Einzelbild herunterladen
 

Erscheint wöchentlich drei Mal Dienstag, Donnerstag und Sonnabend.

AbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark 40 Pfg. exel. Postaufschlag.

1897.

M Sei 27. M

Die Jnsertionsgebühren betragen für den Raum einer Spaltzeile 10 Pfg., im amtlichen Theile 15 Pfg. Reklamen die Zeile 20 Pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt.

Gratisbeilagen:Illnstrirtes Ssnntagrblatt" n.)llnstrirte lan-wirthschaftliche Beilage".

Amtlicher Theil.

Hersfeld, den 21. Juli 1897.

Die Landwirthschaftskammer für den Reg.-Bez. Cassel hat unterm 25. Februar d. J. beschlossen: für das Rechnungsjahr 1897/98 wiederum */3 °/0 vom Grundsteuer-Reinerträge als Beitrag zu den Unkosten der Landwirthschaftskammer zu erheben.

Unter Hinweis auf die Ausschreiben vom 1. Juni 1896 I. I. Nr. 2926, Kreisbl. Nr. 65, bezw. 17. Juni v. I. Nr. 3229, Kreisbl. Nr. 73, werden die Herren Ortsvorstände veranlaßt, dieBeitragslistealsbald aufzustellen, das Solla ufkommen mit­telst Berichts bis zum 5. August d. J. m i r anz uz ei g e n und sodann die Erhebung und A b- lieferungdesGesammtbetrages an die KöniglicheKreiskasse dahier bisspätestens z u m 30. August d. I. bewirken zu lassen.

Hierbei wird noch folgendes bemerkt:

Die Berechnung der Beiträge für die einzelnen bei­tragspflichtigen (b. h. zu mindestens 40 Thlr. Reinertrag bei Forsten 150 Mk. veranlagten) Besitzer hat auf Grund der vom Katasteramt alljährlich berichtigten summarischen Mutterrolle zu geschehen. Zur Zeit ist diese Berechnung eine äußerst einfache, indem */3 °/0 des Grundsteuer-Reinertrages zur Erhebung kommt, mit­hin die in der RubrikReinertrag" der Mutterrolle und zwar in der ersten Colonne (die Thalerbruchtheile fallen

Veitragsliste

der Gemeinde Buch Hain, Kreis Burg, zu den Umlagen der Landwirthschaftskammer für 1897/98.

Name und Stand

Wohnort und Nummer

Nr.

des Artikels

Thlr. Reinertrag (Bruchtheile fehlen)

Pf.

Beitrag

Bezahlt am

Bemerkungen

Schmidt, Johann Heinrich, Bauer

Buchhain Nr. 15

1

321

321

17/8.

Bender, Friedrich

Buchhain Nr. 14

2

150

150

18/8.

Hat Grundbesitz in Burg­dorf, Kreis Mühlstadt.

Müller August Häusler

Buchhain Nr. 13

6

36

Hat Grundbesitz in Hofried, Kreis Burg.

Der Sieg des Herzens.

Novelle von N. H offmann.

(Schluß.)

KD, was ich alter Mann brauche, habe ich mir in den langen Jahren so ziemlich erspart und ich bin nicht gerade auf weitere Stellung angewiesen," erwiderte Werner.

Und Sie erhalten auch noch 3000 Mark von mir als besondere Belohnung für Ihre treuen Dienste," er­klärte Lindberg.

8Sehr großmüthig, gnädiger Herr," bemerkte Werner, aber verzeihen Sie, wenn ich Ihre großmüthige Gabe ablehnen zu müssen glaube."

Aber seien Sie doch kein Thor, Herr Werner, ich erhalte für meine Besitzungen l ,300,000 Mark, da kann ich mir diese Gratifikation erlauben."

jO, reden wir jetzt nicht von diesem entsetzlichen Ver­käufe, Herr Baron, mir ist so weh und doch auch wieder so wohl um's Herz," sagte der alte Mann mit rührender Stimme.

Ach, lassen Sie doch die übertriebene Gefühls­schwärmerei Herr Werner, es ist doch besser, daß ich das

zu einem hohen Preise verkaufe und circa eine halbe Million baares Vermögen mir rette, als daß man mich nach einem halben Jahre vielleicht als Bankrotteur aus meinem Schlosse jagt."

weg) stehende Zahl den von dem betreffenden Besitzer an die Landwirthschaftskammer zu zahlenden Beitrag in Pfennigen angiebt.

Nach Absatz 4 des im Kreisblatt Nr. 65 veröffent­lichten Auszuges aus dem Ministerial-Erlaste vom 14. April 1896 werden Besitztheile, welche in einem Gemeinde­oder Gutsbezirk den Grundsteuer-Reinertrag von 40 Thlr. (bei Forsten 50 Thlr.) nicht erreichen, so lange zu Bei­trägen nicht herangezogen, als nicht die Landwirthschafts­kammer dies unter dem Nachweis beantragt hat, daß der Besitztheil in Verbindung mit anderen im Bezirke der Kammer gelegenen Besitzungen desselben Eigenthümers einen beitragspflichtigen Gesammtbesitz aus- macht.

Um diese allein nicht beitragspflichtigen Besitztheile festzustellen, haben die Herren Ortsvorstände in der Bei­tragsliste anzugeben, wer von den Gemeindeangehörigen Grundbesitz in einer andern Gemeinde (Gutsbezirk) hat und diese Gemeinde :c. zu bezeichnen.

Auch bei den allein nicht beitragspflichtigen ist in solchem Falle der Grundsteuer-Reinertrag des Grundbe­sitzes anzugeben, der in der Wohnsitzgemeinde liegt.

