Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postausschlag.

s '

Die Jusertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

A~-:--~-..... " ' :- , , . -----

t^W SreidMatt

Gratisbeilagen.IUnftrirter Sonntagsblatt" «.Illnftrirte landwirthschaftliche Beilage".

Sr. 80. ZmaW den 10. ^uli,M.

festes Blatt.

Bestellungen auf das Hersfelder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen -Jllustrirtes Sonntagsblatt" »n» Jllustrirte landivirthschaftl. Beilage" für die Monate Juli, August und September werden von allen kaiserlichen Postanstalten, tandbrief- trägern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 6. Juli 1897.

Zufolge einer Verfügung des Herrn Finanz-Ministers vom 9. Mai d. I«., III5614, sind die Jagdverpachtungs-

_ Antrag auf

Verhandlungen bezw. Jagdpachtverträge ohne Rücksicht 1 auf deren Form nur dann stempelpflichtig, wenn der Pachtzins mehr als 300 Mark jährlich beträgt. Die Berechnung des Stempels erfolgt nach Nr. 48a des Stempeltarifs.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben hier­nach zu verfahren.

J. A. Nr. 1917. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 6. Juli 1897.

Dem am 25. Juli 1855 zu Harnrode geborenen Johann Conrad Appel, unehelichen Sohn der Anna Margaretha Appel in Harnrode, dermalen wohnhaft in Seligere, ist durch den Herrn Regierungspräsidenten zu Caffel mittelst Urkunde vom 29. Mai 1897, A. 1. Nr. 4037, auf sein Nachsuchen gestattet worden, fortan den Fami­liennamenHoßfeld" zu führen. I. I. Nr. 3659. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, _____________________Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 5. Juli 1897.

Der bisherige commiffarische Bürgermeister Hierony- ^eWiüiguug einer Kirche Colleete für das <

mus B ä tz zu Kalkobes ist nach erfolgter Wahl heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde eidlich verpflich. tet worden.

I. A. Nr. 1919. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 7. Juli 1897.

Nachstehend veröffentliche ich ein Schema, welches zur Beantragung von Kirchen-Collecten dienen soll.

Die Herren Geistlichey bezw. Kirchenvorstände der Kirchspielsgemeinden, welche durch Ausführung größerer Reparaturen an den Kirchen rc. oder Neubeschaffung von Orgeln, Glocken u. s. w. erheblichere Aufwen­dungen zu machen haben, aus eigenen Mitteln aber hierzu nicht im Stande sind, wollen die Collecten-Anträge unter Benutzung des vorgeschriebenen Schemas mir fortab bis zum 1 5. Oktober jeden Jahres für das nächstfolgende Jahr einreichen.

I. I. Nr. 3705. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

189

SS

Jo

e

Bezeichnung der um Bewilligung von Collecten nachsuchenden Gemeinden.

Die nachge­suchte Colleete soll benutzt werden zur

Betrag der nach dem Kosten- Anschlag aufzu- bringenden Bau- resp.

Reparatur- rc. Kosten.

Ma,k.

Bezeichnung des die Ausführung genehmigenden Confistorialbe- schlusses nach Datum und Nummer.

Zeit der bereits bewirkten bezw. noch zu be­wirkenden Ausführung der Arbeiten.

Angabe der bereits vorhandenen Mittel für Deckung der Baukosten bezw. der Art und Weise der Be­schaffung, sowie ob und evtl. wie­viel die Kirchenkasten des betreff. Kirchspiels beizutragen vermögen und ob und welche Beiträge von Filial-Gemeinden zu erwarten sind.

Veriüögeiis-Verhältniffe der Gemeinden und deren Glieder im Allgemeinen und deren danach zu bemeffende Bedürf­tigkeit der Bewilligung einer Sonntags- oder einer Fest- Collecte, sowie ob u. welche Collecten etwa schon früher bewilligt worden sind.

Zeugniß über die Würdigkeit der betreffen­den Ge­meinden zur Unterstützung.

Zur Vornahme der Prüfung für den einjährig-frei­willigen Militärdienst ist als Anfangstermin für die Herbst-Prüfung 1897 der 20. September festge­setzt worden.

Diejenigen jungen Leute, welche sich dieser Prüfung unterziehen wollen, haben ihr Gesuch vor dem ersten August d. I. bei der unterzeichneten Kommission ein- zureichen und in demselben anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft sein wollen.

Dem Gesuche sind beizufügen:

1) ein standesamtlicher Geburtsschein;

2) eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;

3) ein UnbescholtenheitS-Zeugniß, welches für Zög­linge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Real- progymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit, oder ihre Vorgesetzte Dienstbe­hörde auszustellen ist.

4) ein vom Prüfling selbst ge- und unterschriebener Lebenslauf.

(Sämmtliche Papiere sind in Urschrift einzu- reichen. (Nr. 678.)

