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„Jllnstrirtes Sonntagsblatt" ^ „Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate August und September werden von allen Kaiserlichen poftanftalten, Landbriefträgern und von der Expedition angenommen.
Amtlicher Theil.
Gaffel, den 12. Juli 1897.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und des § 107 der Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August.1883 wird der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner, Haselwild und Wachteln
auf den 24. August 1897,
auf Hasen, Auer-, Birk- und Fasanenhennen
auf deu 15. September 1897,
"festgesetzt.
Der Bezirksausschuß zu Caffel.
B* . * *
Abschrift wird zur Kenntnißnahme und weiteren Veröffentlichung mitgetheilt.
Der Vorsitzende des Bezirksausschusses. Haussonville. An die Königlichen Herrn Landräthe des Bezirks.
I. B. A. Nr. 2460.
* * * Hersfeld, den 21. Juli 1897.
Wird veröffentlicht.
I. 3923. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
Ae AckcktWft unb ler Vogelschutz.
Daß es der deutschen Landwirthschaft schlecht geht, wird fast täglich und fast allerorten vernommen. Sie kommt nicht auf die Kosten: nicht genügende Preise, Konkurrenz des Auslands, Dürre, Mißwachs, alles vereinigt sich, dem Landwirth das Leben sauer zu machen. Der Eine giebt Dem, der Andere Jenem Schuld. Worüber aber Alle ohne Ausnahme klagen, das ist die geradezu bedrohlich zunehmende Verheerung von Wald und Feld durch das Ungeziefer. In diesem Sommer sind es die Raupen, die ungeheure Verwüstungen anrichten. Aus den Vororten Berlins z. B. wird soeben geschrieben: „Man sieht Gärten, in denen die Bäume nicht ein einziges Blatt mehr ausweisen, sondern nur noch ihre kahlen Aeste und Zweige zeigen." Vor zwanzig und mehr Jahren haben es Brehm und andere namhafte Naturforscher vor- I ausgesagt, daß es zu solchen weitgreifenden Schädigungen im Forst- und Landbau kommen müsse. Mit der größten Unbarmherzigkeit, mit einem Vandalismus sondergleichen und vor allem mit einer Thorheit sondergleichen ist der Kamps gegen die Vogelwelt geführt worden. Ganze Striche weit vernimmt das Ohr keinen Gesang eines Weichfressers mehr — dafür betreiben denn die Pflanzen- seinde aller Art ihre geräuschlose Zerstörungsarbeit.
: Es konnte garnicht anders kommen. So vielen Feinden mußte die Vogelwelt trotz der Raschheit der Vermehrung schließlich erliegen: Bei uns in Deutschland der „Krammets-
SonniM den 21 Wi
Vogelfang", nächstdem die abscheuliche Damenmode, Vogelleichen auf Hüten zu tragen, eine barbarische Sitte, der erst die anmuthigen ausländischen, sodann unsere farbigen Vögel zum Opfer fielen; im Ausland der Mord unserer vorzüglichsten Sänger, unserer unermüdlichsten Jnsekten- vertilger. Friedrich Arnold erzählt: „Im Jahre 1891 kostete in Essino bei Varenna das Kilo kleiner Vögelchen, Nachtigallen, Grasmücken, Schwalben, Finken, Zeisige zehn Centesimi, und wieviel kleine Sänger gehen nicht auf ein Kilo. Dort, in Essino, wurden im September und Oktober jenes Jahres aber auch etwa sechshundert- tausend durchziehender Singvögel gefangen, um gegessen zu werden." Angesichts solcher Berichte braucht man sich über die Verödung unserer Fluren wahrlich nicht zu wundern. Von „internationalen Vogelschutz-Vereinbarungen" wird seit langem gesprochen, aber die Sache kommt eben nicht über die berühmten „Erwägungen" hinaus. Geschähe unter solchen Umständen wenigstens das Mögliche, in Deutschland die Jnsektenvertilger, diese unentbehrlichen Helfer des Menschen im Haushalt der Natur, zu hegen und zu schützen. Solange indessen der „Krammetsvogelfang" mit hoher obrigkeitlicher Erlaubnis geschehen darf, so lange die Interessen eines Feinschmeckers denen Tausender von Landwirthen voranstehen, solange der „Krammetsvogelsang" als Nebenerwerbsquelle für unzureichend bezahlte Forstbeamte dient, solange durch diesen Fang unsere edelsten Sänger und Insektenfresser, Singdrosseln, Grasmücken, Rothkelchen, einen qualvollen Tod in den Schlingen erleiden — trotz der Thierschutzvereine und Thierschutzparagraphen —, solange mit einem Wort der Vogel das Jagdwild für jedermann ist, während dem Hasen der zarteste Schutz zutheil wird: solange wird die Landwirthschaft ihrer gefurchtesten Feinde nicht Herr werden können.
