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Cnuttiih Den 8. Mai

1897.

Erstes Statt

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt für die Monate Mai und Juni werden von allen kaiserlichen Postanstalten, tandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 3. Mai 1897.

Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Ver­ordnung über die Polizei-Verwaltung vom 20. Septem­ber 1867 und unter Bezugnahme auf § 142 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises HerSfeld folgende Polizei-Vexordnung erlassen:

Das Ausstellen und Aushängen von Verkaufs­und Schaugegenständen in den Schaufenstern oder in sonstiger Weise ist an allen Sonn- und Feier- ; tagen nur während der zugelassenen Verkaufszeit gestattet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark eventuell mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.

J. A. Nr. 1376. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Negierungs-Rath.

Hersfeld, den 17. April 1897.

In Ausführung des Reichs-Jmpsgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jmpfstationen bezw. Impf- und Nach­schau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1897 wie folgt bestimmt:

1. Station H e r s f e l d.

a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld Montag den 10. Mai, Vormittags 9 Uhr,

Nachschau: Montag den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr.

b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler aus Kalkobes, Allmershansen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 11. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr.

2. Station Sorgn, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wil­helmshof und Oberrode.

Impfung: Dienstag den 11. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Dienstag den 18. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach. Impfung: Freitag den 14. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 21. Mai, Nachmittags 4 Uhr.

4. Station Obergeis. umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Aua, Gitters­dorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Neuenstein. Impfung: Sonnabend den 15. Mai, Nachmittags 4*/.( Uhr. Nachschau: Sonnabend den 22. Mai, Nachmittags 404 Uhr.

5. Station Schenklengsfeld, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Oberlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landershau­sen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.

Impfung: Dienstag den 25. Mai, Vormittags 8 Uhr Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Vormittags 8 Uhr.

6. Station Raus b a ch, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ausbach. Impfung: Dienstag den 25. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Mittags 12 Uhr.

7. Station Philipps thal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshof mit Nippe.

Impfung: Dienstag den 25. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

8. Station Asbach, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhansen, fiskalische Oberförsterei Niederaula und Roßbach.

Impfung: Montag den 24. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Montag den 31. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

9. Station Unterhaun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhaun, Eitra, Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain.

Impfung: Donnerstag den 13. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 20. Mai, Nachmittags 3 Uhr.

1 0. Station Niedern ula, umfassend die Ortschaften Niederanla, Mengshansen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Klebn, Reimboldshausen, Kemme- rode und Engelbach.

Impfung: Dienstag den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr.

11 . Station F r i e l i n gen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf lind Willingshain.

Impfung: Mittwoch den 26. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 2. Juni, Vormittags 11 Uhr.

1 2. Station Kirchheim, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershansen, Goßmannsrode unb Rotterterode.

Impfung: Mittwoch den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr.

1 3. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhallseu, Gethse- mane, Herfa, Unterneurode unb fiskalische Oberförsterei Friedewald.

Impfung: Sonnabend den 22. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 29. Mai, Vormittags 9 Uhr. 14. Station W i dd e rs h a u s e n, umfassend die Ortschaften Widdershausen Kleinensee und Leimbach.

Impfling: Freitag den 21. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Vormittags 10 Uhr.

1 5. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers, und fiskalische Oberförsterei Heringen.

Impfung: Freitag den 21. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Mittags 12 Uhr.

16. Station Hcimboldshansen, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershansen, Harnrode unb fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen. Impfung: Freitag den 21. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 28. Mai, Nachmittags 2 Uhr.

1 7. Station Holzheim, limfasscnd die Ortschaften Cruspis, Hilperhausen, Holzheim und Stürklos.

Impfung: Freitag den 28. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Freitag den 4. Juni, Vormittags 9 Uhr,

In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nach­schau im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpf- stationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt (soweit nicht anderweite geeignetere Räumlichkeiten kostenlos vorhanden sind).

Die Impfling wird seitens des Jinpfarztes in den be­treffenden Terminen u n e n t g e l t l i dj ausgeführt.

Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1897: 1. jedes im Jahre 1896 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern über standen hat.

2. die Kinder, welche im Jahre 1895 oder früher geboren unb im Jahre 1896 o h n e Erfolg, o h n e g e - n n g ende n E r s o l g oder g a r n i ch t geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben,

3. jeder Schüler einer öffentlichen Schule oder Privat­schule, welcher:

a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder

b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wiederimpfung nicht erbracht hat.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehen­des, namentlich aber die Termine, aus ortsübliche Weise zu wieder holten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.

Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleich­zeitig n a ch d r ü ck l i ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege­eltern und Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder oder Pflegebe­fohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unter­blieben ist, anit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark und Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege­befohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz amtlicher Auf­forderung der Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen geblieben sind, Mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zc 3 Tagen bestraft werden.

Die Herren Lehrer yaft.n .ebenfalls als Vorsteher der Schulanstalten, die Verpflichtung, bei der Aufnahme von. Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinig­ungen festzustellen, ob die gesetzliche Impfung erfolgt ist, bezw. dafür zu sorgen, daß die während des Besuches der Anstalt impfpflichtig werdenden Zöglinge dieser Verpflich­tung genügen.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß ge­mäß. der zur Sicherung der gehörigen Ausführung des Jmpfgeschäftes ergangenen Vorschriften (Amtsblatt Nr. 23 für 1886) ein Vertreter der Ortspolizeibehörde und (für die Wiederimpfung) ein Lehrer in dem betreffenben Jmpf- geschäftstermine zur Unterstützung des Jinpfarztes und Auf- rechterhaltnng der Ordnung zu erscheinen haben.

Für Bereithaltung des Jmpflokals und Stellung der erforderlichen Schreibhülfe beim Jmpfgeschäft ist seitens der Herren Bürgermeister der Jmpfstaüonsorte Sorge zu tragen. A. 1187. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Noch tot Sntotiition der 8rch»We.

Es wird neuerdings wieder von verschiedenen Zei­tungen versichert, daß einzelne Mächte im Begriffe seien, sich zur Beendigung des griechisch-türkischen Krieges ins Mittel zu legen. Wie wir von unterrichteter Seite ver­nehmen, ist jedoch an eine Intervention der Großmächte solange nicht zu denken, bis nicht Griechenland seine Truppen von der Insel Kreta zurückgezogen und die von den Mächten erstrebte und von der Pforte zugesagte Autonomie der Insel anerkannt hat. Beides ist bis jetzt noch nicht geschehen.

Zwar hat Griechenland den Obersten Vassos zurück­gerufen, jedoch wird dadurch nichts an dem Fortbestand des Rechtsbruches geändert, den Griechenland mit der Ausschiffung von Truppen aus der Insel begangen hat. Die Rückberufung des Obersten Vassos könnte wohl der Anfang zur Zurückziehung des ganzen Expeditionscorps sein, indessen scheint bis jetzt mit der Maßregel nur be­zweckt zu fein, den Obersten Vassos auf dem epirotischen oder thessalischen Kriegsschauplatze zu verwenden. Es heißt sogar, daß die beiden Minister, die zu der thessa­lischen Armee gegangen waren, um sich von deren Zu­stände zu überzeugen, mit dem Eindrücke nach Athen zurückgekehrt seien, daß sich Griechenland noch keineswegs für überwunden zu erklären brauche; d. h. mit andern Worten, auch die neue griechische Regierung unter dem radikalen Ministerpräsidenten Ralli denkt noch nicht daran, eine Intervention der Mächte nachzusuchen. Das