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L 108.
Den 11. Wmber
1897.
Erstes Blatt.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 14. August 1897.
Beifolgend übersende ich Ihnen Abschrift des diessei- tigen Erlasses an den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Bromberg vom 9. Januar d. Js. (I. G. 9905), betreffend die thierärztliche Untersuchung der aus gesperrten Gehöften rc. zum Zwecke der Abschlachtung auszuführenden Wiederkäuer und Schweine, zur Kenntnißnahme und Beachtung.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. J. V.: gez.: Sterneburg.
An die Herrn Regierungs-Präsidenten (mit Ausnahme des in Bromberg) und den Herrn Polizei-Präsidenten hier.
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Abschrift. Berlin, den 9. Januar 1897.
Zum Bericht vom 18. Dezember 1896. (2410 T. I. b).
Die Untersuchung von verdächtigen Wiederkäuern und Schweinen, welche aus gesperrten Gehöften rc. behufs sofortiger Abschlachtung ausgeführt werden sollen (§ 59 der Bundesraths-Jnstruktion zum Reichsviehseuchenge- setz), kann von einem Privatthierarzt ausgeführt werden.
Die hieraus entstehenden Kosten hat der Besitzer zu tragen, der eine Ausnahme von der Regel zu feinen Gunsten beantragt. Der § 23 des Preußischen Gesetzes vom 12. März 1881 steht dem nicht entgegen, da er nur von den Kosten der thierärztlichen A m t sverrichtungen handelt, zu denen die Untersuchungen der fraglichen Art nicht gerechnet werden können.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, gez.: von H a m m e r st e i n.
An den Königlichen Regierungs-Präsidenten zu Bromberg.
Cassel, den 28. August 1897.
Abschrift zur Kenntniß und weiteren Mittheilung.
Der Regierungs-Präsident. I. V.: von Bremer.
An den Herrn Polizei-Präsidenten hier und die sämmtlichen Herren Landräthe des Bezirks.
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Hersseld, den 9. September 1897.
Wird den Herren Ortsvorständen zur Kenntnißnahme Mitgetheilt.
I 4677. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, _ Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 7. September 1897.
Den Herren Bürgermeistern der Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Kreises theile ich hierdurch mit, M bei Aufnahme mittelloser Kranken in die Jrrenan- stalten in Haina, Marburg und Merxhausen sowie die -Zdiotenanstalt Hephata bei Treysa seitens der preußischen Staatseisenbahnen Fahrpreisermäßigung zugestanden mud, und daß sich der betreffende Begleiter derartiger Personen in vorkommenden Fällen dieserhalb rechtzeitig mit den sich unter Beachtung der hierunter abgedrucklen ^stimmungen vorher zu beschaffenden Ausweisen mit dienstthuenden Schalterbeamten der betreffenden Station in's Benehmen zu setzen hat.
Nr. 4630. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer RegierungS-Rath.
* * *
Auszug aus dem deutschen Eisenbahn-Personen- und Gepäcktarif Theil 1 v. 1/4 95.
A Fahrpreis-Ermässigungen.
131 Jür mittellose Kranke, Blinde, Taubstumme und Waisen. L die Fahrt in III. Klaffe aller Züge zum Militär- vreise wird gestattet:
a) Mittellosen Personen zum Zwecke der Aufnahme in öffentliche Kliniken und öffentliche Kranken
häuser, auch öffentlichen Irren- und Jdioten-An- stalten, sowie zum Zwecke des Besuchs von Kurorten, an denen ihnen der Gebrauch der Bäder oder der sonstigen Kureinrichtungen unentgeldlich oder zu ermäßigten Preise gestattet ist.
b) Kranken Kindern unbemittelter Personen zum Zwecke der Aufnahme in die für solche Kinder eingerichteten besonderen Heilstätten.
c) Unbemittelten Zöglingen der öffentlichen Blinde- und Taubstummen-Anstalten, sowie unbemittelten Pfleglingen der öffentlichen Heil- und Pflegeanstalten für epileptische Kranke und für blöde Kinder zum Zwecke ihrer Verbringung in eine der genannten Anstalten sowohl, als bei der Entlassung aus der Anstalt und für Urlaubsreifen zum Besuch ihrer Angehörigen.
d) Unbemittelten Taubstummen für den Besuch kleinerer Zusammenkünfte an den Taubstummen-Anstalten, sowie Taubstummen, welche zum Zwecke ihrer kirchlichen Versorgung die Anstalten zu besuchen wünschen.
e) Unbemittelten Zöglingen der unter Aufsicht des Staates stehenden Waisenanstalten für Urlaubsreifen zum Besuche ihrer Angehörigen.
II. Zwei Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahrs finden hierbei Beförderung auf eine Fahrkarte, während ein einzelnes Kind unter 10 Jahren den vollen Militärfahrpreis zu zahlen hat.
III. Die Ermäßigung wird sowohl für die Hin- als für die Rückreise gewährt.
IV. Die gleiche Ermäßigung wird für je einen Begleiter jeder der unter a bis d aufgeführten Personen eingeräumt und zwar auch zur Rückreise nach Ablieferung der Schützlinge am Bestimmungsorte, sowie zur Hinreise behufs Wiederabholung der Schützlinge.
