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«r. 36.

Imnerßlls ta 11. Rärz

1897.

Amtlicher Theil.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Berlin, den 17. Februar 1897.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den / Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3'/v °/oiaen Staatsanleihe von 1887. 1888.

Die Zinsscheine Reihe II. Nr. 1 bis 20 zu den | Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 3*/., "/gigen Staatsanleihe von 1887 und 1888 über die ^Zinsen für die Zeit vom 1. April 1897 bis 31 März v 1907 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgen­den Reihe werden vom 1. März 1897 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Ocanienstraße 92/94 s unten links, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Aus­nahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in / Empfang genommen oder durch die Regierungs - Haupt- kassen, sowie in Frankfurt a./M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kon- b trolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe /berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeich- nisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und Ein Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 un­entgeltlich zu haben sind.

Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die «Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbe­scheinigung versehen, sofort zurück.

Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Zinsscheinanweisungen nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten ^Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anwei­sungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. ?.DaS eine Verzeichniß wird, mit einer EmpfongSbeschei-

Herrgottswege.

Bauernroman von A. v. Hahn.

(Fortsetzung.)

Draußen, auf dem Hofe, raunten sich die Leute in­zwischen seltsame Dinge ins Ohr und blickten scheu und befangen nach dem Hans herüber, in dem der Müller starr und bleich auf seinem Bette lag und der Alois schlaflos , und gebrochen über dem Tisch lehnte, oben in der Ur- IsulaS Kammer.

Der gewohnte Kreislauf des Tages nahm aber doch seinen Fortgang. Auch an den folgenden Tagen ging alles feinen alten Weg. Nur daß man sich erzählte, die Müllerin hätte ein kleines Mädchen zur Welt gebracht, und die Agnes, deren Kind wieder gestorben sei, wie die ersten beiden, wäre sehr krank geworden. Und dann stand man einmal, Kopf an Kopf gedrängt, vor dem Hause, aus dem der Müller zur ewigen Ruhe herausgetragen wurde.

Dann gingen wieder Tage hin, wo man den AloiS als Herrn auf dem Hofe schalten und walten sah und man sich verstohlen und bedeutungsvoll ansah, wenn er den Rücken gewandt hatte. Denn in den Köpfen der Leute ging ein gar arger Gedanke um.

AloiS ahnte nichts davon und zergrübelte sich noch immer den Kopf darüber, wer an bem Vater so übel gehandelt haben konnte. Mit dem Gericht wollte er nicht eher ansangen, als bis er die Stiefmutter augehört hatte.

Aus des Vaters Wesen schon lange vor seinem Ende,

nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus­händigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formu­lare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Pro- vinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kasten unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder au eine der genannten Provinzialkasten mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. gez. von Hoffmann.

* *

Castel*den 26. Februar 1897.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben be­zeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Haupt- kasse und den Kreiskassen unseres Bezirks verabreicht werden.

Königliche Regierung.

Castel, den 2. März 1897.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mir die auf Grund von Hinterlegungsverfügungen der Vormundschaftsgerichte in unserem Dokumenten- Depositorium hinterlegten 4°/oigen Preußischen Consols von Amtswegen, ohne daß es einer Herausgabe an die Vormünder bedarf, in 3/.2 °/oige Consols abstempeln.

Wir veranlassen daher diejenigen Vormünder, welche 4°/oige Preußische Consols bei unserer Hauptkasse hinter­legt haben, die zu diesen Werlhpapieren gehörigen Zins­scheine und Zinsschein-Anweisungen bei der vorgenannten Kaste zur Abstempelung einzuliefern.

Königliche Regierung.

Auf Grund des Gesetzes vom 6. August 1896, be­treffend die Abänderung der Gewerbeordnung (R. G. Bl. S. 685), ordne ich hiermit an, was folgt:

1. Die Bestimmungen der Gewerbeordnung §. 33 Absatz 1, 2, 3 unter a. und 4 finden auf alle nicht be­reits unter Absatz 5 fallenden Vereine, einschließlich der schon bestehenden selbst dann Anwendung, wenn der Be­trieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist.

aus seinem plötzlichen Haß gegen Tonerl und aus dem, was er in der Schreckensnacht gehört hatte, hatte sich der Alois einen Verdacht zufammengestellt. dem er aber nicht eher eine greifbare Form geben wollte, als bis ihm die Tonerl erzählt hatte, was sie von jener Nacht wußte.

Tonerl hatte sich rasch soweit erholt, daß sie ins Haus herübergebracht werden konnte, als der Müller hinaus war.

Sie lag mit ihrem Kinde auf dem Bett in ihrer Kammer, unter der Obhut einer alten Magd, denn Ursula war durch Martins Schuld krank geworden. Martin hatte sie bei einer Gelegenheit im Zorn in den Hof hinausgeschleudert. Ursula war unglücklich gestürzt und hatte sich die Kniescheibe zerbrochen.

