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(Gratisbeilagen:^Uiiftrirtes Ssnntagrblatt" u.)ll«strirte lanvwirthschaftliche Beilage".

Nr. 79. Sonntrfiflg St« 8. Wi M.

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Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 6. Juli 1897.

Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung meiner Verfügung vom 23. April 1896, J. I. Nr. 2340, Kreisblatt Nr. 51, die Einreichung der Uebersicht über die Untersuchung des Schweinefleisches aus Trichinen während des ersten Halbjahres 1897 be­treffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis z u in I 2. d. Mts. bei Meidung von 3 Mark Strafe hieran erinnert.

Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, __Geheimer Regierungs-Rath.

Auszug aus den Bestimmungen für diejenigen jungen Leute, welche in die Unteroffizier- Schulen- bezw. Vorschulen einzutreten wünschen.

1) Die Unterossizierschulen haben die Bestimmungen, junge Leute, welche sich dem Militair- stande widmen wollen, zu Unteroffizieren heranzubilden.

Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militärische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feldwebel rc.), des

Militär-Verwaltungsdienstes (Zahlmeister rc.) und des Civilstandes zu erlangen.

Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20. Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende soll mindestens 154 cm groß, vollkommen gesund, frei von körperlichen Gebrechen so­wie wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen.

Wer in eine Unteroffizierschule ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei dem Bezirkskommandeur seines Aufenthaltsortes oder bei einem der Kommandeure der Unteroffizierschulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Weißen­fels, Ettlingen und Marienwerder unter Vorzeigung eines von dem Civil-Vorsttzenden der Ersatz-Kommission seines Aushebungsbezirks ausgestellten Meldescheines und einer amtlichen Bescheinigung über die bisherige Be­schäftigungsweise, über früher überstandene Krankheiten und etwaige erbliche Belastung, persönlich zu melden.

Die Einstellung von Freiwilligen in die Unterofsizier- schulen findet alljährlich zweimal statt und zwar bei den Unteroffizierschulen in Biebrich und Marienwerder im Monat Oktober, bei der Unteroffizierschule in Ettlingen im Monat April.

2) Die Unteroffiziervorschulen haben die Bestimmung, geeignete junge Leute von ausgesproche­ner Neigung für den Unterosfizierstand in der Zeit zwischen dem Verlaffen der Schule nach beendeter Schul­pflicht und dem Eintritt in das militärpflichtige Alter derart fortzubilden, daß sie für ihren künftigen Beruf tüchtig werden.

Bei militärischer Erziehung sollen sie dort Gelegen­heit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänzen, wie dies nicht nur im Hinblick auf den militärischen Beruf, sondern auch für ihre spätere Verwendbarkeit im Mili- tär-Verwaltungs- bezw. Civildienst wünschenswerth ist.

Daneben wird der körperlichen Entwickelung und Ausbildung unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Anforderungen des Militärdienstes besondere Aufmerk­samkeit zugewendet.

Wer in eine Unteroffiziervorschule ausgenommen zu wer­den wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 14*/, Jahre und nicht über 16 Jahre alt geworden ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem für seinen Aufenthaltsort zuständigen Bezirkskommando oder

bei dem Kommando einer Unteroffizier-Vorschule vorzu- stellen und hierbei folgende Papiere vorzulegen:

a) ein Geburtszeugniß.

b) den Confirmationsschein bezw. einen Ausweis über den Empfang der ersten Communion.

c) ein Unbescholtenheitszeugniß der Polizei-Obrigkeit.

d) etwa vorhandene Schulzeugniffe.

e) eine amtliche Bescheinigung über die bisherige Be­schäftigungsweise, über früher überstandene Krank­heiten und etwaige erbliche Belastung.

Die ausführlichen Bestimmungen können bei dem Bezirksfeldwebel und dem Königlichen Landrathsamte eingesehen werden.

Hersfeld, den 1. Juli 1897.

Königliches Bezirkskommando.

Nichtamtlicher Theil.

$oin FrickMMch in AOntiiWl kamen in der letzten Zeit Nachrichten, die beinahe ein Scheitern der Verhandlungen befürchten ließen. Angeb­lich sollen unter den Botschaftern Meinungs-Verschieden- heiten über das Maß der Zugeständnisse an die Türkei bei dem Friedensschlüsse ausgebrochen sein. Dies er­schien von vornherein unbegründet, da man weiß, daß alle Mächte grundsätzlich in allen wesentlichen Punkten keine Abtretung Thessaliens an die Türkei, sondern nur Grenzberichtigung zu Gunsten der Türkei nebst Kriegs- kosten-Entschädigung und Auslieferungs-Vertrag einig sind. Es hätte sich also nur um Meinungs-Verschieden- heiten über die Art des Vorgehens gegen VerschleppungS- Versuche handeln können.

In der That hat sich ja die Pforte bisher mit der Beschränkung auf eine bessere strategische Grenzlinie noch nicht einverstanden erklärt, vielmehr den PeneuS mit der Stadt Larissa als Grenze gefordert. Wer konnte denn auch erwarten, daß der Sieger ohne Widerstreben auf seine Forderungen verzichten und sich mit einer geringen Entschädigung zufrieden geben werde? Natürlich ist der Siegeslauf der türkischen Militärpartei zu Kopfe ge­stiegen, und sie macht alle Anstrengungen, um den Sultan trotz seiner Erklärung vor dem Kriege, kein Land erobern zu wollen, zur Hartnäckigkeit zu bestimmen. Nirgends versteht man es besser, als im Orient, Berathungen in

Nachdruck verboten.

