieser die Erlasse des Königs gegengezeichnet habe. Durch solchen Einwand gedeckt, behauptete der genannte Abgeordnete, daß bei Zweikämpfen und Amtsüberschreitungen von Polizeibeamten Begnadigungen gewissermaßen zur Regel geworden seien. Der freisinnige Revner wollte demgegenüber durch das Studium der Zeitungen herausgefunven haben, daß in einer bestimmten Zeit bei 44 Verurtheilungen wegen Majestätsbeleidigung keine einzige Begnadigung vorgekommen sei.
Diese wunderlichen Behauptungen wurden von dem Justizminister Schönstedt schlagend widerlegt. Mit Recht wies der Minister auf eine gewisse Presse hin, die es sich nicht entgehen läßt, wenn irgend eine Begnadigung erfolgt wegen eines Duells ober zu Gunsten eines Polizeibeamten, der einmal seine Befugnisse überschritten hat, die aber von andern Begnadigungen, welche sie nicht für ihre Zwecke agitatorisch ausbeuten kann, keine Notiz nimmt. Wie der Minister betonte, ist im vorigen Jahre in Majestätsbeleidigungssachen in 29 Fällen eine Begnadignng erfolgt, in weit größerer Zahl, als bei
Er tappte sich in dem finstern Eingang vorwärts bis zur Thür, hinter welcher der Huber zum ewigen Schlaf ausgestreckt lag.
Auch diese Thür war, wie er erwartet hatte, unverschlossen. Ueberdies hätte ein einziger Stoß genügt, den einfachen Verschluß zu sprengen.
Mit hörbar klopfenden Herzen betrat er den finstern Raum.
Nur ein schwacher, grauer Schimmer bezeichnete die Stelle, wo das Fenster war, unb mehr vom Gefühl, als vom Auge geleitet, tastete er sich zu der Stelle hin, wo der alte Mann aufgebahrt lag.
Ein Schauder riefelte ihm mit wildem Entsetzen durch's Mark, als er sich beut Orte näherte und die eigenthümliche Atmosphäre des Todes ihn anwehte.
Es war ihm, als müsse sich jeder Nero in ihm strecken und das Gefühl sich festsaugen an der gräßlichen Gegenwart, daß er in Ewigkeit nimmer herauskäme aus diesen, furchtbaren Augenblick.
Von der Ungeheuerlichkeit der Lage ergriffen, sah er schaudernd auf sein Unternehmen hin, und das Gewissen mit allen Qualen der Vergangenheit, mit jeder Phase des Neueganges, der auf seinem Lebenspfade hinführte, trat drohend vor ihn hin und rief ihm zu: „Sägemüller, wohin bist du gelangt?"
Aber er konnte nicht anders. Es mußte vollbracht werden. Seine Ruhe und die Rücksicht auf seinen Ruf verlangten dies letzte Opfer von feinem bessern Ich, das
Ausschreitungen von Polizeibeamten. Jeder Fall wird für sich genau geprüft. So sind auch bei Verurtheilungen wegen Zweikampfes die Begnadigungsgesuche in einer Reihe von Fällen abgelehnt worden. Und doch wird man bei ruhiger objektiver Beurtheilung nicht in Abrede stellen können, daß gerade bei Duellen häufig Milderungsgründe vorliegen.
Als am meisten schwerwiegend bezeichnete der Minister den Konflikt zwischen dem Staatsgesetze und den in weiten Kreisen der Bevölkerung herrschenden Anschauungen, über die mancher sich nicht Hinwegsetzen kann, ohne den allergrößten Schaden an seiner Ehre und gesellschaftlichen Stellung zu erleiden. Zu erwägen find ferner auch die Thatsachen, welche zu dem Zweikampf geführt haben und die das Verschulden des einen Theils oft sehr gering erscheinen lassen, die Schwere der Verletzungen, die einer der Duellanten erlitten hat und die oft dazu angethan sind, ihm als eine schwere Buße für das ganze Leben zu erscheinen. Es kommen weiter in Betracht die Vergangenheit der Duellanten, ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, die Nachtheile, die manchmal die Verbüßung der vollen Strafe für den Verurtheilten weit über das Maß seines Verschuldens hinaus zur Folge haben kann. Alle Umstände des Einzelfalles werden, wie der Minister wiederholt betonte, sor^älti^ erwogen, und es wird nicht etwa nach der Schablone angenommen, jeder, der wegen Duells verurtheilt worden ist, habe einen Anspruch auf Begnadigung; sondern lediglich nach den Umständen des Falles richten sich Act und Maß der Beurtheilung. Aehnlich liegt die Frage bei Ausschreitungen von Polizeibeamten. Der Minister stellte an mehreren Beispielen fest, daß die Dinge vielfach ganz anders sind, als sie von den Zeitungen dargestellt werden, und daß in einer Reihe von Fällen die Begnadigung nicht erfolgt ist lediglich auf die Bitten des Verurtheilten, sondern auf die Bitten zahlreicher, manchmal Hunderter von angesehenen Bürgern aus allen Kreisen der Bevölkerung.
Die Erklärungen des Justizministers dürften wesentlich dazu beitragen, die Mythe, die sich in der demokratischen Presse über die willkürliche Ausübung des Begnadigungsrechtes gebildet hat, zu zerstreuen.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 19. Februar.
Se. Majestät der Kaiser, welcher gestern
noch lebte und sich quälte und nicht sterben wollte.
Fast gelähmt vor Aufregung und Grauen begann der Müller sein Werk, den Todten zu untersuchen und an dem dürren reglosen Körper herumzutasten. Er brach jedesmal in den Knieen zusammen, wenn sein Finger den kalten Körper berührten.
Die Hölle stieg neben ihm her, während er in wahnsinniger Hast arbeitete, unb dazwischen zuckte der Blitz durch's Fenster, daß er sein Werk in rothem Feuerschein vor sich sah.
Seine Hände flogen krampfhaft hin und her, als er sie leer aus den Taschen zog und dann nach der Brust, — der kalten, regungslosen Brust ausstreckte.
Dabei verschob sich das Tuch, das eine mitleidige Hand über den Kopf gebreitet hatte, fodaß er, als wieder ein greller Blitz niederfuhr, gerade in das entstellte, eingesunkene Gesicht hineinblickte, aus dem die Augen offen, fahl, mit dem Ausdruck der Todesqual hervorquollen. Auch ein Stück von dem rothen Streifen sah er. oben an der Stirn, wo die Säge durch den alten Kopf gegangen war.
Da konnte er nicht weiter. Seine Hände zuckten schaudernd zurück, und es trieb ihn sortzustürzen und alles zu lassen, wie es war.
Aber der Wille und die Angst vor dem, was dann kam, vor den Selbstvorwürfen und den Qualen der lln= ruhe, die er über sich herausbeschwor, trieben ihn an, es