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$r. 51.
Ssilmben- Sei 30. Uril
1888.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 22. d. Mttz. bestimmt worden ist, daß die Neuwahlen für den Reichstag am 16. Juni d. Js. vorzunehmen sind, setze ich auf Grund des § 2 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu beginnen hat, auf den 18. Mai d. Js.
hierdurch fest.
Berlin, den 24. April 1898.
Der Minister des Innern, gez. von der Recke.
Hersseld, den 27. April 1898.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises hierdurch angewiesen, sofort nach Vorschrift des § 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt S. 145) und des § 1 des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt S. 275) die Wählerlisten aufzustellen. Das Formularpapier dazu wird die damit beauftragte Ludwig Funk'sche Buchdruckerei dahier den Herren Ortsvorständen unmittelbar übersenden, und ist, falls solches ausbleiben sollte, dieserhalb sich sofort an dieselbe zu wenden.
Zur Vermeidung etwaiger Irrthümer mache ich noch besonders darauf aufmerksam,
1, daß in die Wählerlisten alle männlichen deutschen Reichsangehörigen einzutragen stnd, welche bis zum Wahltage das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt und in dem betreffenden Orte ihren Wohnsitz haben, soweit sie nicht nach § 2 und 3 des oben gedachten Wahlgesetzes von der Berechtigung zum Wählen ausgeschloffen sind bezse. ihre Wahlberechtigung ruht,
2. daß die Namens-Eintragung in alphabetischer Ordnung zu geschehen hat,
3. daß nur die Rubriken 1. bis einschließlich 6. der I Listen ausgefüllt werden dürfen, und
4. daß die Wählerlisten in doppelter Ausfertigung aufgestellt werden müssen.
Bis spätestens z u m 1 4. k. M t s. ist mir berichtlich anzuzeigen, daß die Aufstellung der Wählerlisten in der vorgeschriebenen Weise vollendet ist.
Demnächst haben die Herren Ortsvorstände die Listen in Ihrem Geschäftszimmer unfehlbar am 1 8. k. M t s. auf die Dauer von acht Tagen offen zu legen, vorher aber, und zwar spätestens a m 1 7. k. M t s., in Ihrem Verwaltungsbezirke öffentlich bekannt machen zu lassen,
„daß die Liste der zur Wahl eines Abgeordneten für den Reichstag berechtigten Einwohner in dem Geschäftszimmer des Ortsvorstandes acht Tage lang zu Jedermanns Einsicht ausliege, und daß diejenigen, welche die Liste für unrichtig oder unvollständig halten, dieses innerhalb acht Tagen nach dem Beginn der Auslegung bei dein Ortsvorstand schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll zu geben, auch die Beweismittel für ihre Behauptungen,
falls solche nicht allgemein bekannt sind, beizubringen haben."
Alle innerhalb der bestimmten achttägigen Frist gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listen etwa erhobenen Einwendungen sind, wenn dieselben nicht sofort für begründet erachtet werden, mir zur Entscheidung ein- zureichen. Im Uebrigen ist nach Vorschrift der §§ 4 und 5 des oben erwähnten Reglements zu verfahren bezse. das in dem mittelst diesseitiger Verfügung vom 11. Juli 1877 Nr. 7156, im Kreisblatt Nr. 56, mitgetheilten Ministerial-Nescripte vom 25. Juni 1877 I. V. I. 675 unter Ziffer 1. und 2. Gesagte genau zu beachten. Die ordnungsmäßig zu vollziehenden amtlichen Bescheinigungen sind auf der letzten Seite des Formulars der Wählerliste vorgedruckt.
In Betreff der Abgrenzung der Wahlbezirke und Ernennung der Wahlvorsteher u. s. w. bezüglich der Landgemeinden wird weitere Verfügung erfolgen.
I. 2316. Der Königliche Landrath
Freiherr von Schieinitz, Geheimer Regierungs-Rath.
Hersfeld,den 9. April 1898.
In Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 werden die Jinpsstationen beziv. Impf- und Nachschau-Termine für den hiesigen Kreis für das Jahr 1898 wie folgt bestimmt:
1. Station Hersfeld.
a) Erstimpfung der Kinder der Stadt Hersfeld, Montag den 9. Mai, Vormittags 9 Uhr,
Nachschan: Montag den 16. Mai, Vormittags 9 Uhr.
b) Erstimpfung bezw. Wiederimpfung der Kinder und Schüler ans Kalkobes, Allmershausen mit Hählgans, Heenes, Meisebach, Eichhof und fiskalische Oberförsterei Hersfeld und Wiederimpfung, der Schüler der Stadt Hersfeld, Dienstag den 10. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 17. Mai, Vormittags 9 Uhr.
2. Station Sorga, umfassend die Ortschaften Sorga, Kathus, Petersberg, Wilhelmshof und Oberrode.
Impfung: Dienstag den 10. Mai, Nachmittags 4 Uhr, Nachschau: Dienstag den 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
3. Station Friedlos, umfassend die Ortschaften Friedlos, Reilos, Rohrbach, Tann, Mecklar, Meckbach und fiskalische Oberförsterei Meckbach. Impfung: Freitag den 13. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschan: Freitag den 20. Mai, Nachmittags 4 Uhr.
4. Station Obergeis, umfassend die Ortschaften Obergeis, Untergeis, Ana, Gittersdorf, Biedebach und fiskalische Oberförsterei Nenenstein. Impfung: Sonnabend den 14. Mai, Nachmittags 41 / 4 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 21 Mai, Nachmittags 4' , Uhr.
