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Gvatisbeilagen r „Illustrirter Ssnntagsblatt^^ n. „)ll«strirte landwirthschaftliche Veilage^^.
Nr. 5L
Sonnabtnb Den 1. Mai
1897.
Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen „Jllustrirtes Sonntagsblatt" »»& „Mustrirte landivirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Cassel, den 22. April 1897.
Meiner Rundverfügung vom 7. d. Mts. — A. III. 3361 — ist, soweit sie sich auf Beachtung der Polizeiverordnung vom 4. Oktober 1883 bezieht, keine Folge zu geben. Jedoch sind die Bürgermeister darauf hinzuweisen, daß durch die Obstbaumsplintkäfer der Obstbau in hohem Grade gefährdet wird und daß die Besitzer von Obstbäumen in ihrem eigenen Interesse aufzufordern sind, von dem Käfer befallene, an den Bohrlöchern leicht erkennbare Aeste zu entfernen und zu verbrennen. Wo bereits der Stamm befressen ist, kann der Weiterver- breitung nur durch Vernichtung des ganzen Baumes gesteuert werden, rc.
Der Regierungs-Präsident. J. V. v o n Bremer. An sämmtliche Königliche Landräthe. I. A. III. 4237.
* *
HerSfeld, den 27. April 1897.
Wird den Herren Ortsvorständen des Gruses mit Bezug auf das Ausschreiben vom 21. April d. I. I. Nr. 2366, Kreisblatt Nr. 49, zur Nachachtung mitgetheilt.
I. 2545. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
Hersfeld, den 21. April 1897.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den hiesigen Kreis findet am
Donnerstag den 6. Mai d. Js. und
Freitag den 7. Mai d. Js. jedesmal von Morgens präcis 7 Uhr an, im Saale des Gastwirths B. Bolender hier- selbst statt.
Die Herren Ortsvorstände der Stadt- und Landgemeinden, einschließlich der Herren Gutsvorsteher, des hiesigen Kreises werden angewiesen, die ihnen demnächst zugehenden Vorladungen an die betreffenden Militair« Pflichtigen denselben alsbald auszuhändigen.
Gleichzeitig erhalten Sie den Auftrag, mit den Mili- tairpflichtigen in den besagten Terminen pünktlich zu erscheinen, den Letzteren auch zu eröffnen, daß diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im MusterungSlocale nicht anwesend sind, oder überhaupt ohne genügende Entschuldigung fehlen, neben einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen, die im § 26 bezwse. 66 der Wehrordnung bezeichneten Verluste sowie nach Lage der Sache die sofortige Einstellung als unsichere Heerespflichtige zu gewärtigen haben.
Beim Ober-Ersatz-Geschäft werden sämmtliche in Betracht kommende Reklamationen der Ober - Ersatz - Kommission zur Entscheidung vorgelegt, weshalb alle Familienglieder, auf deren A r b e i t ö . oder N i ch t'a r b e i t s f ä h i g k e i t es bei B e u r. t h e i l u n g der N e k l a in a t i o n a n k o m m t, (also auch die etwaigen jüngere» oder älteren Brüder des Reklamirten) i m T e r m i n m i t z u - erscheinen haben, widrigenfalls eine Berücksichtigung der betreffenden Reklamation nicht st a t t f i n d e n kann.
Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß bei den zur Vorstellung kommenden Leuten, welche
behaupten an Epilepsie zu leiden, die in § 65, 6 der Wehrordnung vorgeschriebenen 3 Zeugen zur Stelle sind und daß die Zeugen mit dem Vorzustellenden nicht verwandt sein dürfen; auch müssen die Zeugen über die in letzterZeit vorgekommenen Anfälle unterrichtet sein. Wenn ärztliche Atteste zur Vorlage kommen, so müssen sich dieselben ebenfalls über ne u ere Anfälle aussprechen und von einem beamteten Arzte ausgestellt sein.
Die Herren Ortsvorstände haben das Vorstehende in ihren Gemeinden wiederholt veröffentlichen und namentlich zur Kenntniß der betreffenden Militairpflichtigen und deren Angehörigen bringen zu lassen, auch haben Sie den Militairpflichtigen noch besonders einzuschärfen, daß sie mit vollständig reinem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen haben.
Sodann sind dieselben noch anzuweisen, die in ihren Händen befindlichen Loosungsschei»e mit zur Stelle zu bringen, da anderenfalls der Betrag von 50 Pfg. für die Ausstellung eines Duplikat- Scheines gezahlt werden müßte.
J. II. Nr. 1514. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Nath.
Hersfell,, den 27. April 1897. ”
Nach Mittheilung des LändeS-Bauamtes dahier sind die Herren Ortsvorstände zu Tann, Unterhaun, Unter- geis, Mecklar, Meckbach, Meisebach, Friedlos, Eichhof, Bingartes, Lampertsfeld, Oberrode, Petersberg, Kleba, Allendorf, Heringen und Harnrode mit der Einreichung des Verzeichniffes über die Hand- und Spanndienstpflich- tigen an dasselbe noch im Rückstände.
Die Verzeichnisse stnd sofort, spätestens aber bis zum 3. Mai d. I s. den Aufsehern des Bezirks, zu welchem die Gemeinde gehört, bei M e i - dung von 3 Mark Strafe direkt zu übersenden.
I. A. Nr. 1318. Der Königliche Landrath.
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
HerSfeld, den 29. April 1897.
