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AtliftW Je« 10. Mai

1888.

Vestellungen auf das Hersselder Kreisblatt mit den Gratisbeilagen Jllustrirtes Somitagsblatt" ^ Jllustrirte landwirthschaftl. Beilage" für die Monate Mai und Juni werden von allen Kaiserlichen poftanftalten, kandbriefträgern und von der Expedition angenommen.

Amtlicher Theil.

Berlin, den 18. April 1898.

Aus Anlaß der mit dem 1 Januar d. I. in Kraft getretenen Königlich Spanischen Verordnung vom 25. Sep­tember v. I. (Deutsches Handelsarchiv 1897, Thl. I. S. 862 vergl. auch 1898, Thl. I. S. 55), wonach zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen außer den Spanischen Konsuln diejenigen Behörden befugt sind, welche jedes einzelne Lanv nach seiner Verwaltut.gs-Organisation dafür bezeichnet, oder dazu für ermächtigt erklärt, gebe ich davon Kenntniß, daß die RegierungS-Präsidenten, die Landräthe, die Oberamtmänner im Regierungsbezirke Sigmaringen, sowie die landräthlichen Hülfsbeamten in Elbingerode, Neuhaus, Geestemünde, Lilienthal, Neuen- Haus, Borkum, Norderney und Wilhelmshaven, alle Orts­polizeibehörden und die kaufmännischen Vertretungen als zur Ausstellung von solchen Ursprungszeugnissen er­mächtigt, bezeichnet worden sind.

Die Nachgeordneten Behörden wollen Sie hiervon verständigen,

Der Minister für Handel und Gewerbe.

I. V.: gez. Lohwan n.

An den Herrn Negierungs-Präsidenten hier. C. 2818.

* * *

Cassel, den 29. April 1898.

Abschrift zur Kenntnißnahme, Nachachtung und Mit­theilung an die Ortspolizeibehörden.

Der Regierungs-Präsident. I. V.: v. Bremer. An die Herren Landräthe des Bezirks. I. A. II. Nr. 4183.

*

Hersfeld, den 6. Mai 1898.

Wird den Herren Ortspolizeiverwaltern zur Nach- achtung mitgetheilt.

I. I. Nr. 2654. Der Königliche Landrath

Freiherr von S ch l e i n i tz , Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 2. Mai 1898.

Nachstehend veröffentliche ich eine Bekanntmachung des Herrn Negierungs-Präsidenten vom 14. April d. I., betreffend die San Joso-Schildlaus. Die Herreu OrtS- vorstände des Kreises haben dieselbe möglichst zur Kenntniß der Obstzüchter zu bringen, mir auch von jedem Funde der San Josö-Schildlaus unverzüglich Anzeige zu erstatten. I. 2537. Der Königliche Landrath

Freiherr von Sch leinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

* *

Cassel, den 14. April 1898.

In'vielen Fällen sind unter dem in Deutschland ein- geführten Obste Früchte gesunden worden, welche von der San Josä-Schildlaus befallen sind.

Eine weitere Ausbreitung dieses Insekts würde in hohem Grade die deutsche Obstkultur bedrohen. Es ist deshalb erforderlich, daß jeder Besitzer von Obstbäumen und besonders von Baumschulen sein Augenmerk darauf richtet, ob etwa an den Bäumen oder später an den Früchten diese ausländischen Schildläuse vorkommen. Man erkennt sie an folgenden Merkmalen:

_ Die San Jos6 Schildlaus sitzt wie unsere einheimischen Echildläuse, bedeckt von ihrem Schild, an den Zweigen

der Holzgewächse unbeweglich fest, und zwar an Zweigen und Aesten von ein- bis mehrjährigem Alter; setzt sich aber auch auf den Blättern und sogar auf den Früchten an, weshalb sie auch mit dem amerikanischen Obst zu uns gelangt. Sie gehört zu den kleinsten Schildläusen; ihr Schild wird bis 1,4 mm im Durchmesser groß und ist durch seine ziemlich kreisrunde Gestalt, graue Farbe mit konzentrischen Ringen und durch einen helleren, röthlich-gelben, erhabenen Buckel in der Mitte kenntlich. Hebt man mit der Messerspitze ein solches Schild ab und kehrt es um, so gewahrt man die dabei mit umge- wendete Laus, welche in dem unter dem Buckel befind­lichen Mittelraume des Schildes gesessen hatte. Es ist dies die weibliche Laus, welche bis etwa 1 mm Längs- Durchmesser erreicht. Sie ist gelblich, beinahe kreisrund, ohne Beine und Fühler; auf der Rinde sitzt sie nämlich festgesaugt vermittels ihrer Saugborsten, welche sie bis zur mehrmaligen Länge des eigenen Körpers ausstrecken kann und bis in das Cambium des Zweiges einsenkt; beim Abheben der Laus reißt daher gewöhnlich die Saug- borste ab.

Das befruchtete Weibchen bildet die Embryonen in großer Zahl im Innern seines Leibes aus; man findet dann darin die Jungen in verschiedenen Entwickelungs­stadien ; diese werden lebenv geboren und verlassen dann das mütterliche Schild, um sich als mikroskopisch kleine Larven mit 6 Beinen und mit Fühlern versehen auf der Pflanze weiter zu verbreiten, setzen sich aber bald fest, um ihre Saugborsten in das Pflanzengewebe zu senken und sich mit einem Schild zu bedecken. Nachdem verschiedene Häutungen und Puppenstadien durchlaufen sind, erscheinen am 24. bis 26. Tage nach der Geburt die ausgebildeten Männchen, welche hier kleiner, 0,6 mm lange, fliegenartige, zweiflügelige Thiere sind, orange­farben mit dunklerem Kopf und Brustschild, mit rauch- grauen Beinen und Fühlern und mit kräftigem Anal- griffel. Die Weibchen sind erst am 30. Tage ausge­wachsen, haben dann Beine und Fühler verloren und bleiben unter ihrem Schilde sitzen, bringen aber bereits nach 3 bis 7 Tagen wieder Junge zur Welt, was dann während ihrer ganzen Lebensdauer täglich 6 Wochen lang fortgeht, worauf sie absterben.