5. Station S ch e n k l e n g s f e l d, umfassend die Ortschaften Schenklengsfeld, Overlengsfeld, Wehrshausen, Hilmes, Conrode, Lampertsfeld, Landershansen, Unterweisenborn, Wüstfeld, Malkomes, Schenksolz, Dünkelrode, Motzfeld und Hillartshausen.
Impfung: Mittwoch ben 25. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschan: Mittwoch den 1. Juni, Vormittags 8 Uhr.
6. Station R a n s b a ch, umfassend die Ortschaften Ransbach und Ansbach.
Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Mittags 12 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 1. Juni, Mittags 12 Uhr.
7. Station Philippsthal, umfassend die Ortschaften Philippsthal und Röhrigshos mit Nippe.
Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Nachmittags 2 Uhr, Nachschau: Mittwoch den 1. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
8. Station A s b a ch, umfassend die Ortschaften Asbach, Beiershausen, Kerspen- Hausen, Kohlhausen, fiskalische Oberförsterei Niederanla und Roßbach.
Impfung: Sonnabend den 14. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Sonnabend den 21. Mai, Nachmittags 2 Uhr.
9. Station Unter H aun, umfassend die Ortschaften Unterhaun, Oberhann, Eitra,
Sieglos, Rotensee, Wippershain, Biengartes und fiskalische Oberförsterei Wippershain.
Impfung: Dienstag den 24. Mai, Nachmittags 3 Uhr. Nachschau: Dienstag den 31. Mai, Nachmittags 3 Uhr.
10. Station Niedern ula, umfassend die Ortschaften Niederanla, Mengshausen, Solms, Niederjossa, Hattenbach, Kleba, Reimboldshausen, Kemme- rode und Engelbach.
Impfung: Mittwoch den 25. Mai, Vormittags 9 Uhr. Nachschan: Mittwoch den 1. Juni, Vormittags 9 Uhr.
11. Station Frielingen, umfassend die Ortschaften Frielingen, Allendorf, Gersdorf, Heddersdorf und Willingshain.
Impfung: Donnerstag den 26. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 2. Juni, Vormittags 11 Uhr. 12. Station K i r ch h e i m, umfassend die Ortschaften Kirchheim, Reckerode, Gershausen, Goßmannsrode und Rotterterode.
Impfung: Donnerstag den 26. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Donnerstag den 2. Juni, Nachmittags 2 Uhr. 13. Station Friedewald, umfassend die Ortschaften Friedewald, Lautenhausen, Geth- semane, Herfa, Unterneucode und fiskalische Oberförsterei Friedewald.
Impfung: Freitag d^t JV. Mai, Vormittags 8 Uhr. Nachschan: Freitag den 3. Juni, Vormittags 8 Uhr.
14. Station Widdershausen, umfassend die Ortschaften Widdershausen, Kleinensee und Leimbach.
Impfling: Freitag den 27. Mai, Nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Freitag den 3. Juni, Nachmittags 4 Uhr.
15. Station Heringen, umfassend die Ortschaften Heringen, Bengendorf, Lengers und fiskalische Oberförsterei Heringen.
Impfung: Freitag den 27. Mai, Nachmittags 2 Uhr. Nachschau: Freitag den 3. Juni, Nachmittags 2 Uhr.
16. Station H e i m b o l d s h a u f e n, umfassend die Ortschaften Heimboldshausen, Wölfershausen, Harnrode und fiskalische Oberförsterei Heimboldshausen. Impfung: Freitag den 27. Mai, Vormittags 11 Uhr. Nachschan: Freitag den 3. Jnni, Vormittags 11 Uhr.
17. Station Holzheim, umfassend die Ortschaften Crnspis, Hilperhansen, Holzheim und Stärklos.
Impfung: Freitag den 13. Mai, Vormittags 10 Uhr. Nachschan: Freitag den 20. Mai, Vormittags 10 Uhr.
In der Stadt Hersfeld findet die Impfung und Nachschan im oberen Rathhaussaale statt; in den übrigen Jmpf- stationen des Kreises werden hierzu die Schulräume benutzt.
Die Impfung wird seitens des Jinpfarztes in den betreffenden Terminen n n e n t g e l t l i ch ausgeführt.
Außer Denjenigen, welche sich aus freier Entschließung impfen lassen wollen, unterliegen der Impfung im Jahre 1898: 1. jedes im Jahre 1897 geborene Kind, sofern es nicht nach ärztlich ein Zeugniß die natürlichen Blattern Überstunden hat.
2. die Kinder, welche im Jahre 1896 oder früher geboren und im Jahre 1897 ohne Erfolg, ohne ge- n ü g e n d e n E r f o l g oder gar nicht geimpft worden sind, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern Überständer: haben,
3. jeder Schüler einer öffentlichen Schnle oder Privatschule, welcher:
a) in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat bezw. zurücklegt oder
b) den Nachweis der geschehenen Impfung oder, wenn er über 12 Jahre alt ist, auch den der Wieder- impfimg nicht crbmcht hat.
Die Herren Ortsvorstände des Kreises haben Vorstehendes, namentlich aber die Termine auf ortsübliche Weise zu wiederholten Malen bekannt machen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle zu impfenden Kinder und Schüler an Ort und Stelle sind.
Bei der Bekanntmachung der Termine rc. ist gleichzeitig n a ch drück li ch st darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 14 des oben erwähnten Gesetzes Eltern, Pflege- eltern uni) Vormünder, welche es unterlassen, den Nachweis