Die Herren Ortsvorstände zu Kleinensee, Leimbach, Heringen, Lengers, Philippsthal und Widdershausen werden unter Hinweis auf die Verfügung vom 24. April 1884 Nr. 5384 (Kreisblatt Nr. 51) darauf aufmerksam gemacht, daß am 1. Mai d. Js. die Begehung der Landesgrenze stattzufinden hat.
I. I. Nr. 2583. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Der griechisch-türkische Arieg.
In Athen wird der Leitung der theffalischen Armee, wie bereits angedeutet, starke Vorwürfe gemacht, und wird sogar von Feigheit gesprochen. Die Verluste am 23. nördlich Turuavos sollen nach griechischen Angaben äußerst unbedeutend gewesen sein und es ist den Athenern unverständlich, daß sie die Veranlassung zum Rückzug waren, und daß dieser sogar über Lariffa hinaus ausgeführt ward. Selbstverständlich fehlt es auch dort, nach bekannten Mustern, nicht an Stimmen, welche nach ungünstigem Verlauf des muthwillig herausbeschworenen Krieges laut „Verrath" rufen. Das früher gemeldete „blutige Ringen bei Mati" am 23. scheint thatsächlich recht harmloser Natur gewesen zu sein, und der eilige Rückzug der Griechen ist nicht die Folge einer Schlacht, sondern die natürliche Konsequenz des Jneinaudergreifens der türkischen Operationen gewesen.
Es war für die Türken in hohem Grad erleichternd, daß sie eine milizähnliche von schwachen Kadres auf Kriegsstärke gebrachte Armee vor sich hatten, deren Offiziere wenig Autorität und deren Mannschaften wenig
Schulung besitzen. Bei einer solchen Armee ohne festes Gefüge und ohne innere Stärke versagt die Führung und die Mannschaft alsbald unter dem Eindruck ungünstiger Ereignisse.
Nach unverbürgten Nachrichten ist das griechische Hauptquartier nach Domokos, hinter den Höhen von Pharsala verlegt worden. Es läßt diese Maßnahme nicht auf ein beabsichtigtes Aufgeben der Stellung von Pharsala schließen.
Die Räumung von Trikkala giebt der 3. türkischen Division von Diskata freie Hand. Sie wird mittlerweile ihren begonnenen Vormarsch fortgesetzt haben, und es ist zu erwarten, daß sie im Laufe weniger Tage zum Eingreifen in die linke Flanke der Griechen vor Pharsala bereit steht.
Die neuesten Meldungen lauten:
Konstantinopel, 27. April. Es verlautet, Ghazi Osman Pascha werde sich nicht mehr nach Epirur begeben, sondern nach Konstantinopel zurückkehren. — Nach Angaben aus türkischer Quelle soll unter den Truppen des Obersten Vassos Disziplinlosigkeit herrschen. Es sollen Reibungen mit den Kretern vorkommen.
Athen, 28. April. Wie verlautet wird seit heute Vormittag bei Velestino gekämpft. Einer späteren Meldung zufolge nahm das Gefecht einen für die Griechen günstigen Verlauf, bie Tu^n wurden unter Verlusten zurückgeschlagen.
London, 29. April. Wie „Daily Telegraph" aus Athen meldet, sandten die Türken einen Parlamentair mit weißer Flagge nach Volo, um die Zusicherung zu geben, daß sie weder den Bewohnern noch der Stadt einen Schaden zufügen würden. — Die „Times" meldet aus Lariffa, die Türken hätten daselbst etwa 400 Mann gefangen genommen; der Kronprinz Konstantin hätte als Letzter die Stadt verlassen; der Ueberrest der griechischen Armee hätte sich nach Volo und Trikkala zurückgezogen.
Die Lage in Athen ist vorläufig etwas beruhigter geworden. Das Ministerium Delyannis ist zunächst als Opfer gefallen und der in den letzten Tagen viel genannte Oppositionsmann Ralli tritt an die Spitze des neuen Cabinets. Ob das auf dem Kriegsschauplatz, wo die Türken langsam aber sicher vordringen, noch eine Wendung zum Besseren herbeiführt, erscheint sehr zweifelhaft.
Berlin, 29. April. Von Athen aus, wird Waffenstillstand angeregt, es ist aber unwahrscheinlich, daß die Mächte darauf eingehen, wenn nicht Griechenland Garantien gibt, die als Vorbedingung jeder Intervention gelten.
Wien, 29. April. Nach einer Meldung des Wiener k. k. Telegr.-Corresp.-Büreaus aus Constantinopel hätte ein daselbst eingetroffener Lloydkapitän berichtet, in den Dardanellen seien drei türkische Kriegsschiffe und ein Torpedoboot gescheitert. Eine offizielle Bestätigung dieser Meldung liege nicht vor.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 29. April.
Der Bundesrath hat dem Handelsgesetzbuche in der vom Reichstage beschlossenen Fassung zugestimmt. Der Reichstagsbeschluß über die Aufhebung des Jesuitengesetzes wurde an eine Kommission verwiesen.
Der Reichstag hat am Mittwoch die Berathung der Novelle $um Jnvalidengesetz begonnen.
Die Reichstagskommission für die GewerbeordnungS- novells über die Organisation des Handwerks, hat unverändert die §§ 81, 81a, 81b angenommen, entbaltend die allgemeinen Vorschriften über die Bildung der Innung und die Ausgaben derselben, ferner die §§ 82 und 83 betreffend die Regelung der Ausgaben der Innung, ihre Einrichtung und Verwaltung.
Dem Abgeordnetenhause ist der Entwurf eines Gesetzes zugegangen, betreffend die Erweiterung des Staats- eisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen sowie an der Errichtung von