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Gratisbeilagen:Illnstrirter Sonntagsblatt^^ «.)llnftrirte landwirthschaftliche Beilage".

SomabkiiS Sei 13. «ärz M

Erstes Blatt.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 9. März 1897.

Zur Vornahme der von dem Kriegsminister sowie dem Minister des Innern angeordneten diesjährigen Vormusterung des Pferdebestandes sind seitens des König­lichen Ober-Präsidenten der Provinz Hessen-Nassau im Einvernehmen mit dem Königlichen General - Commando des XI. Armee-Corps für den Kreis Hersfeld folgende Termine festgesetzt wordene

Freitag den 19. März d. Js.

Vormittags von 9 Uhr ab für die Pferde aus dem Amtsgerichtsbezirk Schenklengs- feld auf dem Marktplatze neben der gro­ßen Linde zu Scheuklengsfeld.

Sonnabend den 20. März d Js.

Vormittags von 9 Uhr ab für die Pferde aus dem AmtSgerichtsbezirk Friedewald auf dem Schloßhof zu Friedewald.

Mittwoch den 24. März d. Js.

Voryrittags von 9 Uhr ab für die Pferde aus dem AmtSgerichtsbezirk Niederaula auf dem Gemeindeplatze bei der Linde zu Niederaula.

Donnerstag den 25. März d. Js.

Vormittags von 9 Uhr ab für die Pferde aus dem AmtSgerichtsbezirk Hersfeld auf dem Marktplatze zu Hersfeld.

Die Herren OrtSvorstände der Stadt- und Landge­meinden 2C. des hiesigen Kreises werden hiermit ange­wiesen, alsbald ein Verzeichniß der in ihren Gemeinden 2C. vorhandenen sämmtlichen Pferde nach untenstehen­dem Muster, in welchem jedoch nur die fünf ersten

V erz e

der sämmtlichen in der Gemeinde (Gutsbezirk)

vorhandenen Pferde.

Name it der einzelnen Pferdebesitzer.

Des Pferdes

Dieselben sind geeignet als

Alter.

Geschlecht

Farbe und Abzeichen.

9IrHllerie= . Train- I

besonders schwere Zugpferde.

Reit- Stangen- Vorder- Stangen-

Vorder-

L

2.

3.

4.

5.

6. | 7. | 8. || . 9.

10.

11.

12.

Hersseld, den 9 März 1897.

Nachdem der XVIII. Communallandtag für den RegierungS-Bezirk Gaffel unterm 30. November 1892 beschlossen hat, im Interesse des Feuerlöschwesens und nach dem Vorbilde einer größere» Anzahl öffentlicher

Feuer-Societäten probeweise einen Fenerlösch-Jnspektor anzusteUen und dessen Gehalt und Reiseentschädigungen der Hessischen Brandversicherungsanstalt

auf den Etat zu übernehmen, lösch-JnspektorS mit Versetzung (Branddirektor) I. Brandmeister

sind nunmehr die Geschäfte eines Feuer- für den Regierungsbezirk Gaffel dem der Stelle des Major - Commandanten der Casieler Feuerwehren beauftragten Carl Langer im Nebenamt probeweise

übertragen worden.

Indem ich den Herren Ortsvorständen des Kreises von dieser neuen Ernrichlung hiermit Kenntniß gebe,

veranlasse ich dieselben, dem obengenannten Feuerlösch- ' worden.

inspektor, soweit es sich um die Förderung des Feuer- An das Königliche Landrathsamt zu Hersfeld, löschweseus durch den Genannten handelt, ihre Unter- ' Hersfeld, den 11. März 1897.

siützung angedeihen zu lassen, insbesondere auch: Wird veröffentlicht.

1. dem Feuerlöschinspektor eintreteudeniallS die Besich- I. 1701. Der Königliche Landrath

tigung und Untersuchung der Feuerspritzen und der Freiherr von Schleinitz,

sonstigen Löschanstallen sowie die Besichtigung der Geheimer RegiesungS-Rath.

Spalten a u s z u f ü l l e n sind, anzufertigen und mir dasselbe vor dem Termine an Ort und Stelle per­sönlich zu übergeben.

Gleichzeitig erhalten die Herren OrtSvorstände hier­mit die Auflage, die Vormusterungstermine den sämmt­lichen Pferdebesitzern ihrer Gemeinde 2C. mit der Weisung bekannt zu machen, an den genannten Tagen und Orten zur bestimmten Stunde ihre Pferde, mit Ausnahme der Hengste, der Fohlen unter vier Jahren, der Stuten, welche entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, der Dienstpferde der Staats­beamten und der kontraktlich zu haltenden Postpferde, bei Vermeidung einer Strafe bis zu 15 Mark der be­stellten Musterungs-Commission vorzuführen. Sollte ein oder der andere von den vorstehend aufgeführten Aus- nahmesüllen vorkommen, so ist eine von dem OrtSvor- stande hierüber auszufertigende Bescheinigung vorzulegen. Ausgeschlossen von der Vormusterung sind ferner die Pferde der Aerzte und Thierärzte soweit dieselben zur Ausübung des Berufes nothwendig sind.

An den Sammelplätzen haben die Herren Ortsvor­stände persönlich sich einzufinden resp, im Verhinderungs­fälle sich durch den Vizebürgermeister vertreten zu lassen und ist dafür zu sorgen, daß sich die Pferdebesitzer g e - mein beweise und genau in derselben Reihenfolge mit ihren Pferden aufstel- len, wie solche in duS Verzeichniß ausge­nommen worden sind. Die OrtSvorstände rc. sind verpflichtet, alsbald der Musterungs - Commission davon Anzeige zu machen, wenn ein Pferdebesitz-r nicht alle vorzusührenden Pferde mit zur Stelle gebracht hat.

