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Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis vierteljährlich I Mark 40 Pfg. exd. Postansschlag.

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Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raunt einer Spaltkeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. ----

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Gratisbeilagen:Jllustrirtes Sonntagsblatt" n.)lluftrirte lanSwirthschaftliche Beilage".

Nr. M.

Snmdeild den 27. Rürz

1897.

Mit dem j. April beginnt ein neues Abonnement auf das wöchentlich 3 Mal erscheinende Hersfelder Kreisblatt

mit den Gratisbeilagen

Jllustrirtes Smmtagsblatt"» Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage".

DasKreisblatt" bringt außer den amtlichen Bekanntmachungen zuverlässige Mittheilungen über Er­eignisse in der Politik, Berichte aus dem Kreise und der Provinz. Reichhaltige Nachrichten vermischten In­halts bringen alle sonstigen mittheilenswerthen Ereig­nisse des täglichen Lebens zur Kenntniß der Leser. Daneben werden sorgfältig ausgewählte Erzählungen einen weiteren Theil des Lesestoffes bilden.

3W Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.

Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kreisblatt" beträgt j Mark 40 pfg.

finden durch das »Kreisblatt" zweckentsprechende Verbrei­tung und kostet die fünfgespaltene Garmondzeile oder deren Kaum jO Pfg

Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein

die Expedition.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 25. März 1897.

Die Herrn Ortsvorstände derjenigen Landgemeinden des Kreises, in denen im zweiten Halbjahr 1896 97 Staatssteuer-Zu- und Abgänge vorgekommen sind, erhalten die hier aufgestellten Zu- und Abgangslisten für das II. Halbjahr 1896/97 mit der Weisung, diese mit der Kon- trole der Zu- und Abgänge zu vergleichen, etwaige Ab­weichungen auf einer besonderen Anlage zu vermerken, die Abgangslisten unterschriftlich zu vollziehen und sofort, spätestens bis zum 2 9. d. M t s. mir zurück­reichen.

Sollten noch Steuer-Zu- und Abgänge zu verzeichnen sein, so sind Auszüge aus der Kontrole sofort hier­her einzusenden.

Der Vorsitzende der Veranlagungs-Commission: Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 18. März 1897.

Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 11. Februar 1873 (Kreisblatt Nr. 13) betreffend die Vertilgung der Raupennester, werden hierdurch die Ortsvorflände des Kreises aufgefordert, die gehörige Vollziehung der deshalb ergangenen Vorschriften zu über­wachen und gegen jeden Nachlässigen mit den den Orts­polizeiverwaltungen zustehenden Mitteln vorzugehen resp, dem Polizeianmalt zwecks der gerichtlichen Bestrafung nach § 368,2 des Strafgesetzbuches zur Anzeige zu bringen.

Die Königliche Gendarmerie wird thun, was ihre Pflicht ist.

Gleichzeitig erhalten die Herren Bürgermeister den Auftrag, für thunlichste Verbreitung der hierüber ab- gedruckten Belehrung über die Vertilgung der Kohlweiß­linge zu sorgen und dahin zu wirken, daß Prämien für Einlieferung der weiblichen, im Frühjahr fliegenden Kohlweißlinge gezahlt werden.

I. I. Nr. 1881. Der Königliche Landrath.

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Nath.

Die Vertilgung der Kohlweitzlinge.

Jeder Landwirtb und Gartenbesitzer kennt den großen Schaden, welchen die Raupen der Kohlweißlinge an den verschiedenen Kohlarten in Feldern und Gärten anrich­

ten. Die Milliarden von Raupen anderer Art vertil­genden Vögel verschmähen fast ausnahmslos gerade die­jenigen des Kohlweißlings. Das Geschäft der Raupen- vertilgung bleibt deshalb vorzugsweise der menschlichen Thätigkeit überlassen. Diese vermag das Uebel auch zu bezwingen, wenn sie nur überall und zur rechten Zeit unter Anwendung der richtigen Mittel eingreifen wollte.

