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ersstlStr Kreisblatt.
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A. A. ÄmiüKiid ben 1 Wecker M.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Polizei-Verordnung. Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) verordne ich mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel mit Ausnahme des Kreises Rinteln.
§ 1. Der erste Absatz des § 1 der Polizeiverordnung vom 3. Dezember 1896, betreffend die Listenführung über den An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler (RegierungsAmtsblatt von 1896 S. 265) erhält folgende Fassung:
Viehhändler haben über das von ihnen ge- und verkaufte Vieh (Rindvieh, Schafe, Schweine, Pferde) nach dem unten folgenden Muster Listen zu führen und bei Reisen im Bezirk die Listen über die An- und Verkäufe des letzten halben Jahres stets bei sich zu führen.
8 2. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. (A. III. 8577.)
Cassel, am 27. August 1897.
Der Regierungs-Präsident.
Wirkt. Geh. Ober-Reg-Rath. Haussonville.
Der Board of Agriculture in London hat unter dem 7. Mai d. I. eine Verordnung erlassen, nach welcher vom 15. September d. I. ab die Einfuhr von Hunden nach Großbritannien nur nach vorgängig einge- geholter, von dem Board of Agriculture in London zu ertheilender Genehmigung gestattet ist. (A. III. 8152.)
Cassel, am 16. August 1897.
Der Regierungs-Präsident.
| Wirkt. Geh. Ober-Reg.-Rath. Haussonville.
Lsde. Nr. 63 des
Verzeichnis
der im Laufe des Monats August 1897 ausgestellten Jahres-Jagdscheine
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Kgl. Förster Conrad Schnell zu Forsthaus Falkenbach, am 2/8;
Kgl. Förster Kaufmann in Mecklar, am 4/8;
Lehrer Hermann Bachmann in Asbach, am 7/8;
General-Agenten Robert Kehr in Hersfeld, am 7/8;
Landwirth Leonhard Grau in Heringen, am 9/8;
Lederfabrikanten Christian Rechberg in Hersfeld, am 9/8;
Kaufmann Peter Glebe aus Kohlhausen in Hersfeld, am 11/8;
Lohgerber Hermann Rechberg in Hersfeld, am 12/8;
Königlichen Forstmeister Diehls in Hersfeld, am 12/8;
Forstreferendar Theodor Euler in Sorga, am 13/8;
Bierbrauereibesitzer Ritter Sauer in HerSfeld, am 19/8 ;
Gastwirth Georg Büttner in Mecklar, am 19/8;
Premier-Lieutenant im 7. Thüring. Jnftr.-Rgt. Nr. 96 von Steinsdorff z. Zt. in Hattenbach, am 19/8;
Königlichen Forstmeister Aumann in Hersfeld, am 20/8;
Förster Andreas in Eitra, am 20/8;
„ Weege in Hersfeld, am 20/8;
„ Schaake in Roßbach, am 20/8;
„ Gute zu Forsthaus Sorga, am 20/8;
„ Christ zu Forsthaus Wüstfeld, am 20/8;
Forstaufseher Breitenstein in Rothensee, am 20/8;
Forstaufseher Schimrigk in Hersfeld, am 20/8;
Forstschutzgehülfen Diel in Landershausen, am 20/8;
cand. jur. Otto Müller in Hersfeld, am 23/8;
Bierbrauereibesitzer Conrad Wolff in Hersfeld, am 23/8;
Rentier Hermann Wolff in Hersseld, am 23/8 ;
Bürgermeister a. D. Georg Braun in Hersfeld, am 23/8;
Königlichen Oberstlieutenant und Bezirks-Commandeur Sommer in Hersfeld, am 23/8;
Lehrer Nicolaus Quehl in Asbach, am 23/8;
Landwirth Philipp Schäfer in Mengshausen, am 24/8;
Oeconomen Reinecke zu Hof Heisenstein bei Holzheim, am 25/8;
Kaufmann Georg Hermann Gesing in Hersfeld, am 26/8 mit Gültigkeit vom 28/8;
Landwirth Adam RooS in Kerspenhausen, am 26/8;
GerichtSaktuar Schultheis in Schenklengsfeld, am 27/8;
Referendar Dr. von Rofenberg in Niederaula, am 28/8;
Gastwirth Jakob Stein in Niederaula, am 28/8;
Landwirth Baron Emil von Lepel jun. in Hattenbach, am 30/8;
Königlichen Forstaufseher Hirsch in Niederaula, am 30/8 mit Gültigkeit vom 2/9 ab;
Königlichen Landmesser Carl Cramer in Hersfeld, am 31/8 mit Gültigkeit vom
1/9 ab.
Wird bestehender Vorschrift gemäß hierdurch veröffentlicht.
Hersfeld am 1. September 1897.
Der Königliche Landrath Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Nichtamtlicher Theil.
$« Sturz des NOolemscheii ftnifertliiiuis.