Ein Muster zur Liste ist hierunter abgedruckt.

Formulare hierzu können von der Funk'schen Buch­druckerei hier bezogen werden.

I. I. Nr. 3921. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierungs-Rath.

O, mein lieber gnädiger Herr, wissen Sie denn auch an wen Sie Ihr Schloß und Ihre Güter verkauft haben?"

Nun, an Herrn von Ende oder vielmehr an deffen künftigen Schwiegersohn."

Nein, da täuschen Sie sich vollständig, gnädiger Herr, Sie haben es in der ganzen Angelegenheit mit Comteß Bertha, Ihrer Fräulein Cousine zu thun."

Sind Sie verrückt geworden, Werner?" frug jetzt der Baron und riß die Augen weit auf.Was hat Comteß Bertha mit Herrn von Ende und seiner Tochter zu schaffen?"

Nun dieses angebliche Fräulein von Ende war Comteß Bertha!" erklärte Werner

Unmöglich Wie kommen Sie zu dieser unsinnigen Behauptung, Werner?"

Weil das gnädige Fräulein, als ich mit ihr im Ahnensaale war, fast alle Ahnenbilder leise beim Namen nannte, und weil ich die Comteß wieder erkannte."

Wieder erkannt wollen Sie sie haben?" lachte Lind­berg.Sie haben die Comteß doch seit ihren Kinder­jahren nicht gesehen!"

Aber unvergeßlich ist mir der Blick ihrer stahlblauen Augen!"

Sie trug sich ja verschleiert, also konnten Sie die Augen gar nicht deutlich sehen!"

Bei dem Betrachten der Ahnenbilder lüftete sie den

Homberg, den 22. Juli 1897.

Unter der Schafheerde des Schäfers Valentin Kaspar zu Mühlbach ist die Räude ausgebrochen.

Der Landrath von Gehren.

An Königliches Landrathsamt zu Hersfeld.

* , *

*

Hersfeld, den 23. Juli 1897.

Wird veröffentlicht.

I. 3950. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz,

Geheimer Regierungs-Rath.

Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Gewerbe -Aufsichtsbeamten des Regierungsbezirks be­stimmte Sprechstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgesetzt haben und zwar:

der Regierungs - und Gewerberath in Cassel (RegierungSgebäude L Stock Zimmer 23) Montags Vorm. 11 bis 12^2 Uhr;

der Gewerbe-Inspektor in Cassel(- reau Emilienstraße 1) Sonntags Vorm. von 8 bis 9*/* Uhr und Sonnabends Vorm. von 9 bis 12 Uhr;

der Gewerbe-Inspektor in Fulda (- reau im Schloß) Sonntags Vorm. von 8 bis 9 »/.2 Uhr und Montags Nachm. von 4 bis 8 Uhr;

der c o m. Gewerbe-Inspektor in Esch - w e g e (Büreau Bahnhosstraße 24) Sonntags Vorm. 7 bis 8 Uhr und Montags Vorm. 8 bis 10 Uhr. Bei vorheriger Vereinbarung auch an anderen Tagen und anderen Stunden.

Soweit die Königlichen Gewerbe-Inspektoren mit Bestimmtheit ihre Anwesenheit in anderen industriereichen Kreisstädten ihres Bezirks zeitig genug vorausbestimmen können, werden sie auch bei ihren Dienstreisen den Ar­beitgebern und Arbeitern an diesen Orten Gelegenheit zu Besprechungen geben.

Zu dem Zwecke werden die Königlichen Landräthe rechtzeitig in dem betreffenden Kreisblatte Tag, Stunde und Ort, wo diese Sprechstunden statthaben können, be­kannt geben. (A. II. 6833.)

Cassel, am 9. Juli 1897.

Der Regierungs-Prästdent. I. V.: v. Bremer.

Politische Nachrichten.

Berlin, 24. Juli.

Nach einer aus Mo lde vorliegenden Drahtnachricht ist dieHohenzollern" gestern Abend 8*/, Uhr bei schönem Wetter dort eingetroffen.

Schleier und wandte sich bei einer Frage unwillkürlich um und da habe ich sie erkannt. Bei meinen grauen Haaren schwöre ich Ihnen zu, Herr Baron, daß ich mich nicht täusche, dieses Fräulein von Ende war Comteß Bertha!"

Lindberg schlug sich jetzt wie ein Rasender mit der Faust vor die Stirn und schrie:

O, ich Verblendeter, welche Fehler habe ich in den letzten Jahren begangen! Die Comteß ist ein Engel und ich ein schändlicher Trotzkopf und Taugenichts. Ich ver­stehe jetzt Alles. Sie will mich auf diese Weise vom Verderben retten und mir zeigen, daß sie ganz anders ist, als ich dachte. Eigentlich hat es mir ja auch schon Srunner geschrieben, aber ich glaubte es noch nicht. Wenn die Comteß mir wirklich verzeihen, und wenn sie Vertrauen zu mir fassen kann, dann werde ich wohl nicht den 24. August abwarten, um mich um ihre Hand zu bewerben. Ich finde es auch sehr gut, daß sie bei meinem Leichtsinn einige Jahre älter ist als ich. O, wie man doch im einseitigen Trotze verblendet sein kann. Morgen reise ich nach Schloß Kronburg, um Verzeihung für meine Sünden zu erflehen."

Der alte Werner stand über diese Wendnng der Dinge tief gerührt vor seinem Herrn und fand' keine Worte, um seiner Freude Ausdruck zu geben.

* * *

»Wir haben unsere Rollen gestern nicht schlecht ge-