Die bei uns einheimischen Schildläuse sind größten- theils durch ihre bedeutendere Größe oder durch ihr längliches oder kommaföimiges Schild von der San Jose-Schildlaus unterschieden.

Falls Heerde der Schildlaus gefunden werden oder Zweifel über ihr Vorhandensein entstehen sollten, so sind im hiesigen Regierungsbezirk die Herren Direktoren der Winterschulen zu Gelnhausen und Marburg, der Reblaussachverständige Oberlehrer Dr. Völcker zu Cassel sowie der Jnstilutsgärtner Huber und ferner das Kaiser­liche Gesundheitsamt in Berlin, das Pomologische Institut zu Proskau, die Herren Professoren Frank an der land- wirthschaftlichen Hochschule zu Berlin, Dr. Hallrung zu Halle a/S. und Landesökonomierath Gölhe zu Geisen- heim a/RH. in der Lage nähere Auskunft zu geben.

Bei der Verpackung und Versendung des befallenen Pflanzenmaterials ist folgendes zu beachten:

Die Versendung von Pflanzenmaterial, einschließlich Obst- und Obstabsälle, welches mit der San Jos6-Schild- laus behaftet ist, soll nur behufs Verwendung für wissen- schaftliche Zwecke oder zu Kontroluntersuchungen erfolgen und ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu bewirken:

Das zu versendeude Pflanzeumaterial ist in fest ver- schloffeuen Blechbüchsen oder Glasbehälter zu verpacke». Die Blechbüchsen oder Glasbehälter sind alsdann von Holzwolle oder ähnlichem Verpackungsmaterial umgeben, in dichtwandigen, ringsum fest geschlossenen Kisten oder Gebinden von Holz derart unterzubringen, daß eine Ver­schiebung während des Transports nicht erfolgen kann. Bei Material, welches in einer Flüssigkeit (Formol, Weingeist oder bergt.) konservirt ist, muß das Ver­packungsmaterial (Holzwolle ober bergt.) so reichlich sein, daß bei einem Zerbrechen der Glasgesüße der gesummte

flüssige Inhalt aufgesogen wird, ohne die äußere Hülle zu durchdringen.

Bei der Behandlung infizirten Materials ist die größte Sorgfalt darauf zu verwenden, daß keine Theile aus dem Untersuchungs- ober Verpackungsraum ver­schleppt werden. Es empfiehlt sich daher, eine ange­fangene Verpackung thunlichst ohne Unterbrechung zu Eude zu führen.

Die Sendungen sind durch Anlegung von Plomben oder Anbringung haltbarer, deutlich erkennbarer Siegel­abdrücke dergestalt zu verschließen, daß ihre Oeffnung nicht unbemerkt erfolgen kann.

Der Empfänger der Sendung hat dafür Sorge zu tragen, daß das gesummte Umhüllungs- und Verpackungs­material, insoweit nicht nach der Art der Verpackung jede Berührung mit dem infiscirten Inhalt der Sendung ausgeschlossen war, alsbald verbrannt oder in anderer Weise unschädlich gemacht wird.

Von jedem Funde der San Jose.Schildlaus ist der Ortspolizeibehörde Mittheilung zu machen, welche sofort au den Herrn Landrath zu berichten hat.

Nähere Beschreibungen, sowie Angaben über Be­kämpfungsmittel sind auf dem Landrathsamte, bei den Königlichen Obertörfi-rn und den Sachverständigen ein- zusehen." '

Der Regierungs-Präsident Haussonville.

Hersfeld, den 29. April 1898.

Der Bürgermeister Heinz zu Sorga ist heute als Bürgermeister der dasigen Gemeinde für einen weiteren achtjährigen Zeitraum eidlich verpflichtet worden. I. A. Nr. 1859. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 26. April 1898.

Der Ackermann Jacob Diebel und Matthäus Stein­berg zu Reimboldshausen sind heute als Ortsschätzer und der Schreiner Wilhelm Schwerer daselbst als stell­vertretender Ortsschätzer für die dortige Gemeinde wider­ruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

I I. Nr. 2342. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 13. April 1898.

Der Bürgermeister Singer zu Unterweisenborn ist heute als Bürgermeister der dortigen Gemeinde für einen weiteren achtjährigen Zeitraum eidlich verpflichtet worden. 3- A. Sir. 1333. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs-Rath.

Hersfeld, den 9. April 1898.

Dem Anträge des Landwirths Heinrich Diebel zu Niederjossa um Entbindung von dem Amte eines OrtS- schätzers ist entsprochen worden und ist an dessen Stelle der Landwirth Heinrich Eckhardt in Niederjoffa als Orts­schätzer für den Gemeindebezirk Niederjoffa am 6. d. M. widerruflich bestellt und eidlich verpflichtet worden.

I. I. Nr. 1720. Der Königliche Landrath

Freiherr von Schleinitz, Geheimer Regierungs Rath.

Nichtamtlicher Theil.

Der Reichstag

ist am Freitag Vormittag um 10 Uhr vou Sr. Majestät dem Kaiser im Weißen Saale des Königlichen Schlaffes mit folgender Thronrede entlassen worden:

Geehrte Herren!

Die erste Legislaturperiode des Reichstags, welche den vollen fünfjährigen Zeitraum umfaßt hat, liegt hinter Ihnen. Dieselbe ist fruchtbar gewesen an gesetzgeberischen