4. September 1870.
Als bei Sedan Mac Mahons ganzes Heer und mit
ihm Kaiser Napoleon III. gefangen war, rief König Wilhelm prophetisch aus: „Ich fürchte, dieses weltgeschichtliche Ereigniß bringt uns den Frieden noch nicht!" Den Frieden brächte es nicht, aber über Paris und Frankreich Umsturz und Verwirrung.
Am 3. September hatten die Pariser noch keine sichere Kunde von der furchtbaren Katastrophe. Erst am
Abend verbreitete sich mit unheimlicher Schnelligkeit die Nachricht von einem schrecklichen Unglück, das Mac Mahon und sein Heer betroffen habe. Am 4. September, 1 Uhr morgens, eröffnete der Präsident Schneider die Sitzung des gesetzgebenden Körpers. Jules Favre stellte folgenden Antrag: „Louis Napoleon und seine Dynastie sind der Befugnisse, welche ihnen die Verfassung übertragen hat, für verlustig erklärt. Es wird eine Kommission ernannt, welche die Aufgabe hat, die Vertheidigung des Vaterlandes bis zum äußersten fortzusetzen und den Feind zu vertreiben. General Trochu wird als General-Gouverneur von Paris bestätigt!" Unter eisigem Schweigen gehen die Abgeordneten auseinander. Nach 1 Uhr mittags wurde die Sitzung von neuem eröffnet. Doch wenige Minuten später eilen die Zuhörer von den Tribünen auf die Straße und rufen der Menge zu: „Die Absetzung ist ausgesprochen!" Nur einen Augenblick schwanken die Maffen, dann wildes Drängen und Rufen; in unaufhaltsamen Wogen stürmen das Volk und die National- garde in den Sitzungssaal, und alsbald wird jede geordnete Berathung unmöglich. Präsident Schneider erklärt die Sitzung für aufgehoben; der gesetzgebende Körper hat sich ebenso ohnmächtig erwiesen, wie das Ministerium. Nun ziehen Gambetta und seine Genossen, die Abgeordneten der Stadt Paris, begleitet von lautem Beifall erhitzter Volksmassen, welche die Republik leben lassen, nach dem Sradthause, uno dort wird unglaublich rasch, ohne irgend eine gesetzliche Form die Absetzung der Dynastie, die Republik proklamiert und ein neues Ministerium gebildet.
Gambetta und die Abgeordneten von Paris, die sich auf die Bevölkerung der Hauptstadt, d. h. nur auf den revolutionären Theil derselben stützen, werfen sich auf als Herren von ganz Frankreich, das Pariser Stadthaus ist die Geburts- und Heimstätte der „Regierung der nationalen Vertheidigung", welche eine Proklamation erläßt: „Die Republik ist proklamiert. Eine Regierung ist mit Zuruf ernannt worden. General Trochu ist mit den militärischen Vollmachten für die nationale Vertheidigung ausgerüstet. Er ist zur Präsidentschaft der Regierung ernannt worden. Die Regierung fordert die Bürger zur Ruhe auf; das Volk wird nicht vergessen, daß es dem Feinde gegenübersteht. Die Regierung ist vor allem eine Regierung der nationalen Vertheidigung."
Eilig, verkleidet und mit dem unentbehrlichsten, rasch zusammengerafften Gepäck verließ die Kaiserin Eugenie Paris; ihre Regentschaft kam keinen Augenblick in Frage, ihre Getreuen zerstoben in alle Winde. Bei Sedan war das letzte kaiserliche Heer im freien Felde zertrümmert worden, in Paris brach drei Tage darnach der morsche Kaiserthron zusammen mit all seinem falschen Glanz und Schimmer. Auf Eigennutz und menschliche Leidenschaften hatte Napoleon III. feine Herrschaft gegründet; Eigennutz und Leidenschaften stürzten sie. Denn wer nicht auf Gottes des Herrn Namen sein Reich gründet, der wird zu Schanden, und wäre er der Klügste und Gewaltigste.
Möchte unser deutsches Volk die eindringliche und furchtbare Lehre nie vergessen, die damals nicht bloß Frankreich, sondern der ganzen Welt ertheilt worden ist, eine Lehre, die in grausigerer Form mit stammend blutigen Zügen geoffenbart wurde, als nach dem Falle von Paris die wüsten Unholde der Kommune die Herrschaft an sich rissen und mit Mord und Brand gegen ihr eigen Fleisch und Blut wütheten, bis es mit Noth und Mühe gelang, ihrer Herr zu werden. Aehnliche Gefahren drohen auch uns, wenn wir nicht mannhaft denen entgegentreten, die das Ansehen der Obrigkeit untergraben und sich wider Gott den Herrn empören. Er schütze und bewahre unser deutsches Vaterland!
Politische Nachrichtc«.
Inland.
Am Mittwoch früh 7«/, trafen I h r e M a j e st ä te n d is " ""d d i e Kaiserin auf dem festlich geschmückten Bahnhöfe in Würzburg ein, wo sie von