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~ M Die wichtigsten Ereignisse gehen uns durch Telegramme zu und werden wir dieselben nöthigen- falls durch Extrablätter verbreiten.
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die Expedition.
Amtlicher Theil.
Berlin, den 19. September 1897.
Seine Majestät der Kaiser und König haben die Gnade gehabt, die zum Andenken an den hochseligen Kaiser und König Wilhelm I., den Großen, gestiftete Medaille allen rechtmäßigen Inhabern der preußischen Knegsdenkmünze für 1864, des preußischen Erinnerungs-
Nachdruck verboten.
Treu bis in den Tod.
Novelle von J. Piorkowska.
(Fortsetzung.)
»Du vergißt, Vater, daß ich mündig bin!" Map Wt sich stolz auf. „Ich habe Geoffrop mein Wort 0 flehen und werde es ihm halten! Uebrigens ist von Watten vor ein bis zwei Jahren keine Rede. Vor- geht er nach Amerika!"
.,Aach Amerika?" fällt Mr. Ferrand ihr lebhaft ins ,Aus den Augen, aus dem Sinn' war immer Wahlspruch ; ebenso wird es seiner Tochter ergehen, t. er- „Nun, wenn es Dir Spaß macht, Dich als , ">e Braut zu betrachten," fährt er laut fort, „so habe ",chts dagegen!"
. Diese halb spöttisch gesprochenen Worte reizen Map "brinaßen, daß sie nur mit Mühe die Antwort, welche r nns den Lippen schwebt, unterdrückt und der Erfahr- , g, wie weise es ist, zu schweigen, folgend, mit schein- Ruhe nur sagt:
ihej^Du, wirst Monsieur Laurent meinen Entschluß nnt-
3$ werde thun, was recht und schicklich ist!"
dieser Antwort muß sie sich bescheiden Sie w stch auch so glücklich, daß nichts sie nachhaltig be- "wiern kann.
avk^ iieht hinaus in den kleinen Garten, läßt sich we weiße Holzbank nieder und giebt sich süßen
kreuzes für 1866 oder der Kriegsdenkmünze von 1870/71 ohne Rücksicht auf ihr Kombattanten- oder Nichtkombat- tanten-Verhältniß zu verleihen. Ausgeschlossen von der Verleihung sollen nach Allerhöchster Bestimmung bleiben diejenigen, welche
a) sich nicht im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden,
b) wegen einer mit Ehrenstrafen bedrohten strafbaren Handlung mit Freiheitsstrafe oder wegen Verbrechen beziehungsweise Vergehen mit mehr als 6 Wochen Gefängniß bestraft sind,
c) mit Freiheitsstrafe bestraft worden sind, insofern sie durch die der Bestrafung zu Grunde liegende Handlung eine unehrenhafte Gesinnung bethätigt haben.
Behufs Ausführung dieser Allerhöchsten Ordre fordern wir alle in keinem aktiven militärischen Verhältniß mehr stehenden Veteranen, welche die preußische Staatsangehörigkeit besitzen und Anspruch auf die Medaille zu haben glauben, auf, sich unter Vorlegung der zum Nachweis ihres Anrechts erforderlichen Beweisstücke zu melden
1. sofern sie in Preußen ihrenWohnsitz haben:
a) Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Beamte bei demjenigen Bezirkskommando, zu welchem ihr jetziger Wohnort gehört,
b) Unterbeamte und Militärpersonen vom Feldwebel abwärts in Landkreisen bei dem Landrath ihres Wohnortes, in Stadtkreisen bei der Ortspolizeibehörde,
2. sofern sie außerhalb Preußens aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben:
a) Offiziere, Sanitätsoffiziere, obere und mittlere Beamte bei demjenigen Bezirkskommando, zu welchem ihr letzter Wohnsitz in Preußen gehört,
b) Unterbeamte und Militärpersonen vom Feldwebel abwärts bei der zu 1b aufgeführten Behörde ihres letzten Wohnsitzes in Preußen.
Hinsichtlich derjenigen in den deutschen Bundesstaaten wohnenden Veteranen, welche nicht die Preußische Staatsangehörigkeit besitzenund derjenigen Veteranen, welche im Reichsauslande ihren Wohnsitz haben, bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.
Da die Anfertigung der erforderlichen Medaillen einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt, wird die Aushändigung je nach Fertigstellung bewirkt werden.
Träumen hin. Die Vögel singen, die Bienen schwirren summend umher, bunte Schmetterlinge fliegen von Blume zu Blume, die glänzenden Sonnenstrahlen, die durch das dichte Laubwerk fallen, verleihen ihrem goldschimmernden Haar und dem schönen Gesicht noch einen ganz beson- beten 9iei§.
Ein glückliches Lächeln umspielt ihre Lippen, indem sie des gestrigen Tages gedenkt. Wie mit goldenen Lettern hat sich ein jedes Wort, das er, vor ihr stehend und mit seinen guten Augen tief in die ihren blickend, zu ihr gesprochen hat, in ihr Inneres eingegraben.