Warum aber, so wird man fragen, regen sich die Landwirthe selbst nicht energisch, ein solches Verbot zu erzielen? In der That, davon hört man wenig. Fast allein die Naturfreunde, die Freunde der gefiederten Sänger sind es, die immer wieder auf die endliche Beseitigung der enormen Schädigung, der empörenden Grausamkeit dringen, die nicht wollen, daß die Poesie ausstirbt in Wald und Flur. Man sollte meinen, eine starke, einflußreiche Gruppe wie der „Bund der Landwirthe" müsse direkt an die Spitze der Vogelschutzbestrebungen sich stellen. Derartige Aufgaben sind wahrlich nicht minder wichtig, als Währungsvorschläge zu ersinnen, Reformen des Alters- und Jnvaliditätsgesetzes auszu- arbeiten, Ersuchen um Grenzsperren abzusenden u. s. w. Hier ist ein Gebiet, auf welchem die Landwirthschaft, wenn sie nur will, rasch das Nöthige durchzusetzen vermöchte. Im Handumdrehen kam das Verbot des Getreideterminhandels zu Stande. Es heißt, ein Wort von hoher Stelle habe alle Schwierigkeiten beseitigt. Machte doch auch ein energisches Handeln dem deutschen Vogelmassenmord ein Ende! Es darf natürlich nicht davon die Rede sein, etwa das Halten von Stubenvögeln zu verbieten. Das wäre im höchsten Grad unpopulär; der Gesang des Vogels ist die Musik des kleinen Mannes. Ihm diesen Genuß rauben, würde eine Härte darstellen, die noch dazu so gut wie gar keinen Zweck hätte. Wären die Naturfreunde, die Liebhaber unserer Edelsänger, nicht, bemühten sie sich nicht nach Kräften um den Vogelschutz — wie sähe es dann erst aus? Wie wenig nehmen auch einsichtsvolle Landwirthe Rücksicht auf die Bedürfnisse der Jnsektenvertilger, wie wenige Vorkehrungen werden auf dem Land getroffen, durch Anpflanzung von Dornhecken, überhaupt durch Schaffung von Nistgelegenheiten, durch Vertilgung des Raubzeugs Vögel anzusiedeln und sich so ihrer Hülfe gegen die Ungezieferbrut zu versichern! Da ist es höchst nothwendig, geeignete Belehrung zu verbreiten. Der „Bund der Landwirthe", alle landwirth- schaftlichen Vereinigungen haben die ernste Pflicht, in dieser Richtung thätig zu sein, und in erster Reihe dafür Sorge zu tragen, daß in Deutschland endlich ein wirksames, mit Sachkenntnis abgesagtes Vogelschutzgesetz zustande kommt!
1891
Politische Nachrichten.
Inland.
Berlin, 22. Juli.
Aus Bergen wird von gestern gemeldet: Die „Hohenzollern" ist heute Vormittag 9 Uhr nach Norden in See gegangen, dem Vernehmen nach zunächst nach Sogne. Die „Gefion", mit Herzog Karl Theodor in Bayern an Bord, war bereits eine halbe Stunde vorher nach Göteborg abgegangen. Das Wetter ist klar und schön. — Wie aus Voß gemeldet wird, ist Se. Majestät nach guter Fahrt in Gudwangen gestern um 6 Uhr eingetroffen. Das Wetter war vortrefflich.
