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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Hersseld, den 26. Juni 1897.
In der Gemeinde Kerspenhausen ist die Maul- und L Klauenseuche ausgebrochen und über diese Gemeinde Orts- V und Gemnrkungssperre angeordnet worden.
UJ. I. Nr. 3546. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Dcr Schlvau von Hohenstein.
Roman von F. von P ü ck l e r.
(Fortsetzung.)
„Fräulein von Reimar!" warnte Albrecht düster, ■ „wahren Sie Ihre Zunge; ich rathe Ihnen, nicht durch • Verleumdungen das vorhergegangene von Ihnen ver- A ursachte Unrecht noch zu verschärfen!"
„Und es ist dennoch wahr, ich weiß es genau. Sie, | jene Ilse, das Weib Deines Onkels hat Dich verzaubert, 1 Du bist verliebt in sie — haha, bis zum Wahnsinn und | deshalb willst Du mich abschütteln, auch vielleicht den I Onkel beseitigen"---
Es war um seine Fassung geschehen, ein dumpfer I Ausruf der Wuth entrang sich seinen Lippen und mit | eiserner Faust preßte er Gertruds beide Hände in die I seinen, daß sie kreischend zu Boden glitt.
„Elende Verleumderin, nimm den Namen jener 1 edlen Frau nie mehr auf die Lippen — schon.Dein U Hauch würde sie entweihen."
Aber Gertrud war vor Rachsucht wüthend.
„Ja, die schöne Ilse," höhnte sie boshaft, „man geht 1 mit ihr im düstern Park traulich spazieren, man sieht 1 ihr in die Augen —"
I Graf Albrecht stieß die vor ihm Knieende rauh von i (ich und wandte sich zur Thür.
I „Welch' ein schlechtes Weib ist das," stieß er finster , hervor, „wäre sie ein Mann — ich wäre in dieser I Stunde zum Mörder geworden."
Cassel, den 23. Juni 1897.
Königliches Landrathsamt beehre ich mich unter Danksagung für die bisherigen Bemühungen ergebenst zu benachrichtigen, daß der Zwangszögling Ferdinand Georg Giezendorf von Eschwege inzwischen sich bei seinem Lehrmeister, Schmiedemeister Carl Bug zu Niederröderhöhe, wieder eingestellt hat weshalb ich mein Ersuchen vom 17. d. Mts. II. Nr. 2854 als erledigt hierdurch zurück- ziehe.
Der Landes-Direktor.
♦ * *
Hersfeld, den 26. Juni 1897.
Wird im Anschluß an die diesseitige Verfügung vom 19. d. Mts. I. Nr. 3441 veröffentlicht.
I. 3545. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regiecungs-Nath.
Nichtamtlicher Theil.
Die Vereinsgesetz-Novelle ist, wie vorauszusehen war, in der Kommission des Herrenhauses nicht in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen worden. Sie ist vielmehr wieder zu einer wirksamen Handhabe mit ausgesprochener Tendenz gegen die Sozialdemokratie und den Anarchismus geworden. Die Novelle lautet nunmehr, von den Straf- bestimmungen abgesehen, folgendermaßen:
Artikel 1. Versammlungen, in welchen anarchistische oder sozialdemokratische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden Weise zu Tage treten, können von den Abgeordneten der Polizeibehörde (§ 4 der Verordnung vom 11. März 1850 (Gesetz-Samml. S. 277) aufgelöst werden.
Artikel 2. An Versammlungen, in denen politische Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, dürfen Minderjährige nicht theilnehmen.
Artikel 3. Vereine, in welchen anarchistische oder sozialdemokratische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden Weise zu Tage treten, können von der Landespolizeibehörde geschloffen werden. Dasselbe gilt
Das Gemach ward geöffnet, auf der Schwelle stand der Graf Robert und sagte entschlossen:
„Ueberlaß jenes Geschöpf mir, ich werde sie morgen früh aus dem Hause bringen. — Eure Verlobung ist gelöst für alle Zeiten."
Und er nahm den Ring von Albrechts Hand, schleuderte denselben Gertrud, die sich schnell aufrichtete, vor die Füße und ging mit seinem Neffen hinaus.
11. Kapitel.
Am nächsten Morgen verließen die Offiziere Schloß Hohenstein; keiner schien zu merken, daß Graf Orosseff in ihrer Mitte fehlte, auch die veränderte ernste Stimmung des Schloßherrn und seiner Gemahlin übersah man, doch war keiner der Herren, der nicht ernst und kopfschüttelnd beim Dahinreiten gesagt hätte: „Dort 'giebts ein Unglück, das arme gräfliche Paar! Es waren vornehme, edle Charaktere!"---
Unruhig schritt Graf Robert Hohenstein in seinem Arbeitszimmer auf und nieder, er sah bleich und verfallen aus, seine Hände zitterten, eine Thräne rann über die welke Wange. Aus dem Schreibtisch lagen zwei gesiegelte Briefe sowie eine Menge Geschäftsbücher und Schriftstücke — und daneben stand ein eingelegter Kasten von Ebenholz.