Der Sieg des Herzens.

Novell« von N. H o f f m a n n.

(Fortsetzung.)

Nun, so kann vielleicht der Fall eintreten, daß die Comteß, der es in ihren Jahren daran gelegen sein muß, die Fesseln des Testaments lorzuwerden, freiwillig darauf verzichtet, Ihre Gemahlin zu werden, und dann fiele Ihnen die Hälfte der gräflichen Erbschaft zu, Herr Baron. < Sie könnten sich dann mit Ihren Gläubigern bequem 5 abfinden, und das schöne Schloß, die herrlichen Wälder, I die umliegenden Güter und Fabriken, kurz Alles was Sie E von Ihrem seligen Vater ererbten, behalten."

Nun, meinetwegen, so will ich die bestimmte Be­gegnung mit der Comteß innehalten," erwiderte der Baron I lächelnd.Wir können es ja geduldig abwarten, was die Zusammenkunft mit dem stolzen und reichen Fräulein Bertha, geborenen Gräfin Lindberg-Kronstedt, ergiebt. Erinnern Sie mich an die Begegnung, lieber Werner, sonst könnte ich dieselbe vergessen. So, nun ist diese An­gelegenheit erledigt, und meinen Gläubigern will ich schreiben, daß sie sich noch sechs Monate in Geduld sassen sollen, da ich eine reiche Heirath in Aussicht hätte, wenn auch nicht gerade die Wahrheit ist."

Es ist aber keine Lüge, Herr Baron, denn daß | Sie die reiche Partie machen können, das steht im Testa- | mente des hochseligen Grafen von Lindberg-Kronstedt," [ sagte der Schloßverwalter.

Aber wenn ich das Fräulein nicht heirathen will

und sie mich schließlich auch nicht, so kann es doch nichts aus der Partie werden," rief lachend der eigenwillige Baron.

»Ich hoffe aber trotzdem, daß Sie die Testaments­bestimmung erfüllen und pünktlich am 24. August zur Begegnung mit Comtesse Bertha im Schloß Kronburg eintreffen werden," erwiderte der alte Schloßverwalter im bittenden Tone.Was befehlen für heute der Herr Baron?" frug er dann diensteifrig.

Lieber Werner, fertigen Sie vor allen Dingen den zudringlichen Herrn Leonhard, wenn er wieder kommt, in der verabredeten Weise ab. Sagen Sie ihm in meinem Namen, daß ich zu diesem Gebote in den Verkauf meiner Besitzungen nicht willige, oder melden Sie ihm lieber gleich, daß ich jetzt überhaupt keine Lust zum Verkaufe hätte, damit wir den widerwärtigen Menschen los werden."

So ist es recht, Herr Baron! Ich werde den Auf­trag bestens ausführen," rief freudig der alte Werner und ging mit einer Verbeugung aus dem Zimmer.

Baron Lindberg setzte sich sodann an den Schreib­tisch, erbrach mit leise zitternden Händen die fatalen Zu­schriften mehrerer seiner Gläubiger und las dann auch mehrere unangenehme Briefe von seinen Rechtsonwälten Der gefährliche Zustand seiner Vermögensverhältnisse wurde dadurch dem jungen Baron wieder so lebhhaft vor die Augen geführt, daß er vom Schreibtisch aufsprang und erregt im Zimmer hin und her lief.

»Kein Ausweg ist vorhanden, kein wirklicher Ausweg, sondern nur eine Galgenfrist," murmelten dann seine

bebenden Lippen,aber ich muß um dieselbe nachsuchen, um vielleicht durch einen besonderen Glücksumstand vor dem Bankerotte gerettet zu werden. Ich werde den Rathschlägen des alten Werner folgen, er ist ein un­eigennütziger, treuer Mann."

Dann setzte sich Baron Lindberg wieder an den Schreibtisch und schrieb an seine Rechtsanwälte einige Briefe, in welchen er denselben den dringenden Wunsch aussprach, daß seine Gläubiger, deren Forderungen durch die vorhandenen großen Besitzungen gedeckt seien, ihm eine Zahlungsfrist von sechs Monaten bewilligen möchten, da er Hoffnung habe, bis dahin durch eine reiche Partie die drängendsten seiner Gläubiger zu befriedigen.

Als Baron Lindberg diese Briefe geschrieben hatte, faßte er wieder Muth, denn er hoffte, daß ihm seine Gläubiger die erbetene Frist gewähren würden, und dann konnte in den sechs Monaten vielleicht doch ein glückliches Ereigniß ihn vom Bankerotte retten. Seine Fabriken konnten einzeln gut verkauft und dadurch die Haupt­gläubiger befriedigt werden. Auch war es ja nicht un« möglich, daß der stattliche Baron Lindberg trotz seiner vielen Schulden dennoch eine Partie machen konnte, aber Comtesse Bertha durfte die Partie nicht sein, das stand bei dem jungen Edelmanns fest. In gehobener Stimmung schritt er jetzt in dem Zimmer auf und ab und wollte eben dem Diener Befehl geben, sein Reit­pferd zu satteln, um nach den Fabriken zu reiten, als Baron von Brunner, ein alter Freund Lindberg«, eintrat.

Guten Morgen, lieber Lindberg!" rief Brunner in