Ihre Majestäten der König und die Königin von Italien werden, einer Einladung Sr. Majestät des Kaisers folgend, am 3. September in Homburg v. d. Höhe eintreffen, um den großen Manövern beizuwohnen.
Unter dem Vorsitz seines Vizepräsidenten, Staatsund Finanzministers Dr. v. Miquel, trat das königliche Staatsministerium heute Mittag 2 Uhr zu einer Sitzung in seinem Dienstgebäude am Leipziger Platz zusammen.
Das Herrenhaus ehrte in seiner heutigen Sitzung das Andenken der verstorbenen Mitglieder des Hauses Riedesel Frhr. zu Eisenb'ch . ^o Grat v. b. Bussche- Jppenburg durch Erheben von den Sitzen und nahm dann die zweite Abstimmung über die Novelle zum Vereinsgesetz vor. Nach der Geschäftsordnung ist eine Diskussion nicht mehr zulässig, und es wird daher auf Antrag des Frhrn. v. Manteuffel über das Gesetz im Ganzen abgestimmt. Die namentliche Abstimmung ergiebt die Annahme des Gesetzes mit 112 gegen 19 Stimmen.
Den Kieler Besuch des Königs der Belgier wird Kaiser Wilhelm in diesem Jahre wegen Zeitmangels voraussichtlich nicht mehr erwidern, der Gegenbesuch soll aber bestimmt im nächsten Frühjahr erfolgen.
Minister v. Miquel erlitt auf seiner Reise nach Solingen durch die Unvorsichtigkeit eines Schutzmannes beim Schließen der Wagenthür eine Quetschung der Finger; der Minister hat heftige Schmerzen.
Einer ministeriellen Verfügung zufolge bedarf es fortan zur Eheschließung eines Civilbeamten der Militärverwaltung nicht mehr einer besondern Genehmigung der vorgesetzten Dienstbehörde.
Die „Kreuzztg." bestätigt, daß Unterstaatssekretär Fischer nach Ablauf seines Urlaubs nicht wieder in seine Stellung beim Reichspostamt eintritt.
Wegen Unterschlagungen im Betrage von 10000 Mk. wurde der langjährige Kassierer des s o z i a l d e m o - kratischen Unterstützungsvereins, Hutmacher Kempe aus Georgkirch, verhaftet. Bei einer un- vermutheten Durchsicht der Bücher wurden die Unterschleife festgestellt und der Staatsanwaltschaft davon Mittheilung gemacht, welche die Verhaftung verfügte.
Das Abgeordnetenhaus hält morgen 11 Uhr eine Sitzung ab. Auf der Tagesordnung steht das in abgeänderter Fassung vom Herrenhause zurückgekommene Handelskammergesetz; außerdem noch kleinere Porlagen und Petitionen. Das Vereinsgesetz soll am Sonnabend zu erneuter Verhandlung gelangen.
Der Kais er wird, wie aus Kiel gemeldet wird, von der Nordlandsreise dort am 30. Juli Abends oder am 31. Juli Morgens ankommen. Der Antritt der Reise nach Rußland auf der „Hohenzollern" mit ganzem Geschwader wird am 5. August erfolgen.
Der „Reichsanzeiger" schreibt: Das zeitweilige Ge- treide-Einfuhrverbot, dessen Erlaß in der an den Reichskanzler gerichteten Eingabe des Bundes der Landwirthe beantragt wird, wurde mit den bestehenden Handelsverträgen nicht vereinbar sein, und es wird dem Anträge schon dieserhalb nicht stattgegeben werden können.
Ausland.
Der französische Panama-Ausschuß hat die geplante Reise zu Kornelins Herz nach England ausgegeben, nachdem sich ergeben hat, daß dieser Erzgauner sich nur über die französischen Parlamentarier lustig