Caffel am 18. Juni 1897.

Königliche Prüfungs-Kommission für Einjährig-Freiwillige. Der Vorsitzende.

Freiherr von Brackel, Geheimer RegierungSrath.

Hünfeld, den 5. Juli 1897.

I Jm hiesigen Kreise ist die Maul- und Klauenseuche vollständig erloschen. DieSperrmaßregeln sind aufgehoben.

Der Landrath I. V.: Loock. .

An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.

* *

Hersfeld, den 7. Juli 1897.

Wird veröffentlicht.

I. 3695. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Her tauf gegen bn§ Pereinsgesetz wird mit ungeschwächten Kräften fortgesetzt. Der demo­kratischen Presse ist jedes Mittel recht, welches zur Ver­wirrung des unbefangenen Urtheils über Inhalt und Zweck des Gesetzes beiträgt, und die Haltung der na­tionalliberalen Blätter bezeugt, daß die Demokratie ihr Publikum kennt. Nationalliberale Blätter überbieten fast noch die Freisinnigen in Schwarzmalerei der innern Lage, indem sie die Vorlage des Vereinsgesetzentwurfs für das Anzeichen eines reaktionären Systemwechsels ausgeben.

Es kann gar nicht oft genug wiederholt werden, daß das neue Gesetz weder ein Erzeugniß der Willkür, noch der Vorbote einer im Anzüge begriffenen Reaktion ist. Das Gesetz ist nichts weiter als ein Mittel der Noth­wehr des Staates gegen die sozialrevolutionären Umtriebe, und ganz ausschließlich gegen dieselben gerichtet. Unser Kaiser hat es wiederholt öffentlich bekannt, daß er die verfassungsmäßige Ordnung des Staates für eine sehr segensreiche, ja unentbehrliche Einrichtung betrachtet. Er hat stets seine Achtung vor den Volksrechten zu er­kennen gegeben und durch Aufhebung des Sozialistenge- setzes, sowie durch eine viele Jahre hindurch bethätigte Langmuth bewiesen, daß er selbst der sozialdemokratischen Bewegung gegenüber möglichst wenig Ausnahmemaßregeln angewandt wissen wollte.

Die Sozialdemokratie überlassen Sie mir, mit der werde ich schon fertig werden," ist ein bekanntes Kaiserwort. Kaiser Wilhelm hoffte durch eine weitgehende Arbeiterfürsorge und durch Belehrung der Massen die sozialdemokratische Gefahr bannen zu können.

Unser Kaiser hat aber die schmerzliche Erfahrung

machen müssen, daß sein Wohlwollen ohne nachhaltigen Eindruck auf die Arbeiter und ihrer Führer gewesen ist. Je weiter er ihnen entgegenkam, um so begehrlicher und trotziger wurden sie. Mit unsagbarem Uebermuth, pochend auf ihre vermeintliche Macht, und unter dem Schutz und Mißbrauch der bestehenden Gesetze haben sie es dahin gebracht, daß die öffentliche Ordnung ernstlich bedroht ist, und so mußte unser Kaiser im Interesse des ge­fährdeten Bürgerthums füglich das Volk selbst gegen ihr gemeingefährliches Treiben aufrufen.

Das aus diesem Anlaß in Vorschlag gebrachte neue Vereinsgesetz will nicht die freiheitlichen Volksrechte be­seitigen, sondern nur dem Mißbrauch derselben durch gewissenlose Personen steuern. Da sollte jeder wahre Freund des Vaterlandes mit Freuden unserm Kaiser an die Seite treten. Aber der Demo­kratie, die in den freisinnigen Parteien vertreten ist, be­hagt dies keineswegs. Sie erhofft aus einer Gefährdung der öffentlichen Verhältnisse selbst einen Vortheil für sich, vor allem die endliche Verwirklichung ihrer langjährigen Bestrebungen, dem Parlament die Vorherrschaft im Staate zu verschaffen. Aus diesem Grunde hat sie von jeher jeder Schürung der Unzufriedenheit im Volke und so auch den sozialdemokratischen Umtrieben den wirksamsten Vor­schub geleistet, aus diesem Grunde macht sie sich auch jetzt zum Schildhalter der Sozialdemokratie gegen das Vereinsgesetz.

Politische Nachrichten.

Inland.

Berlin, 8. Juli.

Wie der Telegraph aus Braennoe meldet, passirte S. M. S.Hohenzollern" mit Sr. Majestät dem Kaiser am Montag Abend zwischen 6 Uhr und 8 Uhr, läng« der schwedischen Küste fahrend, den Sund und ging während der Nacht bei der Insel Anhalt vor Anker. Vorgestern Morgen 8/^ Uhr wurde die Fahrt bei gün­stigem Wetter fortgesetzt und gegen 2 Uhr auf der Rhede von Göteborg vor Anker gegangen.