Bekanntlich überwintern die Kohlweißlinge als Pup­pen. Sie hängen oft in großer Menge an Bäumen, Hecken, Mauern, und an den Wänden von Gebäuden. Bei warmer Witterung kommen schon im April die Schmetterlinge zum Vorschein. Sie fliegen dann ziem­lich einzeln.

Bald nachdem sich die Geschlechter gefunden, beginnt das Eierlegen an der unteren Seite kreuzblüthiger Ge­wächse (Raps, Meerettig rc). Nach 10 bis 14 Tagen schlüpfen die Räupchen aus und beginnen an den sie beherbergenden Gewächse ihre zerstörende Thätigkeit. Nach viermaliger Häutung, welche innerhalb 4 Wochen bewerkstelligt wird, sind sie ausgewachsen und jetzt ver­puppen sie sich an den oben näher bezeichneten Orten. Etwa 14 Tage nach dem Eierpuppen erscheint der Schmetterling.

Hiermit ist die erste Generation zum Abschluß ge­kommen und es beginnt nun die zwicke. Die jetzt oft massenhaft fliegenden Schmetterlinge legen ihre Eier und die aus diesen auskriechenden Raupen gelangen vor Winter in der Regel nur noch zum Verpuppen. Die Raupen dieser zweiten Generation sind es, welche in warmen, mehr trocknen als feuchten Jahren außerordent­lichen Schaden anzurichten vermögen.

Soll nun eine wirksame Vertilgung der Kohlweiß­linge vorgenommen werden, so muß diese sich erstrecken:

1. auf das wiederholte Aufsuchen und Zerdrücken der Eier, welche sich, wie gesagt, auf der unteren Seite der kohlartigen Gewächse und stets in größerer Zahl auf einer kleinen Fläche vorfinden,

2. auf das Einsammeln und Vernichten der Puppen während der Wintermonate besonders während des Januars und Februars und ganz besonders

3. auf das Fangen der der ersten Generation ange- hörenben Schmetterlinge, welche im Frühjahr und im Vorsommer fliegen.

Das Fangen der Schmetterlinge der zweiten Gene­ration bleibt erfolglos, weil die vorhandenen Massen dieser Generation gar nicht bewältigt werden können.

Derjenige verfährt somit rationell, welcher die Pup­pen im Winter vernichtet und die weiblichen Schmetter­linge der ersten Generation einfängt, denn hierdurch wird das Uebel an der Wurzel angegriffen und im Keime erstickt.

Die weiblichen Schmetterlinge sind aber leicht selbst im Flug an den schwarzen Flecken zu erkennen, welche sie auf der Mitte der Vorderflügel haben. Den Männ­chen fehlen dieselben.

Das Wegfangen unterliegt keinen Schwierigkeiten. Einmal ist die Zahl der Schmetterlinge im Frühling nicht groß und dann ist ja die Schmetterlingsjagd eine Lieblingsbeschäftigung der Jugend. Schaffe nur jeder Landwirth und Gartenbesitzer den Kindern Fangnetze an. Er setze für Einlieferung einer gewissen Anzahl dieser Frühlingsschmetterlinge Prämien aus. Es würde sich ohne Zweifel selbst lohnen, Tagelöhner mit dem Ein­fängen der Schmetterlinge zu betrauen.

Stadt- und Landgemeinden und die landwirthschaft- lichen Vereine sollten die Einlieferung der Kohlweißlinge ebenwöhl angemessen prämiiren. Geschehe dies allgemein, so würde man des schädlichen Insekts bald Herr werden.

Das Königliche Landrathsamt in Hersfeld wird davon ergebenst in Kenntniß gesetzt, daß die Maul- und Klauen- senche unter den Rindviehbeständen in Herda erloschen und die Feldmarksperre wieder aufgehoben worden ist. Eisenach, den 24. März 1897.

Der Grobherzogliche Direktor des III. Verw.-Bezirks.

J. V.: Dr. Vermehren.

An das Königliche Landrathsamt in Hersfeld.

* *

Hersfeld, den 26. März 1897. Wird veröffentlicht.