Am Schlüsse des Verzeichnisses haben die Ortsvor­stände die Bekanntmachung dieser Verfügung an sämmt­liche Pferdebesitzer zu bescheinigen.

J. II. 906. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

r ch n i tz

2.

I.

3

Feuerwehren und die Veranstaltung von Feuerwehr- Uebungen zu gestatten oder zu ermöglichen, seinen Rathschlägen, soweit solche die Organisation der Feuerwehren und die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Instandsetzung der Löschgeräthe betreffen, Folge zu geben, ihm auch jede sonstige auf das Feuerlöschwesen be­zügliche amtliche Auskunft zu ertheilen.

I. Nr. 1620.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz Geheimer Regierungs-Nath.

Rolenburg, den 6 März 1897.

Die im hiesigen Kreise in Raßdorf und Richelsdorf ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen und

es sind die angeordneten Sperrmaßregeln ausgehoben Der Königliche Landrath von Trott.

Aichinmtlichrr Theil.

Griechenland und das europäische Zwangsverfahren.

Wenn es der deutschen Diplomatie bei ihren Schritten in der Kretafrage nur um den eigenen Erfolg zu thun wäre, so könnte sie jetzt mit Genugthuung darauf Hin­weisen, daß nach wochenlangem Hin- und Herverhandeln die andern Mächte auch nichts besseres zu thun wissen, als sich mehr oder minder offenherzig zu dem Stand­punkte zu bekennen, den Deutschland gleich beim ersten Aufflammen der Gefahr rückhaltslos vertreten hatte: daß nämlich Griechenland im Interesse der Sicherheit Europas unter den Druck einer maritimen Gefammtaktion der Großmächte zu stellen und durch Blockierung seiner Häfen von der bisherigen friedensfeindlichen Haltung abzu- bringen sei.

Gegenwärtig sind die Regierungen der drei Kaiser­reiche sich darüber klar, daß sie eS nicht werden umgehen können, Kriegsschiffe in der Höhe der griechischen Küsten erscheinen zu lassen, als Warnung für die Schwarm­geister unter den Hellenen, die Europas Langmuth hart auf die Probe steilen utV als lähmendes Hinderniß für den griechischen Handel, dessen Schädigung dem im Grunde mehr merkantil, als heroisch veranlagten Volke den Wein der Begeisterung bald in Essig verwandeln dürfte. Was England betrifft, so gehört es zu den bewährten Tra­ditionen des Lord Salisbury, die Kaisermächte, so lange es gehen will, dadurch zu trenne», daß immer zwei von ihnen gegen die dritte ausgespielt werden. Sind sie aber, wie im vorliegenden Falle, alle drei einig, so hält es auch der englische Premierminister für gerathen, den Anschluß an diese vortheilhafte Gruppe nicht zu ver­säumen. Italien hat ohnehin erklärt, den Weg mitgehen zu wollen, über den die übrigen Mächte sich einigen.

So bleibt denn, für den Augenblick, nur Frankreich das Fragezeichen im europäischen Konzert. Der Minister des Aeußern, Herr Hanotaux, ist sich der auf seinen Schultern ruhenden schweren Verantwortlich­keit wohl bewußt und gewillt, diese Verantwortlichkeit fernerhin nur mit der Zustimmung der französischen Volks­vertretung zu tragen. Bis auf weiteres muß angenommen werden, daß es dem Ministerium Möline noch in elfter Stunde gelinge, die Politik der Republik auf einer Marschroute festzuhalten, wo sie von Deutschland und Rußland, Oesterreich-Ungarn und England flankiert bleibt. Geschieht dies, so vollzieht sich die Einigung der sechs Großmächte in der von Deutschland bezeichneten Richtung, und Griechenland wird unter ein völkerrechtliches Zwangs­verfahren gestellt, dem es sich in Ehren fügen kann. Die Blockade ist die mildeste Form eines solchen Zwanges, den eine Mehrheit gegen einen einzelnen widerspenstigen Staat zur Anwendung bringt. Sie braucht durchaus nicht zum Blutvergießen zu führen. Denn Blockadeschiffe machen von ihren Geschützen nur Gebrauch, wenn sie, was selten oder niemals vorkommt, von Schiffen des blockierten Staates durch direkte Feindseligkeiten heraus­gefordert werden.

Alle Mächte sind darüber einig, Menschenleben, so­lange es irgend angeht, zu schonen. Die Griechen selbst denken leider nicht so human. Die neuesten, unanfecht­baren Berichte über die Greuel, bereit sich aus der Insel Kreta sogenannteChristen" gegen ihre mu- hammedanischen Mitmenschen schuldig gemacht haben, müssen, auch dem verblendetsten Griechensreunde die Augen darüber öffnen, was eine offene oder versteckte Annexion Kretas durch die Hellenen im Gefolge haben würde.

Dem König Georgios kann der Vormurf nicht erspart werden, daß er Mtrd) Entsendung des Obersten Vassor mit regulären Truppen den Zusammenstößen zwischen den Griechen und Türken einen selbst für kretische Ver­hältnisse ungewöhnlich grausamen Charakter gegeben hat | Auch aus dem von der internationalen Demokratie mit Vorliebe in den Vordergrund gestellten Gesichtspunkt der