Es war so arg, daß man sie in ihre Kammer tragen und den Bader holen mußte.

Die Agnes mußte sich bei ihren Hilfeleistungen um die Tonerl wohl arg zugerichtet haben. Sie wurde von Tag zu Tag kränker, so daß man endlich den Doktor holen mußte.

Der aber zuckte die Achseln und meinte es fei zu spät. Und er hatte wahr gesprochen, am nächsten Tage war die Agnes toR

Inzwischen war im Dorf unten viel Gerede über das seltsame Ende des Sägemüllers gewesen, und das Gericht mußte wohl auch davon gehört haben, denn an dem Tage, da die Agnes zu Grabe gebracht wurde und der Alois es kopfschüttelnd aus der Tonerls Munde gehört hatte, daß sie den Garten in jener Nacht mit keinem Fuße betreten habe, sondern gleich, als der Lärm losbrach, in die Mühle

2. Ausgenommen hiervon sind die militairischen CasinoS und Cantinen, deren Betrieb auf den Kreis der Mitglieder beschränkt ist.

3. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1897 in Kraft.

Berlin am 27. Dezember 1896.

Der Minister des Innern, von der Recke.

Hersfeld, den 8. März 1897.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 13. Februar 1897 J. II. Nr. 326, die Bekanntmachung des diesjährigen Ersatzgeschäftes betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 1 2. d. M t S. b e i M e i d u n g von 3 Mark Strafe hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath

Gefunden: ein Spazierstock. Meldung des Eigen- thümers bei dem Ortsvorstand zu Schenklengsfeld.

Politische Rachrichleu.

- Berlin, 9 März.

Heute Vormittag arbeitete der Kaiser von 10 Uhr ab mit dem Chef des MilitairkabinetS General von Hahnke. Gegen Mittag begaben sich der Kaiser und die Kaiserin nach dem Mausoleum zu Charlottenburg und legten daselbst, anläßlich des heutigen Sterbetages Kaiser Wilhelms des Großen, am Sarge des Entschlafe­nen kostbare Kränze nieder. Zurückgekehrt ins Königliche Schloß, empfing der Kaiser um P/4 Uhr daselbst den Prinzen Georg von Preußen.

Am 12. März, am Geburtstage des Prinz- Regenten von Bayern, findet bei dem Kaiser­paar im hiesigen Schlöffe eine größere Frühstückstafel statt.

Der Reichstag hat am Montage den Antrag der Budgetkommission, 300 000 Mark als erste Rate für die Errichtung eines Präsidialgebäudes zu genehmigen, ab­gelehnt. Im Grundgedanken, ein Präsidialgebäude zu schaffen, waren alle Redner einverstanden. Sodann wurden die Gesetzentwürfe über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, sowie die Grundbuchordnung nebst Einführungsgesetzen in dritter Lesung unbeanstan­det angenommen. Eine Anzahl von Bittschriften wurden

gerannt sei, wo sie Aufschluß über die Unruhe im Hofe zu finden erwartete, und der Martin hatte es bestätigt, daß die Tonerl gerade in die Mühle getreten sei, als er dieselbe verlassen hatte, an dem Tage also, wo der Alois dies gehört hatte, kamen unerwartet Herren vom Gericht aus der Stadt herein ins Dorf, horchten dort herum, und nachdem sie dies und das erfahren hatten, kamen sie auf den Gundelhof heraus.

Alois empfing sie höflich und gab über alles, was sie misten wollten, Bescheid. Er pflichtete ihnen bei, als sie die Ansicht äußerten, der Müller fei das Opfer einer Gewaltthat geworden, und erzählte, daß es seine Absicht ohnehin gewesen sei, das Einschreiten des Gerichts zu ver­anlassen.

Wie einer der Herren ihn fragte, warum er das nicht sofort gethan, wenn er einen Verdacht gehegt, warum er die Zeit so darüber habe hinstreichen lasten, wo er doch misten müsse, von weiter Bedeutung es für die Unler- suchung sei, wenn die nothwendigen Recherchen gleich nach frischer That vorgenommen würden, da wußte er keine rechte Antwort und meinte nur, daß der Schreck und die Trauer es ihn nicht hatten recht bedenken lasten und er auch immer gehofft hatte, er würde selber etwas von Be­deutung ausforschen, das er dem Gericht gleich an die Hand geben konnte.

Die Richter fragten darauf noch dies und das. Dann hörten sie die Leute im Hofe an, und einer ließ sich's von den geschwätzigen Mägden in die Feder diktieren, was sie den Alois am Morgen des Ilnalückstages halte sagen hören.