I. 1960. Der Königliche Landrath

Freiherr von Scheinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Politische Nachrichteu.

Berlin, 26. März 1897.

Inland.

Gestern Nachmittag unternahmen Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin einen gemeinsamen Spazierritt. Zur Abendtafel waren Einladungen nicht ergangen. Heute Morgen um 10 Uhr nahm der Kaiser die Vorträge des Kriegsministers und des Chefs des Militairkabinets gemeinsam entgegen und arbeitete daran anschließend mit dem letztem allein. Heute Abend ge­denkt der Kaiser einer Einladung des Fürsten Pleß zum Diner zu entsprechen.

Der Graf von Flandern, welcher zur Hundertjahr, feier in Berlin weilte, hat dem deutschen Kaiser ein eigenhändiges Schreiben des Königs der Belgier über­reicht, das ihn zum Besuche der Brüsseler internationalen Ausstellung einladet.

Fürst Bismarck veröffentl'^ in denHamburger Nachrichten" folgenden Dank:Am^22. März habe ich in Anknüpfung an den Geburtstag des verewigten Kaisers aus allen Theilen Deutschlands so viele ehren­volle Begrüßungen erhalten, daß ich leider nicht imstande bin, eine jede einzeln zu beantworten. Ich bitte deshalb alle, die meiner an diesem ruhmreichen Tage so wohl­wollend gedacht haben, meinen herzlichen Dank freund- lich eutgegenzunehmen. v. Bismarck."

DasMilitär-Wochenblatt" schreibt an der Spitze des nichtamtlichen Theiles unter der Ueberschrift:Das letzte eiserne Groß kreuz": Am 22. März 1871 wurde Sr. Majestät dem Könige von Sachsen vom hochseligen Kaiser Wilhelm I. das Großkreuz des eiser­nen Kreuzes verliehen So schließt dieser denkwürdige Tag, an dem das deutsche Volk den hundertjährigen Geburtstag seines ersten großen Kaisers als National­fest feiert, den besondern Gedenktag ein für den letzten, noch lebenden Feldherrn aus jener gewaltigen Zeit. Gott erhalle ihn noch lange dem deutschen Heere und seinem Sachsenvolke!"

Der Reichstag hat am Mittwoch den Marineetat und den Rest der in zweiter Berathung noch ausstehen­den Etatstitel erledigt, womit die zweite Lesung des Etats für 1897/98 beendet ist. Das Etatsgesetz wurde gleichfalls in zweiter Berathung angenommen; die Be- soldungSverbesserungSvorlage soll erst später gleichzeitig mit dem in Aussicht gestellten Nachtragsetat erledigt werden. Am Donnerstage, am katholischen Feiertage Mariä Verkündigung, fiel die Sitzung aus. Am Frei­tage begann die dritte Lesung des Etats.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes über die Fürsorge für die Witwen- und Waisen der unmittel­baren Staatsbeamten in zweiter Lesung angenommen. Die Vorlage über die Tagegelder und Reisekosten der Staatsbeamten wurde der verstärkten Budgetkommission überwiesen. Dann begann das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Regelung der Richtergehälter.

Der Terrorismus der Socialdemokratie hat sich wieder einmal in Rixdorf bei der Hundertjahr­feier gezeigt. Zwei Wirthe betheiligten sich an dem Festzuge. Daraufhin haben ein Musikverein und die Arbeiter einer Tischlerwerkstatt noch an demselben Abend die Wirthe boykottiert, weil sie mit solchen Leuten nichts mehr zu thun haben wollten.

D e r B u n d e s r a t h hat in seiner heutigen Sitz­ung den Gesetzentwürfen für Elsaß-Lothringen, betreffend die Verzinsung der Gelder der Sparkassen und der auf Gegenseitigkeit beruhenden HülfSgenossenschaft und be­treffend die Rechtsverhältnisse der Gerichtsvollzieher und die Errichtung einer Pensionskasse für Gerichtsvollzieher und deren Hinterbliebene, ferner den Beschlüssen des