„Map," hat er gesagt, „ich verstehe mich nicht auf schöne Worte, aber ich liebe Sie mit der ganzen Gluth meines Herzens, und ich habe keinen innigeren Wunsch, als Sie glücklich zu machen! Wollen Sie die Meine werden?"
Was sie ihm erwiderte, sie weiß es nicht; erinnert sich nur, daß sie in der nächsten Minute in seinen Armen lag und seine leidenschaftlichen Küsse auf ihren Lippen duldete, — ach, nicht allein duldete, sondern gleich Nektar trank.
Wie aus einem Traum erinnert sie sich weiter, daß sie, beim Nahen zweier Männer, plötzlich zur Besinnung kommend, sich hastig seinen Armen entwand, daß sie dann Seite an Seite heimwärts gingen und an der Thür einander ein glückliches „Auf Wiedersehen!" zuuickten.
Ein leiser Seufzer hebt ihre Brust bei dem Ve- wußtsein, daß auch dieser Tag schon zu den vergangenen zählt. Wie manch glückliches Bild hat sich beim Gedenken
Vor Empfang des Besitzzeugniffes, welches gleichzeitig mit der Medaille verabfolgt werden wird, ist Niemand befugt, die — etwa anderweil beschaffte — Medaille anzulegen.
Der Kriegsminister. Der Minister des Innern, von Goßler. J. V.: Braunbehrens.
Hersfeld, den 24. September 1897.
Die Herren Ortsvorstände und Landwirthe des Kreises mache ich hierdurch auf die im Kreisblatt Nr. 112 veröffentlichte Bekanntmachung, betreffend Wiedereröffnung der Landwirthschaftsschule zu Hofgeismar, deren Besuch sehr empfohlen werden kann, aufmerksam.
I. I. Nr. 4803. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 24. September 1897.
Nach Mittheilung der Norddeutschen Holz-Berufs- Genoffenschaft VIII. Sektion zu Blankenburg (Schwarzenthal) ist
1. Director Jacob Knappich bei C. Auselm jun. zu Soden, Kreis Schlüchtern, als Vertrauensmann und 2. Martin Hohmann zu Fulda als dessen Stellvertreter für die Zeit vom 1. October 1897 bis 1. October 1900 gewählt worden.
I. I. Nr. 4957. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld, den 28. September 1897.
Diejenigen Herren Ortsvorstände, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 28. Februar 1880 Nr. 2182, die Einzahlung der Forstgelder betreffend, im Rückstände sind, werden mit Frist bis zum 4. O k - tober d. Js. bei Meidung von 3 Mark Strafe hieran erinnert. Die verspätete Anzeige ist zugleich zu rechtfertigen.
ad I. 4627. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Der 1880 zu Langenschwarz, Kreis Hünfeld, geborene Dienstknecht Sebastian Müller, auch Möller genannt, ist nach Unterschlagung eines Wagens und eines Pferdes (hellbrauner Wallach) sowie 20 Mark in baarem Gelde seit 18. d. Mts. Nachmittags von Kilianstädten, Landkreis Hanau, aus flüchtig.
In seiner Begleitung soll sich ein gewisser Michael
an die Zukunft schon vor ihren Augen entrollt, aber noch ist ein jedes gleich einem Luftschloß wieder zerstoben. Ob dieses sich verwirklichen wird? Ob ihr je im Leben der Erde höchstes Glück, das Glück der Liebe beschieden sein wird?
„Uebermorgen wird Roß hier sein. Vierundzwanzig Stunden später heißt es : Ade, Boulogne!" spricht Geoffrop mit zärtlichem Druck der kleinen Hand, die in der seinen ruht.
„Sagen wir lieber: Auf Wiedersehen!" entgegnet Map mit traurigem Lächeln.
Ein tiefer Seufzer hebt ihre Brust bei dem Gedanken an die lange, bange Trennung. Erfaßt sie eine Ahnung dessen, dem sie entgegengeht?
„Zwei Jahre sind schnell vergangen," sucht er sie zu trösten. „Wir haben uns gelobt, einander treu zu bleiben, bis der Tod uns trennt. Damit ist alles gut. Meiner kannst Du sicher sein, — und ich, Geliebte," leidenschaftlich zieht er sie an sich und schaut ihr in die Augen, als suche er auf den Grund ihres Herzens zu lesen, — „ich vertraue Dir, wie ich noch keinem Wesen vertraute; Dich liebe ich als mein Herzblatt!"
Beider Augen begegnen sich in einem endlos langen heißinnigen Blick. ' '
So lange ich athme, gehört mein Herz Dir," flüsterte sie ihm zu, „selbst wenn es uns nicht beschieden sein sollte, hieniede» einander anzugehören."