V. Als Ausweis wird verlangt:
a) von den unter I. a) und b) aufgeführten Personen eine Bescheinigung der Ortsbehörde (bei Reisen in die Kinderheilstätten auch das die Kinder aussendenden Vereins) über die Mittellosigkeit, sowie eine Aufnahme-Bescheinigung der Anstalt; handelt es sich um die Aufnahme in ein Krankenhaus, so kann in dringenden Fällen an Stelle der letzteren auch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes treten. Die Bescheinigungen der Kuranstalten (Ziffer la) haben sich auch darauf zu erstrecken, daß der Gebrauch der Bäder oder der anderen Kureinrichtungen unentgeltlich oder zu ermäßigtem Preise bewilligt wurde. Außerdem hat in den zu la) bezeichneten Fällen die Bescheinigung der Ortsbehörde die Bestätigung zu enthalten, daß die Fürsorge anderer Verpflichteter, insbesondere nach Maßgabe der Reichsgesetze über die Kranken- und Unfallversicherung nicht eintritt.
b) Von den unter I. c) d) und e) aufgeführten Personen eine Empfehlung des Vorstandes der Anstalt.
Die gleichen Ausweise dienen für die Begleiter.
VI. Die Ausweise werden von dem Schalterbeamten abgestempelt und den betreffenden Personen zurückgegeben, welche sie dem Fuhrpersonal auf Verlangen vorzuzeigen haben.
VII. Freigepäck wird nur von denjenigen Verwaltungen gewährt, welche solches in ihrem Binnenverkehr allgemein eingeführt haben.
Gefunden: ein Regenschirm. Zugelaufen: ein gelber Hofhund. Meldung der Eigenthümer bei dem Ortsvorstand zu Beiershausen.
Politische Nachrichteu.
Berlin, 9. September.
Gestern wohnten außer Ihren M a j e st ä t e n
dem Kaiser und dem König vonJtalien auch Ihre Majestäten die K a i s e r i n und die Königin von Italien — zusammen in einem Wagen sitzend —, sowie Ihre königl. _ Hoheit ibte Großherzogin von Hessen — diese zu Pferde — dem Manöver bei. Auch Se. kaiserl. Hoheit der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch und der russische General Obr utsch ew hatten sich auf das Manöverfeld begeben. — Die Westabtheilung hielt die sehr bedrängte Kaicherhöhe und die angrenzenden Berge besetzt. Erst gegen Mittag gingen die Bayern, welche die Nidder überschritten, zum Angriff vor. Die Artillerie leitete das Feuer ein. Auf dem linken preußischen Flügel, gebildet von der hessischen (25.) Division, entbrannte der Kampf besonders heftig. Hier warteten die Truppen der Westarmee den Angriff der Bayern nicht ab, sondern gingen selbst zur Offensive über. Als dann zum Vorstoß noch die ganze Reserve entwickelt wurde, gingen die Preußen auf der ganzen Linie vor und drängten die Bayern gegen die Nidder zurück. Ganz am Schluß des Kampfes meldete weit von links herüber anhaltendes Feuer, daß auch das 8. Korps, welches bisher sich noch auf dem Marsch nach dem Manöverfeld befand, endlich in das Gefecht eingreifen konnte. Erst gegen */12 Uhr wurde das Gefecht abgebrochen. Die Majestäten und die anderen Fürstlichkeiten begaben sich nach Homburg zurück, woselbst sie zwischen 3 und 4 Uhr eintrafen. Abends fand im königlichen Schlosse eine Tafel zu 90 Gedecken statt.
Se. Majestät der Kaiser begab sich heute früh 6 Uhr zu Wagen in das Manövergelände, wohin Ihre Majestäten der König H u m b e r t und König Albert um 7 Uhr mittels Sonderzuges folgten, während Ihre Majestäten Kaiserin Auguste Viktoria und Königin Margherita in einem Hofzuge um 8 Uhr dorthin nachfuhren.
Eine Deputation des Husarenregiments Kaiser Franz I osef von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig-Holsteinsches) Nr. 16, bestehend aus dem Kommandeur Oberstlieutenant v. Rundstedt, dem Rittmeister v. Bülow und dem Premierlieutenant v. Schmeling, ist gestern Morgen in Wien eingetroffen und soll heute Mittag von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Josef in Privataudienz empfangen werden, um ihm die Glückwünsche anläßlich seines 25 jährigen Jubiläums als Inhaber des Regiments auszudrücken.
In Darmstadt werden Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin von Rußland Anfangs Oktober zum Besuche des großherzoglichen Hofes erwartet. Der Besuch wird, wie die „Köln. Ztg." erfährt, ein reiner Familienbesuch sein.
Auf die durch Vermittlung des preußischen Justizministers ergangen«, in den meisten Tageszeitungen wiedergegebene Aufforderung zum Uebertritt von Re - f e r e n d a r i e n in den Marinedienst sind so ausreichende, den Bedarf bei Weitem überschreitende Meldungen eingegangen, daß es angebracht erscheint, weitere Meldungen zurückzuhalten.
Prinz Friedrich Leopold trifft am 4. September in Kiel ein, um als Vertreter des Kaisers zum 25 jährigen RegierungSjubiläum des Königs von Schweden mit der Jacht „Hohenzollern" nach Stockholm zu reisen.
Zu der Meldung, wonach der kommandierende General des 14. Armeekorps v Bülow Reichskanzler werden soll, bemerkt die „Nat.-Ztg.", daß sie nach Mittheilungen, die ihr aus Homburg zugehen, nicht glaube, daß in der jüngsten Fest- und Manöverzeit die Reichskanzlerfrage der Gegenstand von Entscheidungen gewesen sei.
DerUnterstaatssekretärimReichspost- amte, Dr. Fischer, hat seine Versetzung in den Ruhestand für den 1. Januar beantragt.
Berliner Blättern zufolge soll demnächst die Stell- ung der Land wirthschaft zur Frage der Produktenbörse in einer außerordentlichen Sitzung der Brandenburgischen Landwirthschaftskammer abermals berathen werden.
DerZentral-Ausschuß fürVolks-und Jugendspiele in Deutschland hält seine diesjährige