Der Diner trat ein und meldete, daß Fräulein von Reimar den Herrn Grafen vor der Abreise noch zu sprechen wünsche.
„Ich bedaure", gab der alte Herr scharf und be-
von Vereinen, welche die Losreißung eines Theiles des Staatsgebietes vom Ganzen erstreben oder vorbereiten.
Artikel 4. Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern (§ 8 der Verordnung vom 11. März 1850), dürfen Minderjährige nicht als Mitglieder aufnehmen. An den von solchen Vereinen veranstalteten Versammlungen und Sitzungen, in denen politische Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, dürfen Minderjährige nicht theilnehmen. Andern Versammlungen und Sitzungen dürfen Minderjährige sowie weibliche Personen beiwohnen. Die Verbindung von Vereinen unter einander ist mit der Maßgabe zulässig, daß politische Vereine nicht ohne Erlaubniß des Ministers des Innern mit außerdeutschen Vereinen in Verbindung treten dürfen. Die Bestimmungen in § 8 der Verordnung vom 11. März 1850, soweit sie Schüler und Lehrlinge betreffen, werden aufgehoben.
Das Stimmen-Verhältniß, 11 gegen 3, welches in der Kommission zu Tage trat, läßt ziemlich sicher eine Annahme der Kommissions-Beschlüffe auch im Plenum des Herrenhauses, wo die erste Abstimmung diesen Mittwoch in Aussicht genommen ist, erwarten. In diesem Falle dürfte sich die Regierung wahrscheinlich auf denselben Standpunkt stellen. Nach Verlauf von drei Wochen würde eine abermalige Abstimmung im Herrenhause erforderlich sein, worauf die Novelle wieder an das Abgeordnetenhaus gelangt. Hoffentlich wird die Stimmung der Wähler inzwischen auf die Abgeordneten dahin ein= gewirkt haben, daß diese dann der Novelle in der vom Herrenhause überkommenen Fassung die Zustimmung nicht versagen werden.
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, den 26. Juni.
Se. Majestät der König der Belgier kehrte, wie aus Helgoland gemeldet wird, gestern um 5 Uhr Nachmittags auf seine Jacht zurück, welche alsbald in See ging. Die Begrüßung sowohl wie die Verabschiedung der Majestäten trug einen sehr herzlichen Charakter; die Majestäten küßten sich beide Male. Um 7 Uhr Abends ging die „Hohenzollern" mit Sr. Majestät dem Kaiser von Helgoland ab, lief um 10 Uhr 3 Min. bei Brunsbüttel in die Schleusen ein und fuhr heute Morgen 9 Uhr nach Kiel weiter.
stimmt Bescheid, „ich bin augenblicklich sehr beschäftigt und lasse das Fräulein bitten, ihre Reise mit meinen besten Abschiedswünschen anzutreten."
Gleich darauf ertönte das Rollen des davon fahrenden Wagens und Graf Hohenstein flüsterte ernst: „Jetzt ist mein armer Albrecht von diesem bösen Geschöpf befreit! So habe ich doch noch ein gutes Werk zuletzt gethan!"
Gedankenvoll trat er ans Fenster, sein Blick flog über die sonnige, herbstlich schöne Landschaft und ein leiser Seufzer hob seine Brust.
„Vorbei — vorüber," murmelte er, „und doch wäre ich noch gern ein Weilchen hier geblieben, aber es ist doch besser so —• und Gott der Allmächtige wird mir vergeben. Der Schwan ist ja vorübergeflogen, er kam, um mich zu holen und so konnte es doch kein Verbrechen sein, wenn ich —"
Er brach ab, es hatte an der Thür leise gepocht. Auf sein Herein trat Graf Albrecht über die Schwelle und eilte liebevoll zu dem Onkel hin.
„Wie hast Du geruht, lieber Onkel?" frug er herzlich, „es waren der Aufregungen für Dich zu viel."
„Ich sage mit unsrem alten Kaiser: ich habe keine Zeit müde zu sein," lächelte der alte Herr trübe, „und es ist mir lieb, daß Du kommst, mein Albrecht, denn ich muß mit Dir reden —"
„Und ich mit Dir, — denn ich reise, wenn es geht, noch heute wieder ab."
Der Graf sagte seufzend. „Du wärst nicht mein